Ratgeber

Beihilfe Pflegegrad: Wer ihn feststellt, was die Beihilfe je Pflegegrad zahlt und ab wann

Für Beamte und Pensionäre gibt es bei Pflege zwei Stellen – Pflegeversicherung und Beihilfe –, aber nur eine Begutachtung. Den Pflegegrad stellt die Pflegeversicherung fest, die Beihilfe übernimmt ihn. Hier lesen Sie, was das praktisch bedeutet, was jeder Pflegegrad bringt und worauf Sie beim Timing achten sollten.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Beihilfe und Pflegegrad: Wer entscheidet?
  2. Was die Beihilfe je Pflegegrad zahlt
  3. Pflegegrad 1 mit Beihilfe
  4. Ab wann zahlt die Beihilfe? Das richtige Timing
  5. Pflegegrad und Bemessungssatz: Was sich mit dem Ruhestand ändert
  6. Höherstufung, Befristung und Änderungen
  7. Wenn Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind
  8. Pflegegrad-Reform 2027: was Beamte wissen sollten
  9. Pflegegrad einschätzen – ohne Daten weiterzugeben
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Beihilfe legt den Pflegegrad zugrunde, den die Pflegeversicherung festgestellt hat – beim Bund „im Regelfall“, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ausdrücklich bindend (§ 51 Abs. 2 BBhV; § 38 Abs. 2 BVO BW; LfF-Merkblatt RLP).
  • Bei Privatversicherten beruht der Pflegegrad meist auf einem Gutachten von MEDICPROOF im Auftrag des Versicherers; für die Feststellung gelten dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI).
  • In den Pflegegraden 2 bis 5 zahlen Beihilfe und Pflegeversicherung zusammen die vollen Leistungen, etwa 347 € bis 990 € Pflegegeld; in Pflegegrad 1 gibt es vor allem Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Wohnumfeld und 131 € Heimzuschuss (§ 39b BBhV).
  • Die Beihilfe zahlt in NRW und Bayern ab Beginn des Monats der erstmaligen Antragstellung (§ 5 Abs. 2 BVO NRW, § 40 BayBhV) – stellen Sie beide Anträge zügig.
  • Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 sollen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027 steigen; bereits Eingestufte sollen Bestandsschutz erhalten (Gesetzgebung nicht abgeschlossen).

Die Beihilfe übernimmt den Pflegegrad, den Ihre Pflegeversicherung festgestellt hat – ein eigenes Gutachten braucht sie in der Regel nicht. In den Pflegegraden 2 bis 5 zahlen Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung zusammen die vollen Leistungen nach SGB XI, in Pflegegrad 1 vor allem Entlastungsbetrag und Hilfsmittel; die Beihilfe beginnt meist mit dem Monat Ihres Antrags (Stand Oktober 2026).

Beihilfe und Pflegegrad: Wer entscheidet?

Den Pflegegrad stellt die Pflegeversicherung fest. Bei Privatversicherten beauftragt der Versicherer die Begutachtung, meist durch MEDICPROOF; dabei gelten dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI). Die Beihilfe übernimmt dieses Ergebnis. Das spart Ihnen eine zweite Begutachtung – und sorgt dafür, dass Versicherung und Beihilfe mit demselben Pflegegrad rechnen.

Welche Feststellung die Beihilfe bei Pflege zugrunde legt, Stand Oktober 2026. Quellen: BBhV, BVO NRW, BayBhV, BVO BW, NBhVO, LfF-Merkblatt RLP, DLZP-Infoblatt Schleswig-Holstein, RP Kassel.
DienstherrWas die Beihilfe zugrunde legtFundstelle
Bund (ebenso Berlin)im Regelfall das Gutachten der privaten oder sozialen Pflegeversicherung§ 51 Abs. 2 BBhV
Nordrhein-Westfalendie Feststellungen der Pflegeversicherung, auch Befristungen§ 5 Abs. 2 BVO NRW
Bayerndas für die Versicherung erstellte Gutachten§ 40 BayBhV
Baden-WürttembergPflegegrad der Pflegeversicherung ist bindend§ 38 Abs. 2 BVO
Niedersachsendas Gutachten der Pflegeversicherung soll zugrunde gelegt werden§ 49 Abs. 2 NBhVO
Rheinland-PfalzPflegeart und Pflegegrad sind bindendLfF-Merkblatt 01/2026
Schleswig-HolsteinEinstufungsbescheid der Versicherung (kein Gutachten nötig)DLZP-Infoblatt 9502
HessenLeistungszusage der PflegeversicherungRP Kassel

Wer nicht pflegeversichert ist, wird von der Beihilfestelle selbst begutachtet: Beim Bund lässt die Festsetzungsstelle ein entsprechendes Gutachten erstellen (§ 51 Abs. 2 BBhV), in Bayern ist ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nötig (§ 40 BayBhV). Für Beamte mit privater Pflegepflichtversicherung ist das nicht der Fall. Wie die Begutachtung abläuft, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF.

Was die Beihilfe je Pflegegrad zahlt

Die Leistungen richten sich in fast allen Ländern nach den Beträgen des SGB XI. Die Beihilfe zahlt davon ihren Bemessungssatz, die private Pflegepflichtversicherung den Rest:

Leistungen je Pflegegrad in Euro pro Monat nach SGB XI (seit 01.01.2025, Stand Oktober 2026) und Anteil der Beihilfe bei 70 %; eigene Berechnung. Länder können mehr zahlen, etwa NRW, Bayern und Rheinland-Pfalz.
PflegegradPflegegelddavon Beihilfe 70 %Pflegedienst bisPflegeheimEntlastungsbetrag
1–––131 (Zuschuss)131
2347242,90796805131
3599419,301.4971.319131
4800560,001.8591.855131
5990693,002.2992.096131

Im Pflegeheim kommt in den Pflegegraden 2 bis 5 der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI hinzu; der Eigenanteil ist dort für alle Pflegegrade gleich hoch. Was das in Ihrem Land bedeutet, zeigen Beihilfe im Pflegeheim und Beihilfe zum Pflegegeld.

Was ab Pflegegrad 2 zusätzlich dazukommt

  • Tages- und Nachtpflege: eigenes Budget von 721 € bis 2.085 € im Monat neben Pflegegeld oder Pflegedienst (§ 41 SGB XI).
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI), währenddessen halbes Pflegegeld bis zu acht Wochen.
  • Hilfsmittel und Umbau: 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis 4.180 € je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds – diese gibt es auch schon in Pflegegrad 1.
  • Soziale Absicherung der Pflegeperson: Pflegt ein Angehöriger mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche, zahlen Versicherung und Beihilfe anteilig Rentenversicherungsbeiträge (§ 3 SGB VI, § 44 SGB XI).

Pflegegrad 1 mit Beihilfe

Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Pflegegeld oder Pflegedienst-Budget gibt es hier nicht, wohl aber eine Reihe gezielter Hilfen. Beim Bund sind in Pflegegrad 1 beihilfefähig (§ 39b BBhV):

  • Beratung im eigenen Haushalt und Pflegeberatung,
  • Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und digitale Pflegeanwendungen,
  • der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für anerkannte Angebote,
  • zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen,
  • im Pflegeheim ein Zuschuss in Höhe von 131 € nach § 43 Abs. 3 SGB XI.

Die Länder regeln das ähnlich, etwa NRW in § 5g BVO NRW und Rheinland-Pfalz in § 42b BVO RP. Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen und der Heimzuschuss nur für bisherige Bezieher bleiben – die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegrad 1 privat versichert.

Ab wann zahlt die Beihilfe? Das richtige Timing

Die private Pflegepflichtversicherung leistet ab dem Antrag; wird er erst nach dem Monat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Die Beihilfe wird in NRW ab Beginn des Monats der erstmaligen Antragstellung gezahlt, frühestens ab dem Zeitpunkt, von dem an die Voraussetzungen vorliegen (§ 5 Abs. 2 BVO NRW); Bayern regelt es ebenso (§ 40 BayBhV). Daraus folgt eine einfache Regel: Stellen Sie den Antrag bei der Versicherung so früh wie möglich und den Beihilfeantrag gleich danach – nicht erst, wenn der Bescheid da ist.

1 · Versicherung

Pflegegrad formlos beantragen, am besten noch im Monat, in dem der Bedarf entsteht.

2 · Beihilfe

Beihilfe für Pflege beantragen; fehlende Unterlagen wie den Bescheid nachreichen.

3 · Begutachtung

Über den Antrag muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden; bei Verzögerung zahlt auch der private Versicherer 70 € je begonnener Woche (§ 18c SGB XI).

4 · Bescheid weitergeben

Die Leistungsmitteilung an die Beihilfestelle schicken – sie rechnet dann rückwirkend ab.

Die Fristen rechnet der MEDICPROOF-Fristenplaner aus; den Antrag bei der Versicherung beschreibt Pflegegrad privat versichert beantragen.

Pflegegrad und Bemessungssatz: Was sich mit dem Ruhestand ändert

Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistung, der Bemessungssatz die Aufteilung zwischen Beihilfe und Versicherung. Maßgeblich ist beim Bund der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung (§ 46 Abs. 1 BBhV). Geht ein Beamter während der Pflegebedürftigkeit in den Ruhestand, steigt der Beihilfeanteil meist von 50 auf 70 % – die Gesamtleistung bleibt gleich, nur die Anteile verschieben sich. Ihr Versicherer passt die Pflege- und Krankenversicherung auf Antrag binnen sechs Monaten ohne neue Risikoprüfung an den neuen Satz an (§ 199 VVG). Das senkt in der Regel den Beitrag; nutzen Sie die Frist.

Höherstufung, Befristung und Änderungen

Wird die Pflege aufwendiger, beantragen Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung; sie veranlasst ein neues Gutachten. Die Beihilfe folgt dem neuen Bescheid – in NRW ab dem Monat des Antrags auf den höheren Pflegegrad (§ 5 Abs. 2 BVO NRW). Befristet die Versicherung den Pflegegrad, höchstens auf insgesamt drei Jahre (§ 33 Abs. 1 SGB XI), übernimmt die Beihilfe auch die Befristung. Jede Änderung des Pflegegrades oder der Leistungen sollten Sie der Beihilfestelle unverzüglich mitteilen; Hessen und Schleswig-Holstein verlangen das ausdrücklich. Wie eine Höherstufung abläuft, erklärt MEDICPROOF-Höherstufung.

Wenn Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind

Weil die Beihilfe den Pflegegrad der Versicherung übernimmt, richtet sich ein Einwand gegen die Einstufung an den Versicherer. Gegen dessen Entscheidung gibt es kein Widerspruchsverfahren, weil private Versicherer keine Verwaltungsakte erlassen (BSG, Urteil vom 22.02.2024 – B 3 P 8/22 R). Sie können den Versicherer um Überprüfung bitten, den PKV-Ombudsmann anrufen oder beim Sozialgericht klagen; das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Zu den Erfolgsaussichten beraten Sozialverbände wie VdK oder SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Mehr im Ratgeber MEDICPROOF-Gutachten anfechten.

Anders ist es beim Beihilfebescheid selbst: Er stammt von einer Behörde, und die Beihilfeverordnungen sehen dagegen einen Widerspruch vor – in NRW etwa entscheiden darüber die Beihilfestellen bzw. Bezirksregierungen (§ 13 Abs. 1a BVO NRW). Das betrifft aber nur die Berechnung der Beihilfe, nicht den Pflegegrad. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Pflegegrad-Reform 2027: was Beamte wissen sollten

Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sollen die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 01.01.2027 steigen: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Maßgeblich soll das Recht am Tag der Antragstellung sein, und wer bereits eingestuft ist, soll seinen Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren. Weil die private Pflegepflichtversicherung dieselben Maßstäbe anwenden muss und die Beihilfe deren Feststellung übernimmt, würde die Änderung auch für Beamte gelten. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Schwellenwerte der Pflegegrade: geltendes Recht und Reform-Entwurf

Mindestpunktzahl für den jeweiligen Pflegegrad (gewichtete Gesamtpunkte, höchstens 100)

0 Punkte50 Punkte100 Punkte150 Punkte12,515,0Pflegegrad 127,030,0Pflegegrad 247,550,0Pflegegrad 370,070,0Pflegegrad 490,090,0Pflegegrad 5
Geltendes RechtEntwurf ab 2027

§ 15 Abs. 3 SGB XI; Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsbeschluss 30.09.2026 (mit Bestandsschutz nach § 142b neu).

Pflegegrad einschätzen – ohne Daten weiterzugeben

Wer vorab wissen möchte, welcher Pflegegrad ungefähr infrage kommt, kann die sechs Module des Begutachtungsinstruments mit dem Pflegegrad-Rechner durchgehen. Er läuft nur in Ihrem Browser, speichert nichts und ersetzt kein Gutachten. Auf Wunsch druckt er einen Vorbereitungsbogen für den Begutachtungstermin aus – hilfreich, damit im Gespräch mit dem Gutachter nichts Wichtiges vergessen wird. Für Beamte und Pensionäre lohnt außerdem ein Blick nach vorn: Beihilfe und Pflegeversicherung decken die gesetzlichen Leistungen vollständig ab, die Lücke entsteht beim Eigenanteil. Wie man sie schließt, erklärt Pflegezusatzversicherung für Beamte; Ihren persönlichen Fahrplan zeigt der Pflegefall-Navigator.

Häufige Fragen

Braucht die Beihilfe ein eigenes Pflegegutachten?

In der Regel nicht. Die Beihilfestelle legt das Gutachten bzw. die Feststellung der privaten oder sozialen Pflegeversicherung zugrunde (§ 51 Abs. 2 BBhV; § 5 Abs. 2 BVO NRW; § 40 BayBhV). Ein eigenes Gutachten lässt sie nur erstellen, wenn keine Pflegeversicherung besteht.

Wo beantrage ich den Pflegegrad als Beamter?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung, formlos etwa telefonisch oder schriftlich. Der Versicherer beauftragt die Begutachtung, meist durch MEDICPROOF. Parallel stellen Sie bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Pflegebeihilfe und reichen die Leistungsmitteilung nach.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 1?

In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Beihilfefähig sind beim Bund unter anderem Beratung, Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, digitale Pflegeanwendungen, der Entlastungsbetrag und im Pflegeheim ein Zuschuss in Höhe von 131 € (§ 39b BBhV). Die Länder regeln das ähnlich.

Ab wann zahlt die Beihilfe nach dem Pflegegrad-Bescheid?

In NRW und Bayern ab Beginn des Monats der erstmaligen Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 5 Abs. 2 BVO NRW, § 40 BayBhV). Die Pflegeversicherung leistet ab dem Antrag, bei späterem Antrag ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 SGB XI).

Was passiert mit der Beihilfe bei einer Höherstufung?

Die Höherstufung beantragen Sie bei der Pflegeversicherung, die eine neue Begutachtung veranlasst. Nach dem neuen Bescheid passt die Beihilfe ihre Leistungen an; in NRW wird die höhere Beihilfe ab dem Monat des Antrags auf den höheren Pflegegrad gezahlt (§ 5 Abs. 2 BVO NRW). Teilen Sie den neuen Bescheid der Beihilfestelle unverzüglich mit.

Kann ich gegen den Pflegegrad Widerspruch bei der Beihilfe einlegen?

Der Pflegegrad wird von der Pflegeversicherung festgestellt. Gegen die Entscheidung eines privaten Pflegeversicherers gibt es kein Widerspruchsverfahren; Sie können um Überprüfung bitten, den PKV-Ombudsmann anrufen oder beim Sozialgericht klagen (BSG, Urteil vom 22.02.2024 – B 3 P 8/22 R). Zu den Erfolgsaussichten beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht.

Quellen

  1. § 51 BBhV – Bestimmung des Sachverhalts (Pflegegutachten) – abgerufen 19.10.2026
  2. § 39b BBhV – Aufwendungen bei Pflegegrad 1 – abgerufen 19.10.2026
  3. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), § 5 – Fassung 04.08.2026 – abgerufen 19.10.2026
  4. § 40 BayBhV – Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen – abgerufen 19.10.2026
  5. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – abgerufen 18.10.2026
  7. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – abgerufen 18.10.2026
  8. BSG, Urteil vom 22.02.2024 – B 3 P 8/22 R – abgerufen 18.10.2026
  9. Landesamt für Finanzen RLP: Merkblatt Beihilfen zu Pflegekosten (Stand 01/2026) – abgerufen 19.10.2026
  10. BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 30.09.2026 – Entwurf, abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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