Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung
Die private Pflegepflichtversicherung leistet so viel wie die soziale Pflegeversicherung – nur rechnet sie anders ab: Sie erstattet Kosten, statt Sachleistungen zu organisieren. Hier finden Sie jede Leistung mit Betrag, Antrag und Beihilfe-Anteil, Stand Oktober 2026.
Leistungen
Pflegesachleistung privat versichert
Was die private Pflegeversicherung für den Pflegedienst erstattet, wie die Kombination mit Pflegegeld funktioniert und wann der Umwandlungsanspruch hilft.
Pflegedienst abrechnen LeistungenVerhinderungspflege privat versichert
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank sind: bis 3.539 € im Jahr für die Ersatzpflege – so rechnen Privatversicherte richtig ab, auch rückwirkend.
Ersatzpflege abrechnen LeistungenWas zahlt die private Pflegeversicherung?
Alle Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung je Pflegegrad – und wie die Kostenerstattung im Alltag funktioniert, von der Rechnung bis zur Beihilfe.
Erstattung verstehen LeistungenEntlastungsbetrag privat versichert
131 € im Monat für Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege: So nutzen Privatversicherte den Entlastungsbetrag, sparen ihn an – und was 2027 laut Entwurf kommt.
Entlastungsbetrag nutzen LeistungenKurzzeitpflege privat versichert
Nach dem Krankenhaus oder in einer Krise: Was die private Pflegeversicherung für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege zahlt – und was ohne Pflegegrad gilt.
Kurzzeitpflege verstehen LeistungenPflegehilfsmittel privat versichert
Handschuhe, Bettschutz, Pflegebett, Hausnotruf: welche Pflegehilfsmittel die private Pflegeversicherung zahlt, ab Pflegegrad 1 – und wie der Antrag schnell durchgeht.
Hilfsmittel beantragen LeistungenWohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bodengleiche Dusche, Treppenlift, Haltegriffe: bis 4.180 € Zuschuss je Maßnahme – so stellen Privatversicherte den Antrag, mit MEDICPROOF-Fragebogen und Beihilfe.
Zuschuss beantragenGleiche Leistungen, andere Abrechnung
Das Gesetz verlangt, dass die private Pflegepflichtversicherung Leistungen bietet, die nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Statt Sachleistungen erstattet sie die Kosten. Beihilfeberechtigte erhalten aus ihrem Tarif den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt. Welche Beträge in Ihrem Fall zusammenkommen, zeigt der Pflegekosten-Rechner; den Überblick über alle Schritte bietet der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen.
Häufige Fragen
Zahlt die private Pflegeversicherung weniger als die gesetzliche?
Nein. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen bieten (§ 23 Abs. 1 SGB XI) – also dieselben Beträge für Pflegegeld, Pflegedienst, Pflegeheim und Entlastungsbetrag. Der Unterschied liegt in der Abrechnung: Sie reichen Rechnungen ein und bekommen die Kosten erstattet.
Was ist der Unterschied zwischen Sachleistung und Kostenerstattung?
In der sozialen Pflegeversicherung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab (Sachleistung). In der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten Sie die Rechnung und lassen sie sich bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads erstatten; mit einem Pflegeheim ist nach Vereinbarung auch eine direkte Abrechnung möglich (PKV-Verband).
Welche Leistungen bekommen Beihilfeberechtigte aus der Pflegeversicherung?
Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt: bei aktiven Beamten in der Regel 50 %, bei Pensionären und Ehepartnern 30 %, bei Kindern 20 %. Die Beihilfe zahlt den Rest, zusammen ergeben sich die vollen Beträge.
Privat versichert und plötzlich ein Pflegefall?
Der Pflegefall-Navigator ordnet die nächsten Schritte, rechnet Erstattung und Eigenanteil und zeigt, wie Sie den PKV-Beitrag im Blick behalten – für Eltern, Partner oder Sie selbst.