Ratgeber

MEDICPROOF-Eilantrag: Wann die Begutachtung in 5 oder 10 Arbeitstagen kommt

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Operation – und plötzlich muss innerhalb weniger Tage klar sein, wie es nach dem Krankenhaus weitergeht. Für solche Situationen kennt das Gesetz verkürzte Begutachtungsfristen, die ausdrücklich auch für private Pflegeversicherer gelten. Hier lesen Sie, wie der Eilantrag funktioniert und was Sie selbst tun können.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. MEDICPROOF-Eilantrag: Was dahintersteckt
  2. Wann die verkürzten Fristen gelten
  3. So läuft das Eilverfahren ab
  4. Pflegezeit und Familienpflegezeit: der Eilfall zu Hause
  5. Nach dem Krankenhaus: Kurzzeitpflege, Pflegedienst oder Pflegeheim
  6. Wenn die Eilfrist nicht eingehalten wird: 70 € je Woche
  7. Pflegereform 2027: Was sich für Eilfälle ändern soll
  8. Checkliste für Angehörige im Eilfall
  9. Kosten im Blick behalten
Das Wichtigste in Kürze
  • Einen eigenen „MEDICPROOF-Eilantrag“ als Formular für Versicherte gibt es nicht: Der Antrag geht wie immer an den privaten Versicherer, mit dem Hinweis auf die Eilsituation – oft über den Sozialdienst des Krankenhauses.
  • Im Krankenhaus oder in stationärer Reha ist spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang zu begutachten, wenn die Weiterversorgung geklärt werden muss; das gilt auch im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung (§ 18a Abs. 5 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2b).
  • Zu Hause gilt eine Frist von 10 Arbeitstagen, wenn die Pflegeperson Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart hat (§ 18a Abs. 6 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2c).
  • Im Eilfall wird zunächst nur festgestellt, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt – MEDICPROOF nimmt dafür eine Vorabeinstufung nach Aktenlage vor; die abschließende Begutachtung folgt unverzüglich.
  • Wird eine verkürzte Frist überschritten und hat der Versicherer das zu vertreten, zahlt er 70 € je begonnener Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI; Tarif PV Nr. 12).

Einen MEDICPROOF-Eilantrag stellen Sie bei Ihrem privaten Versicherer, nicht bei MEDICPROOF: Liegt die Person im Krankenhaus, in stationärer Reha oder im Hospiz oder wird sie ambulant palliativ versorgt, muss spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang begutachtet werden; zu Hause mit angekündigter Pflegezeit oder vereinbarter Familienpflegezeit binnen 10 Arbeitstagen (§ 18a Abs. 5, 6 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2b, 2c). Zunächst wird nur geprüft, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt (Stand Oktober 2026).

Hinweis: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informationsportal und kein Angebot der MEDICPROOF GmbH. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem Versicherer; im Krankenhaus hilft meist der Sozialdienst.

MEDICPROOF-Eilantrag: Was dahintersteckt

Der Begriff „Eilantrag“ ist in der Praxis verbreitet, im Gesetz aber nicht als eigenes Formular vorgesehen. Gemeint ist ein ganz normaler Antrag auf Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung, bei dem eine der gesetzlichen Eilsituationen vorliegt. Dann gelten verkürzte Begutachtungsfristen – und zwar für private Versicherer genauso wie für Pflegekassen (§ 18c Abs. 5 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2b–2d).

Ein eigenes Eilantrag-Formular von MEDICPROOF für Versicherte haben wir nicht gefunden. Für Krankenhaus-Sozialdienste gibt es eine „Bescheinigung zur vorläufigen Pflegegradzuordnung“, die an den Versicherer geht; MEDICPROOF nimmt auf dieser Grundlage eine Vorabeinstufung nach Aktenlage vor (PKV-Verband). Solche Vorabeinstufungen sind ein fester Bestandteil der Arbeit: 2025 entfielen rund 10 % der MEDICPROOF-Aufträge auf „Sonstiges“, darunter ausdrücklich Vorabeinstufungen nach Aktenlage und Pflegetrainings (MEDICPROOF, Zahlen 2025).

Der Antrag selbst geht an Ihren Versicherer – formlos per Telefon, E-Mail oder Fax genügt für den Start. Wird die Pflege aus dem Krankenhaus heraus beantragt, unterstützt oftmals der Sozialdienst des Krankenhauses (PKV-Verband). Wie der Antrag allgemein aufgebaut ist, zeigt die Checkliste zum Antrag auf Pflegegrad.

Wann die verkürzten Fristen gelten

Verkürzte Begutachtungsfristen nach § 18a Abs. 5–7 SGB XI und MB/PPV 2026 § 6 Abs. 2b–2d; Arbeitstage = Montag bis Freitag, Stand Oktober 2026.
SituationBegutachtung spätestens
Krankenhaus oder stationäre Reha und Hinweise, dass die Begutachtung zur Sicherung der Weiterversorgung nötig istam 5. Arbeitstag nach Antragseingang
Krankenhaus oder stationäre Reha und Pflegezeit angekündigt bzw. Familienpflegezeit vereinbartam 5. Arbeitstag
Hospiz oder ambulante Palliativversorgungam 5. Arbeitstag
Zu Hause, ohne Palliativversorgung, Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbartinnerhalb von 10 Arbeitstagen
Kurzzeitpflege direkt nach Krankenhaus oder Rehaabschließende Begutachtung am 10. Arbeitstag nach Beginn der Kurzzeitpflege
alle übrigen AnträgeEntscheidung binnen 25 Arbeitstagen

Unabhängig von den Eilfristen läuft die allgemeine Frist von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung weiter (MB/PPV § 6 Abs. 2a). Die Daten für Ihren Antrag rechnet der MEDICPROOF-Fristenplaner aus – mit Eilfall-Option und ohne dass Ihre Eingaben Ihren Browser verlassen.

So läuft das Eilverfahren ab

1 · Antrag stellen

Der Antrag geht an den privaten Versicherer – durch Angehörige, die versicherte Person oder mit Hilfe des Sozialdienstes. Nennen Sie den Aufenthaltsort und das geplante Entlassdatum.

2 · Unterlagen aus dem Krankenhaus

Der Sozialdienst stellt die nötigen Angaben zusammen, etwa die Bescheinigung zur vorläufigen Pflegegradzuordnung und aktuelle Arztberichte.

3 · Vorabeinstufung

MEDICPROOF stellt fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und ob mindestens Pflegegrad 2 erreicht ist – oft nach Aktenlage (MB/PPV § 6 Abs. 2d).

4 · Mitteilung und Weiterversorgung

Der Versicherer teilt das Ergebnis unverzüglich mit. Damit lassen sich Kurzzeitpflege, Pflegedienst oder Heimplatz organisieren.

5 · Abschließende Begutachtung

Die vollständige Begutachtung mit Pflegegrad wird unverzüglich nachgeholt, in der Regel im Wohnbereich – bei Kurzzeitpflege spätestens am 10. Arbeitstag nach deren Beginn.

Wie die vollständige Begutachtung danach abläuft und wie Sie sich vorbereiten, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.

Pflegezeit und Familienpflegezeit: der Eilfall zu Hause

Die 10-Tage-Frist knüpft an die Freistellung der pflegenden Angehörigen an. Wer einen nahen Angehörigen pflegt, kann sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen (Pflegezeit, § 3 PflegeZG); das gilt nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten, und die Pflegezeit muss spätestens zehn Arbeitstage vorher angekündigt werden. Die Familienpflegezeit erlaubt eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Wochenstunden, nicht in Betrieben mit 25 oder weniger Beschäftigten (§ 2 FPfZG). Ist eine der beiden Freistellungen angekündigt bzw. vereinbart, muss zu Hause binnen 10 Arbeitstagen begutachtet werden.

Für akute Situationen gibt es außerdem die kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu zehn Arbeitstage können Beschäftigte der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG). Das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz zahlt bei Privatversicherten der private Pflegeversicherer der pflegebedürftigen Person (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegezeit beteiligt er sich auf Antrag an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Pflegeperson – auch wenn diese privat versichert ist (§ 44a Abs. 1 SGB XI).

Nach dem Krankenhaus: Kurzzeitpflege, Pflegedienst oder Pflegeheim

Die Vorabeinstufung soll vor allem eines ermöglichen: eine sichere Weiterversorgung. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür alle Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung zur Verfügung – in gleicher Höhe wie in der gesetzlichen, als Kostenerstattung:

Kurzzeitpflege

Bis zu acht Wochen im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§§ 42, 42a SGB XI). Das Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter.

Pflegedienst zu Hause

Erstattung bis 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat (§ 36 SGB XI). Rechnungen reichen Sie beim Versicherer ein.

Pflegeheim

805 € bis 2.096 € im Monat plus Leistungszuschlag auf den Pflegeanteil (§§ 43, 43c SGB XI); mit dem Heim ist nach Vereinbarung eine direkte Abrechnung möglich.

Wird zunächst kein Pflegegrad 2 festgestellt, hängt eine Kurzzeitpflege in der PKV vom Krankenversicherungstarif ab – anders als in der GKV gibt es dafür keine einheitliche gesetzliche Regel. Prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen oder fragen Sie den Versicherer. Mehr zur Kurzzeitpflege lesen Sie im Ratgeber Kurzzeitpflege privat versichert.

Wenn die Eilfrist nicht eingehalten wird: 70 € je Woche

Die Verzögerungszahlung gilt ausdrücklich auch für die verkürzten Fristen: Wird eine der Begutachtungsfristen von 5 oder 10 Arbeitstagen nicht eingehalten, hat der Versicherte für jede begonnene Woche Anspruch auf 70 € (MB/PPV § 6 Abs. 2a; Tarif PV Nr. 12; § 18c Abs. 5 SGB XI). Die Zahlung ist spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf fällig. Sie entfällt, wenn der Versicherer die Verzögerung nicht zu vertreten hat – etwa bei einer Verlegung oder einem abgesagten Termin – oder wenn die Person bereits vollstationär versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat.

Rechenbeispiel: Antrag am Dienstag, 01.09.2026, aus dem Krankenhaus. Die Eilfrist von 5 Arbeitstagen endet am Dienstag, 08.09.2026; die allgemeine Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen am Dienstag, 06.10.2026. Wie die 70 € bei einer überschrittenen Eilfrist im Einzelfall zu berechnen sind, ist nicht abschließend geklärt; der Fristenplaner rechnet vorsichtig ab dem Ende der Eilfrist (eigene Berechnung, regionale Feiertage nicht berücksichtigt).

Pflegereform 2027: Was sich für Eilfälle ändern soll

Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 rechnet wegen der neuen Schwellenwerte mit vielen Anträgen zum Jahreswechsel. Deshalb soll die allgemeine Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen vom 01.01. bis 30.04.2027 „unbeachtlich“ sein (§ 142b Abs. 3 neu). Ausgenommen sind Anträge mit „besonders dringlichem Entscheidungsbedarf“; als mögliche Kriterien nennt die Entwurfsbegründung etwa einen sich schnell verschlechternden Krankheitsverlauf, eine nicht sichergestellte Pflege oder Begutachtungen von Kindern. Antragssituationen mit verkürzter Frist sollen laut Begründung unberührt bleiben. Der Entwurf bezieht die privaten Versicherer in die Berichtspflicht zu dieser Regel ein. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen; den aktuellen Stand verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027.

Checkliste für Angehörige im Eilfall

  • Sozialdienst ansprechen: am besten am ersten Tag des Krankenhausaufenthalts, wenn eine Rückkehr nach Hause unsicher ist.
  • Versicherer informieren: Antrag stellen, Eilsituation nennen und per E-Mail bestätigen – das Datum zählt für Fristen und Leistungsbeginn.
  • Vollmacht bereithalten: Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Kinder für ihre Eltern nur eingeschränkt handeln.
  • Arbeitgeber einbinden: kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit prüfen und rechtzeitig ankündigen.
  • Weiterversorgung planen: Kurzzeitpflegeplatz, Pflegedienst oder Hilfsmittel mit dem Sozialdienst abstimmen.
  • Beihilfe nicht vergessen: Bei Beamten und Pensionären parallel den Antrag auf Pflegebeihilfe stellen.
  • Beratung nutzen: Nach dem Antrag bietet der Versicherer binnen zwei Wochen eine Pflegeberatung an, für Privatversicherte durch compass (MB/PPV § 4 Abs. 18).

Kann die pflegebedürftige Person nicht mehr selbst entscheiden und gibt es keine Vorsorgevollmacht, wird es schwierig: Ehegatten dürfen sich nach § 1358 BGB nur in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten; für Versicherungs- und Behördenfragen reicht das nicht. Dann kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Sprechen Sie den Sozialdienst früh darauf an – er kennt die Abläufe vor Ort.

Alle Aufgaben der ersten Wochen – von der Vollmacht bis zur Beihilfe – sammelt die Checkliste Pflegefall der Eltern. Die Rolle von MEDICPROOF im ganzen Verfahren erklärt der Ratgeber MEDICPROOF.

Kosten im Blick behalten

Ein plötzlicher Pflegefall bringt neben der Organisation auch finanzielle Fragen: Eigenanteile im Heim, Zuzahlungen für den Pflegedienst, der weiterlaufende PKV-Beitrag. Privatversicherte können hier gestalten – etwa mit einem Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG). Welche Schritte in Ihrer Situation anstehen und was die Pflege kostet, zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator in 60 Sekunden – ganz ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Gibt es ein Eilantrag-Formular von MEDICPROOF?

Für Versicherte haben wir kein eigenes Eilantrag-Formular von MEDICPROOF gefunden. Den Antrag stellen Sie wie immer bei Ihrem privaten Versicherer und weisen auf die Eilsituation hin, etwa den Krankenhausaufenthalt. Für Sozialdienste gibt es eine „Bescheinigung zur vorläufigen Pflegegradzuordnung“, die an den Versicherer geht (PKV-Verband).

Wie schnell muss MEDICPROOF im Krankenhaus begutachten?

Spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags beim Versicherer, wenn Hinweise vorliegen, dass die Begutachtung zur Sicherung der Weiterversorgung nötig ist, oder wenn die Pflegeperson Pflegezeit angekündigt bzw. Familienpflegezeit vereinbart hat (§ 18a Abs. 5 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2b). Dasselbe gilt in der stationären Reha, im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung.

Was bedeutet Vorabeinstufung nach Aktenlage?

Im Eilfall muss zunächst nur festgestellt werden, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und ob mindestens die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 erfüllt sind (MB/PPV § 6 Abs. 2d). MEDICPROOF trifft diese Feststellung anhand der vorliegenden Unterlagen, etwa Arzt- und Entlassungsberichten. Die abschließende Begutachtung mit Pflegegrad wird unverzüglich nachgeholt.

Gilt die Eilbegutachtung auch zu Hause?

Ja, wenn die Person zu Hause lebt, nicht palliativ versorgt wird und die pflegende Person beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart hat. Dann ist binnen zehn Arbeitstagen nach Antragseingang zu begutachten (§ 18a Abs. 6 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2c).

Was passiert, wenn die Eilfrist nicht eingehalten wird?

Wird eine der verkürzten Begutachtungsfristen überschritten, zahlt der Versicherer 70 € für jede begonnene Woche, spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf (§ 18c Abs. 5 SGB XI; Tarif PV Nr. 12). Das gilt nicht, wenn er die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder die Person bereits vollstationär versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas an der Eilbegutachtung?

Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll die allgemeine Frist von 25 Arbeitstagen vom 01.01. bis 30.04.2027 ausgesetzt werden, außer bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf. Antragssituationen mit verkürzter Frist sollen nach der Entwurfsbegründung davon unberührt bleiben. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Quellen

  1. § 18a SGB XI – Begutachtung, Eilbegutachtung (Abs. 5–7) – abgerufen 18.10.2026
  2. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen – abgerufen 18.10.2026
  3. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – § 6 Abs. 2a–2d, Tarif PV Nr. 12; abgerufen 18.10.2026
  4. PKV-Verband: So funktioniert die Pflegeversicherung (Vorabeinstufung, Bescheinigung für Sozialdienste) – abgerufen 18.10.2026
  5. PKV-Verband (privat-patienten.de): Was muss ich tun, um Leistungen aus meiner privaten Pflegepflichtversicherung zu erhalten? – abgerufen 18.10.2026
  6. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 (Auftragstypen, Bearbeitungszeit) – abgerufen 18.10.2026
  7. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 (Kap. 3.2.3, 7.1.4) – in Kraft seit 01.10.2026
  8. § 44a SGB XI – Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung – abgerufen 18.10.2026
  9. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), § 142b neu und Begründung – Kabinettsbeschluss 30.09.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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