Inhalt (7 Abschnitte)
- Die private Pflegepflichtversicherung erstattet dieselben Beträge wie die soziale: 2026 zum Beispiel bis 1.497 € für den Pflegedienst oder 599 € Pflegegeld im Pflegegrad 3 (§§ 36, 37 SGB XI).
- Mit Beihilfe teilen sich Beihilfestelle und Versicherung die Beträge – bei 70 % Beihilfe zahlt die Versicherung 30 %, zusammen 100 %.
- Im Pflegeheim blieben am 01.07.2026 im ersten Jahr im Bundesschnitt 3.364 € im Monat selbst zu zahlen, ab dem vierten Jahr 2.111 € (vdek).
- Der Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch; der Leistungszuschlag senkt den Pflegeanteil um 15 bis 75 % je nach Aufenthaltsdauer (§ 43c SGB XI).
- In NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist der Pflegeanteil im Heim für Beamte ohne Begrenzung beihilfefähig, und mehrere Länder helfen bei Unterkunft und Verpflegung – der Rechner zeigt die Regel des Bundes.
Der Pflegekosten-Rechner zeigt, was die private Pflegepflichtversicherung erstattet, welchen Anteil die Beihilfe trägt und was Sie selbst zahlen. Im Pflegeheim lag der Eigenanteil am 01.07.2026 im ersten Jahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat (vdek); zu Hause gibt es 2026 bis 990 € Pflegegeld oder bis 2.299 € für einen Pflegedienst.
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Stand 18.10.2026. Leistungen nach §§ 36–38, 43, 43c SGB XI (seit 01.01.2025); Heimwerte: Landesdurchschnitt laut vdek, 01.07.2026 – eigene Werte aus dem Heimvertrag überschreiben sie. Beihilfe vereinfacht nach Bemessungssatz; Sonderregeln der Länder (z. B. Zuschläge in NRW, Hilfe bei Unterkunft und Verpflegung) sind nicht eingerechnet. Orientierung, kein Bescheid.
Pflegekosten im Griff – Fahrplan und Gespräch mit dem Experten
Ihre Rechnung bleibt in Ihrem Browser. Wir senden Ihnen den Pflegefall-Fahrplan mit allen Beträgen 2026; auf Wunsch prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk, wie Sie den PKV-Beitrag der versicherten Person senken oder die Pflegelücke schließen. Übermittelt werden nur Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer – keine Rechnerwerte, kein Pflegegrad, keine Gesundheitsangaben.
- Leistungstabellen 2026 und Entwurf 2027
- Beihilfe-Aufteilung und Eigenanteil im Pflegeheim erklärt
- Auf Wunsch: Beitrag und Pflegelücke prüfen lassen
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Pflegefall-Fahrplan als PDFSo rechnet der Pflegekosten-Rechner
Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen bieten, die denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind; statt Sachleistungen erstattet sie die Kosten in gleicher Höhe (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Der Rechner nimmt deshalb die gesetzlichen Beträge 2026 und teilt sie nach Ihrem Beihilfesatz auf: Bei 70 % Beihilfe zahlt die Versicherung 30 %, ohne Beihilfe 100 %. Was darüber hinausgeht, ist Ihr Eigenanteil.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegedienst (max.) | Pflegeheim |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – (Entlastungsbetrag 131 €) | 131 (Zuschuss) |
| Pflegegrad 2 | 347 | 796 | 805 |
| Pflegegrad 3 | 599 | 1.497 | 1.319 |
| Pflegegrad 4 | 800 | 1.859 | 1.855 |
| Pflegegrad 5 | 990 | 2.299 | 2.096 |
Zu Hause: Pflegegeld, Pflegedienst und Kombinationsleistung
Pflegen Angehörige, zahlt die Versicherung Pflegegeld – monatlich für den zurückliegenden Monat. Kommt ein Pflegedienst, reichen Sie dessen Rechnungen ein und erhalten sie bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads erstattet. Nutzen Sie den Höchstbetrag nur teilweise, gibt es den Rest anteilig als Pflegegeld: Wer 50 % der Sachleistung nutzt, bekommt 50 % des Pflegegeldes dazu (§ 38 SGB XI). Bei Diensten ohne Vergütungsvereinbarung erstatten die Musterbedingungen höchstens 80 % (MB/PPV 2026). Mehr dazu im Ratgeber Pflegesachleistung privat versichert.
Zusätzlich möglich: 131 € Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Haushaltshilfen, Tagespflege mit eigenem Budget (721 bis 2.085 €), ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Leistungen rechnet der Rechner nicht mit ein.
Im Pflegeheim: Eigenanteil, Leistungszuschlag und Bundesland
Im Heim zahlt die Versicherung einen festen Betrag je Pflegegrad. Den Rest der Pflegekosten – den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) – tragen Bewohner, ebenso Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt den EEE: um 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Ohne eigene Werte rechnet der Rechner mit dem Durchschnitt Ihres Landes.
| Land | EEE | Unterkunft + Verpflegung | Investitionskosten | 1. Jahr | ab 4. Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 2.088 | 1.068 | 521 | 3.364 | 2.111 |
| Baden-Württemberg | 2.401 | 1.153 | 463 | 3.657 | 2.216 |
| Bayern | 2.185 | 979 | 434 | 3.270 | 1.959 |
| Berlin | 2.410 | 870 | 469 | 3.388 | 1.942 |
| Hessen | 2.233 | 1.005 | 528 | 3.431 | 2.091 |
| Niedersachsen | 1.862 | 857 | 568 | 3.008 | 1.891 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.983 | 1.331 | 654 | 3.671 | 2.481 |
| Rheinland-Pfalz | 1.766 | 1.280 | 508 | 3.289 | 2.230 |
| Schleswig-Holstein | 1.782 | 1.060 | 573 | 3.148 | 2.079 |
Alle 16 Länder im Vergleich zeigt das Diagramm; Details zum Heim stehen im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim privat versichert.
Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr nach Bundesland
Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, nach 15 % Leistungszuschlag
Verband der Ersatzkassen (vdek), Finanzielle Belastung im Pflegeheim, 01.07.2026.
Mit Beihilfe: wer welchen Anteil zahlt
Beamte und Pensionäre versichern nur den Teil, den die Beihilfe nicht trägt. Die Tarifstufe für Beihilfeberechtigte leistet 50 % bei aktiven Beamten, 30 % bei Pensionären, Ehepartnern sowie Beamten mit zwei oder mehr Kindern und 20 % bei Kindern (MB/PPV 2026). Im Heim gehen mehrere Länder deutlich weiter: In NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist der Pflegeanteil der Heimrechnung ohne Begrenzung auf die Beträge der Pflegeversicherung beihilfefähig. NRW (§ 5d BVO NRW), Bayern (§ 36 BayBhV), Niedersachsen (§ 34 NBhVO) und Rheinland-Pfalz zahlen außerdem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, soweit sie einen einkommensabhängigen Eigenanteil übersteigen; Baden-Württemberg erkennt sie oberhalb fester Monatsbeträge an. Beim Bund und in Berlin gibt es diese Hilfe nur, wenn vom Einkommen höchstens bestimmte Eigenbehalte bleiben (§ 39 Abs. 2 BBhV). Der Rechner zeigt die Bundesregel – in den genannten Ländern fällt der Eigenanteil für Beamte meist deutlich niedriger aus. Mehr im Ratgeber Beihilfe bei Pflege.
Wer zahlt welchen Anteil der Pflegeleistungen?
Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung in Prozent – den Rest trägt die Beihilfe; zusammen 100 % der Beträge nach SGB XI
Musterbedingungen MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB (PKV-Verband); § 46 BBhV und Landesrecht. Abweichungen je Land möglich.
Drei Rechenbeispiele
| Fall | Versicherung | Beihilfe | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Bundesbeamter im Ruhestand, Pflegegrad 3, Pflegeheim im 1. Jahr (Bundesdurchschnitt), Beihilfe 70 %: Leistung 1.319 € + 15 % von 2.088 € = 1.632,20 € | 490 € | 1.143 € | 3.364 € |
| Privatversicherter, Pflegegrad 2, Pflegedienst für 1.000 € im Monat, ohne Beihilfe | 796 € | – | 204 € |
| Beamter, Pflegegrad 4, Pflegedienst für 930 € (50 % der Sachleistung) plus anteiliges Pflegegeld 400 €, Beihilfe 50 % | 665 € | 665 € | 0 € |
Im ersten Fall bleibt der Eigenanteil nach der Bundesregel hoch, weil Pflegeversicherung und Beihilfe zusammen nur die gesetzlichen Beträge tragen und Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nicht gedeckt sind; Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Beihilfe des Bundes nur auf besonderen Antrag bei geringem Einkommen. Ein Landesbeamter in NRW stünde besser da: Dort ist der Pflegeanteil der Heimrechnung voll beihilfefähig, und Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils als Beihilfe gezahlt (§ 5d BVO NRW). Wie das in Ihrem Land geregelt ist, steht im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim.
Pflegekosten planen: fünf Punkte für Angehörige
- Heimvertrag lesen: Der Pflegeanteil (EEE), Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten stehen getrennt im Vertrag – tragen Sie sie oben ein, dann rechnet der Rechner mit Ihren echten Zahlen.
- Aufenthaltsdauer zählen: Der Leistungszuschlag steigt nach 12, 24 und 36 Monaten. Frühere Heimaufenthalte zählen mit; der Versicherer berechnet den Zuschlag auf Grundlage der Heimangaben.
- Beihilfe zuerst klären: Bei Beamten und Pensionären entscheidet das Landesrecht, ob die Beihilfe auch Unterkunft und Verpflegung bezuschusst. Den Antrag stellen Sie bei der Beihilfestelle.
- Laufende Beiträge einplanen: Kranken- und Pflegeversicherung laufen im Heim mit Beitrag weiter. Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer kann die Belastung senken.
- Eigene Vorsorge prüfen: Wer die Kosten der Eltern sieht, denkt an die eigene Pflegelücke – ein Pflegezusatz oder, für Beamte, eine Beihilfe-Ergänzung schließt sie.
Wenn das Einkommen nicht reicht
Reichen Rente und Vermögen für den Eigenanteil nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Kinder werden zum Elternunterhalt nur herangezogen, wenn ihr Jahresgesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für Privatversicherte lohnt außerdem der Blick auf den eigenen PKV-Beitrag: Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer kann die monatliche Belastung senken – das prüft der Beitrags-Check im Pflegefall. Den gesamten Fahrplan mit Fristen zeigt der Pflegefall-Navigator.
Häufige Fragen
Was kostet ein Pflegeheim für Privatversicherte?
Genauso viel wie für gesetzlich Versicherte, denn die private Pflegepflichtversicherung zahlt dieselben Beträge (§ 23 SGB XI). Am 01.07.2026 lag der Eigenanteil im ersten Jahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat, zwischen 2.891 € in Sachsen-Anhalt und 3.761 € in Bremen (vdek). Ab dem vierten Jahr sinkt er im Schnitt auf 2.111 €.
Wie viel zahlt die Beihilfe bei Pflege?
Die Beihilfe trägt ihren Bemessungssatz, meist 50 % bei aktiven Beamten, 70 % bei Pensionären und Ehepartnern und 80 % bei Kindern; die private Pflegepflichtversicherung zahlt den Rest. Zusammen ergeben sich die vollen Beträge nach SGB XI. Im Pflegeheim helfen einige Länder zusätzlich bei Unterkunft und Verpflegung.
Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
Das ist der Teil der Pflegekosten im Heim, den die Pflegeversicherung nicht übernimmt. Er ist innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch und lag am 01.07.2026 im Bundesschnitt bei 2.088 € vor Leistungszuschlag. Dazu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Wird der Leistungszuschlag automatisch abgezogen?
Ja. Der Zuschlag nach § 43c SGB XI richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Heim: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Er senkt nur den Pflegeanteil, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Was passiert, wenn Rente und Vermögen für das Pflegeheim nicht reichen?
Dann hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Kinder werden zum Elternunterhalt nur herangezogen, wenn ihr Jahresgesamteinkommen mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Beamte sollten zuerst prüfen, ob ihre Beihilfe Unterkunft und Verpflegung bezuschusst.
Quellen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – abgerufen 18.10.2026
- § 37 SGB XI – Pflegegeld – abgerufen 18.10.2026
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung – abgerufen 18.10.2026
- § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege – abgerufen 18.10.2026
- § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils (Leistungszuschlag) – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 18.10.2026
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
- § 39 BBhV – Vollstationäre Pflege – abgerufen 18.10.2026
- § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.