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Pflegegeld-Rechner 2027: Pflegegeld 2026 und laut Reform-Entwurf, mit Beihilfe

Das Pflegegeld ist die häufigste Leistung der Pflegeversicherung. Der Rechner zeigt, was 2026 ankommt, wie sich Beihilfe und Versicherung den Betrag teilen – und was der Reform-Entwurf für 2027 vorsieht.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Pflegegeld 2026: Beträge und wer sie zahlt
  2. Mit Beihilfe: so teilen sich Beihilfe und Versicherung das Pflegegeld
  3. Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
  4. Reform-Entwurf 2027: aus dem Pflegegeld wird das Entlastungsbudget
  5. Drei Rechenbeispiele
  6. Pflegegeld beantragen und erhalten
  7. Was es neben dem Pflegegeld gibt
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) und 990 € (5); Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld (§ 37 SGB XI, seit 01.01.2025).
  • Privatversicherte erhalten denselben Betrag aus der privaten Pflegepflichtversicherung, monatlich für den zurückliegenden Monat (§ 23 SGB XI; MB/PPV 2026).
  • Mit Beihilfe teilen sich Beihilfe und Versicherung das Pflegegeld nach dem Bemessungssatz, zum Beispiel 70 zu 30 bei Pensionären.
  • Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 sieht ab 2027 ein Entlastungsbudget von 380, 630, 890 bzw. 1.080 € vor – das ist noch kein geltendes Recht.
  • Nutzt man zusätzlich einen Pflegedienst, sinkt das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI).

Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € im Pflegegrad 2, 599 € im Pflegegrad 3, 800 € im Pflegegrad 4 und 990 € im Pflegegrad 5 – für Privatversicherte genauso wie für gesetzlich Versicherte (§§ 23, 37 SGB XI). Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll ab 2027 ein Entlastungsbudget von 380 bis 1.080 € folgen.

–
Pflegegeld 2026 pro Monat
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Aufteilung
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Entlastungsbudget laut Entwurf 2027
–
Unterschied zum Pflegegeld 2026

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Stand 18.10.2026. § 37 SGB XI (Beträge seit 01.01.2025), § 38 SGB XI (Kombinationsleistung), § 38a Abs. 3 BBhV (Pauschalbeihilfe); Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsbeschluss 30.09.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen. Orientierung, kein Bescheid.

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Pflegegeld 2026: Beträge und wer sie zahlt

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen. Privatversicherte erhalten es aus ihrer privaten Pflegepflichtversicherung, die gleichwertig leisten muss (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Laut Musterbedingungen wird es monatlich für den zurückliegenden Monat gezahlt (MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 2.1). Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen – halbjährlich in den Pflegegraden 2 und 3, vierteljährlich in den Pflegegraden 4 und 5 auf Wunsch (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Pflegegeld in Euro pro Monat nach § 37 SGB XI (2026) und Entlastungsbudget laut Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026; Aufteilung bei Beihilfe nach Bemessungssatz.
Pflegegrad2026davon Versicherung bei 70 % Beihilfedavon Beihilfe 70 %Entwurf 2027
Pflegegrad 2347104,10242,90380
Pflegegrad 3599179,70419,30630
Pflegegrad 4800240,00560,00890
Pflegegrad 5990297,00693,001.080

Pflegegeld 2026 und laut Reform-Entwurf 2027

Euro pro Monat je Pflegegrad – geltendes Recht (§ 37 SGB XI) und „Entlastungsbudget“ laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026

0 €500 €1.000 €1.500 €347380Pflegegrad 2599630Pflegegrad 3800890Pflegegrad 49901.080Pflegegrad 5
2026 (geltendes Recht)2027 (Entwurf)

§ 37 SGB XI (Beträge seit 01.01.2025); Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss 30.09.2026 – Gesetzgebung nicht abgeschlossen.

Mit Beihilfe: so teilen sich Beihilfe und Versicherung das Pflegegeld

Beamte und Pensionäre versichern in der Pflegepflichtversicherung nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt: 50 % bei aktiven Beamten, 30 % bei Pensionären, Ehepartnern und Beamten mit zwei oder mehr Kindern, 20 % bei Kindern (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Die Beihilfe zahlt den Rest als Pauschalbeihilfe; das Pflegegeld der Versicherung wird angerechnet (§ 38a Abs. 3 BBhV). Einige Länder zahlen mehr: NRW gewährt im Pflegegrad 4 einen Zuschlag von 150 € und im Pflegegrad 5 von 240 € zum Pflegegeld (§ 5a Abs. 3 BVO NRW). Die Regeln je Land stehen im Ratgeber Beihilfe zum Pflegegeld.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Viele Familien teilen die Pflege: Angehörige übernehmen einen Teil, ein Pflegedienst den anderen. Dann sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wird (§ 38 SGB XI). Nutzt der Pflegedienst 40 % des Höchstbetrags, gibt es noch 60 % des Pflegegeldes. An die gewählte Aufteilung ist man sechs Monate gebunden. Was der Pflegedienst kostet und was die Versicherung erstattet, rechnet der Pflegekosten-Rechner.

Reform-Entwurf 2027: aus dem Pflegegeld wird das Entlastungsbudget

Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sieht ab 01.01.2027 tiefgreifende Änderungen vor. Alle Werte sind Entwurf; Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.

  • Entlastungsbudget statt Pflegegeld: 380 / 630 / 890 / 1.080 € (Pflegegrad 2 bis 5); laut Begründung deckt es auch bisherige Ersatzpflege und Verbrauchshilfsmittel ab.
  • Sachleistungsbudget: 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 € statt 796 bis 2.299 €.
  • Sozialraumbudget: bis 175 € statt 131 € Entlastungsbetrag, aber nur ab Pflegegrad 2.
  • Schwellenwerte: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50 Punkten; bereits Eingestufte behalten ihren Pflegegrad.
  • Anpassung: Die Erhöhung zum 01.01.2028 soll entfallen; ab 2029 jährliche Anpassung.

Weil die private Pflegepflichtversicherung gleichwertig leisten muss, würden die neuen Beträge auch für Privatversicherte gelten. Den Stand verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027.

Pflegedienst (Sachleistung) 2026 und laut Reform-Entwurf 2027

Höchstbeträge in Euro pro Monat – in der privaten Pflegepflichtversicherung als Kostenerstattung in gleicher Höhe

0 €1.000 €2.000 €3.000 €796890Pflegegrad 21.4971.590Pflegegrad 31.8592.090Pflegegrad 42.2992.530Pflegegrad 5
2026 (geltendes Recht)2027 (Entwurf)

§ 36 SGB XI; § 23 Abs. 1 SGB XI; Entwurf: Sachleistungsbudget laut PNOG, Kabinettsbeschluss 30.09.2026.

Drei Rechenbeispiele

Eigene Beispielrechnungen mit dem Rechner, Stand 18.10.2026.
FallPflegegeld 2026AufteilungEntwurf 2027
Privatversicherte Mutter, Pflegegrad 3, Pflege durch die Tochter599 €599 € Versicherung630 € (+31 €)
Pensionär, Pflegegrad 2, Beihilfe 70 %347 €104 € Versicherung + 243 € Beihilfe380 € (+33 €)
Beamter, Pflegegrad 4, Beihilfe 50 %, Pflegedienst nutzt 40 % der Sachleistung480 €240 € Versicherung + 240 € Beihilfe890 € (ohne Kombination)

Pflegegeld beantragen und erhalten

Pflegegeld gibt es nur auf Antrag. Privatversicherte stellen ihn bei ihrem Versicherer – formlos per Telefon, E-Mail oder Fax genügt zunächst. Nach der Begutachtung, meist durch MEDICPROOF, teilt der Versicherer den Pflegegrad mit. Bestand die Pflegebedürftigkeit schon vorher, zahlt er rückwirkend ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Beihilfeberechtigte beantragen die Pauschalbeihilfe zusätzlich bei der Beihilfestelle. Leistungen aus der Pflegeversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG); geben Pflegebedürftige das Geld an pflegende Angehörige weiter, ist es dort bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, auch bei privaten Versicherungsverträgen (§ 3 Nr. 36 EStG). Bis wann die Entscheidung kommen muss, zeigt der MEDICPROOF-Fristenplaner; den ganzen Ablauf erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen.

Was es neben dem Pflegegeld gibt

Zum Pflegegeld kommen 2026 der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme. Pflegende Angehörige können Rentenansprüche erwerben – auch die private Pflegeversicherung zahlt Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI). Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld privat versichert. Ihren persönlichen Fahrplan mit allen Leistungen zeigt der Pflegefall-Navigator.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld bekommen Privatversicherte?

Genauso viel wie gesetzlich Versicherte: 2026 sind es 347 € im Pflegegrad 2, 599 € im Pflegegrad 3, 800 € im Pflegegrad 4 und 990 € im Pflegegrad 5 (§ 37 SGB XI). Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertig leisten (§ 23 SGB XI) und zahlt das Pflegegeld monatlich für den zurückliegenden Monat.

Steigt das Pflegegeld 2027?

Nach geltendem Recht ist zum 01.01.2027 keine Anpassung vorgesehen, die nächste wäre zum 01.01.2028 fällig (§ 30 SGB XI). Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 will das Pflegegeld ab 2027 durch ein Entlastungsbudget von 380 bis 1.080 € ersetzen und die Anpassung 2028 streichen. Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen.

Zahlt die Beihilfe Pflegegeld?

Ja, als Pauschalbeihilfe in Höhe ihres Bemessungssatzes; das Pflegegeld der Pflegeversicherung wird angerechnet (§ 38a Abs. 3 BBhV). Bei 70 % Beihilfe und Pflegegrad 3 zahlt die Beihilfe 419,30 € und die private Pflegeversicherung 179,70 € – zusammen 599 €.

Was ist das Entlastungsbudget?

So nennt der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 das künftige Pflegegeld. Es soll 380 € im Pflegegrad 2, 630 € im Pflegegrad 3, 890 € im Pflegegrad 4 und 1.080 € im Pflegegrad 5 betragen und laut Begründung auch bisherige Ersatzpflege und Verbrauchshilfsmittel abdecken. Es ist noch kein geltendes Recht.

Muss man das Pflegegeld versteuern?

Leistungen aus einer Pflegeversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Geben Pflegebedürftige das Geld an pflegende Angehörige weiter, ist es dort bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei – ausdrücklich auch bei Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen oder nach Beihilfevorschriften (§ 3 Nr. 36 EStG). Im Einzelfall klärt das ein Steuerberater.

Quellen

  1. § 37 SGB XI – Pflegegeld – abgerufen 18.10.2026
  2. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  4. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 18.10.2026
  5. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), §§ 37–39b und § 46 – abgerufen 18.10.2026
  6. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
  7. Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – 30.09.2026
  8. § 30 SGB XI – Dynamisierung – abgerufen 18.10.2026
  9. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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