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Beihilfe Pflege Baden-Württemberg: Pflegegeld, Pflegeheim und Antrag nach der BVO

Baden-Württemberg hat seine Beihilfeverordnung zum 01.01.2026 neu gefasst – die Pflege steht jetzt in den §§ 38 bis 49. Im Pflegeheim gehört das Land zu den großzügigen Dienstherren: Die Pflegekosten sind grundsätzlich voll beihilfefähig, und für Unterkunft und Verpflegung gelten feste Eigenbeträge.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Beihilfe Pflege Baden-Württemberg: der Steckbrief 2026
  2. Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung in BW
  3. Häusliche Pflege in Baden-Württemberg
  4. Pflegeheim: Beihilfe Pflege Baden-Württemberg für Pflege und Unterkunft
  5. So beantragen Sie Pflegebeihilfe beim LBV
  6. Pauschale Beihilfe in BW: Pflege bleibt individuell
  7. Starke Absicherung – und die Lücke, die bleibt
Das Wichtigste in Kürze
  • In Baden-Württemberg zahlt die Beihilfe bei Pflege 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und ab zwei Kindern, 80 % für Kinder; die private Pflegepflichtversicherung trägt den Rest (§ 61 BVO, Stand Oktober 2026).
  • Pflegedienste sind je nach Pflegegrad bis 796 €, 1.497 €, 1.859 € bzw. 2.299 € im Monat beihilfefähig, das Pflegegeld beträgt 347 € bis 990 € (§ 40 BVO).
  • Im Pflegeheim sind die pflegebedingten Kosten laut Landesamt grundsätzlich in vollem Umfang beihilfefähig.
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind beihilfefähig, soweit sie 250 € (eine berücksichtigungsfähige Person) bis 160 € übersteigen; für Alleinstehende gilt eine Grenze von 70 % der Bezüge (§ 44 Abs. 3 BVO).
  • Die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg umfasst die Pflege nicht – Pflegebeihilfe gibt es auch dann individuell.

Bei der Beihilfe Pflege in Baden-Württemberg zahlt die Beihilfe den Bemessungssatz – 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre –, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Im Pflegeheim sind die Pflegekosten grundsätzlich voll beihilfefähig, und Unterkunft und Verpflegung werden oberhalb fester Monatsbeträge von 160 bis 250 € anerkannt (BVO in der Fassung ab 01.01.2026, Stand Oktober 2026).

Gut zu wissen: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informations- und Rechnerportal – kein Angebot des Landes Baden-Württemberg, des Landesamts für Besoldung und Versorgung oder eines Dienstherrn. Verbindlich entscheidet Ihre Beihilfestelle mit ihrem Bescheid.

Beihilfe Pflege Baden-Württemberg: der Steckbrief 2026

Seit 01.01.2026 gilt in Baden-Württemberg eine neu nummerierte Beihilfeverordnung (vom 23.10.2025, geändert am 27.05.2026). Ältere Merkblätter mit anderen Paragrafen sind deshalb mit Vorsicht zu lesen.

Beihilfe bei Pflege in Baden-Württemberg, Stand Oktober 2026. Quellen: BVO BW (Lesefassung LBV ab 01.01.2026), LBV-Merkblatt Pflege, vdek (01.07.2026).
PunktRegel in Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage§§ 38–49 BVO, Bemessungssatz § 61 BVO
Bemessungssatz50 % aktiv · 70 % Pension, Ehepartner, ab zwei Kindern · 80 % Kinder
Anteil der Pflegeversicherungder Rest: 50 %, 30 % oder 20 % (Tarifstufe für Beihilfeberechtigte, MB/PPV 2026)
Pflegedienstbis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € (Pflegegrad 2–5, § 40 Abs. 1)
Pflegegeld347 / 599 / 800 / 990 € (§ 40 Abs. 2), Kombination möglich (§ 40 Abs. 3)
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € (§ 42 Abs. 3)
Entlastungsbetrag131 € im Monat (§ 45)
Pflegeheim: Pflegekostengrundsätzlich in vollem Umfang beihilfefähig (LBV-Merkblatt)
Pflegeheim: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskostenbeihilfefähig, soweit sie 250 / 220 / 190 / 160 € übersteigen; Alleinstehende: über 70 % der Bezüge (§ 44 Abs. 3)
GutachtenPflegegrad der Pflegeversicherung ist bindend (§ 38 Abs. 2)
Antragsfristbis Ablauf von zwei Kalenderjahren nach Entstehen (§ 64 Abs. 12)
Pauschale Beihilfeseit 2023 möglich, aber ohne Pflegezuschuss – Pflege bleibt individuell
Eigenanteil im Heim (Landesdurchschnitt)3.657 € im 1. Jahr, 2.216 € ab dem 4. Jahr (vdek, ohne Beihilfe)

Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung in BW

Die private Pflegepflichtversicherung von Beihilfeberechtigten leistet genau den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Beim Pflegegeld in Pflegegrad 3 (599 €) erhält ein Pensionär 419,30 € als Beihilfe und 179,70 € von der Versicherung. Für gesetzlich versicherte Beamte gilt: Die soziale Pflegeversicherung zahlt die Hälfte, die Beihilfe 50 % – und oberhalb der SGB-XI-Höchstbeträge den normalen Bemessungssatz (§ 61 Abs. 6 BVO). Ihren Satz für Arzt- und Krankenhausrechnungen erklärt die Seite zur Beihilfe in Baden-Württemberg.

Häusliche Pflege in Baden-Württemberg

Zu Hause folgt Baden-Württemberg den Beträgen des SGB XI. Ein Pflegedienst ist bis 796 €, 1.497 €, 1.859 € bzw. 2.299 € im Monat beihilfefähig, das Pflegegeld beträgt 347 €, 599 €, 800 € bzw. 990 € (§ 40 BVO). Wer beides kombiniert, erhält anteiliges Pflegegeld. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung, dazu monatlich 131 € Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Pflegegeld nach § 40 Abs. 2 BVO BW und Aufteilung in Euro pro Monat, Stand Oktober 2026; eigene Berechnung.
PflegegradPflegegeldBeihilfe 50 %Beihilfe 70 %Versicherung bei 70 %
2347173,50242,90104,10
3599299,50419,30179,70
4800400,00560,00240,00
5990495,00693,00297,00

Pflegeheim: Beihilfe Pflege Baden-Württemberg für Pflege und Unterkunft

Im Pflegeheim sind die pflegebedingten Aufwendungen nach dem Merkblatt des Landesamts für Besoldung und Versorgung grundsätzlich in vollem Umfang beihilfefähig – nicht nur bis zu den Pauschalen der Pflegeversicherung. Die Beihilfe zahlt davon Ihren Bemessungssatz, die Versicherung ihren Anteil an Pauschale und Leistungszuschlag.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Heimbewohner zunächst selbst. Beihilfefähig wird der Teil, der bestimmte Monatsbeträge übersteigt (§ 44 Abs. 3 BVO):

Eigenbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nach § 44 Abs. 3 BVO BW, Stand Oktober 2026.
Situationbeihilfefähig ist der Teil über
eine berücksichtigungsfähige Person250 € im Monat
zwei berücksichtigungsfähige Personen220 € im Monat
drei berücksichtigungsfähige Personen190 € im Monat
mehr als drei berücksichtigungsfähige Personen160 € im Monat
keine berücksichtigungsfähige Person oder alle im Heim70 % der Bruttobezüge und Renten

Auf den beihilfefähigen Teil wird nach unserer Lesart der Bemessungssatz angewendet; das sollten Sie mit der Beihilfestelle klären. Ein Beispiel (eigene Berechnung, Landesdurchschnitt vdek 01.07.2026): Ein alleinstehender Pensionär in Pflegegrad 3 mit 3.000 € Bruttobezügen zahlt im Heim Pflegekosten von 3.720 € (1.319 € Pauschale plus 2.401 € Pflegeanteil). Die Beihilfe trägt 70 % davon, also 2.604 €, die Versicherung 503,75 €. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten von 1.616 € liegen unter der Grenze von 2.100 € (70 % von 3.000 €). Selbst zu zahlen bleiben rund 2.228 € im Monat – statt 3.657 € im Landesdurchschnitt ohne Beihilferegeln. Mit Ehepartner zu Hause wäre der Teil über 250 € zusätzlich beihilfefähig.

Mehr zum Heim im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim; den Eigenanteil für Ihr Heim rechnet der Pflegekosten-Rechner.

So beantragen Sie Pflegebeihilfe beim LBV

1 · Pflegeversicherung

Pflegegrad beim privaten Versicherer beantragen. Der dort festgestellte Pflegegrad ist für die Beihilfe bindend.

2 · Beihilfe-Antrag Pflege

Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung die Vordrucke für Pflege nutzen und die Leistungsmitteilung der Versicherung beifügen.

3 · Heim: Einkommen nachweisen

Für Unterkunft und Verpflegung braucht die Beihilfestelle Angaben zu Bezügen und Renten und die Heimrechnungen.

4 · Frist im Blick

Aufwendungen bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach ihrem Entstehen einreichen (§ 64 Abs. 12).

Wie Sie den Pflegegrad bei der Versicherung beantragen, erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; die Rolle der Begutachtung beschreibt Pflegegrad und Beihilfe.

Pauschale Beihilfe in BW: Pflege bleibt individuell

Seit 01.01.2023 können Beamte in Baden-Württemberg statt der individuellen Beihilfe einen pauschalen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag wählen (§ 78a LBG). Einen Pflegezuschuss enthält er nicht. Wer bei Pflege Beihilfe braucht, erhält sie deshalb auch dann über die individuelle Pflegebeihilfe – das ist wichtig für alle, die über einen Wechsel nachdenken.

Starke Absicherung – und die Lücke, die bleibt

Beihilfe und private Pflegeversicherung sichern Beamte in Baden-Württemberg bei Pflege umfassend ab. Offen bleiben vor allem Unterkunft und Verpflegung bis zur Einkommensgrenze und ein Teil der Pflegekosten. Ein Pflegetagegeld kann diese Lücke schließen; worauf es dabei ankommt, erklärt der Ratgeber Pflegezusatzversicherung für Beamte. Den Vergleich mit anderen Ländern finden Sie unter Beihilfe bei Pflege, Ihren persönlichen Fahrplan im Pflegefall-Navigator.

Datenstand

Stand: Oktober 2026. BVO BW vom 23.10.2025 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 27.05.2026 (Lesefassung des LBV), Leistungsbeträge des SGB XI seit 01.01.2025, Eigenanteile vdek zum 01.07.2026. Offener Prüfpunkt: ob auf den beihilfefähigen Teil von Unterkunft und Verpflegung der Bemessungssatz oder 100 % angewendet werden.

Häufige Fragen

Wie viel Beihilfe gibt es in Baden-Württemberg bei Pflege?

Die Beihilfe zahlt den Bemessungssatz nach § 61 BVO: 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder. Den Rest trägt die private Pflegepflichtversicherung. Zusammen ergeben sich die vollen Beträge des SGB XI, im Pflegeheim deutlich mehr (Stand Oktober 2026).

Zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim?

Ja, soweit diese Kosten bestimmte Monatsbeträge übersteigen: 250 € bei einer berücksichtigungsfähigen Person, 220 € bei zwei, 190 € bei drei und 160 € bei mehr Personen. Ohne berücksichtigungsfähige Person oder wenn alle im Heim sind, gilt eine Grenze von 70 % der Bruttobezüge und Renten (§ 44 Abs. 3 BVO).

Gilt die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg auch für Pflege?

Nein. Die pauschale Beihilfe nach § 78a LBG ist ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag und enthält keinen Pflegezuschuss. Pflegeaufwendungen werden weiter über die individuelle Beihilfe erstattet.

Welche Frist gilt für Pflegebeihilfe in Baden-Württemberg?

Beihilfe muss bis zum Ablauf von zwei Kalenderjahren nach dem Entstehen der Aufwendungen beantragt werden (§ 64 Abs. 12 BVO). Aufwendungen aus 2026 können Sie also bis Ende 2028 einreichen.

Muss die Beihilfe in Baden-Württemberg den Pflegegrad selbst prüfen?

Nein. Der von der Pflegeversicherung festgestellte Pflegegrad ist für die Beihilfe bindend (§ 38 Abs. 2 BVO). Bei Privatversicherten beruht er in der Regel auf dem Gutachten von MEDICPROOF.

Quellen

  1. LBV Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung (Lesefassung, gültig ab 01.01.2026) – abgerufen 18.10.2026
  2. LBV Baden-Württemberg: Merkblatt Pflege (305g6) – abgerufen 18.10.2026
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 43c SGB XI – Leistungszuschlag – abgerufen 19.10.2026
  5. PKV-Verband: Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026
  6. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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