Inhalt (7 Abschnitte)
- Auch im Pflegefall laufen private Kranken- und Pflegeversicherung mit Beitrag weiter; eine Beitragsfreiheit wegen Pflegebedürftigkeit sehen die Musterbedingungen der Pflegepflichtversicherung nicht vor (MB/PPV 2026 § 8).
- Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist jederzeit möglich – für gleichwertigen Schutz unter Anrechnung der Alterungsrückstellung und ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG).
- Bei Verträgen von vor 2009 steht ab 65 nach zehn Jahren Vorversicherungszeit der Standardtarif offen; sein Beitrag ist 2026 auf 848,62 € begrenzt (PKV-Verband).
- Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag im Basistarif (§ 152 Abs. 4 VAG); 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 1.017,18 €, halbiert also bei 508,59 €.
- Reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege; angemessene Versicherungsbeiträge werden als Bedarf anerkannt (§§ 32, 61 SGB XII).
Im Pflegefall laufen Kranken- und Pflegeversicherung mit Beitrag weiter, dazu kommt der Eigenanteil – im Pflegeheim am 01.07.2026 im Bundesschnitt 3.364 € im ersten Jahr (vdek). Der Beitrags-Check zeigt, was von Rente oder Pension bleibt. Senken lässt sich der Beitrag vor allem durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG).
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Stand 18.10.2026. Standardtarif-Höchstbeitrag 848,62 €, Basistarif-Höchstbeitrag 1.017,18 € (2026, PKV-Verband); § 204 VVG, § 152 VAG, §§ 32, 61 SGB XII. Der Check nennt keine Ersparnis – welcher Tarif für Sie infrage kommt und was er kostet, kann nur eine Berechnung mit den Tarifdaten zeigen. Kein Angebot.
PKV-Beitrag im Pflegefall prüfen lassen
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- Tarifwechsel-Optionen beim eigenen Versicherer prüfen
- Standard- und Basistarif: Voraussetzungen und Grenzen
- Pflegefall-Fahrplan als PDF
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Pflegefall-Fahrplan als PDFSo rechnet der Beitrags-Check
Der Check addiert Rente oder Pension und weitere Einkünfte, zieht den Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und den Eigenanteil der Pflege ab und zeigt den Saldo. Die Belastungsquote gibt an, welcher Teil des Einkommens an die Versicherung geht. Je nach Alter, Vertrag und Saldo blendet er die Wege ein, die das Gesetz vorsieht. Den Eigenanteil für Ihr Bundesland rechnet der Pflegekosten-Rechner.
Warum der PKV-Beitrag im Pflegefall weiterläuft
Pflegebedürftigkeit ändert nichts am Versicherungsvertrag: Die Krankenversicherung zahlt weiter Arzt- und Klinikrechnungen, die Pflegepflichtversicherung die Pflegeleistungen. Eine Beitragsfreiheit wegen Pflegebedürftigkeit sehen die Musterbedingungen der Pflegepflichtversicherung nicht vor; beitragsfrei sind nur mitversicherte Kinder (MB/PPV 2026 § 8). Der Pflegebeitrag ist dafür gedeckelt: Nach fünf Jahren Vorversicherungszeit höchstens auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung, 2026 209,26 € (§ 110 SGB XI). Was die PKV im Alter sonst noch dämpft, erklärt der Ratgeber zum PKV-Beitrag im Alter.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: der wichtigste Hebel
Jeder Privatversicherte kann innerhalb seines Versicherers in einen anderen Tarif wechseln. Für gleichartigen Schutz werden die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet, eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Gerade bei älteren Verträgen gibt es oft neuere Tarife mit ähnlichen Leistungen. Wichtig: Wer Leistungen aufgibt, etwa beim Einbettzimmer, bekommt sie später nur mit Gesundheitsprüfung zurück – im Pflegefall eine Abwägung, die man mit einem Fachmann trifft. Die Grundlagen stehen bei Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Standardtarif und Basistarif: die Sozialtarife der PKV
| Standardtarif | Basistarif | |
|---|---|---|
| Zugang | Vertrag vor 01.01.2009 und 10 Jahre Vorversicherungszeit; ab 65, oder ab 55 mit Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze, oder mit gesetzlicher Rente und entsprechendem Einkommen | Wechsel beim eigenen Versicherer u. a. ab 55, bei Rente, Ruhegehalt oder Hilfebedürftigkeit; Neuverträge ab 2009 |
| Höchstbeitrag 2026 | 848,62 € | 1.017,18 € |
| Bei Hilfebedürftigkeit | Beitrag wird vom Sozialträger als angemessen anerkannt | Beitrag halbiert sich (§ 152 Abs. 4 VAG): höchstens 508,59 € |
| Versicherte | rund 54.800 | rund 34.000 |
Beide Tarife bieten Leistungen, die sich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom bisherigen Tarif ab; die Zugangsvoraussetzungen stehen in den Musterbedingungen für den Standardtarif (MB/ST 2026). Für die Pflegepflichtversicherung gilt: Bei halbiertem Basistarif-Beitrag beträgt auch der Pflegebeitrag höchstens 50 % (§ 110 Abs. 2 SGB XI).
Krankentagegeld und Selbstbehalt prüfen
- Krankentagegeld: Es sichert Verdienstausfall ab und endet nach den Musterbedingungen u. a. mit dem Bezug von Altersrente (§ 15 MB/KT). Pflegebedürftigkeit allein beendet es nicht – prüfen Sie, ob der Baustein noch im Beitrag steckt.
- Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, kann bei vielen Arzt- und Klinikkontakten aber teurer werden. Im Pflegefall lohnt die Gegenrechnung.
- Zusatzbausteine: Ergänzungstarife, die im Heim nicht mehr gebraucht werden, lassen sich oft kündigen – vorher klären, ob sie später nur mit Gesundheitsprüfung zurückkommen.
- Beihilfe: Ändert sich der Beihilfesatz, etwa mit dem Ruhestand, passt der Versicherer den Tarif auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 VVG).
Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege
Reichen Einkommen und Vermögen für Eigenanteil und Beitrag nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Sozialhilfe als Bedarf anerkannt – in der PKV bis zur Höhe des halbierten Basistarifs oder des Standardtarifs (§ 32 SGB XII). Kinder müssen Elternunterhalt nur leisten, wenn ihr Jahresgesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Was das Sozialamt prüft, erklärt der Ratgeber Hilfe zur Pflege bei Privatversicherten.
Drei Rechenbeispiele
| Fall | Beitrag | Quote | Saldo | Wege laut Check |
|---|---|---|---|---|
| Rentnerin 72, KV 650 €, PPV 60 €, Rente 1.800 €, Pflege zu Hause durch Angehörige | 710 € | 39,4 % | 1.090 € | Tarifwechsel, Standardtarif, Selbstbehalt |
| Rentner 80 im Heim, KV 820 € (davon 40 € Krankentagegeld), PPV 75 €, Rente 2.200 € + 300 €, Eigenanteil 3.364 €, Vertrag nach 2009 | 895 € | 35,8 % | −1.759 € | Tarifwechsel, Krankentagegeld, Hilfe zur Pflege/Basistarif |
| Pensionär 60 mit Beihilfe, KV 400 €, PPV 50 €, Pension 3.000 €, Eigenanteil Pflegedienst 1.200 € | 450 € | 15,0 % | 1.350 € | Tarifwechsel, Standardtarif ab 55 prüfen |
Im zweiten Fall fehlen jeden Monat 1.759 €. Hier geht es zuerst um Hilfe zur Pflege – und darum, den Beitrag nicht höher als nötig zu halten. Welche Tarife beim eigenen Versicherer infrage kommen, prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kostenlos. Eine bestimmte Ersparnis kann niemand vorab zusagen. Den Weg für Angehörige beschreibt der Ratgeber Private Krankenversicherung im Pflegefall; den vollständigen Fahrplan zeigt der Pflegefall-Navigator.
Häufige Fragen
Muss man im Pflegeheim weiter PKV-Beitrag zahlen?
Ja. Kranken- und Pflegeversicherung laufen im Heim weiter, und die Musterbedingungen der Pflegepflichtversicherung sehen keine Beitragsfreiheit wegen Pflegebedürftigkeit vor. Der Beitrag lässt sich aber senken – etwa durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) oder, bei Altverträgen ab 65, durch den Standardtarif.
Wie kann ich den PKV-Beitrag meiner Eltern senken?
Der wichtigste Weg ist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: Für gleichwertige Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung, die Alterungsrückstellung wird angerechnet (§ 204 VVG). Außerdem lohnt der Blick auf Krankentagegeld, Selbstbehalt und den Standardtarif. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kann das mit einer Vollmacht der Eltern prüfen.
Zahlt das Sozialamt den PKV-Beitrag im Pflegeheim?
Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, dem werden angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf anerkannt (§ 32 SGB XII) – in der PKV bis zur Höhe des halbierten Basistarifs oder des Standardtarifs. Im Basistarif halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit (§ 152 Abs. 4 VAG). Die Prüfung im Einzelfall übernimmt das Sozialamt.
Endet das Krankentagegeld bei Pflegebedürftigkeit?
Nicht automatisch: Nach den Musterbedingungen endet das Krankentagegeld unter anderem bei Berufsunfähigkeit und mit dem Bezug von Altersrente (§ 15 MB/KT); Pflegebedürftigkeit ist kein eigener Beendigungsgrund. Steckt in einem Rentnerbeitrag noch Krankentagegeld, lohnt die Prüfung, ob der Baustein gebraucht wird.
Was kostet der Standardtarif?
Der Beitrag im Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, 2026 auf 848,62 € im Monat; Ehepaare zahlen zusammen höchstens 150 %. Zugang haben Versicherte mit Vertrag von vor 2009 und zehn Jahren Vorversicherungszeit, etwa ab 65 (MB/ST 2026).
Quellen
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen Standardtarif (MB/ST 2026) – Stand Juli 2026
- PKV-Verband: Beitrag im Standardtarif – abgerufen 18.10.2026
- § 152 VAG – Basistarif – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Brancheneinheitliche Tarife (Basistarif) – abgerufen 18.10.2026
- § 32 SGB XII – Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 61 SGB XII – Hilfe zur Pflege – abgerufen 18.10.2026
- § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT 2009) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 18.10.2026
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.