Ratgeber

Beihilfe Pflegeheim: Was Bund und Länder zahlen – mit Beispielrechnung für Pensionäre

Ein Platz im Pflegeheim kostet im Bundesschnitt 3.364 € Eigenanteil im Monat – für Beamte und Pensionäre kann es deutlich weniger sein. Entscheidend ist, wer Ihr Dienstherr ist: Mehrere Länder übernehmen auch Unterkunft und Verpflegung oberhalb eines Eigenanteils. Hier sehen Sie die Regeln und eine Beispielrechnung im Vergleich.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was ein Pflegeheimplatz kostet – und wer was zahlt
  2. Beihilfe im Pflegeheim: vier Modelle in Bund und Ländern
  3. Beispielrechnung: Beihilfe Pflegeheim für einen Pensionär
  4. Ehepartner zu Hause: Der Eigenanteil sinkt deutlich
  5. Leistungszuschlag: Mit jedem Jahr im Heim wird es günstiger
  6. Unterlagen und Antrag für die Beihilfe im Pflegeheim
  7. Vier typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
  8. Was bleibt – und wie Sie vorsorgen
Das Wichtigste in Kürze
  • Die pflegebedingten Heimkosten sind für Beamte überall beihilfefähig – beim Bund bis zu den Pauschalen der Pflegeversicherung plus Leistungszuschlag, in NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ohne diese Begrenzung (Stand Oktober 2026).
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten übernehmen NRW, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils; Baden-Württemberg oberhalb fester Monatsbeträge.
  • Beim Bund und in Berlin gibt es Beihilfe zu Unterkunft und Verpflegung nur auf besonderen Antrag, wenn vom Einkommen höchstens bestimmte Eigenbehalte bleiben (§ 39 Abs. 2 BBhV).
  • Beispiel: Ein alleinstehender Pensionär in Pflegegrad 3 mit 3.000 € Versorgungsbezügen zahlt im ersten Heimjahr nach unserer Rechnung in NRW rund 1.806 €, in Bayern 2.100 € und in Rheinland-Pfalz 1.788 € selbst – nach der Bundesregel im Schnitt 3.364 €.
  • Die private Pflegepflichtversicherung zahlt ihren Anteil an Pauschale und Leistungszuschlag, die Beihilfe den Rest – beide Anträge sind getrennt zu stellen.

Die Beihilfe zahlt im Pflegeheim die pflegebedingten Kosten nach Ihrem Bemessungssatz; die private Pflegepflichtversicherung trägt ihren Anteil an Pauschale und Leistungszuschlag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten übernehmen NRW, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils – beim Bund gibt es dafür nur einen besonderen Antrag bei geringem Einkommen (Stand Oktober 2026).

Was ein Pflegeheimplatz kostet – und wer was zahlt

Die Heimrechnung besteht aus drei Teilen: dem Pflegeanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, kurz EEE, einschließlich Ausbildungsumlage), Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Im Bundesschnitt lagen diese Posten am 01.07.2026 bei 2.088 €, 1.068 € und 521 € im Monat (vdek). Die Pflegeversicherung zahlt eine Pauschale je Pflegegrad – 805 €, 1.319 €, 1.855 € oder 2.096 € – und einen Leistungszuschlag auf den Pflegeanteil, der mit der Aufenthaltsdauer von 15 % auf 75 % steigt (§§ 43, 43c SGB XI). Was übrig bleibt, ist der Eigenanteil: im ersten Jahr im Schnitt 3.364 €, ab dem vierten Jahr 2.111 €.

Für Beihilfeberechtigte teilen sich Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung die Pauschale und den Zuschlag – bei Pensionären 70 zu 30. Darüber hinaus helfen viele Dienstherren beim Eigenanteil. Wie stark, zeigt sich vor allem bei Unterkunft und Verpflegung. Mehr zu den Kostenbestandteilen im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim privat versichert.

Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr nach Bundesland

Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, nach 15 % Leistungszuschlag

Bremen3.761 €Saarland3.695 €Nordrhein-Westfalen3.671 €Baden-Württemberg3.657 €Hamburg3.481 €Hessen3.431 €Berlin3.388 €Deutschland3.364 €Rheinland-Pfalz3.289 €Bayern3.270 €Thüringen3.163 €Sachsen3.152 €Brandenburg3.150 €Schleswig-Holstein3.148 €Mecklenburg-Vorpommern3.032 €Niedersachsen3.008 €Sachsen-Anhalt2.891 €

Verband der Ersatzkassen (vdek), Finanzielle Belastung im Pflegeheim, 01.07.2026.

Beihilfe im Pflegeheim: vier Modelle in Bund und Ländern

Bund und Länder regeln die Beihilfe im Heim unterschiedlich. Vereinfacht gibt es vier Modelle:

Bundesmodell

Bund und Berlin: Pflegekosten bis zur Pauschale plus Zuschlag. Weitere Kosten nur auf besonderen Antrag, wenn vom Einkommen höchstens Eigenbehalte bleiben (§ 39 Abs. 2 BBhV).

Einkommensmodell

NRW, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz: Was über einem Eigenanteil von 25 bis 70 % des Einkommens liegt, zahlt die Beihilfe – in Niedersachsen ausdrücklich zu 100 %.

Feste Eigenbeträge

Baden-Württemberg: Pflegekosten grundsätzlich voll beihilfefähig; Unterkunft und Verpflegung über 160 bis 250 € im Monat, für Alleinstehende über 70 % der Bezüge.

Zusatzbeihilfe

Hessen und Schleswig-Holstein: Pauschalen plus Zuschlag und eine einkommensabhängige Zusatzbeihilfe; deren genaue Prozentsätze liegen uns nicht amtlich vor.

Beihilfe im Pflegeheim nach Dienstherr, Stand Oktober 2026. Quellen: BBhV, BVO NRW, BayBhV, BVO BW, NBhVO, BVO RP, LBhVO Berlin, Angaben der Beihilfestellen Hessen und Schleswig-Holstein.
DienstherrPflegekostenUnterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
Bund, BerlinPauschale + § 43cbesonderer Antrag, Eigenbehalte 8/30/3/3 % des Grundgehalts A 13 Stufe 8
Nordrhein-Westfalenohne Deckelüber 50 % des um 400 € verminderten Einkommens (alleinstehend); 30 bzw. 25 % mit Angehörigen
BayernPauschale + § 43c, Rest über Eigenanteilüber 70 % des Einkommens (alleinstehend); 25 bis 40 % mit Angehörigen
Baden-Württemberggrundsätzlich vollüber 250/220/190/160 €; alleinstehend über 70 % der Bezüge
Niedersachsenbis zum vereinbarten Pflegesatzüber dem Eigenanteil (25–40 % bzw. 70 %) zu 100 %
Rheinland-PfalzPflegesatz + ergänzende Beihilfeüber 70 % der Einnahmen (alleinstehend); 35–40 % der verminderten Einnahmen mit Angehörigen
HessenPauschale + § 43c + Zusatzbeihilfenach Abzug einkommensabhängiger Eigenanteile bis höchstens 1.100 € beihilfefähig
Schleswig-HolsteinPauschale + § 43ceinkommensabhängige Zusatzbeihilfe (§ 12c BhVO)

Beispielrechnung: Beihilfe Pflegeheim für einen Pensionär

Wie groß die Unterschiede sind, zeigt eine eigene Beispielrechnung. Annahmen: alleinstehender Pensionär, Beihilfe 70 %, private Pflegepflichtversicherung 30 %, Pflegegrad 3, erstes Heimjahr (Leistungszuschlag 15 %), Versorgungsbezüge 3.000 € brutto im Monat, Heimkosten im jeweiligen Landesdurchschnitt laut vdek (01.07.2026).

Eigene Beispielrechnung, Stand Oktober 2026, Beträge in Euro pro Monat (gerundet). Maßgeblich sind die tatsächlichen Heimkosten, das maßgebliche Einkommen und der Bescheid der Beihilfestelle.
DienstherrEigenanteil ohne Beihilfe-SonderregelnBeihilfePflegeversicherungselbst zu zahlen
Bund (Bundesdurchschnitt)3.3641.1434903.364*
Nordrhein-Westfalen3.6712.9964851.806
Bayern3.2702.3234942.100
Baden-Württemberg3.6572.6045042.228
Rheinland-Pfalz3.2892.6104751.788

* Beim Bund kann der besondere Antrag nach § 39 Abs. 2 BBhV den Eigenanteil weiter senken, wenn vom Einkommen höchstens die Eigenbehalte bleiben; den Betrag rechnet die Festsetzungsstelle aus.

So kommen die Zahlen zustande

  • NRW: Pflegekosten 3.302 € (1.319 € + 1.983 € Pflegeanteil) × 70 % = 2.311,40 € Beihilfe; Versicherung 30 % von 1.616,45 € (Pauschale + Zuschlag) = 484,94 €. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten 1.985 €, Eigenanteil 50 % von 2.600 € = 1.300 €, Beihilfe 685 €.
  • Bayern: Pauschale + Zuschlag 1.646,75 € (70 % Beihilfe 1.152,73 €, Versicherung 494,03 €). Restlicher Pflegeanteil, Unterkunft und Investitionskosten 3.270,25 €, Eigenanteil 70 % von 3.000 € = 2.100 €, Beihilfe 1.170,25 €.
  • Baden-Württemberg: Pflegekosten 3.720 € × 70 % = 2.604 € Beihilfe, Versicherung 503,75 €; Unterkunft und Investitionskosten 1.616 € liegen unter der Grenze von 2.100 €.
  • Rheinland-Pfalz: Pflegekosten 3.085 € werden vollständig gedeckt (Beihilfe 70 % plus ergänzende Beihilfe, zusammen 2.609,83 €; Versicherung 475,17 €); Unterkunft und Investitionskosten 1.788 € liegen unter der Grenze von 2.100 €.

Für Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein rechnen wir kein Beispiel, weil Grenzbeträge von der Besoldung abhängen oder Prozentsätze nicht amtlich vorliegen. Die Regeln je Land finden Sie auf den Länderseiten unter Beihilfe bei Pflege.

Ehepartner zu Hause: Der Eigenanteil sinkt deutlich

Lebt der Ehepartner noch in der gemeinsamen Wohnung, muss vom Einkommen genug für den Haushalt bleiben. Deshalb sind die Eigenanteile mit Angehörigen viel niedriger. Zwei Beispiele mit denselben Annahmen wie oben (eigene Berechnung):

  • NRW: Eigenanteil 30 % von (3.000 € − 450 €) = 765 €. Die Beihilfe zahlt 1.220 € zu Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten; selbst zu zahlen bleiben rund 1.271 € statt 1.806 €.
  • Rheinland-Pfalz: Eigenanteil 40 % von (3.000 € − 360 €) = 1.056 €. Die Beihilfe zahlt 732 € dazu; selbst zu zahlen bleiben 1.056 €.
  • Bayern: Eigenanteil 30 % oder 40 % des Einkommens – je nachdem, ob es bis zum Endgehalt A 9 reicht –, also 900 € oder 1.200 €.
  • Bund und Berlin: Für den Ehepartner ohne Heimanspruch zählt ein Eigenbehalt von 30 % des Grundgehalts A 13 Stufe 8; sein Einkommen wird mitgerechnet (§ 39 Abs. 3 BBhV).

Leistungszuschlag: Mit jedem Jahr im Heim wird es günstiger

Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt den Pflegeanteil: um 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem 13. Monat, 50 % ab dem 25. und 75 % ab dem 37. Monat. Seit 01.07.2026 berechnet die Pflegekasse bzw. der Versicherer den Zuschlag auf Grundlage der Angaben des Heims. Bei Beihilfeberechtigten zählt der Zuschlag zu den beihilfefähigen Leistungen – Versicherung und Beihilfe teilen ihn nach Ihrem Satz. In Ländern mit Einkommensmodell wirkt der Zuschlag vor allem dann, wenn die Kosten unter den Eigenanteil sinken. Den Verlauf über die Jahre zeigt der Ratgeber Pflegeheim privat versichert.

Unterlagen und Antrag für die Beihilfe im Pflegeheim

1 · Versicherung informieren

Den Heimeinzug dem privaten Versicherer melden; er zahlt die Pauschale und den Zuschlag – nach Vereinbarung auch direkt an das Heim.

2 · Heimvertrag und Preisliste

Pflegesatzvereinbarung bzw. Heimvertrag mit den getrennten Posten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bereithalten.

3 · Einkommen erklären

Für Unterkunft und Verpflegung verlangen die Beihilfestellen eine Einkommenserklärung mit Nachweisen über Bezüge und Renten.

4 · Monatlich abrechnen

Die monatlichen Heimrechnungen mit dem Pflege-Antrag einreichen und Einkommensänderungen melden.

Die Antragsfristen reichen von einem Jahr (Niedersachsen, Hessen) über zwei Jahre (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) und 24 Monate (NRW) bis drei Jahre (Bund, Berlin, Bayern). Wie die Begutachtung den Pflegegrad festlegt, erklärt Pflegegrad und Beihilfe.

Vier typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Nur bei der Versicherung beantragt: Die private Pflegepflichtversicherung zahlt nur ihren Anteil. Den Rest gibt es erst mit einem eigenen Antrag bei der Beihilfestelle – stellen Sie ihn parallel.
  • Einkommenserklärung vergessen: Ohne Angaben zu Bezügen und Renten kann die Beihilfestelle Unterkunft und Verpflegung nicht berechnen. In den Ländern mit Einkommensmodell verschenkt man so leicht mehrere Hundert Euro im Monat.
  • Besonderen Antrag beim Bund übersehen: Die zusätzliche Beihilfe nach § 39 Abs. 2 BBhV gibt es nur auf Antrag. Wer mit kleiner Pension im Heim lebt, sollte ihn prüfen lassen.
  • Zusatzleistungen eingeplant: Komfortleistungen nach § 88 SGB XI, etwa besondere Zimmerausstattung, sind in der Regel nicht beihilfefähig. Achten Sie im Heimvertrag auf die getrennte Ausweisung.

Hat das Sozialamt bereits vorgeleistet, beginnt die Antragsfrist der Bundesbeihilfe erst mit dem Ersten des Monats nach dessen Zahlung (§ 54 Abs. 1 BBhV) – eine Lücke lässt sich so auch nachträglich schließen.

Was bleibt – und wie Sie vorsorgen

Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung sind für Beamte eine starke Kombination. Doch selbst in den großzügigen Ländern bleibt ein Eigenanteil von über 1.000 € im Monat – beim Bund oft das Dreifache. Dazu kommt der laufende Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Zwei Wege helfen:

Pflegetagegeld

Zahlt je nach Tarif einen festen Betrag pro Tag – und wird beim Bund, in Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz nicht auf die Beihilfe angerechnet, in NRW bis 100 € täglich nicht. Mehr: Pflegezusatzversicherung für Beamte.

Beitrag prüfen

Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer kann den PKV-Beitrag im Heim senken. Wie das geht, zeigt private Krankenversicherung im Pflegefall.

Reichen Pension und Vermögen trotzdem nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege; Kinder zahlen Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Ihre eigene Rechnung machen Sie mit dem Pflegekosten-Rechner, Ihren Fahrplan zeigt der Pflegefall-Navigator.

Häufige Fragen

Zahlt die Beihilfe das Pflegeheim?

Ja, die pflegebedingten Kosten immer – beim Bund bis zu den Pauschalen der Pflegeversicherung plus Leistungszuschlag, in mehreren Ländern darüber hinaus. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen NRW, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils, Baden-Württemberg oberhalb fester Monatsbeträge; beim Bund gibt es dafür einen besonderen Antrag bei geringem Einkommen (Stand Oktober 2026).

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim für Beamte?

Das hängt vom Dienstherrn ab. Ohne Sonderregeln liegt er im Bundesschnitt bei 3.364 € im ersten Jahr (vdek, 01.07.2026). In unserer Beispielrechnung für einen alleinstehenden Pensionär mit 3.000 € Bezügen bleiben in NRW rund 1.806 €, in Bayern 2.100 €, in Baden-Württemberg rund 2.228 € und in Rheinland-Pfalz 1.788 €.

Zahlt die Beihilfe Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim?

In NRW, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ja, soweit diese Kosten einen einkommensabhängigen Eigenanteil übersteigen; in Baden-Württemberg oberhalb von 160 bis 250 € im Monat bzw. 70 % der Bezüge bei Alleinstehenden. Beim Bund und in Berlin nur auf besonderen Antrag nach § 39 Abs. 2 BBhV bzw. LBhVO.

Was ist der besondere Antrag nach § 39 Abs. 2 BBhV?

Ein Antrag für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger mit hohen Heimkosten: Weitere Pflegekosten sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden beihilfefähig, wenn vom Monatseinkommen höchstens die Summe bestimmter Eigenbehalte bleibt – etwa 8 % des Grundgehalts A 13 Stufe 8 je pflegebedürftiger Person und 30 % für den Ehepartner zu Hause.

Zählt das Einkommen des Ehepartners bei der Beihilfe im Pflegeheim?

Teilweise. Beim Bund zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehepartners zu den Einnahmen (§ 39 Abs. 3 BBhV), in Bayern ebenfalls. In NRW wird das Einkommen des Ehepartners hinzugerechnet, wenn er selbst gepflegt wird. Lebt der Ehepartner noch zu Hause, ist der Eigenanteil in den Ländern deutlich niedriger, damit genug für den Haushalt bleibt.

Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn Beihilfe und Pension nicht reichen?

Dann hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Kinder werden zum Elternunterhalt nur herangezogen, wenn ihr Jahresgesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Beamte sollten vorher den besonderen Antrag bei der Beihilfe stellen.

Quellen

  1. § 39 BBhV – Vollstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
  2. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), § 5d – Fassung 04.08.2026 – abgerufen 19.10.2026
  3. LBV NRW: Merkblatt vollstationäre Pflege (Stand 01/2026) – abgerufen 18.10.2026
  4. § 36 BayBhV – Stationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
  5. LBV Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung (Lesefassung ab 01.01.2026) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 34 NBhVO – Vollstationäre Pflege (VORIS) – abgerufen 19.10.2026
  7. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz – Lesefassung ab 01.01.2025, § 39 – abgerufen 19.10.2026
  8. § 43c SGB XI – Leistungszuschlag – abgerufen 19.10.2026
  9. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
  10. § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige – abgerufen 19.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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