Ratgeber

Beihilfe bei Pflege: Was Bund und Länder zahlen – und was die Pflegeversicherung ergänzt

Für Beamte und Pensionäre ist Pflege eine Teamleistung: Die Beihilfe trägt ihren Anteil, die private Pflegepflichtversicherung den Rest – zusammen die vollen gesetzlichen Leistungen. Im Pflegeheim gehen mehrere Länder sogar deutlich weiter. Hier sehen Sie, was Bund und Länder zahlen und wie Sie Pflegebeihilfe beantragen.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Wie Beihilfe und Pflegeversicherung bei Pflege zusammenwirken
  2. Bemessungssätze bei Pflege: wo Länder abweichen
  3. Häusliche Pflege: Pauschalbeihilfe, Pflegedienst, Kombination
  4. Pflegeheim: pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung
  5. So beantragen Sie Pflegebeihilfe
  6. Pauschale Beihilfe: Die Pflege bleibt individuell
  7. Beihilfe bei Pflege nach Bundesland
  8. Angehörige und Hinterbliebene: wer welchen Satz bekommt
  9. Beispielrechnung: Pensionär zu Hause mit Pflegedienst
  10. Wo Beihilfe und Pflegeversicherung nicht reichen
Das Wichtigste in Kürze
  • Beihilfeberechtigte haben eine anteilige Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 3 SGB XI): Sie zahlt 50 % bei aktiven Beamten, 30 % bei Pensionären, Ehepartnern und mit zwei oder mehr Kindern, 20 % bei Kindern – den Rest trägt die Beihilfe (MB/PPV 2026).
  • Zu Hause zahlt die Beihilfe ihren Anteil an Pflegegeld (Pauschalbeihilfe) und Pflegedienst bis zu den Beträgen des SGB XI, zum Beispiel 70 % von 599 € Pflegegeld im Pflegegrad 3 (§ 38a BBhV).
  • Im Pflegeheim ist der Pflegeanteil in NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ohne Begrenzung auf die Pflegeversicherungsbeträge beihilfefähig; NRW, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zahlen zudem Unterkunft und Verpflegung oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils.
  • Beim Bund gibt es Beihilfe zu Unterkunft und Verpflegung nur auf besonderen Antrag, wenn vom Einkommen höchstens bestimmte Eigenbehalte bleiben (§ 39 Abs. 2 BBhV).
  • Die pauschale Beihilfe einiger Länder umfasst die Pflege nicht – für Pflegekosten bleibt es bei der individuellen Beihilfe.

Bei Pflege zahlt die Beihilfe ihren Bemessungssatz – meist 50 % bei aktiven Beamten, 70 % bei Pensionären und Ehepartnern, 80 % bei Kindern –, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Zusammen ergeben sich die vollen Leistungen nach SGB XI. Im Pflegeheim zahlen mehrere Länder deutlich mehr, etwa NRW, Bayern und Niedersachsen (Stand Oktober 2026).

Wie Beihilfe und Pflegeversicherung bei Pflege zusammenwirken

Wer bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe hat, muss eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Privat Krankenversicherte haben sie beim selben Versicherer. Die Tarifstufe für Beihilfeberechtigte leistet genau den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt (MB/PPV 2026, Tarif PV):

Anteile von Beihilfe und privater Pflegepflichtversicherung nach § 46 BBhV und Tarifstufe PVB der Musterbedingungen MB/PPV 2026; Abweichungen je Land möglich.
PersonBeihilfePflegeversicherung
Beamte im aktiven Dienst50 %50 %
Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
Pensionäre (Versorgungsempfänger)70 %30 %
Ehe- und Lebenspartner, Witwen und Witwer70 %30 %
Kinder und Waisen80 %20 %

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte sind in der sozialen Pflegeversicherung und erhalten deren Leistungen zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI); die Beihilfe zahlt dann 50 % (§ 46 Abs. 4 BBhV). Für privat Versicherte ist das Zusammenspiel einfach: Versicherung und Beihilfe ergänzen sich zu 100 %. Der Pflegebeitrag ist dafür niedrig – Beihilfeberechtigte zahlten 2026 in der privaten Pflegepflichtversicherung im Schnitt 56,50 € im Monat (PKV-Verband). Mehr zur Pflegeversicherung für Beamte bietet der Ratgeber Pflegeversicherung für Beamte.

Wer zahlt welchen Anteil der Pflegeleistungen?

Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung in Prozent – den Rest trägt die Beihilfe; zusammen 100 % der Beträge nach SGB XI

Privatversicherte ohne Beihilfe100 %Beamte aktiv (Beihilfe 50 %)50 %Beamte mit 2+ Kindern (Beihilfe 70 %)30 %Pensionäre (Beihilfe 70 %)30 %Ehepartner (Beihilfe 70 %)30 %Kinder (Beihilfe 80 %)20 %

Musterbedingungen MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB (PKV-Verband); § 46 BBhV und Landesrecht. Abweichungen je Land möglich.

Bemessungssätze bei Pflege: wo Länder abweichen

In Bund und den meisten Ländern gelten bei Pflege die normalen Bemessungssätze. Einige Länder haben Besonderheiten:

  • Hessen: Statt des Familiensatzes (50 % plus 5 Punkte je Angehörigen) gelten bei Pflege personenbezogene Sätze: 50 % für Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder; mit zwei oder mehr Kindern 70 % (Beihilfestelle RP Kassel).
  • Schleswig-Holstein: Die erhöhten Sätze von 90 % für Ehepartner und Kinder gelten nicht für Pflege; dort bleibt es bei 70 bzw. 80 % (DLZP).
  • Sachsen: Für Pflege gelten abweichend 50 bzw. 70 % für Aktive, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder.
  • Bayern und Niedersachsen: Für Pflegeleistungen ist eine Erhöhung des Bemessungssatzes ausgeschlossen (§ 46 Abs. 6 BayBhV, § 43 Abs. 6 NBhVO).

Ihren allgemeinen Beihilfesatz nach Land und Familienstand – etwa für Arztrechnungen – regelt dieselbe Beihilfeverordnung; hier geht es um die Pflege.

Häusliche Pflege: Pauschalbeihilfe, Pflegedienst, Kombination

Pflegen Angehörige zu Hause, zahlt die Beihilfe eine Pauschalbeihilfe in Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI; das Pflegegeld der Pflegeversicherung wird angerechnet (§ 38a Abs. 3 BBhV). Für Pflegedienste sind die Aufwendungen bis zu den Beträgen des § 36 SGB XI beihilfefähig. Nutzt man beides, wird die Pauschalbeihilfe um den Anteil der Sachleistung gemindert (§ 38b BBhV). Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft die halbe Pauschale bis zu acht Wochen weiter.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI 2026 und Aufteilung bei 70 % Beihilfe (Pensionäre, Ehepartner) in Euro pro Monat; eigene Berechnung.
PflegegradPflegegeld gesamtBeihilfe 70 %Pflegeversicherung 30 %
2347242,90104,10
3599419,30179,70
4800560,00240,00
5990693,00297,00

Einige Länder zahlen mehr: NRW gewährt zum Pflegegeld einen Zuschlag von 150 € (Pflegegrad 4) bzw. 240 € (Pflegegrad 5) und für Pflegedienste einen Pflegezuschlag von bis zu 1.000 € bzw. 1.995 € (§ 5a BVO NRW). Bayern erkennt beim Pflegedienst in den Pflegegraden 4 und 5 bis 2.012 € bzw. 3.352 € an (§ 32 BayBhV). Einzelheiten im Ratgeber Beihilfe zum Pflegegeld; den Betrag für Ihren Fall rechnet der Pflegegeld-Rechner.

Pflegeheim: pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung

Im Heim zeigt sich, wie unterschiedlich Bund und Länder helfen. Die pflegebedingten Kosten sind überall beihilfefähig – beim Bund bis zu den Beträgen der Pflegeversicherung plus Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI (§ 39 Abs. 1 BBhV). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Heimbewohner grundsätzlich selbst; am 01.07.2026 waren das im Bundesschnitt 1.068 € plus 521 € im Monat (vdek). Hier gehen die Länder sehr verschiedene Wege:

Beihilfe im Pflegeheim nach Bund und ausgewählten Ländern, Stand Oktober 2026 (Beihilfeverordnungen und Merkblätter der Beihilfestellen; Einzelheiten im Faktenblatt).
DienstherrPflegebedingte KostenUnterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
Bund (§ 39 BBhV), ebenso Berlinbis zu den Beträgen der Pflegeversicherung + § 43cnur auf besonderen Antrag, wenn vom Einkommen höchstens Eigenbehalte bleiben (8 % des Grundgehalts A 13/8 je pflegebedürftige Person, 30 % für den nicht pflegebedürftigen Partner, 3 % je Kind und 3 % des eigenen Grundgehalts)
Nordrhein-Westfalen (§ 5d BVO NRW)ohne Begrenzung auf die Pflegeversicherungsbeträgeals Beihilfe, soweit sie einen Eigenanteil übersteigen: 30 % (ein Angehöriger) bzw. 25 % des um 600 € verminderten Einkommens; ohne Angehörige 50 % des um 400 € verminderten Einkommens
Bayern (§ 36 BayBhV)Pauschalen + §§ 43b, 43c; darüber hinaus über dem Eigenanteilsoweit sie einen Eigenanteil übersteigen: je nach Einkommen 25–40 % mit Angehörigen, 70 % für Alleinstehende
Baden-Württemberg (§ 44 BVO)grundsätzlich in vollem Umfangsoweit sie 250 € (eine berücksichtigungsfähige Person) bis 160 € (mehr als drei) übersteigen; Alleinstehende: über 70 % der Bezüge
Niedersachsen (§ 34 NBhVO)bis zu den vereinbarten Pflegesätzenüber dem Eigenanteil (25–40 % bzw. 70 %) mit Bemessungssatz 100 %
Rheinland-Pfalz (BVO RP)Pflegesatz beihilfefähig, ergänzende Beihilfeüber dem Eigenanteil (35–40 % des verminderten Einkommens bzw. 70 %)
Hessen, Schleswig-HolsteinPauschalen + § 43c, Zusatzbeihilfeeinkommensabhängige Zusatzbeihilfe (Einzelheiten bei der Beihilfestelle)

Für Pensionäre in NRW, Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz kann der Eigenanteil im Heim dadurch deutlich niedriger liegen als die vdek-Durchschnittswerte. Eine Beispielrechnung des Landesamts für Besoldung und Versorgung NRW zeigt das Prinzip: Bei 3.352,28 € Einkünften und Alleinstehenden bleiben nach Abzug von 400 € und davon 50 % ein Eigenanteil von 1.476,14 €; von 1.747,32 € Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt die Beihilfe 271,18 € (Merkblatt 01/2026, Rechenwerte aus 2017). Mehr im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim.

Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr nach Bundesland

Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, nach 15 % Leistungszuschlag

Bremen3.761 €Saarland3.695 €Nordrhein-Westfalen3.671 €Baden-Württemberg3.657 €Hamburg3.481 €Hessen3.431 €Berlin3.388 €Deutschland3.364 €Rheinland-Pfalz3.289 €Bayern3.270 €Thüringen3.163 €Sachsen3.152 €Brandenburg3.150 €Schleswig-Holstein3.148 €Mecklenburg-Vorpommern3.032 €Niedersachsen3.008 €Sachsen-Anhalt2.891 €

Verband der Ersatzkassen (vdek), Finanzielle Belastung im Pflegeheim, 01.07.2026.

So beantragen Sie Pflegebeihilfe

1 · Pflegeversicherung

Antrag beim privaten Versicherer stellen; er beauftragt die Begutachtung, meist durch MEDICPROOF.

2 · Beihilfestelle

Antrag auf Pflegebeihilfe mit dem Pflegeformular Ihrer Beihilfestelle stellen, zum Beispiel „Anlage Pflege“ in NRW und Hessen oder dem „Beihilfeantrag Pflege“ in Schleswig-Holstein.

3 · Bescheid einreichen

Die Leistungsmitteilung der Pflegeversicherung nachreichen – die Beihilfe legt das Gutachten in der Regel zugrunde.

4 · Laufend abrechnen

Pflegegeld-Pauschale, Rechnungen des Pflegedienstes und Heimrechnungen fristgerecht einreichen; fürs Heim die Einkommenserklärung beifügen.

Antragsfristen für Pflegebeihilfe ausgewählter Dienstherren, Stand Oktober 2026.
DienstherrFrist
Bund, Berlin, Bayern3 Jahre
Nordrhein-Westfalen24 Monate
Baden-Württembergbis Ende des zweiten Kalenderjahres nach Entstehen der Aufwendungen
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein2 Jahre
Niedersachsen, Hessen (laut Merkblatt)1 Jahr

Wie der Antrag bei der Pflegeversicherung abläuft, steht im Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; zur Rolle der Begutachtung der Ratgeber Pflegegrad und Beihilfe.

Pauschale Beihilfe: Die Pflege bleibt individuell

In mehreren Ländern können Beamte statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zum Krankenversicherungsbeitrag wählen. Sie umfasst die Pflege nicht: Pflegeaufwendungen „sind von der pauschalen Beihilfe nicht umfasst“, schreibt das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung; auch Hamburg verweist für Pflege auf die individuelle Beihilfe. Gesetzlich versicherte Beamte mit pauschaler Beihilfe erhalten bei Pflege deshalb die Hälfte der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung und Beihilfe zur anderen Hälfte.

Beihilfe bei Pflege nach Bundesland

Die Regeln je Dienstherr – Bemessungssatz, Besonderheiten zu Hause, Pflegeheim und Antrag – finden Sie auf eigenen Seiten:

Angehörige und Hinterbliebene: wer welchen Satz bekommt

Pflegebeihilfe gibt es nicht nur für Beamte selbst. Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten in der Regel 70 %, Kinder 80 %. Stirbt der Beamte, bleiben Witwen und Witwer mit Witwengeld beihilfeberechtigt – mit 70 % –, Waisen mit 80 % (§ 46 BBhV; Tarifstufe PVB der Pflegeversicherung entsprechend 30 bzw. 20 %). Für Angehörige von Soldaten gilt das Bundesrecht. Bei Partnern ist die Einkommensgrenze des Dienstherrn zu beachten: Liegt ihr Einkommen darüber, sind sie nicht berücksichtigungsfähig und brauchen eine eigene volle Pflegeversicherung. Für Hinterbliebene mit Pflegebedarf lohnt es sich, die Beihilfeberechtigung früh mit der Beihilfestelle zu klären.

Beispielrechnung: Pensionär zu Hause mit Pflegedienst

Ein pensionierter Bundesbeamter hat Pflegegrad 3. Ein Pflegedienst kommt täglich und stellt 1.200 € im Monat in Rechnung; den Rest übernimmt die Ehefrau. Der Höchstbetrag für die Sachleistung liegt bei 1.497 €, genutzt werden also rund 80 %. Daneben gibt es rund 20 % des Pflegegeldes von 599 €, also 119 € (Kombinationsleistung).

Eigene Beispielrechnung, Bund, Beihilfe 70 %, Pflegegrad 3, Stand Oktober 2026 (gerundet).
PositiongesamtBeihilfe 70 %Pflegeversicherung 30 %
Pflegedienst (Sachleistung)1.200 €840 €360 €
anteiliges Pflegegeld119 €83 €36 €
Summe pro Monat1.319 €923 €396 €

Der Pflegedienst ist vollständig gedeckt, dazu kommt ein Rest-Pflegegeld. Zusätzlich sind 131 € Entlastungsbetrag im Monat für Betreuungs- und Haushaltshilfen beihilfefähig. Ihre eigene Rechnung machen Sie mit dem Pflegekosten-Rechner.

Wo Beihilfe und Pflegeversicherung nicht reichen

Beihilfe und Pflegeversicherung decken die gesetzlichen Pflegeleistungen vollständig ab – aber die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Im Heim bleiben je nach Land ohne Sonderregeln Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, beim Bund zusätzlich der pflegebedingte Eigenanteil. Für Beamte und Pensionäre gibt es drei Wege, die Lücke zu schließen:

Pflegezusatz

Ein Pflegetagegeld zahlt je nach Tarif einen vereinbarten Betrag pro Pflegegrad – zusätzlich zu Beihilfe und Pflegeversicherung. Mehr: Pflegezusatzversicherung für Beamte.

Beihilfe-Ergänzung

Ergänzungstarife schließen Lücken der Beihilfe bei Krankheitskosten; für Pflege lohnt die Frage, was der eigene Tarif vorsieht.

Beitrag im Ruhestand

Mit der Pensionierung steigt die Beihilfe meist auf 70 %; der Versicherer passt den Tarif auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 VVG).

Welcher Weg zu Ihnen passt, klärt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kostenlos – mit allen Vor- und Nachteilen. Was die Pflege in Ihrem Fall kostet, rechnet der Pflegekosten-Rechner; Ihren persönlichen Fahrplan zeigt der Pflegefall-Navigator.

Häufige Fragen

Zahlt die Beihilfe bei Pflege?

Ja. Beamte, Pensionäre und berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten bei Pflegebedürftigkeit Beihilfe nach ihrem Bemessungssatz, meist 50 %, 70 % oder 80 %. Den restlichen Anteil zahlt die private Pflegepflichtversicherung. Zusammen ergeben sich die vollen Beträge nach SGB XI, im Pflegeheim je nach Land sogar mehr.

Wie hoch ist die Beihilfe bei Pflege für Pensionäre?

Pensionäre erhalten in der Regel 70 % Beihilfe; ihre Pflegepflichtversicherung zahlt 30 %. Beim Pflegegeld im Pflegegrad 3 sind das 419,30 € Beihilfe und 179,70 € aus der Versicherung, zusammen 599 € (Stand 2026). In Schleswig-Holstein gelten die erhöhten 90-%-Sätze nicht für Pflege.

Zahlt die Beihilfe das Pflegeheim?

Die pflegebedingten Kosten ja – beim Bund bis zu den Beträgen der Pflegeversicherung plus Leistungszuschlag (§ 39 BBhV), in NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ohne diese Begrenzung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten übernehmen mehrere Länder oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils; beim Bund nur auf besonderen Antrag bei geringem Einkommen.

Muss ich Pflegebeihilfe extra beantragen?

Ja. Neben dem Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Beihilfestelle, meist mit einem eigenen Formular für Pflege. Die Beihilfe legt in der Regel das Gutachten der Pflegeversicherung zugrunde. Achten Sie auf die Antragsfrist: beim Bund drei Jahre, in NRW 24 Monate, in Niedersachsen ein Jahr.

Gilt die pauschale Beihilfe auch für Pflege?

Nein. Die pauschale Beihilfe der Länder ersetzt nur die Beihilfe zu Krankheitskosten. Für Pflegeaufwendungen bleibt es bei der individuellen Beihilfe – das bestätigen etwa das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung und Hamburg. Deshalb zahlen Beamte auch mit pauschaler Beihilfe in der sozialen Pflegeversicherung den halben Beitragssatz.

Wer zahlt, wenn Beihilfe und Pflegeversicherung nicht reichen?

Zunächst die pflegebedürftige Person aus Einkommen und Vermögen, dann gegebenenfalls das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Kinder zahlen Elternunterhalt nur ab 100.000 € Jahreseinkommen (§ 94 SGB XII). Vorsorgen lässt sich mit einem Pflegezusatz oder einer Beihilfe-Ergänzung.

Quellen

  1. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  2. § 28 SGB XI – Leistungsarten, Grundsätze (Abs. 2: Beihilfeberechtigte) – abgerufen 18.10.2026
  3. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 18.10.2026
  4. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), §§ 37–39b und § 46 – abgerufen 18.10.2026
  5. § 39 BBhV – Vollstationäre Pflege – abgerufen 18.10.2026
  6. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung 04.08.2026 – abgerufen 18.10.2026
  7. LBV NRW: Merkblatt vollstationäre Pflege (01/2026) – abgerufen 18.10.2026
  8. Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) – abgerufen 18.10.2026
  9. LBV Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung – abgerufen 18.10.2026
  10. § 34 NBhVO – Vollstationäre Pflege (Niedersachsen) – abgerufen 18.10.2026
  11. LfF Rheinland-Pfalz: Merkblatt Pflege (01/2026) – abgerufen 18.10.2026
  12. NLBV: Informationsblatt pauschale Beihilfe (Vordruck 2205) – abgerufen 18.10.2026
  13. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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