Ratgeber

Pflegegrad privat versichert beantragen: Antrag, MEDICPROOF, Fristen und Beihilfe

Wenn ein Elternteil, der Partner oder man selbst Hilfe braucht, ist der Pflegegrad der Schlüssel zu allen Leistungen. Bei Privatversicherten läuft der Weg über den eigenen Versicherer und die Begutachtung durch MEDICPROOF – mit festen Fristen und, für Beamte, einem zweiten Antrag bei der Beihilfe. Hier finden Sie jeden Schritt.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (16 Abschnitte)
  1. Pflegegrad privat versichert beantragen: wo und wie?
  2. Schritt für Schritt: vom Antrag bis zum Bescheid
  3. Welche Unterlagen Sie für den Pflegeantrag brauchen
  4. Die Begutachtung: Wer kommt und was wird geprüft?
  5. Fristen: 25 Arbeitstage, Eilbegutachtung und 70 € bei Verzug
  6. Ab wann gibt es Leistungen – und gibt es eine Wartezeit?
  7. Pflegegrad beantragen mit Beihilfe: zwei Anträge, ein Gutachten
  8. Pflegegrad für Eltern beantragen: Vollmacht, Betreuung, Gespräch
  9. Kostenlose Pflegeberatung durch compass
  10. Häufige Fehler beim Pflegeantrag – und wie Sie sie vermeiden
  11. Pflegegrad für Kinder in der PKV
  12. Welche Leistungen es nach dem Bescheid gibt
  13. Wenn das Ergebnis nicht passt: Überprüfung, Ombudsmann, Sozialgericht
  14. Höherstufung: wenn der Pflegebedarf wächst
  15. Pflegereform 2027: was Antragsteller wissen sollten
  16. Den PKV-Beitrag im Pflegefall mitdenken
Das Wichtigste in Kürze
  • Privatversicherte beantragen den Pflegegrad bei ihrem privaten Versicherer, der auch die Pflegepflichtversicherung führt – zunächst formlos per Telefon, E-Mail oder Fax (PKV-Verband).
  • Leistungen gibt es ab Antragstellung; bestand die Pflegebedürftigkeit schon vorher, ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI; MB/PPV § 6).
  • Begutachtet wird in der Regel durch MEDICPROOF nach denselben Maßstäben wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI); 2025 lagen Fristgutachten im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen vor.
  • Der Versicherer muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden, sonst sind 70 € je begonnener Woche fällig (§ 18c SGB XI).
  • Beamte und Pensionäre stellen zusätzlich einen Antrag bei ihrer Beihilfestelle, die sich auf das Gutachten der Pflegeversicherung stützt.

Privatversicherte beantragen den Pflegegrad bei ihrem privaten Versicherer – zunächst formlos per Telefon, E-Mail oder Fax. Die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat; begutachtet wird meist durch MEDICPROOF nach denselben Maßstäben wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Entscheidung muss nach spätestens 25 Arbeitstagen vorliegen (§ 18c SGB XI, Stand Oktober 2026).

Pflegegrad privat versichert beantragen: wo und wie?

Wer privat krankenversichert ist, hat beim selben Unternehmen eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Deshalb ist der Versicherer auch die richtige Adresse für den Pflegeantrag – nicht die Pflegekasse einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag kann „zunächst formlos per E-Mail, Fax oder Telefon direkt bei Ihrer privaten Pflegeversicherung“ gestellt werden, so der PKV-Verband. Der Versicherer schickt Ihnen danach ein Formular und beauftragt die Begutachtung.

Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst stellen oder jemand mit Vollmacht, etwa ein Kind oder der Partner. Für Angehörige lohnt es sich, früh eine Vorsorgevollmacht zu klären: Ohne sie dürfen sie später weder mit dem Versicherer noch mit dem Gutachter alles besprechen. Eine Schritt-für-Schritt-Liste mit allen Unterlagen bietet die Checkliste zum Antrag.

Gut zu wissen: Die private Pflegepflichtversicherung leistet nach Art und Umfang gleichwertig zur gesetzlichen (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Privatversicherte bekommen also dieselben Beträge – nur als Kostenerstattung statt als Sachleistung.

Schritt für Schritt: vom Antrag bis zum Bescheid

1 · Antrag stellen

Ein Anruf beim Versicherer genügt für den Start. Notieren Sie Datum und Gesprächspartner – ab diesem Monat laufen die Leistungen.

2 · Formular und Unterlagen

Der Versicherer schickt einen Antragsbogen. Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Liste der Hilfsmittel bereit und beginnen Sie ein Pflegetagebuch.

3 · Begutachtung

Ein Gutachter, meist von MEDICPROOF, vereinbart telefonisch oder schriftlich einen Termin und besucht die Person in der Regel zu Hause.

4 · Leistungsmitteilung

Der Versicherer teilt den Pflegegrad mit und schickt das Gutachten mit, wenn Sie nicht widersprochen haben. Spätestens nach 25 Arbeitstagen.

5 · Leistungen abrufen

Pflegegeld kommt monatlich, Rechnungen von Pflegedienst oder Pflegeheim reichen Sie ein. Beamte beantragen parallel die Pflegebeihilfe.

Wie der Hausbesuch abläuft und worauf Gutachter achten, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF. Was Ihr Versicherer erstattet, steht im Ratgeber Was zahlt die private Pflegeversicherung?

Welche Unterlagen Sie für den Pflegeantrag brauchen

  • Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Vollmacht oder Betreuerausweis, wenn Angehörige den Antrag stellen
  • aktuelle Arztberichte, Entlassungsbriefe aus Krankenhaus oder Reha
  • Medikamentenplan und Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)
  • Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen: wobei geholfen wird, wie oft, wie lange
  • Name und Kontakt der Pflegeperson und gegebenenfalls des Pflegedienstes
  • bei Beamten: Beihilfebescheid mit Bemessungssatz für den späteren Beihilfeantrag

MEDICPROOF stellt eigene „Pflegeprotokolle“ als Vorbereitung bereit, die Sie online ausfüllen und an Ihren Versicherer schicken können. Für Ihre eigene Einschätzung vorab bildet der Pflegegrad-Rechner die sechs Module der Begutachtung nach und druckt einen Vorbereitungsbogen – Ihre Angaben bleiben dabei in Ihrem Browser.

Die Begutachtung: Wer kommt und was wird geprüft?

Den Pflegegrad stellt ein Gutachter fest, den der Versicherer beauftragt – bei Privatversicherten in der Regel von MEDICPROOF, dem Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherer mit rund 1.500 selbstständigen Ärzten und Pflegefachpersonen. Der Versicherer muss „dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung“ anlegen (§ 23 Abs. 6 Nr. 1 SGB XI). Geprüft wird nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen.

Module der Begutachtung und Gewichtung nach § 15 SGB XI, Stand Oktober 2026.
ModulGewichtBeispiele
1 Mobilität10 %Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen
2 Kognition und Kommunikation / 3 Verhalten15 %Orientierung, Erinnern, nächtliche Unruhe, Ängste (höherer Wert zählt)
4 Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %Medikamente, Verbände, Arztbesuche
6 Alltag und soziale Kontakte15 %Tagesablauf, Schlafen, Kontakte

Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Wie Sie sich vorbereiten, steht im Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung; welche Fragen gestellt werden, im Ratgeber Welche Fragen stellt MEDICPROOF?

Fristen: 25 Arbeitstage, Eilbegutachtung und 70 € bei Verzug

Für die Dauer des Verfahrens gelten feste Fristen – ausdrücklich auch für private Versicherer (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Die Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung haben sie übernommen (MB/PPV 2026 § 6).

Fristen im Pflegeverfahren nach §§ 18a, 18c SGB XI und MB/PPV 2026, Stand Oktober 2026.
SituationFrist
Entscheidung über den Antragspätestens 25 Arbeitstage nach Eingang
Krankenhaus, stationäre Reha, Hospiz, ambulante PalliativversorgungBegutachtung spätestens am 5. Arbeitstag
Zu Hause, Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbartBegutachtung binnen 10 Arbeitstagen
Fristüberschreitung70 € je begonnener Woche (nicht, wenn der Versicherer die Verzögerung nicht zu vertreten hat)

In der Praxis geht es oft schneller: MEDICPROOF erstellte Fristgutachten 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen. Fehlen angeforderte Unterlagen, ist die Frist unterbrochen (§ 18c Abs. 6 SGB XI). Ihre Daten rechnet der MEDICPROOF-Fristenplaner aus.

MEDICPROOF: Dauer bis zum Gutachten

Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Fristgutachten in Arbeitstagen – im Vergleich zur gesetzlichen Höchstfrist für die Entscheidung

0 Tage10 Tage20 Tage30 Tage10,920249,4202525,0Gesetzliche Höchstfrist

MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025; PKV-Verband, Meldung vom 07.04.2026; § 18c Abs. 1 SGB XI.

Ab wann gibt es Leistungen – und gibt es eine Wartezeit?

Leistungen gibt es ab Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag erst nach dem Monat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, zahlt der Versicherer ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 1). Für die Zeit davor gibt es nichts – ein früher Antrag zahlt sich also aus. Details im Ratgeber Pflegegrad rückwirkend privat versichert.

Beim ersten Antrag gilt in der privaten Pflegepflichtversicherung eine Wartezeit von zwei Jahren; Zeiten in der sozialen Pflegeversicherung werden angerechnet (MB/PPV § 3; § 23 Abs. 6 Nr. 2 SGB XI). Wer seit Jahren gesetzlich oder privat versichert ist, hat sie in aller Regel erfüllt. Leistungen können befristet werden, höchstens auf drei Jahre (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Pflegegrad beantragen mit Beihilfe: zwei Anträge, ein Gutachten

Beamte, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen haben eine anteilige Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Die Versicherung zahlt nur ihren Teil – bei aktiven Beamten in der Regel 50 %, bei Pensionären und Ehepartnern 30 %, bei Kindern 20 % (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Den Rest trägt die Beihilfe. Deshalb sind zwei Anträge nötig:

  1. Antrag beim Versicherer: Er beauftragt die Begutachtung und teilt den Pflegegrad mit.
  2. Antrag bei der Beihilfestelle: Sie legt in der Regel das Gutachten der Pflegeversicherung zugrunde (z. B. § 51 Abs. 2 BBhV); eine zweite Begutachtung ist meist nicht nötig. Achten Sie auf die Antragsfrist Ihres Dienstherrn – in NRW zum Beispiel 24 Monate, in Niedersachsen ein Jahr.

Die pauschale Beihilfe mancher Länder umfasst die Pflege nicht; für Pflegekosten bleibt es bei der individuellen Beihilfe. Wie Bund und Länder bei Pflege rechnen, erklärt der Ratgeber Beihilfe bei Pflege; zur Pflegeversicherung für Beamte allgemein gibt es den Ratgeber Pflegeversicherung für Beamte.

Pflegegrad für Eltern beantragen: Vollmacht, Betreuung, Gespräch

Meist stellen nicht die Pflegebedürftigen selbst den Antrag, sondern Kinder oder Partner. Damit der Versicherer Auskunft gibt und der Gutachter Termine mit Ihnen abstimmt, brauchen Sie eine Vollmacht. Am besten deckt eine Vorsorgevollmacht auch Gesundheits- und Versicherungsangelegenheiten ab; gibt es keine und kann die Person nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Sprechen Sie vor dem Antrag mit Ihrem Elternteil: Viele empfinden Hilfe als Verlust von Selbständigkeit. Hilfreich ist, den Antrag als Absicherung zu erklären – Leistungen gibt es ohnehin erst ab dem Antragsmonat.

Leben Ihre Eltern weiter weg, können Sie den Antrag telefonisch für sie anstoßen und beim Begutachtungstermin per Telefon oder vor Ort dabei sein. Der Antragsteller selbst muss beim Hausbesuch anwesend sein; Pflegepersonen oder Betreuer sollten teilnehmen (MEDICPROOF). Den gesamten Weg für Angehörige beschreibt der Ratgeber Pflegefall der Eltern – privat versichert.

Kostenlose Pflegeberatung durch compass

Mit dem Antrag haben Privatversicherte Anspruch auf eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Für die privaten Pflegeversicherer übernimmt das die compass private pflegeberatung – telefonisch, per Video oder bei Ihnen zu Hause, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Nach den Musterbedingungen bietet der Versicherer innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin an (MB/PPV 2026 § 4 Abs. 18). Die Berater helfen beim Antrag, bei der Organisation der Pflege und bei der Wahl von Diensten und Einrichtungen. Mehr dazu im Ratgeber compass private Pflegeberatung. Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot der compass private pflegeberatung GmbH.

Häufige Fehler beim Pflegeantrag – und wie Sie sie vermeiden

Zu lange warten

Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat. Wer abwartet, bis „es schlimmer wird“, verschenkt Geld. Ein Anruf beim Versicherer genügt für den Start.

Den besten Tag zeigen

Beim Termin wollen viele zeigen, was sie noch können. Bewertet wird aber der durchschnittliche Tag – das Pflegetagebuch hilft, ehrlich zu bleiben.

Unterlagen vergessen

Fehlende Arztberichte oder Medikamentenpläne verlängern das Verfahren; angeforderte Unterlagen unterbrechen die 25-Tage-Frist.

Beihilfe übersehen

Beamte und Pensionäre bekommen ohne eigenen Beihilfeantrag nur den Versicherungsanteil – oft nur 30 % der Leistung.

Pflegegrad für Kinder in der PKV

Auch privat versicherte Kinder können einen Pflegegrad bekommen. Der Antrag läuft über den Versicherer der Eltern, begutachtet wird bei Kindern immer im Wohnbereich (MEDICPROOF). Maßstab ist, wie stark die Selbständigkeit im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern beeinträchtigt ist; für Kinder bis 18 Monate gelten eigene Regeln (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Mit Beihilfe zahlt die Pflegeversicherung bei Kindern in der Regel 20 %, die Beihilfe 80 %. Mehr im Ratgeber Pflegegrad für Kinder in der PKV.

Welche Leistungen es nach dem Bescheid gibt

Leistungen der Pflegeversicherung in Euro pro Monat nach §§ 36, 37, 41, 43, 45b SGB XI, Stand Oktober 2026 – in der privaten Pflegepflichtversicherung als Kostenerstattung in gleicher Höhe.
PflegegradPflegegeldPflegedienstTagespflegePflegeheimEntlastungsbetrag
1–––131 (Zuschuss)131
2347796721805131
35991.4971.3571.319131
48001.8591.6851.855131
59902.2992.0852.096131

Dazu kommen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, für alle Pflegegrade 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Pflegegeld zahlt der Versicherer monatlich für den zurückliegenden Monat; Rechnungen des Pflegedienstes reichen Sie ein und erhalten sie bis zum Höchstbetrag erstattet. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnet der Pflegekosten-Rechner.

Wenn das Ergebnis nicht passt: Überprüfung, Ombudsmann, Sozialgericht

Gegen die Entscheidung eines privaten Pflegeversicherers gibt es kein förmliches Widerspruchsverfahren. Das Bundessozialgericht hat 2024 bestätigt, dass private Versicherer keine Verwaltungsakte erlassen; vor einer Klage ist deshalb kein Widerspruch zu erheben (Urteil vom 22.02.2024 – B 3 P 8/22 R). Es gibt drei Wege:

  • Überprüfung beim Versicherer: Teilen Sie mit, an welchen Punkten Sie nicht einverstanden sind – dann kann ein Zweitgutachten erstellt werden (MEDICPROOF). Neue Arztberichte oder ein Pflegetagebuch helfen.
  • PKV-Ombudsmann: Die Schlichtungsstelle ist auch für die Pflegepflichtversicherung und die Einstufung in einen Pflegegrad zuständig, kostenlos und nicht bindend.
  • Sozialgericht: Für Streit um die private Pflegeversicherung sind die Sozialgerichte zuständig (§ 51 SGG); für Versicherte ist das Verfahren in der Regel gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).

Zu den Erfolgsaussichten im Einzelfall beraten Sozialverbände wie VdK oder SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber MEDICPROOF-Gutachten anfechten.

Höherstufung: wenn der Pflegebedarf wächst

Wird die Pflege aufwendiger, können Versicherte oder Bevollmächtigte beim Versicherer eine erneute Begutachtung beantragen; MEDICPROOF spricht von einem Änderungsgutachten. Es gelten dieselben Fristen wie beim Erstantrag. Bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen kann die Begutachtung mit Zustimmung auch telefonisch oder per Video stattfinden – bei der Erstbegutachtung nicht (§ 142a SGB XI). Mehr im Ratgeber Höherstufung bei MEDICPROOF.

Pflegereform 2027: was Antragsteller wissen sollten

Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sieht ab 01.01.2027 höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 vor (15, 30 und 50 statt 12,5, 27 und 47,5 Punkte). Laut Entwurf zählt das Recht am Tag der Antragstellung, und wer bereits eingestuft ist, verliert seinen Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellen. Außerdem soll die 25-Arbeitstage-Frist vom 01.01. bis 30.04.2027 ausgesetzt werden, außer bei besonderer Dringlichkeit. Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen; den Stand verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027.

Schwellenwerte der Pflegegrade: geltendes Recht und Reform-Entwurf

Mindestpunktzahl für den jeweiligen Pflegegrad (gewichtete Gesamtpunkte, höchstens 100)

0 Punkte50 Punkte100 Punkte150 Punkte12,515,0Pflegegrad 127,030,0Pflegegrad 247,550,0Pflegegrad 370,070,0Pflegegrad 490,090,0Pflegegrad 5
Geltendes RechtEntwurf ab 2027

§ 15 Abs. 3 SGB XI; Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsbeschluss 30.09.2026 (mit Bestandsschutz nach § 142b neu).

Den PKV-Beitrag im Pflegefall mitdenken

Mit dem Pflegegrad ändern sich die Ausgaben: Eigenanteile für Pflegedienst oder Heim kommen hinzu, der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung läuft weiter. Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist jederzeit möglich – für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG). Bei Altverträgen ab 65 kommt der Standardtarif infrage, bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag im Basistarif. Was im Monat bleibt, zeigt der Beitrags-Check im Pflegefall; Ihren persönlichen Fahrplan mit allen Fristen der kostenlose Pflegefall-Navigator – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.

Weitere Ratgeber rund um den Antrag:

Häufige Fragen

Wo beantrage ich als Privatversicherter einen Pflegegrad?

Bei Ihrem privaten Krankenversicherer – er führt in der Regel auch Ihre private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Der Antrag kann zunächst formlos per Telefon, E-Mail oder Fax gestellt werden; der Versicherer schickt Ihnen dann die Unterlagen. Eine Pflegekasse der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht zuständig.

Wie lange dauert es, bis man privat versichert einen Pflegegrad bekommt?

Höchstens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss der Versicherer entscheiden (§ 18c SGB XI); in Eilfällen wird nach 5 oder 10 Arbeitstagen begutachtet. Im Schnitt lagen die Gutachten von MEDICPROOF 2025 nach 9,4 Arbeitstagen vor. Bei Verzug gibt es 70 € je begonnener Woche.

Kann man den Pflegegrad rückwirkend beantragen?

Nicht für die Zeit vor dem Antragsmonat. Die Leistungen beginnen mit der Antragstellung; bestand die Pflegebedürftigkeit schon vorher, zahlt der Versicherer ab dem Ersten des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Deshalb sollten Sie den Antrag stellen, sobald Hilfe nötig wird – Unterlagen können Sie nachreichen.

Muss ich als Beamter zwei Anträge stellen?

Ja. Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen Sie bei Ihrem Versicherer, den Antrag auf Pflegebeihilfe bei Ihrer Beihilfestelle. Die Beihilfestelle legt in der Regel das Gutachten der Pflegeversicherung zugrunde (z. B. § 51 Abs. 2 BBhV), eine zweite Begutachtung ist meist nicht nötig.

Gibt es in der privaten Pflegeversicherung eine Wartezeit?

Ja: Nach den Musterbedingungen beträgt die Wartezeit beim ersten Antrag zwei Jahre, Zeiten in der sozialen Pflegeversicherung werden angerechnet (MB/PPV § 3; § 23 Abs. 6 SGB XI). Wer schon lange gesetzlich oder privat pflegeversichert ist, hat sie in der Regel erfüllt.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?

Ein förmliches Widerspruchsverfahren gibt es nicht, weil private Versicherer keine Verwaltungsakte erlassen (BSG, B 3 P 8/22 R). Sie können den Versicherer um Überprüfung und ein Zweitgutachten bitten, den PKV-Ombudsmann anrufen oder beim Sozialgericht klagen. Zu den Erfolgsaussichten beraten Sozialverbände oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Quellen

  1. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  2. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – abgerufen 18.10.2026
  3. § 18a SGB XI – Begutachtung, Eilbegutachtung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen – abgerufen 18.10.2026
  5. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument – abgerufen 18.10.2026
  6. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 18.10.2026
  7. PKV-Verband (privat-patienten.de): Was muss ich tun, um Leistungen aus meiner privaten Pflegepflichtversicherung zu erhalten? – abgerufen 18.10.2026
  8. MEDICPROOF: Begutachtung – abgerufen 18.10.2026
  9. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 18.10.2026
  10. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), §§ 37–39b und § 46 – abgerufen 18.10.2026
  11. Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024 – B 3 P 8/22 R – abgerufen 18.10.2026
  12. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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