Inhalt (7 Abschnitte)
- Welche Fristen gelten für die MEDICPROOF-Begutachtung?
- So schnell arbeitet MEDICPROOF tatsächlich
- So rechnet der Fristenplaner
- Drei Rechenbeispiele
- Reform-Entwurf: Aussetzung der Frist Anfang 2027
- Fristen nach der Entscheidung: Beihilfe, Befristung, Nachbegutachtung
- Was Sie tun können, damit es schnell geht
- Über einen Antrag auf Pflegeleistungen muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entschieden werden; das gilt entsprechend für private Pflegeversicherer (§ 18c Abs. 1 und 5 SGB XI).
- Im Krankenhaus, in der stationären Reha, im Hospiz oder in der ambulanten Palliativversorgung wird spätestens am 5. Arbeitstag begutachtet, zu Hause mit angekündigter Pflegezeit binnen 10 Arbeitstagen (§ 18a Abs. 5, 6 SGB XI).
- Wird die Frist überschritten, sind für jede begonnene Woche 70 € zu zahlen – außer der Versicherer hat die Verzögerung nicht zu vertreten oder die Person lebt bereits mit mindestens Pflegegrad 2 im Heim.
- MEDICPROOF erstellte Fristgutachten 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen (2024: 10,9).
- Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat, wenn die Pflegebedürftigkeit schon vorher bestand (§ 33 SGB XI).
Bei MEDICPROOF-Begutachtungen muss der private Versicherer spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden (§ 18c SGB XI); im Eilfall wird nach 5 bzw. 10 Arbeitstagen begutachtet. 2025 lagen Fristgutachten im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen vor. Bei Verzug gibt es 70 € je begonnener Woche.
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Stand 18.10.2026. § 18a Abs. 5, 6 und § 18c Abs. 1, 5, 6 SGB XI; für private Versicherer entsprechend (§ 18c Abs. 5 S. 3; MB/PPV 2026 § 6). Arbeitstage: Montag bis Freitag ohne bundeseinheitliche Feiertage. Orientierung, keine Rechtsberatung; kein Angebot der MEDICPROOF GmbH.
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- Fristen-Übersicht: 25 Arbeitstage, Eilbegutachtung, Verzögerungszahlung
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Pflegefall-Fahrplan als PDFWelche Fristen gelten für die MEDICPROOF-Begutachtung?
Privatversicherte beantragen Pflegeleistungen bei ihrem Versicherer, der die Begutachtung meist bei MEDICPROOF beauftragt. Für die Dauer gelten dieselben gesetzlichen Fristen wie in der sozialen Pflegeversicherung – das Gesetz sagt ausdrücklich: „Entsprechendes gilt für die privaten Versicherungsunternehmen“ (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Die Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung haben die Fristen übernommen (MB/PPV 2026 § 6 Abs. 2a bis 2d).
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Entscheidung über den Antrag (Leistungsmitteilung) | spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang | § 18c Abs. 1 SGB XI |
| Krankenhaus oder stationäre Reha, Begutachtung für die Weiterversorgung nötig; Hospiz; ambulante Palliativversorgung | Begutachtung spätestens am 5. Arbeitstag | § 18a Abs. 5 SGB XI |
| Zu Hause, Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart | Begutachtung binnen 10 Arbeitstagen | § 18a Abs. 6 SGB XI |
| Fristüberschreitung | 70 € je begonnener Woche, zahlbar binnen 15 Arbeitstagen nach Fristablauf | § 18c Abs. 5 SGB XI |
| Befristete Leistungszusage | höchstens 3 Jahre insgesamt | § 33 Abs. 1 SGB XI |
In den Eilfällen genügt zunächst die Feststellung, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt; die abschließende Begutachtung wird unverzüglich nachgeholt. Für Krankenhausfälle nimmt MEDICPROOF eine Vorabeinstufung nach Aktenlage vor – mehr im Ratgeber MEDICPROOF-Eilantrag.
So schnell arbeitet MEDICPROOF tatsächlich
Die gesetzliche Frist ist eine Obergrenze. Laut MEDICPROOF lagen Fristgutachten 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen vor, 2024 nach 10,9 Arbeitstagen. Insgesamt gingen 2025 rund 330.690 Aufträge ein, 7,2 % mehr als im Vorjahr (MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025). In einer Versichertenbefragung der Ruhr-Universität Bochum vergaben die Begutachteten im Schnitt die Note 1,8.
MEDICPROOF: Dauer bis zum Gutachten
Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Fristgutachten in Arbeitstagen – im Vergleich zur gesetzlichen Höchstfrist für die Entscheidung
MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025; PKV-Verband, Meldung vom 07.04.2026; § 18c Abs. 1 SGB XI.
So rechnet der Fristenplaner
- Arbeitstage zählen: Der Tag des Antragseingangs zählt nicht mit. Gezählt werden Montag bis Freitag; Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober und die beiden Weihnachtsfeiertage fallen heraus.
- Fristende: Antragseingang plus 25 Arbeitstage, im Eilfall plus 5 bzw. 10 Arbeitstage für die Begutachtung.
- Verzögerung: Kalendertage nach Fristende geteilt durch 7, aufgerundet auf begonnene Wochen, mal 70 €.
- Leistungsbeginn: frühestens der Erste des Antragsmonats, wenn die Pflegebedürftigkeit schon vorher bestand.
Fehlen Unterlagen, die der Versicherer angefordert hat, ist die Frist unterbrochen (§ 18c Abs. 6 SGB XI). Reichen Sie Nachweise deshalb schnell nach. Was Sie zum Termin bereitlegen, steht im Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.
Drei Rechenbeispiele
| Fall | Fristende | Ergebnis |
|---|---|---|
| Antrag am Montag, 19.10.2026, Normalfall | Mo, 23.11.2026 | Leistungen ab 01.10.2026 möglich |
| Antrag am Freitag, 18.12.2026, Normalfall (Weihnachten und Neujahr fallen heraus) | Di, 26.01.2027 | Leistungen ab 01.12.2026 möglich |
| Antrag am 01.09.2026 aus dem Krankenhaus, Entscheidung erst am 20.10.2026 | Begutachtung bis 08.09.2026, Entscheidung bis 06.10.2026 | 6 begonnene Wochen über der 25-Tage-Frist → 420 €, wenn der Versicherer die Verzögerung zu vertreten hat |
Im dritten Beispiel rechnet der Planer vorsichtig ab dem Ende der Eilfrist. Ob und wie hoch eine Zahlung im Einzelfall ausfällt, entscheidet der Versicherer; bei Streit beraten Sozialverbände oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Reform-Entwurf: Aussetzung der Frist Anfang 2027
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sieht vor, die 25-Arbeitstage-Frist vom 01.01. bis 30.04.2027 auszusetzen, außer bei besonderer Dringlichkeit. Hintergrund sind die neuen Schwellenwerte ab 2027. Das ist noch kein geltendes Recht; der Fristenplaner weist bei Anträgen in diesem Zeitraum darauf hin. Den Stand der Reform verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027.
Fristen nach der Entscheidung: Beihilfe, Befristung, Nachbegutachtung
Mit der Leistungsmitteilung enden die Fristen nicht. Beihilfeberechtigte müssen die Pflegebeihilfe innerhalb der Antragsfrist ihres Dienstherrn beantragen. Leistungen können befristet werden, höchstens auf drei Jahre (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Und jede wesentliche Änderung des Pflegebedarfs müssen Versicherte dem Versicherer unverzüglich melden (MB/PPV § 9).
| Dienstherr | Antragsfrist Beihilfe | Grundlage |
|---|---|---|
| Bund | 3 Jahre; bei Pauschalbeihilfe ab dem letzten Tag des Pflegemonats | § 54 BBhV |
| Bayern | 3 Jahre | Art. 96 Abs. 3a BayBG |
| Nordrhein-Westfalen | 24 Monate | § 13 Abs. 3 BVO NRW |
| Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein | 2 Jahre | Merkblätter LfF und DLZP |
| Niedersachsen | 1 Jahr, bei Pflege ab dem Monatsletzten | § 48 NBhVO |
Wird der Pflegebedarf größer, können Sie beim Versicherer eine erneute Begutachtung beantragen; für diese Höherstufung gelten dieselben Fristen. Mehr dazu im Ratgeber Höherstufung bei MEDICPROOF; die Regeln je Land stehen unter Beihilfe bei Pflege.
Was Sie tun können, damit es schnell geht
- Antrag früh stellen – formlos per Telefon, E-Mail oder Fax beim Versicherer genügt; Unterlagen reichen Sie nach.
- Telefonisch erreichbar sein: MEDICPROOF vereinbart Termine telefonisch oder schriftlich, manchmal von einer unbekannten Nummer.
- Pflegetagebuch führen und Arztberichte bereitlegen – das verkürzt den Termin und vermeidet Nachfragen.
- Beihilfeberechtigte stellen parallel den Antrag bei der Beihilfestelle; sie stützt sich auf das Gutachten der Pflegeversicherung.
Den vollständigen Ablauf erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen. Was die Pflege danach kostet, rechnet der Pflegekosten-Rechner; Ihren persönlichen Fahrplan zeigt der Pflegefall-Navigator.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bei MEDICPROOF bis zum Bescheid?
Der Versicherer muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden (§ 18c SGB XI). In der Praxis lagen die Fristgutachten von MEDICPROOF 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen vor. Die Leistungsmitteilung schickt Ihr Versicherer, nicht MEDICPROOF.
Was passiert, wenn die 25 Arbeitstage überschritten werden?
Dann sind für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 € an den Antragsteller zu zahlen, spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Das gilt ausdrücklich auch für private Versicherer. Die Zahlung entfällt, wenn der Versicherer die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa weil Unterlagen fehlen.
Wann gibt es eine Eilbegutachtung?
Wenn die Person im Krankenhaus oder in der stationären Reha ist und die Begutachtung für die Weiterversorgung nötig ist, außerdem im Hospiz oder in der ambulanten Palliativversorgung: dann spätestens am 5. Arbeitstag. Zu Hause gilt eine Frist von 10 Arbeitstagen, wenn Angehörige Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart haben (§ 18a SGB XI).
Ab wann zahlt die private Pflegeversicherung?
Ab Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen. Bestand die Pflegebedürftigkeit schon vorher, zahlt der Versicherer ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 1). Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.
Zählen Samstage als Arbeitstage?
Der Fristenplaner rechnet vorsichtig mit Montag bis Freitag und lässt bundeseinheitliche Feiertage aus. Regionale Feiertage wie Fronleichnam oder Allerheiligen sind nicht berücksichtigt und können das Fristende um einzelne Tage verschieben.
Quellen
- § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen – abgerufen 18.10.2026
- § 18a SGB XI – Begutachtung, Eilbegutachtung – abgerufen 18.10.2026
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 18.10.2026
- MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 18.10.2026
- MEDICPROOF: Begutachtung – abgerufen 18.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.