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Beihilfe Pflege NRW: Pflegezuschlag, Pflegeheim und Antrag nach BVO NRW

Nordrhein-Westfalen gehört bei der Pflege zu den großzügigsten Dienstherren: Zu Hause gibt es in den Pflegegraden 4 und 5 einen eigenen Pflegezuschlag, im Pflegeheim sind die Pflegekosten ohne Deckel beihilfefähig – und Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Beihilfe oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Beihilfe Pflege NRW: der Steckbrief 2026
  2. Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung
  3. Häusliche Pflege in NRW: Pflegegeld mit Pflegezuschlag
  4. Pflegeheim: Beihilfe Pflege NRW für Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung
  5. So beantragen Sie Pflegebeihilfe in NRW
  6. Gut abgesichert – und wo eine Lücke bleibt
Das Wichtigste in Kürze
  • In NRW zahlt die Beihilfe bei Pflege den normalen Bemessungssatz: 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder; die private Pflegepflichtversicherung trägt den Rest (§ 12 BVO NRW, Stand Oktober 2026).
  • Zu Hause ist neben dem Pflegegeld in Pflegegrad 4 ein Pflegezuschlag von 150 € und in Pflegegrad 5 von 240 € im Monat beihilfefähig; für Pflegedienste kommen bis zu 1.000 € bzw. 1.995 € hinzu (§ 5a BVO NRW).
  • Im Pflegeheim sind die pflegebedingten Kosten ohne Begrenzung auf die Beträge der Pflegeversicherung beihilfefähig (§ 5d Abs. 1 BVO NRW).
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt die Beihilfe, soweit sie einen Eigenanteil übersteigen – für Alleinstehende 50 % des um 400 € verminderten Einkommens (§ 5d Abs. 2 BVO NRW).
  • Die Antragsfrist beträgt 24 Monate; beim Pflegegeld beginnt sie mit dem Ende des Monats, in dem gepflegt wurde (§ 13 Abs. 3 BVO NRW).

Bei der Beihilfe Pflege in NRW zahlt die Beihilfe Ihren Bemessungssatz – meist 50 % als aktiver Beamter, 70 % als Pensionär –, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Zusätzlich sind in den Pflegegraden 4 und 5 Pflegezuschläge beihilfefähig, und im Pflegeheim übernimmt NRW die vollen Pflegekosten sowie Unterkunft und Verpflegung oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils (BVO NRW, Stand Oktober 2026).

Gut zu wissen: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informations- und Rechnerportal – kein Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen, keiner Beihilfestelle und keines Dienstherrn. Verbindlich entscheidet Ihre Beihilfestelle mit ihrem Bescheid.

Beihilfe Pflege NRW: der Steckbrief 2026

Die Pflege ist in den §§ 5 bis 5g der Beihilfenverordnung NRW geregelt. Die wichtigsten Werte auf einen Blick:

Beihilfe bei Pflege in Nordrhein-Westfalen, Stand Oktober 2026. Quellen: BVO NRW (Fassung 04.08.2026), SGB XI, vdek (01.07.2026).
PunktRegel in NRW
Rechtsgrundlage§§ 5–5g BVO NRW, Bemessungssatz § 12 BVO NRW
Bemessungssatz50 % aktiv · 70 % Pension, Ehepartner, ab zwei Kindern · 80 % Kinder; keine Erhöhung für das Pflegeheim (§ 12 Abs. 4 BVO NRW)
Anteil der Pflegeversicherungder Rest: 50 %, 30 % oder 20 % (Tarifstufe für Beihilfeberechtigte, MB/PPV 2026)
Pflegegeld (Pauschale)347 / 599 / 800 / 990 € (Pflegegrad 2–5), dazu Pflegezuschlag 150 € (PG 4) bzw. 240 € (PG 5)
Pflegedienstbis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €, in PG 4 bis zu 1.000 € und in PG 5 bis zu 1.995 € zusätzlich
Pflegeheim: Pflegekostenpflegebedingte Aufwendungen ohne Deckel auf die Beträge der Pflegeversicherung (§ 5d Abs. 1)
Pflegeheim: Unterkunft, Verpflegung, InvestitionskostenBeihilfe, soweit ein einkommensabhängiger Eigenanteil überschritten wird (§ 5d Abs. 2)
GutachtenFeststellungen der Pflegeversicherung werden zugrunde gelegt (§ 5 Abs. 2)
Antragsfrist24 Monate (§ 13 Abs. 3)
Pauschale Beihilfein NRW nicht eingeführt
Eigenanteil im Heim (Landesdurchschnitt)3.671 € im 1. Jahr, 2.481 € ab dem 4. Jahr (vdek, ohne Beihilfe)

Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung

Beamte in NRW haben eine private Pflegepflichtversicherung in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte. Sie leistet genau den Teil, den die Beihilfe nicht trägt. Zusammen ergeben sich die vollen Beträge des SGB XI – in NRW teilweise sogar mehr. Ein Beispiel für das Pflegegeld im Pflegegrad 3 (599 €): Ein Pensionär erhält 419,30 € als Beihilfe und 179,70 € von seiner Versicherung, ein aktiver Beamter je 299,50 €. Gesetzlich versicherte Beamte bekommen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Hälfte; die Beihilfe zahlt dann den gleichen Betrag dazu. Ihren allgemeinen Beihilfesatz für Arzt- und Krankenhausrechnungen erklärt die Übersicht zu den Bemessungssätzen der Beihilfe in NRW.

Häusliche Pflege in NRW: Pflegegeld mit Pflegezuschlag

Pflegen Angehörige oder Freunde zu Hause, ist das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beihilfefähig; das Pflegegeld der Versicherung wird dabei berücksichtigt. Eine Besonderheit gibt es nur in NRW: Aus Fürsorgegründen ist neben dem Pflegegeld in Pflegegrad 4 ein Pflegezuschlag von 150 € und in Pflegegrad 5 von 240 € im Monat beihilfefähig (§ 5a Abs. 3 BVO NRW). Bei 70 % Beihilfe bedeutet das 105 € bzw. 168 € mehr im Monat (eigene Berechnung).

Kommt ein Pflegedienst, sind dessen Aufwendungen bis zu den Höchstbeträgen des § 36 SGB XI beihilfefähig. Braucht jemand in Pflegegrad 4 oder 5 mehr Hilfe, sind höhere Aufwendungen zusätzlich bis 1.000 € bzw. 1.995 € im Monat beihilfefähig (§ 5a Abs. 1 BVO NRW). Ein Beispiel (eigene Berechnung): Ein Pensionär in Pflegegrad 5 erhält eine Pflegedienst-Rechnung über 4.294 €. Beihilfefähig sind 2.299 € plus 1.995 €, die Beihilfe zahlt 70 % davon, also 3.005,80 €. Die Versicherung erstattet 30 % von 2.299 €, also 689,70 €. Selbst zu tragen bleiben 598,50 € – nach den Regeln des Bundes wären es 1.995 €.

  • Kombination: Nutzt die Familie den Pflegedienst nur teilweise, gibt es anteiliges Pflegegeld; die Beihilfestelle folgt dem Aufteilungsmaßstab der Pflegeversicherung (§ 5a Abs. 6).
  • Verhinderung und Kurzzeitpflege: Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ist die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes bis zu acht Wochen im Jahr zusätzlich beihilfefähig (§ 5a Abs. 4); die Ersatzpflege selbst richtet sich nach §§ 39 und 42a SGB XI.
  • Krankenhaus: In den ersten acht Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts läuft das Pflegegeld weiter.
  • Entlastungsbetrag und Beratung: Aufwendungen nach §§ 45, 45a und 45b SGB XI sowie die Beratungsbesuche sind beihilfefähig (§ 5a Abs. 2 und 5).

Pflegeheim: Beihilfe Pflege NRW für Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung

Im Pflegeheim zeigt sich der größte Vorteil des NRW-Beihilferechts. Die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege sind beihilfefähig – ohne Begrenzung auf die Pauschalen der Pflegeversicherung (§ 5d Abs. 1 BVO NRW). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden als Beihilfe gezahlt, soweit sie folgende Eigenanteile übersteigen (§ 5d Abs. 2 BVO NRW):

Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nach § 5d Abs. 2 BVO NRW, Stand Oktober 2026. Einkommen: monatliche Brutto-Dienst- oder Versorgungsbezüge, Erwerbseinkommen und Renten.
SituationEigenanteil
mit einem Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner oder berücksichtigungsfähiges Kind)30 % des um 600 € verminderten Einkommens (Pensionäre: um 450 €)
mit mehreren Angehörigen25 % des um 600 € verminderten Einkommens (Pensionäre: um 450 €)
ohne Angehörige oder alle Angehörigen ebenfalls im Heim50 % des um 400 € verminderten Einkommens

Zusatzleistungen des Heims nach § 88 SGB XI, etwa Komfortleistungen, sind ausgenommen. Eine Beispielrechnung des Landesamts für Besoldung und Versorgung zeigt das Prinzip (Merkblatt 01/2026, Rechenwerte aus 2017): Bei 3.352,28 € Einkünften bleiben nach Abzug von 400 € und davon 50 % ein Eigenanteil von 1.476,14 €. Von 1.747,32 € für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt die Beihilfe 271,18 €; zu den Pflegekosten von 2.512,05 € kommen bei 70 % weitere 1.758,44 € Beihilfe.

Beispielrechnung 2026: Pensionär, Pflegegrad 3, erstes Jahr

Eigene Beispielrechnung mit den NRW-Durchschnittswerten des vdek (01.07.2026): alleinstehender Pensionär, Beihilfe 70 %, Versorgungsbezüge 3.000 € brutto. Der Pflegeanteil des Heims (EEE) liegt im Schnitt bei 1.983 €, Unterkunft und Verpflegung bei 1.331 €, Investitionskosten bei 654 €.

Eigene Beispielrechnung, Stand Oktober 2026 (gerundet). Annahmen: Landesdurchschnitt NRW laut vdek, Leistungszuschlag 15 % im ersten Jahr, Einkommen 3.000 €; maßgeblich ist der Bescheid der Beihilfestelle.
PositionBetrag
Pflegekosten (1.319 € Pflegeversicherungsbetrag + 1.983 € Pflegeanteil)3.302,00 €
Beihilfe zu den Pflegekosten (70 %)2.311,40 €
Private Pflegepflichtversicherung (30 % von 1.319 € + 15 % Leistungszuschlag)484,94 €
Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten1.985,00 €
Eigenanteil dafür: 50 % von (3.000 € − 400 €)1.300,00 €
Beihilfe zu Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten685,00 €
Selbst zu zahlen im Monat1.805,66 €

Ohne die NRW-Regeln läge der Eigenanteil im Landesdurchschnitt bei 3.671 € (vdek). Ihren eigenen Fall rechnen Sie mit dem Pflegekosten-Rechner; er zeigt die Bundesregel, die NRW-Vorteile kommen dann noch hinzu. Mehr zum Heim im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim.

So beantragen Sie Pflegebeihilfe in NRW

1 · Pflegeversicherung

Pflegegrad beim privaten Versicherer beantragen. Er beauftragt die Begutachtung, meist durch MEDICPROOF.

2 · Beihilfestelle

Beihilfe mit dem Pflegeformular Ihrer Beihilfestelle beantragen, zum Beispiel „Anlage Pflege“; fürs Heim zusätzlich die „Erklärung Pflegeeinrichtung“ und die „Erklärung Einkommen Pflege“.

3 · Bescheid nachreichen

Die Leistungsmitteilung der Versicherung beifügen. Die Beihilfe legt ihre Feststellungen zugrunde und zahlt ab Beginn des Monats der erstmaligen Antragstellung (§ 5 Abs. 2).

4 · Frist beachten

Laufende Kosten innerhalb von 24 Monaten einreichen; beim Pflegegeld beginnt die Frist nach Ablauf des Pflegemonats (§ 13 Abs. 3).

Zuständig sind je nach Dienstverhältnis die Bezirksregierungen, das Landesamt für Besoldung und Versorgung oder andere Beihilfestellen. Wie der Antrag bei der Versicherung abläuft, erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; die Rolle des Gutachtens beschreibt Pflegegrad und Beihilfe.

Gut abgesichert – und wo eine Lücke bleibt

Für Beamte und Pensionäre in NRW ist die Pflege dank Beihilfe und Pflegeversicherung sehr gut abgesichert. Eine Lücke bleibt dennoch: im Heim der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bis zur Einkommensgrenze, zu Hause alles, was über die beihilfefähigen Beträge hinausgeht. Ein Pflegetagegeld schließt sie – und es wird auf die Beihilfe nicht angerechnet, soweit es 100 € täglich nicht überschreitet (§ 12 Abs. 6 BVO NRW). Mehr dazu im Ratgeber Pflegezusatzversicherung für Beamte. Ihren persönlichen Fahrplan zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator.

Datenstand

Stand: Oktober 2026. BVO NRW in der Fassung vom 04.08.2026 (§§ 5–5g mit Änderungen vom 25.03.2026), Leistungsbeträge des SGB XI seit 01.01.2025, Eigenanteile vdek zum 01.07.2026. Werte der Pflegereform 2027 sind hier noch nicht berücksichtigt; laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 bleiben die Beträge fürs Pflegeheim unverändert.

Häufige Fragen

Wie viel Beihilfe gibt es in NRW bei Pflege?

Die Beihilfe zahlt Ihren Bemessungssatz: 50 % als aktiver Beamter, 70 % als Pensionär, Ehepartner oder mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder. Den Rest trägt die private Pflegepflichtversicherung. In den Pflegegraden 4 und 5 sind zusätzlich Pflegezuschläge beihilfefähig, und im Pflegeheim geht NRW deutlich über die Beträge der Pflegeversicherung hinaus (BVO NRW, Stand Oktober 2026).

Was ist der Pflegezuschlag in der Beihilfe NRW?

Ein Betrag, den nur das NRW-Beihilferecht kennt: Neben dem Pflegegeld sind in Pflegegrad 4 monatlich 150 € und in Pflegegrad 5 monatlich 240 € beihilfefähig. Bei Pflegediensten sind höhere Aufwendungen in Pflegegrad 4 bis 1.000 € und in Pflegegrad 5 bis 1.995 € im Monat zusätzlich beihilfefähig (§ 5a Abs. 1 und 3 BVO NRW).

Zahlt die Beihilfe NRW Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim?

Ja, soweit sie einen Eigenanteil übersteigen. Für Alleinstehende sind das 50 % des um 400 € verminderten Einkommens, mit einem Angehörigen 30 % und mit mehreren Angehörigen 25 % des um 600 € (bei Pensionären um 450 €) verminderten Einkommens. Der übersteigende Betrag wird als Beihilfe gezahlt (§ 5d Abs. 2 BVO NRW).

Welche Frist gilt für die Pflegebeihilfe in NRW?

Beihilfe wird nur gewährt, wenn Sie sie innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen beantragen. Beim Pflegegeld beginnt die Frist am ersten Tag nach Ablauf des Monats, in dem gepflegt wurde (§ 13 Abs. 3 BVO NRW).

Braucht die Beihilfestelle in NRW ein eigenes Gutachten?

Nein. Bei Versicherten der Pflegeversicherung legt die Beihilfestelle deren Feststellungen zugrunde – auch Befristungen (§ 5 Abs. 2 BVO NRW). Bei Privatversicherten ist das in der Regel das Gutachten, das der Versicherer bei MEDICPROOF in Auftrag gegeben hat.

Gibt es in NRW eine pauschale Beihilfe, die auch Pflege umfasst?

Nein. Eine pauschale Beihilfe ist in Nordrhein-Westfalen nicht eingeführt (Stand Oktober 2026). Pflegeaufwendungen werden in NRW über die individuelle Beihilfe nach den §§ 5 bis 5g BVO NRW erstattet.

Quellen

  1. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), §§ 5–5g, 12, 13 – Fassung 04.08.2026 – abgerufen 19.10.2026
  2. LBV NRW: Merkblatt vollstationäre Pflege (Stand 01/2026) – abgerufen 18.10.2026
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld – abgerufen 18.10.2026
  5. § 43c SGB XI – Leistungszuschlag – abgerufen 19.10.2026
  6. PKV-Verband: Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026
  7. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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