Inhalt (8 Abschnitte)
- Welche Fragen stellt MEDICPROOF? Der Überblick
- Modul 1 Mobilität: fünf Kriterien
- Module 2 und 3: Verstehen, Sprechen und Verhalten
- Modul 4 Selbstversorgung: das wichtigste Modul
- Modul 5: Medikamente, Verbände, Arztbesuche
- Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte
- Was der Gutachter außerdem wissen will
- Wie aus den Antworten der Pflegegrad wird
- MEDICPROOF fragt nicht nach der Diagnose als solcher, sondern danach, wie selbständig eine Person im Alltag ist – in sechs Modulen mit zusammen 64 Kriterien (§ 15 SGB XI, Anlage 1).
- Die Module zählen unterschiedlich stark: Mobilität 10 %, Kognition oder Verhalten 15 % (der höhere Wert), Selbstversorgung 40 %, Umgang mit Therapien 20 %, Alltag und Kontakte 15 %.
- Die meisten Kriterien werden in vier Stufen bewertet: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig, unselbständig; Verhaltensweisen nach ihrer Häufigkeit.
- Außerdem fragt der Gutachter nach Vorgeschichte, Medikamenten, Hilfsmitteln und Versorgungssituation; außerhäusliche Aktivitäten und Haushalt werden erfasst, fließen aber nicht in die Punkte ein.
- Aus bis zu 100 gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
MEDICPROOF stellt Fragen dazu, wie selbständig eine Person im Alltag ist – nicht zur Diagnose als solcher. Der Gutachter geht sechs Module mit zusammen 64 Kriterien durch: Mobilität, Verstehen und Sprechen, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Therapien sowie Alltag und Kontakte; die Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten. Dazu kommen Fragen zu Vorgeschichte, Medikamenten, Hilfsmitteln und Versorgung (§ 15 SGB XI mit Anlage 1, Stand Oktober 2026).
Hinweis: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informationsportal und kein Angebot der MEDICPROOF GmbH. Die Kriterien stammen aus dem SGB XI, das für alle Gutachter gleichermaßen gilt.
Welche Fragen stellt MEDICPROOF? Der Überblick
Private Versicherer und ihre Gutachter müssen dieselben Maßstäbe anlegen wie die soziale Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 Nr. 1 SGB XI). Deshalb arbeitet MEDICPROOF mit demselben Begutachtungsinstrument und denselben Richtlinien wie der Medizinische Dienst. Die Tabelle zeigt, was in jedem Modul bewertet wird und wie stark es zählt.
| Modul | Worum es geht | Kriterien | Gewicht |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | Bewegen in der Wohnung, Umsetzen, Treppen | 5 | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Verstehen, Gespräch | 11 | 15 % (höherer Wert aus 2 oder 3) |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Unruhe, Ängste, Abwehr, Aggression, Antriebslosigkeit | 13 | |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette | 13 | 40 % |
| 5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen | Medikamente, Verbände, Messungen, Arztbesuche | 16 | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Kontakte | 6 | 15 % |
Ob eine Aktivität im Alltag tatsächlich anfällt und wie viel Zeit die Hilfe kostet, ist unerheblich; bewertet wird, ob die Person sie praktisch selbst ausführen kann (MEDICPROOF). Wie der Termin abläuft, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.
Modul 1 Mobilität: fünf Kriterien
Hier geht es um die körperliche Beweglichkeit innerhalb der Wohnung – nicht um Spaziergänge draußen. Bewertet werden:
- Positionswechsel im Bett
- Halten einer stabilen Sitzposition
- Umsetzen, etwa vom Bett auf den Stuhl
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
- Treppensteigen
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet: selbständig (0), überwiegend selbständig (1), überwiegend unselbständig (2), unselbständig (3). Der Gutachter lässt sich manches zeigen, etwa das Aufstehen aus dem Sessel. Hilfsmittel wie ein Rollator zählen mit: Wer mit Rollator sicher allein geht, gilt dabei als selbständig.
Module 2 und 3: Verstehen, Sprechen und Verhalten
Modul 2 fragt mit elf Kriterien nach geistigen und kommunikativen Fähigkeiten: Personen aus dem Umfeld erkennen, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern an wichtige Ereignisse, mehrschrittige Alltagshandlungen steuern, Entscheidungen im Alltag treffen, Sachverhalte verstehen, Risiken und Gefahren erkennen, elementare Bedürfnisse mitteilen, Aufforderungen verstehen und sich an einem Gespräch beteiligen. Die Abstufung reicht von „Fähigkeit vorhanden“ (0) bis „Fähigkeit nicht vorhanden“ (3).
Modul 3 erfasst 13 Verhaltensweisen, darunter motorische Unruhe, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, Aggression, Abwehr von Pflege, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmung und sozial unangemessenes Verhalten. Hier zählt die Häufigkeit des Auftretens: nie oder sehr selten (0), selten – ein- bis dreimal in zwei Wochen (1), häufig – zweimal bis mehrmals wöchentlich (3), täglich (5).
Wichtig: Von den Modulen 2 und 3 geht nur der höhere gewichtete Wert in die Gesamtpunkte ein (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Notieren Sie Verhaltensweisen deshalb mit Häufigkeit im Pflegetagebuch – gerade nachts zeigen sie sich beim Besuch selten.
Modul 4 Selbstversorgung: das wichtigste Modul
Mit 40 % Gewicht entscheidet die Selbstversorgung am stärksten über den Pflegegrad. Bewertet werden 13 Kriterien:
| Kriterium | Einzelpunkte |
|---|---|
| Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege am Kopf, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden | je 0–3 |
| An- und Auskleiden des Ober- und des Unterkörpers | je 0–3 |
| Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Eingießen von Getränken | 0–3 |
| Essen | 0 / 3 / 6 / 9 |
| Trinken; Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls | je 0 / 2 / 4 / 6 |
| Folgen einer Harn- bzw. Stuhlinkontinenz bewältigen | je 0–3 (nur bei überwiegender oder vollständiger Inkontinenz oder künstlicher Ableitung) |
| Ernährung parenteral oder über Sonde | 0 / 6 (teilweise) / 3 (vollständig) |
Essen zählt dreifach, Trinken und Toilettenbenutzung doppelt, weil sie für die Versorgung besonders bedeutsam sind. Auch Anleiten, Erinnern und Beaufsichtigen gelten als Hilfe – etwa wenn jemand ohne Aufforderung nicht trinkt.
Modul 5: Medikamente, Verbände, Arztbesuche
Dieses Modul fragt, ob die Person ärztlich verordnete Maßnahmen selbst umsetzen kann. Gezählt wird, wie oft Hilfe nötig ist – pro Tag, pro Woche oder pro Monat. Zu den 16 Kriterien gehören Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoff, Einreibungen, Messen etwa von Blutzucker oder Blutdruck, körpernahe Hilfsmittel, Verbandswechsel, Stoma, Katheter, Therapiemaßnahmen zu Hause, zeit- und technikintensive Maßnahmen, Arztbesuche und Besuche anderer Einrichtungen sowie das Einhalten einer Diät.
Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die die Person nicht selbständig durchführen kann und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind (Anlage 1). Für die Kriterien 5.1 bis 5.7 gilt zum Beispiel: Hilfe mindestens einmal bis höchstens dreimal täglich ergibt 1 Punkt, mehr als drei- bis achtmal täglich 2 Punkte, mehr als achtmal täglich 3 Punkte. Bringen Sie deshalb einen aktuellen Medikamentenplan und eine Liste der Arzt- und Therapietermine mit.
Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte
Im letzten Modul geht es darum, wie selbständig jemand seinen Tag gestaltet. Die sechs Kriterien lauten: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt und Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds. Bewertet wird wieder von selbständig (0) bis unselbständig (3). Hilfreich sind Beispiele: Wer ohne Anstoß den ganzen Tag im Sessel sitzt oder Verabredungen nur mit Erinnerung einhält, braucht Unterstützung.
Was der Gutachter außerdem wissen will
Vorgeschichte und Befunde
Aktuelle Krankheiten und Vorerkrankungen, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte, vorliegende Arztberichte (MEDICPROOF; Formulargutachten Abschnitt 1).
Versorgung und Wohnung
Wer pflegt, welche Hilfsmittel vorhanden sind, wie Wohnung und Bad aussehen und ob die Pflege sichergestellt ist.
Außer Haus und Haushalt
Einkaufen, Kochen, Verkehrsmittel, Behördengänge – erfasst für die Beratung, aber nicht in den Punkten (§ 18a Abs. 3 SGB XI).
Aufwand der Pflegeperson
Wie viele Stunden Angehörige pflegen. Ab Pflegegrad 2 und mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge (§ 3 SGB VI).
Am Ende gibt der Gutachter Empfehlungen, etwa zu Pflegehilfsmitteln, Umbauten, Therapien oder Reha. Wie das alles im Gutachten steht, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Gutachten verstehen.
Wie aus den Antworten der Pflegegrad wird
Zuerst werden in jedem Modul die Einzelpunkte addiert. Diese Summe wird nach Anlage 2 einer von fünf Stufen zugeordnet – keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung – und in gewichtete Punkte umgerechnet. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen höchstens 100 (MEDICPROOF; § 15 Abs. 3 SGB XI). Daraus folgt der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.
Rechenbeispiel: Mobilität 9 Einzelpunkte → 7,5 gewichtete Punkte; Kognition und Verhalten 0; Selbstversorgung 10 → 20; Hilfe bei Medikamenten dreimal täglich und zwei Arztbesuche im Monat → 1 Einzelpunkt → 5; Alltag 4 → 7,5. Summe 40 Punkte, also Pflegegrad 2 (Prüffall aus dem Pflegegrad-Rechner, nach Anlage 2 gerechnet).
Zwei Sonderregeln: besondere Bedarfslage und Kinder
Für einige Menschen reicht die Punktezählung allein nicht aus. Wer einen außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflege hat, kann Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten erhalten (§ 15 Abs. 4 SGB XI); die Begutachtungs-Richtlinien nennen dafür die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Bei Kindern vergleicht der Gutachter die Selbständigkeit mit der von gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kindern (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Kinder bis zu 18 Monaten werden nach eigenen Regeln eingestuft: Bewertet werden vor allem die Module 3 und 5, und sie erhalten bei gleicher Punktzahl einen Pflegegrad höher (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Mehr dazu im Ratgeber zum Pflegegrad für Kinder in der PKV.
Wer seine Punkte vorab abschätzen möchte, nutzt den Pflegegrad-Rechner: Er fragt die Kriterien aller Module ab, rechnet nach Anlage 2 und druckt einen Vorbereitungsbogen. Ihre Eingaben bleiben dabei in Ihrem Browser. Der Kabinettsentwurf der Pflegereform vom 30.09.2026 will die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027 auf 15, 30 und 50 Punkte anheben; der Rechner zeigt beide Varianten. Mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027 und Pflegegrade.
Wie Sie die Antworten gut vorbereiten – mit Pflegetagebuch und den Pflegeprotokollen von MEDICPROOF –, beschreibt der Ratgeber MEDICPROOF-Fragebogen und Pflegeprotokoll. Den Überblick über das gesamte Verfahren gibt der Ratgeber MEDICPROOF. Und was nach dem Pflegegrad finanziell auf Sie zukommt, zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
Häufige Fragen
Welche Fragen stellt MEDICPROOF bei der Begutachtung?
Der Gutachter geht die sechs Module des Begutachtungsinstruments durch: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Alltag und soziale Kontakte. Dazu kommen Fragen zu Krankheiten, Vorgeschichte, Medikamenten, Hilfsmitteln und zur Versorgung zu Hause.
Fragt MEDICPROOF nach Diagnosen?
Der Gutachter fragt nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen, um die Situation zu verstehen (MEDICPROOF). Für den Pflegegrad zählt aber nicht die Diagnose, sondern wie stark die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche Pflegegrade haben.
Welches Modul ist bei MEDICPROOF am wichtigsten?
Die Selbstversorgung mit 40 % Gewicht – also Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilette. Hier zählen Essen dreifach sowie Trinken und Toilettenbenutzung doppelt (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Danach folgt der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 %.
Werden Einkaufen und Haushalt bei MEDICPROOF bewertet?
Erfragt ja, gewertet nein. Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden bei der Begutachtung erhoben, fließen aber nicht in die Berechnung des Pflegegrads ein (§ 18a Abs. 3 SGB XI). Sie sind wichtig für die Pflegeberatung und die Planung der Hilfen.
Wie bereite ich mich auf die Fragen von MEDICPROOF vor?
Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch, sammeln Sie Beispiele zu jedem Modul und halten Sie Medikamentenplan, Arztberichte und Hilfsmittel bereit. Eine Orientierung gibt der Pflegegrad-Rechner mit Vorbereitungsbogen – Ihre Angaben bleiben dabei in Ihrem Browser.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument – abgerufen 18.10.2026
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6 – abgerufen 18.10.2026
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI – Bewertungssystematik – abgerufen 18.10.2026
- § 18a SGB XI – Begutachtung (Abs. 3: außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) – abgerufen 18.10.2026
- MEDICPROOF: Begutachtung – Die Bewertungs-Module, Wie kommt mein Ergebnis zustande? – abgerufen 18.10.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 (Formulargutachten Kap. 7.2) – in Kraft seit 01.10.2026
- § 3 SGB VI – Versicherungspflicht von Pflegepersonen – abgerufen 18.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.