Ratgeber

Beihilfe Pflegegeld: So viel zahlen Beihilfe und Pflegeversicherung 2026

Pflegen Angehörige zu Hause, ist das Pflegegeld die wichtigste Leistung. Bei Beamten und Pensionären kommt es aus zwei Quellen: Die Beihilfe zahlt eine Pauschalbeihilfe, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Zusammen ergibt sich der volle Betrag – hier sehen Sie, wer wie viel zahlt und wie Sie es beantragen.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Beihilfe Pflegegeld: So teilen sich Beihilfe und Versicherung den Betrag
  2. Pauschalbeihilfe: So heißt das Pflegegeld bei der Beihilfe
  3. Pflegegeld für Ehepartner, Kinder und Hinterbliebene
  4. Wo Länder beim Pflegegeld mehr oder anders zahlen
  5. Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
  6. Wenn die Pflege pausiert: Verhinderung, Kurzzeitpflege, Sterbefall
  7. Beihilfe Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt
  8. Pflegegeld 2027: Was der Reform-Entwurf für die Beihilfe bedeutet
  9. Pflegegeld reicht nicht? Die Lücke gezielt schließen
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) und 990 € (5); Beamte erhalten es je zum Teil als Pauschalbeihilfe und als Leistung ihrer privaten Pflegepflichtversicherung (§ 37 SGB XI, § 38a BBhV).
  • Bei 70 % Beihilfe – etwa für Pensionäre – sind das in Pflegegrad 3 monatlich 419,30 € Beihilfe und 179,70 € von der Versicherung, zusammen 599 €.
  • NRW zahlt mehr: In Pflegegrad 4 und 5 sind zusätzlich 150 € bzw. 240 € Pflegezuschlag beihilfefähig (§ 5a Abs. 3 BVO NRW).
  • Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft die halbe Pauschalbeihilfe bis zu acht Wochen im Jahr weiter; im Sterbemonat wird sie bis zum Monatsende gezahlt.
  • Die Pauschalbeihilfe ist ein eigener Antrag bei der Beihilfestelle; die Fristen reichen von einem Jahr bis zu drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Pflegemonats.

Die Beihilfe zahlt beim Pflegegeld eine Pauschalbeihilfe nach Ihrem Bemessungssatz, die private Pflegepflichtversicherung den Rest – zusammen 2026 monatlich 347 € in Pflegegrad 2 bis 990 € in Pflegegrad 5. Bei 70 % Beihilfe sind das in Pflegegrad 3 zum Beispiel 419,30 € Beihilfe und 179,70 € von der Versicherung (§ 37 SGB XI, § 38a BBhV, Stand Oktober 2026).

Beihilfe Pflegegeld: So teilen sich Beihilfe und Versicherung den Betrag

Beamte, Pensionäre und ihre Angehörigen sind in der privaten Pflegepflichtversicherung nur anteilig versichert (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Die Tarifstufe für Beihilfeberechtigte zahlt genau den Teil, den die Beihilfe nicht trägt – 50 %, 30 % oder 20 % (Musterbedingungen MB/PPV 2026). Beim Pflegegeld ergibt sich daraus diese Aufteilung:

Pflegegeld nach § 37 SGB XI 2026 und Anteil der Beihilfe in Euro pro Monat (in Klammern: Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung); eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
PflegegradPflegegeld gesamtBeihilfe 50 % (aktive Beamte)Beihilfe 70 % (Pension, Ehepartner)Beihilfe 80 % (Kinder)
2347173,50 (173,50)242,90 (104,10)277,60 (69,40)
3599299,50 (299,50)419,30 (179,70)479,20 (119,80)
4800400,00 (400,00)560,00 (240,00)640,00 (160,00)
5990495,00 (495,00)693,00 (297,00)792,00 (198,00)

Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten in der Regel 70 % Beihilfe, ebenso beim Bund Beamte in Elternzeit. Gesetzlich versicherte Beamte bekommen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Hälfte, die Beihilfe zahlt dann 50 % (§ 46 Abs. 4 BBhV). Wie das Pflegegeld bei Privatversicherten allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Pflegegeld privat versichert.

Wer zahlt welchen Anteil der Pflegeleistungen?

Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung in Prozent – den Rest trägt die Beihilfe; zusammen 100 % der Beträge nach SGB XI

Privatversicherte ohne Beihilfe100 %Beamte aktiv (Beihilfe 50 %)50 %Beamte mit 2+ Kindern (Beihilfe 70 %)30 %Pensionäre (Beihilfe 70 %)30 %Ehepartner (Beihilfe 70 %)30 %Kinder (Beihilfe 80 %)20 %

Musterbedingungen MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB (PKV-Verband); § 46 BBhV und Landesrecht. Abweichungen je Land möglich.

Pauschalbeihilfe: So heißt das Pflegegeld bei der Beihilfe

Die Beihilfeverordnungen sprechen meist nicht von Pflegegeld, sondern von „Pauschalbeihilfe“. Beim Bund gilt (§ 38a Abs. 3 BBhV): Erfolgt die häusliche Pflege nicht durch einen zugelassenen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, gibt es eine Pauschalbeihilfe in Höhe des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 SGB XI. Das Pflegegeld der Pflegeversicherung wird angerechnet – so entsteht die Aufteilung aus der Tabelle. Wer nicht gegen Pflegebedürftigkeit versichert ist, erhält die Pauschalbeihilfe nur zur Hälfte.

Die meisten Länder regeln es ebenso, etwa Bayern (§ 32 Abs. 2 BayBhV), Berlin (§ 38a LBhVO), Niedersachsen und Rheinland-Pfalz (§ 36a BVO RP). Pflegen Angehörige ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche, zahlen Versicherung und Beihilfe zusätzlich anteilig Rentenversicherungsbeiträge für sie (§ 3 SGB VI, § 44 SGB XI); die Meldungen übernimmt die Pflegeversicherung. Mehr dazu im Ratgeber Pflegende Angehörige privat versichert.

Pflichtberatung nicht vergessen: Wer Pflegegeld bezieht, muss in den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen; in Pflegegrad 4 und 5 ist sie vierteljährlich möglich, jede zweite Beratung bis 31.03.2027 auch per Video (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten tragen Versicherung und Beihilfe anteilig (§ 38a Abs. 6 BBhV). Wird die Beratung nicht abgerufen, muss der Versicherer das Pflegegeld angemessen kürzen (§ 37 Abs. 6 SGB XI) – tragen Sie die Termine deshalb gleich in den Kalender ein.

Pflegegeld für Ehepartner, Kinder und Hinterbliebene

Pauschalbeihilfe gibt es nicht nur, wenn der Beamte selbst gepflegt wird. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten sie – mit eigenem Bemessungssatz (§ 46 Abs. 2 BBhV):

  • Ehe- und Lebenspartner: 70 % Beihilfe, die Pflegeversicherung zahlt 30 %. Voraussetzung ist, dass ihr Einkommen unter der Grenze des Dienstherrn liegt – beim Bund 22.648 € für Anträge 2026 und 23.608 € ab 2027. Liegt es darüber, brauchen sie eine eigene volle Pflegeversicherung und erhalten von dort das ganze Pflegegeld.
  • Kinder: 80 % Beihilfe, 20 % aus der Pflegeversicherung des Kindes.
  • Witwen, Witwer und Waisen: Mit Witwen- oder Witwergeld bleiben sie beihilfeberechtigt – mit 70 %; Waisen mit 80 %. Die Tarifstufe der Pflegeversicherung passt sich entsprechend an (30 bzw. 20 %).

Ändert sich der Beihilfesatz, etwa mit dem Ruhestand von 50 auf 70 %, passt der Versicherer den Tarif auf Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne neue Risikoprüfung an (§ 199 VVG). Das senkt in der Regel den Beitrag – ein Schritt, den Sie mit der Pensionierung nicht vergessen sollten.

Wo Länder beim Pflegegeld mehr oder anders zahlen

NRW: Pflegezuschlag

Neben dem Pflegegeld sind in Pflegegrad 4 monatlich 150 € und in Pflegegrad 5 monatlich 240 € beihilfefähig (§ 5a Abs. 3 BVO NRW). Bei 70 % Beihilfe sind das 105 € bzw. 168 € mehr im Monat.

Hessen: Satz je Person

Statt des Familiensatzes gilt bei Pflege ein fester Satz je Person: 50 %, 70 % oder 80 % (§ 15 Abs. 10 HBeihVO).

Schleswig-Holstein: im Voraus

Die Pauschale lässt sich für bis zu sechs Monate im Voraus beantragen; die erhöhten 90-%-Sätze gelten bei Pflege nicht.

Rheinland-Pfalz: Abschläge

Nach dem Antrag zahlt die Beihilfestelle sechs Monate lang Abschläge und fordert danach einen Antrag für diesen Zeitraum an.

Alle Regeln je Dienstherr finden Sie auf den Länderseiten, etwa Beihilfe bei Pflege in NRW, in Bayern oder für Bundesbeamte.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem ambulanten Dienst. Dann gibt es neben der Erstattung für den Dienst anteiliges Pflegegeld: Wer 40 % des Höchstbetrags für den Pflegedienst nutzt, erhält 60 % des Pflegegeldes (§ 38 SGB XI, § 38b BBhV). Die Beihilfestelle folgt dabei der Aufteilung, die die Pflegeversicherung zugrunde legt.

Das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz rechnet in seinem Merkblatt einen Fall vor: Pflegegrad 2, Beihilfe 70 %, Pflegedienst 318,40 € – das sind 40 % von 796 €. Es bleiben 60 % des Pflegegeldes, also 208,20 €. Die Versicherung zahlt davon 30 % (62,46 €), die Beihilfe den Rest von 145,74 € und zusätzlich 70 % der Pflegedienst-Rechnung (222,88 €). Den Betrag für Ihren Fall rechnet der Pflegegeld-Rechner mit Aufteilung zwischen Beihilfe und Versicherung.

Wenn die Pflege pausiert: Verhinderung, Kurzzeitpflege, Sterbefall

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Die Hälfte der bisherigen Pauschalbeihilfe läuft bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weiter (§ 38a Abs. 4 BBhV; ebenso Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz). Die Ersatzpflege selbst wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt (§ 42a SGB XI).
  • Teilmonat: Besteht der Anspruch nicht für einen vollen Monat, wird die Pauschalbeihilfe anteilig gezahlt; ein Monat zählt mit 30 Tagen.
  • Krankenhaus: In NRW läuft das Pflegegeld in den ersten acht Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weiter (§ 5a Abs. 4 BVO NRW); in Schleswig-Holstein ist ein Aufenthalt über 28 Tage der Beihilfestelle zu melden.
  • Sterbefall: Die Pauschalbeihilfe wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die pflegebedürftige Person stirbt.

Beihilfe Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt

1 · Pflegegrad

Pflegegrad bei der privaten Pflegeversicherung beantragen. Die Beihilfe übernimmt deren Feststellung, meist auf Grundlage des MEDICPROOF-Gutachtens.

2 · Pflegeformular

Bei der Beihilfestelle das Formular für Pflege einreichen, etwa „Anlage Pflege“ oder „Beihilfeantrag Pflege“, mit der Leistungsmitteilung der Versicherung.

3 · Wiederkehrende Zahlung

Beim Bund auf Antrag regelmäßige Auszahlung bei gleichbleibender Höhe; Änderungen müssen Sie sofort melden (§ 51 Abs. 2 BBhV).

4 · Fristen beachten

Die Frist beginnt beim Pflegegeld mit dem Ende des Monats, in dem gepflegt wurde.

Antragsfristen für die Pauschalbeihilfe ausgewählter Dienstherren, Stand Oktober 2026 (Beihilfeverordnungen und Merkblätter der Beihilfestellen).
DienstherrFristFristbeginn beim Pflegegeld
Bund, Berlin3 Jahreletzter Tag des Pflegemonats (§ 54 BBhV)
Bayern3 Jahreletzter Tag des Pflegemonats (§ 48 Abs. 6 BayBhV)
Nordrhein-Westfalen24 Monateerster Tag nach Ablauf des Pflegemonats (§ 13 Abs. 3 BVO NRW)
Rheinland-Pfalz2 Jahreletzter Tag des Pflegemonats (§ 64 BVO RP)
Schleswig-Holstein2 Jahrelaut Beihilfestelle
Baden-Württembergbis Ende des zweiten Kalenderjahres nach Entstehen§ 64 Abs. 12 BVO
Niedersachsen, Hessen1 JahrNiedersachsen: Monatsletzter (§ 48 NBhVO)

Wie der Pflegegrad bei der Versicherung beantragt wird, erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; die Rolle des Gutachtens für die Beihilfe beschreibt Pflegegrad und Beihilfe.

Pflegegeld 2027: Was der Reform-Entwurf für die Beihilfe bedeutet

Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 soll das Pflegegeld ab 01.01.2027 durch ein „Entlastungsbudget“ ersetzt werden: 380 € in Pflegegrad 2, 630 € in Pflegegrad 3, 890 € in Pflegegrad 4 und 1.080 € in Pflegegrad 5. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Für die Beihilfe heißt das (unsere Einordnung): Beim Bund richtet sich die Pauschalbeihilfe ausdrücklich nach § 37 Abs. 1 SGB XI – ändert der Gesetzgeber diese Vorschrift, folgt die Bundesbeihilfe grundsätzlich mit. Länder mit fest bezifferten Beträgen in der Verordnung, etwa Bayern, müssen ihre Verordnung anpassen. Bis dahin gelten die Beträge von 2026.

Pflegegeld 2026 und laut Reform-Entwurf 2027

Euro pro Monat je Pflegegrad – geltendes Recht (§ 37 SGB XI) und „Entlastungsbudget“ laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026

0 €500 €1.000 €1.500 €347380Pflegegrad 2599630Pflegegrad 3800890Pflegegrad 49901.080Pflegegrad 5
2026 (geltendes Recht)2027 (Entwurf)

§ 37 SGB XI (Beträge seit 01.01.2025); Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss 30.09.2026 – Gesetzgebung nicht abgeschlossen.

Pflegegeld reicht nicht? Die Lücke gezielt schließen

Das Pflegegeld ist eine Anerkennung für die Familie, kein Lohn für eine volle Pflegekraft. Wer zusätzlich einen Dienst, eine Haushaltshilfe oder Tagespflege braucht, zahlt schnell drauf. Beamte können die Lücke mit einem Pflegetagegeld schließen; dessen Leistungen kürzen die Beihilfe beim Bund nicht (§ 48 Abs. 1 BBhV). Mehr im Ratgeber Pflegezusatzversicherung für Beamte. Ihren persönlichen Fahrplan mit Fristen zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator.

Häufige Fragen

Zahlt die Beihilfe Pflegegeld?

Ja. Die Beihilfe zahlt eine Pauschalbeihilfe in Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI, auf die das Pflegegeld der privaten Pflegepflichtversicherung angerechnet wird (§ 38a Abs. 3 BBhV). Praktisch zahlt die Beihilfe ihren Bemessungssatz, die Versicherung den Rest – zusammen 347 € bis 990 € im Monat (Stand 2026).

Wie viel Pflegegeld bekommen Pensionäre von der Beihilfe?

Pensionäre haben in der Regel einen Beihilfesatz von 70 %. Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Beihilfe damit 242,90 €, 419,30 €, 560 € bzw. 693 € im Monat, die private Pflegeversicherung 104,10 €, 179,70 €, 240 € bzw. 297 € (eigene Berechnung, Stand 2026).

Muss ich das Pflegegeld bei der Beihilfe extra beantragen?

Ja. Der Antrag bei der Pflegeversicherung genügt nicht. Bei der Beihilfestelle stellen Sie einen eigenen Antrag, meist mit einem Pflegeformular, und legen die Leistungsmitteilung der Versicherung vor. Beim Bund kann die Beihilfe danach auf Antrag regelmäßig wiederkehrend gezahlt werden (§ 51 Abs. 2 BBhV).

Wird das Pflegegeld der Versicherung auf die Beihilfe angerechnet?

Ja, das Pflegegeld der privaten oder sozialen Pflegeversicherung wird auf die Pauschalbeihilfe angerechnet (§ 38a Abs. 3 BBhV). Dadurch erhalten Sie zusammen den vollen Betrag nach § 37 SGB XI – nicht doppelt. Leistungen eines privaten Pflegetagegeldes werden dagegen nicht angerechnet.

Gibt es das Pflegegeld der Beihilfe rückwirkend?

Innerhalb der Antragsfrist ja. Beim Bund sind es drei Jahre, wobei die Frist mit dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem gepflegt wurde (§ 54 BBhV); in NRW 24 Monate, in Niedersachsen und Hessen ein Jahr. Die Beihilfe beginnt frühestens mit dem Monat, ab dem die Voraussetzungen vorliegen.

Ist das Pflegegeld aus Beihilfe steuerfrei?

Leistungen aus einer Pflegeversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 EStG). Geben Pflegebedürftige das Pflegegeld an pflegende Angehörige weiter, ist das bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei – ausdrücklich auch, wenn es nach Beihilfevorschriften gezahlt wird (§ 3 Nr. 36 EStG). Eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Quellen

  1. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen – abgerufen 18.10.2026
  2. § 38a BBhV – Häusliche Pflege – abgerufen 19.10.2026
  3. § 51 BBhV – Bestimmung des Sachverhalts, Antrag – abgerufen 19.10.2026
  4. § 54 BBhV – Antragsfrist – abgerufen 19.10.2026
  5. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), § 5a – Fassung 04.08.2026 – abgerufen 19.10.2026
  6. § 32 BayBhV – Häusliche und teilstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
  7. Landesamt für Finanzen RLP: Merkblatt Beihilfen zu Pflegekosten (Stand 01/2026) – abgerufen 19.10.2026
  8. DLZP Schleswig-Holstein: Informationsblatt Pflege (9502, Stand 12/2024) – abgerufen 19.10.2026
  9. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (u. a. Nr. 36) – abgerufen 18.10.2026
  10. BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 30.09.2026 – Entwurf, abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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