Inhalt (9 Abschnitte)
- Was zahlt die private Pflegeversicherung? Alle Leistungen auf einen Blick
- Kostenerstattung statt Sachleistung: so funktioniert es
- Soziale und private Pflegeversicherung im Vergleich
- Welche Rechnungen erstattet werden – und welche nicht
- Fristen und Nachweise, die bares Geld wert sind
- Krankenhaus, Reha und Urlaub: was weiterläuft
- Mit Beihilfe: zwei Stellen, eine volle Leistung
- Warum die private Pflegepflichtversicherung so verlässlich ist
- Reform-Entwurf 2027 und die Lücke, die bleibt
- Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen bieten, die denen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sind; statt Sachleistungen erstattet sie die Kosten in gleicher Höhe (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
- 2026 sind das zum Beispiel 347 bis 990 € Pflegegeld, bis 2.299 € für einen Pflegedienst, bis 2.096 € im Pflegeheim und 131 € Entlastungsbetrag im Monat.
- Rechnungen von Pflegedienst oder Tagespflege reichen Sie beim Versicherer ein; mit einem Pflegeheim ist nach Vereinbarung auch eine direkte Abrechnung möglich (PKV-Verband).
- Beihilfeberechtigte erhalten aus ihrem Tarif 50, 30 oder 20 % der Beträge und reichen die Rechnung zusätzlich bei der Beihilfestelle ein.
- Ende 2025 bezogen 415.291 Privatversicherte Leistungen; die Leistungsausgaben der privaten Pflegepflichtversicherung stiegen 2025 auf 3,0 Mrd. € (BMG; PKV-Verband).
Was zahlt die private Pflegeversicherung? Dieselben Leistungen wie die gesetzliche: 2026 zum Beispiel 347 bis 990 € Pflegegeld, bis 2.299 € für einen Pflegedienst, bis 2.096 € im Pflegeheim und 131 € Entlastungsbetrag im Monat (§§ 23, 36–45b SGB XI). Der Unterschied ist die Abrechnung: Statt Sachleistungen erstattet die private Pflegepflichtversicherung die Kosten in gleicher Höhe – Sie reichen Rechnungen ein (Stand: Oktober 2026).
Was zahlt die private Pflegeversicherung? Alle Leistungen auf einen Blick
Wer privat krankenversichert ist, hat beim selben Unternehmen eine private Pflegepflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass ihre Leistungen „nach Art und Umfang“ denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind und an die Stelle der Sachleistungen „eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung“ tritt (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Für die Einstufung in einen Pflegegrad gelten dieselben Maßstäbe (§ 23 Abs. 6 SGB XI). Die Tabelle zeigt die wichtigsten Beträge je Pflegegrad.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (Monat) | – | 347 | 599 | 800 | 990 |
| Pflegedienst, Erstattung bis (Monat) | – | 796 | 1.497 | 1.859 | 2.299 |
| Tages-/Nachtpflege, zusätzlich (Monat) | – | 721 | 1.357 | 1.685 | 2.085 |
| Pflegeheim, plus Leistungszuschlag (Monat) | 131 | 805 | 1.319 | 1.855 | 2.096 |
| Entlastungsbetrag (Monat) | 131 | 131 | 131 | 131 | 131 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Jahr) | – | 3.539 | 3.539 | 3.539 | 3.539 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Monat) | 42 | 42 | 42 | 42 | 42 |
| Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme) | 4.180 | 4.180 | 4.180 | 4.180 | 4.180 |
| Zuschlag ambulant betreute Wohngruppe (Monat) | 224 | 224 | 224 | 224 | 224 |
Was jede Leistung im Detail bedeutet, erklären unsere Ratgeber je Pflegegrad: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Alle Werte mit Entwurf 2027 finden Sie auf der Datenseite Pflegeleistungen 2026/2027 in Zahlen.
Kostenerstattung statt Sachleistung: so funktioniert es
In der sozialen Pflegeversicherung rechnet ein Pflegedienst seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. In der privaten Pflegepflichtversicherung läuft es wie in der privaten Krankenversicherung: Die Kosten werden „genauso wie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung“ erstattet (PKV-Verband). Im Alltag sieht das so aus:
1 · Leistung nutzen
Pflegedienst, Tagespflege, Alltagshilfe oder Ersatzpflege kommt – Sie erhalten eine Rechnung, die Leistung und Zeitraum ausweist.
2 · Rechnung einreichen
Per Post, App oder Online-Portal des Versicherers. Der Versicherer zahlt, wenn die nötigen Nachweise vorliegen (MB/PPV § 6 Abs. 4).
3 · Erstattung erhalten
Der Versicherer erstattet bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads und teilt mit, wie viel vom Monatsbudget genutzt ist – wichtig für das anteilige Pflegegeld.
4 · Beihilfe beantragen
Beamte reichen dieselbe Rechnung bei der Beihilfestelle ein. Beide zusammen ergeben die vollen Beträge.
Das Pflegegeld kommt ohne Rechnung: Der Versicherer zahlt es monatlich für den zurückliegenden Monat. Im Pflegeheim ist „nach Vereinbarung auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegeeinrichtung möglich“ (PKV-Verband). Den Leistungszuschlag auf den Eigenanteil berechnet der Versicherer seit 01.07.2026 auf Grundlage der Angaben des Heims (§ 43c SGB XI). Wie die Abrechnung mit dem Pflegedienst konkret läuft, erklärt der Ratgeber Pflegesachleistung privat versichert.
Praxistipp: Versicherungsnehmer und versicherte Person sind nicht immer identisch – etwa wenn ein Ehepartner den Vertrag abgeschlossen hat. Der Versicherer zahlt an die versicherte Person, wenn der Versicherungsnehmer sie in Textform als Empfangsberechtigte benannt hat (MB/PPV § 6 Abs. 5). Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige Rechnungen einreichen und Rückfragen klären.
Soziale und private Pflegeversicherung im Vergleich
Die Beträge sind gleich, der Weg unterscheidet sich in einigen Punkten. Die Übersicht zeigt, wer in der privaten Pflegepflichtversicherung was übernimmt:
| Thema | Soziale Pflegeversicherung | Private Pflegepflichtversicherung |
|---|---|---|
| Ansprechpartner | Pflegekasse bei der Krankenkasse | privater Krankenversicherer |
| Begutachtung | Medizinischer Dienst | meist MEDICPROOF, nach denselben Maßstäben |
| Leistungshöhe | Beträge nach SGB XI | gleichwertig, in gleicher Höhe (§ 23 Abs. 1 SGB XI) |
| Abrechnung | Sachleistung, Pflegedienst rechnet mit der Kasse ab | Kostenerstattung gegen Rechnung |
| Wenn die Entscheidung nicht passt | Widerspruch, dann Sozialgericht | Überprüfung beim Versicherer, PKV-Ombudsmann, Sozialgericht |
| Pflegeberatung | Pflegeberater der Kasse, Pflegestützpunkte | compass private pflegeberatung, kostenfrei, auch zu Hause |
| Beitrag | abhängig vom Einkommen | abhängig vom Eintrittsalter, nach fünf Jahren höchstens der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung; Kinder beitragsfrei (§ 110 SGB XI) |
Wie die Begutachtung abläuft, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF. Was ein Antrag braucht, steht im Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; zu den Beiträgen der privaten Pflegepflichtversicherung informiert der Ratgeber zu Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung.
Welche Rechnungen erstattet werden – und welche nicht
Erstattungsfähig sind Leistungen, die das SGB XI vorsieht, bis zu den Höchstbeträgen. Die Musterbedingungen regeln dabei einige Details, die Familien kennen sollten:
- Pflegedienste: Erstattet werden die Vergütungen, die der Dienst mit den Pflegekassen vereinbart hat. Bei zugelassenen Diensten ohne Vergütungsvereinbarung erstattet der Versicherer höchstens 80 % des Höchstbetrags (MB/PPV 2026, Tarif PV).
- Einzelpflegekräfte: Sie können vom Versicherer anerkannt werden; Verwandte bis zum dritten Grad und Mitbewohner gelten aber nicht als Einzelpflegekräfte (MB/PPV § 4 Abs. 1). Für sie ist das Pflegegeld gedacht.
- Tagespflege und Kurzzeitpflege: Erstattet werden die pflegebedingten Kosten; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.
- Pflegehilfsmittel: Verbrauchsmaterial bis 42 € im Monat; technische Hilfsmittel vorrangig leihweise, sonst mit 10 % Selbstbeteiligung, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Mehr im Ratgeber Pflegehilfsmittel privat versichert.
- Wohnungsumbau: Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, wenn er die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Pflegeheim: Festbetrag je Pflegegrad plus Leistungszuschlag; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nicht erstattungsfähig.
Fristen und Nachweise, die bares Geld wert sind
Die private Pflegepflichtversicherung kennt dieselben Fristen wie die soziale. Einige schützen Sie, andere sollten Sie im Kalender haben:
| Thema | Frist |
|---|---|
| Entscheidung über den Pflegeantrag | spätestens 25 Arbeitstage nach Antrag, sonst 70 € je begonnener Woche Verzögerung |
| Leistungsbeginn | ab Antragstellung, bei späterem Antrag ab Beginn des Antragsmonats |
| Antrag auf Pflegehilfsmittel oder Umbauzuschuss | Entscheidung binnen 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen – sonst gilt er ohne hinreichenden Grund als genehmigt |
| Verhinderungspflege abrechnen | Nachweis bis zum Ende des Folgejahres |
| Nicht verbrauchter Entlastungsbetrag | übertragbar in das erste Halbjahr des Folgejahres |
Bis wann Ihr Versicherer entscheiden muss, rechnet der MEDICPROOF-Fristenplaner aus.
Krankenhaus, Reha und Urlaub: was weiterläuft
Die Musterbedingungen regeln auch, was passiert, wenn die pflegebedürftige Person nicht zu Hause ist (MB/PPV 2026 § 5):
- Krankenhaus oder stationäre Reha: Pflegegeld und die Rentenbeiträge für die Pflegeperson laufen in den ersten acht Wochen weiter.
- Aufenthalt in der EU, im EWR oder in der Schweiz: Das Pflegegeld ruht nicht.
- Vorübergehend in anderen Ländern: Pflegegeld wird bis zu insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt; Kosten eines Pflegedienstes nur, wenn die gewohnte Pflegekraft mitreist.
- Pflegeheim, vorübergehend abwesend: Der Anspruch bleibt bestehen, solange der Platz bis zu 42 Tage im Jahr freigehalten wird; Krankenhaus- und Reha-Zeiten verlängern diesen Zeitraum.
Mehr zum Pflegegeld in diesen Situationen im Ratgeber Pflegegeld privat versichert.
Mit Beihilfe: zwei Stellen, eine volle Leistung
Beamte, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen sind in der Tarifstufe PVB versichert. Die Versicherung zahlt dort einen festen Prozentsatz der Beträge, die Beihilfe den Rest (MB/PPV 2026):
Wer zahlt welchen Anteil der Pflegeleistungen?
Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung in Prozent – den Rest trägt die Beihilfe; zusammen 100 % der Beträge nach SGB XI
Musterbedingungen MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB (PKV-Verband); § 46 BBhV und Landesrecht. Abweichungen je Land möglich.
Praktisch heißt das: Jede Rechnung geht zweimal raus, an den Versicherer und an die Beihilfestelle. Die Beihilfe stützt sich dabei in der Regel auf das Gutachten der Pflegeversicherung (z. B. § 51 Abs. 2 BBhV). Achten Sie auf die Antragsfristen Ihres Dienstherrn. Wie die Länder bei Pflege rechnen, zeigt der Ratgeber Beihilfe bei Pflege; den Beihilfe-Anteil für Ihren Fall rechnet der Pflegekosten-Rechner.
Warum die private Pflegepflichtversicherung so verlässlich ist
Privatversicherte können sich auf ihre Pflegeversicherung verlassen – das ist gesetzlich abgesichert:
Gleichwertig per Gesetz
Die Leistungen müssen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein (§ 23 Abs. 1 SGB XI) – auch neue Leistungen nach einer Reform.
Keine Kündigung
Der Versicherer darf den Vertrag weder kündigen noch vom Vertrag zurücktreten (§ 110 Abs. 4 SGB XI); Vorerkrankungen oder eine bestehende Pflegebedürftigkeit sind kein Ausschlussgrund.
Zügige Begutachtung
MEDICPROOF erstellte Fristgutachten 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen – erlaubt sind bis zur Entscheidung 25 (MEDICPROOF; § 18c SGB XI).
Kostenlose Pflegeberatung
compass berät Privatversicherte und Angehörige telefonisch, per Video und zu Hause, auf Wunsch anonym (§ 7a SGB XI).
Die Zahlen zeigen, wie viel die private Pflegepflichtversicherung leistet: Ende 2025 bezogen 415.291 Privatversicherte Leistungen (BMG), die Leistungsausgaben stiegen 2025 auf 3,0 Mrd. € (PKV-Verband).
Reform-Entwurf 2027 und die Lücke, die bleibt
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 will die Leistungen zu Hause in Budgets bündeln: ein Sachleistungsbudget (890 bis 2.530 €) und ein Entlastungsbudget statt Pflegegeld (380 bis 1.080 €). Für Privatversicherte bliebe es bei der Kostenerstattung; die neuen Beträge würden wegen der Gleichwertigkeit auch für sie gelten. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen (Pflegereform 2027).
Eines ändert keine Reform: Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Im Pflegeheim blieben am 01.07.2026 im ersten Jahr im Bundesschnitt 3.364 € im Monat selbst zu zahlen (vdek). Diese Lücke lässt sich privat schließen – mit einem Pflegetagegeld, dem geförderten Pflege-Bahr oder, für Beamte, einer Pflegezusatzversicherung für Beamte. Welche Lösung zu Ihnen passt, klärt der kostenlose Pflegefall-Navigator mit anschließendem Gespräch mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk.
Häufige Fragen
Was zahlt die private Pflegeversicherung?
Dieselben Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung: Pflegegeld (2026: 347 bis 990 €), Erstattung für einen Pflegedienst (bis 796 bis 2.299 €), Tages- und Nachtpflege, Pflegeheim (805 bis 2.096 € plus Leistungszuschlag), Entlastungsbetrag (131 €), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 € im Jahr), Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnungsumbau (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
Zahlt die private Pflegeversicherung weniger als die gesetzliche?
Nein. Das Gesetz verlangt gleichwertige Leistungen (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Für die Einstufung gelten dieselben Maßstäbe (§ 23 Abs. 6 SGB XI). Der Unterschied liegt in der Abrechnung: Kostenerstattung statt Sachleistung.
Muss ich die Rechnung des Pflegedienstes vorstrecken?
In der Regel ja: Sie erhalten die Rechnung und reichen sie beim Versicherer ein, der bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads erstattet (PKV-Verband). Mit einem Pflegeheim ist nach Vereinbarung auch eine direkte Abrechnung möglich. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie er es mit Pflegediensten handhabt.
Welche Pflegedienste erstattet die private Pflegepflichtversicherung?
Erstattungsfähig sind die Vergütungen, die zugelassene Pflegedienste mit den Pflegekassen vereinbart haben. Hat ein zugelassener Dienst keine Vergütungsvereinbarung, erstattet der Versicherer höchstens 80 % des Höchstbetrags (MB/PPV 2026, Tarif PV).
Was zahlt die private Pflegeversicherung bei Beihilfe?
Den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt: 50 % für aktive Beamte, 30 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern, Versorgungsempfänger, Ehepartner und Hinterbliebene, 20 % für Kinder und Waisen (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Die Beihilfe zahlt den Rest.
Was zahlt die private Pflegeversicherung im Pflegeheim nicht?
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sowie den Teil der Pflegekosten, der über dem Festbetrag liegt (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, gemindert durch den Leistungszuschlag). Am 01.07.2026 lag der Eigenanteil im ersten Jahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat (vdek). Diese Lücke lässt sich mit einer Pflegezusatzversicherung schließen.
Quellen
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 19.10.2026
- § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung – abgerufen 19.10.2026
- §§ 36–45b SGB XI – Leistungen der Pflegeversicherung – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
- PKV-Serviceportal: Abrechnung von Pflegeleistungen – abgerufen 19.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
- PKV-Verband: Branchenzahlen 2025 – Meldung vom 04.02.2026
- § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Verzögerungszahlung – abgerufen 19.10.2026
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 19.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.