Inhalt (9 Abschnitte)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen privat versichert: bis 4.180 € je Maßnahme
- Welche Umbauten bezuschusst werden können
- Auch der Umzug kann eine Maßnahme sein
- Der Weg zum Zuschuss: Antrag, MEDICPROOF-Fragebogen, Entscheidung
- Gemeinsam wohnen: bis 16.720 € für eine Maßnahme
- So begründen Sie den Antrag überzeugend
- Rechenbeispiele: was der Zuschuss im Alltag bedeutet
- Wohnumfeldverbesserung mit Beihilfe
- Reform-Entwurf 2027 und die nächsten Schritte
- Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlt die private Pflegepflichtversicherung ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI; MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 4.3).
- Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, werden für eine gemeinsame Maßnahme Kosten bis 16.720 € berücksichtigt und auf die Berechtigten aufgeteilt.
- Für die Prüfung stellt MEDICPROOF einen Fragebogen „Verbesserung des Wohnumfelds“ und einen zu „Umzugskosten“ bereit; über den Antrag muss der Versicherer binnen drei, mit Gutachten binnen fünf Wochen entscheiden.
- Umbauten waren 2024 in 30 % der ambulanten Einstufungsgutachten von MEDICPROOF Thema; am häufigsten empfohlen wurde bis Pflegegrad 3 der Haltegriff, danach der Treppenlift.
- Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 lässt den Zuschuss von 4.180 € unverändert.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen Treppenlift zahlt die private Pflegepflichtversicherung ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Zur Prüfung stellt MEDICPROOF einen Fragebogen „Verbesserung des Wohnumfelds“ bereit, für Umzüge einen zu „Umzugskosten“; der Versicherer entscheidet binnen drei, mit Gutachten binnen fünf Wochen (MB/PPV 2026, Stand: Oktober 2026).
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen privat versichert: bis 4.180 € je Maßnahme
Die Pflegeversicherung kann Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds zahlen, „wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird“ (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Privatversicherte erhalten den Zuschuss von ihrem Versicherer in gleicher Höhe (MB/PPV § 4 Abs. 7; Tarif PV Nr. 4.3) – in jedem Pflegegrad, auch in Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI).
| Situation | Zuschuss bis |
|---|---|
| Eine pflegebedürftige Person, je Maßnahme | 4.180 € |
| Mehrere Pflegebedürftige, gemeinsame Maßnahme (berücksichtigte Kosten) | 16.720 € |
| Versicherungsanteil bei 50 % Beihilfe | 2.090 € |
| Versicherungsanteil bei 70 % Beihilfe | 1.254 € |
| Versicherungsanteil bei 80 % Beihilfe | 836 € |
Der Zuschuss ist „subsidiär“: Er greift, soweit nicht andere vorrangig zuständig sind. Ob spätere, zusätzliche Umbauten als neue Maßnahme gelten, klären Sie vorab mit Ihrem Versicherer.
Welche Umbauten bezuschusst werden können
Das Gesetz nennt beispielhaft „technische Hilfen im Haushalt“. In der Praxis geht es um alles, was die Wohnung an die Pflegesituation anpasst. Typische Beispiele:
Bad und WC
Bodengleiche Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken, erhöhtes WC.
Treppen und Zugang
Treppenlift, Rampe, zweiter Handlauf, Beseitigung von Schwellen, automatische Türöffner.
Räume anpassen
Türverbreiterung für Rollstuhl oder Rollator, Umzug des Schlafzimmers ins Erdgeschoss, angepasste Küche.
Die Daten von MEDICPROOF zeigen, was häufig gebraucht wird: Umbaumaßnahmen waren 2024 in 30 % aller ambulanten Einstufungsgutachten Thema. Bis einschließlich Pflegegrad 3 wurde am häufigsten ein Haltegriff empfohlen, gefolgt vom Treppenlift, der vor allem in den Pflegegraden 2 bis 4 wichtiger wird (MEDICPROOF, Meldung vom 23.09.2025). Kleinere Hilfsmittel wie Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen sind dagegen Pflegehilfsmittel – mehr im Ratgeber Pflegehilfsmittel privat versichert.
Auch der Umzug kann eine Maßnahme sein
Manchmal ist ein Umbau nicht möglich oder nicht sinnvoll – etwa in einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug. Dann kann der Umzug in eine barrierearme Wohnung die bessere Lösung sein. MEDICPROOF stellt für diesen Fall einen eigenen Fragebogen „Umzugskosten“ bereit. Ob und in welcher Höhe ein Umzug bezuschusst wird, entscheidet der Versicherer im Einzelfall – nach denselben Maßstäben wie bei einem Umbau: Er muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbständigkeit wiederherstellen. Stellen Sie den Antrag deshalb vor dem Umzug.
Der Weg zum Zuschuss: Antrag, MEDICPROOF-Fragebogen, Entscheidung
1 · Antrag beim Versicherer
Formlos beschreiben, welche Maßnahme geplant ist und warum sie die Pflege erleichtert. Kostenvoranschlag und, wenn möglich, Fotos der Ist-Situation beilegen.
2 · Fragebogen ausfüllen
MEDICPROOF bietet den Fragebogen „Verbesserung des Wohnumfelds“ (und „Umzugskosten“) zur Vorbereitung; er hilft, alle relevanten Angaben vollständig zu machen.
3 · Prüfung
Der Versicherer entscheidet, gegebenenfalls mit Gutachten. Empfiehlt ein Gutachter bei der Pflegebegutachtung einen Umbau, ist das eine gute Grundlage.
4 · Entscheidung abwarten
Binnen drei Wochen, mit Gutachten binnen fünf. Ohne Mitteilung eines hinreichenden Grundes gilt der Antrag nach Fristablauf als genehmigt (MB/PPV § 4 Abs. 7).
Beginnen Sie mit den Arbeiten möglichst erst nach der Zusage. Welche weiteren Unterlagen MEDICPROOF zur Vorbereitung anbietet – Pflegeprotokolle, Trinkprotokoll, Infoblatt –, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Fragebogen und Pflegeprotokoll. Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot der MEDICPROOF GmbH; die Fragebögen erhalten Sie dort beziehungsweise über Ihren Versicherer.
Gemeinsam wohnen: bis 16.720 € für eine Maßnahme
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung – etwa ein Ehepaar, das beide einen Pflegegrad hat –, kann eine gemeinsame Maßnahme höher bezuschusst werden. Die Kosten werden durch die Zahl der zuschussberechtigten Bewohner geteilt; berücksichtigt werden Kosten bis 16.720 € je Maßnahme, bei mehr als vier Berechtigten wird anteilig aufgeteilt (MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 4.3; § 40 Abs. 4 SGB XI).
Beispiel: Ein Ehepaar, beide pflegebedürftig, lässt das gemeinsame Bad für 9.000 € umbauen. Je Person sind das 4.500 €, der Zuschuss beträgt je Person bis 4.180 € – zusammen also bis 8.360 €. Beihilfeberechtigte erhalten davon den Versicherungsanteil, der Rest kommt von der Beihilfe.
In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es zusätzlich eine einmalige Förderung für den barrierearmen Umbau der gemeinsamen Wohnung bei der Gründung: bis 2.613 € je Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe (MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 14), neben dem monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 € (§ 45f SGB XI).
So begründen Sie den Antrag überzeugend
Entscheidend ist nicht, was schön oder modern wäre, sondern was die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert. Beschreiben Sie deshalb konkret den Alltag:
- Was heute nicht oder nur schwer geht: etwa das Einsteigen in die Badewanne, das Treppensteigen ins Schlafzimmer oder das Durchkommen mit dem Rollator.
- Wer dabei hilft: Muss die pflegende Person heben, stützen, tragen? Ein Umbau kann sie spürbar entlasten.
- Was die Maßnahme ändert: mehr Selbständigkeit, sichere Wege, weniger Hilfe von außen.
- Belege: Kostenvoranschlag mit Leistungsbeschreibung, Grundriss oder Fotos, gegebenenfalls die Empfehlung aus dem Gutachten oder vom Pflegedienst.
Rechenbeispiele: was der Zuschuss im Alltag bedeutet
| Beispiel | Kosten (angenommen) | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche, eine Person, ohne Beihilfe | 6.500 € | 4.180 € | 2.320 € |
| Dieselbe Dusche, Pensionär mit 70 % Beihilfe | 6.500 € | 1.254 € Versicherung + 2.926 € Beihilfe | 2.320 € |
| Haltegriffe und Rampe, eine Person | 900 € | 900 € | 0 € |
| Gemeinsames Bad, Ehepaar, beide pflegebedürftig | 9.000 € | 8.360 € | 640 € |
Den Eigenanteil zahlen Sie selbst. Für Privatversicherte lohnt sich in dieser Phase der Blick auf das Gesamtbudget – mehr dazu unten.
Wohnumfeldverbesserung mit Beihilfe
Beamte, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten den Zuschuss anteilig aus Versicherung und Beihilfe; beim Bund auch bei Pflegegrad 1 (§ 39b BBhV). Die Versicherung zahlt bei 50 % Beihilfe bis 2.090 €, bei 70 % bis 1.254 € und bei 80 % bis 836 € je Maßnahme (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Reichen Sie Antrag und Rechnung bei beiden Stellen ein. Wie die Länder bei Pflege rechnen, zeigt der Ratgeber Beihilfe bei Pflege.
Reform-Entwurf 2027 und die nächsten Schritte
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 ändert beim Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nichts: § 40 Abs. 4 SGB XI bleibt im Entwurf unverändert, der Höchstbetrag bliebe bei 4.180 €. Geändert werden sollen nur die Regeln für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen (Pflegereform 2027).
Ein Umbau ist oft der Moment, in dem Familien auch über die Finanzen sprechen: Was kostet die Pflege zu Hause, was ein Heim – und passt der PKV-Beitrag noch zur Rente? Antworten gibt der Pflegekosten-Rechner; den kompletten Fahrplan mit allen Leistungen zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator. Welche Leistungen es je Pflegegrad gibt, steht etwa im Ratgeber Pflegegrad 3 privat versichert.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die private Pflegeversicherung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme, in allen Pflegegraden einschließlich Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, werden für eine gemeinsame Maßnahme Kosten bis 16.720 € berücksichtigt und auf die Berechtigten aufgeteilt (MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 4.3).
Welche Rolle spielt MEDICPROOF bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?
MEDICPROOF begutachtet für die privaten Pflegeversicherer und stellt einen Fragebogen „Verbesserung des Wohnumfelds“ zur Vorbereitung bereit. Gutachter geben in der Pflegebegutachtung auch Empfehlungen zu Umbauten ab; 2024 war das in 30 % der ambulanten Einstufungsgutachten der Fall (MEDICPROOF, Meldung vom 23.09.2025).
Zahlt die private Pflegeversicherung einen Treppenlift?
Ein Treppenlift kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 € bezuschusst werden, wenn er die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die Entscheidung trifft der Versicherer im Einzelfall.
Gibt es einen Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung?
Das ist möglich: MEDICPROOF hat dafür einen eigenen Fragebogen „Umzugskosten“. Ob ein Umzug bezuschusst wird, entscheidet der Versicherer im Einzelfall nach denselben Maßstäben wie bei einem Umbau. Klären Sie das vor dem Umzug.
Muss ich den Umbau vorher beantragen?
Das ist dringend zu empfehlen. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag beim Versicherer, bevor Sie Aufträge vergeben. Der Versicherer muss binnen drei Wochen entscheiden, mit Gutachten binnen fünf Wochen; teilt er keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag als genehmigt (MB/PPV § 4 Abs. 7).
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, § 4 Abs. 7, Tarif PV Nr. 4.3 und Nr. 14) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
- MEDICPROOF: Pflegeprotokolle und Fragebögen zur Vorbereitung – abgerufen 19.10.2026
- MEDICPROOF: Pressemitteilung vom 23.09.2025 zu Pflege- und Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen – abgerufen 19.10.2026
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1 – abgerufen 19.10.2026
- § 45f SGB XI – Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen – abgerufen 19.10.2026
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), §§ 38g, 39b – abgerufen 19.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.