Inhalt (8 Abschnitte)
- MEDICPROOF telefonische Begutachtung: wann sie zulässig ist
- Wann Telefon und Video ausgeschlossen sind
- Wann eine Unterstützungsperson dabei sein muss
- Ihr Wahlrecht: Der Hausbesuch hat Vorrang
- So läuft das Telefon- oder Videointerview ab
- So bereiten Sie sich auf das Interview vor
- Wie gut die digitale Begutachtung bewertet wird
- Nach dem Interview: Gutachten prüfen, Einwände äußern
- Eine Begutachtung per strukturiertem Telefoninterview oder Video ist ergänzend oder anstelle des Hausbesuchs zulässig (§ 142a SGB XI); die Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung haben das übernommen (MB/PPV § 6 Abs. 2).
- Ausgeschlossen ist sie bei der Erstbegutachtung, nach einem Widerspruch, bei Kindern unter 14 Jahren und wenn die vorige Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit ergab; nach den Richtlinien auch, wenn das letzte Gutachten mit Hausbesuch älter als 36 Monate ist.
- MEDICPROOF begutachtet telefonisch nur bei Änderungs- und Wiederholungsbegutachtungen von Erwachsenen; Erst- und Zweitbegutachtungen sowie alle Kinder sieht der Gutachter im Wohnbereich.
- Ihr Wunsch nach einem Hausbesuch hat immer Vorrang; der Gutachter muss Sie auf dieses Wahlrecht hinweisen (§ 142a Abs. 4 SGB XI).
- 2025 entstanden rund 35 % der MEDICPROOF-Fristgutachten digital; die Videobegutachtung erhielt in der Versichertenbefragung die Note 1,81 (eigene Berechnung aus MEDICPROOF-Monatswerten; MEDICPROOF).
Eine telefonische Begutachtung durch MEDICPROOF ist erlaubt, wenn es um eine Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung von Erwachsenen geht und Sie zustimmen; per Video ist sie ebenso möglich (§ 142a SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2). Bei der Erstbegutachtung, nach einem Widerspruch und bei Kindern ist sie ausgeschlossen – und Ihr Wunsch nach einem Hausbesuch hat immer Vorrang (Stand Oktober 2026).
Hinweis: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informationsportal und kein Angebot der MEDICPROOF GmbH. Ob Ihr Termin vor Ort, per Telefon oder per Video stattfindet, besprechen Sie bei der Terminvereinbarung mit dem Gutachter.
MEDICPROOF telefonische Begutachtung: wann sie zulässig ist
Grundsätzlich wird die versicherte Person in ihrem Wohnbereich untersucht. Seit der Einführung des § 142a SGB XI kann die Feststellung der Pflegebedürftigkeit aber ergänzend oder alternativ auf Grundlage eines strukturierten telefonischen Interviews erfolgen, „das auch per Videotelefonie durchgeführt werden kann“. Für die private Pflegepflichtversicherung gilt das ebenso: Nach den Musterbedingungen kann die Untersuchung im Wohnbereich „unter Maßgabe der Regelungen nach § 142a SGB XI“ durch ein Telefon- oder Videointerview ergänzt oder ersetzt werden (MB/PPV § 6 Abs. 2).
Wann genau, regeln die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die seit 01.10.2026 in neuer Fassung gelten und auch für MEDICPROOF maßgeblich sind. Danach ist eine Begutachtung per Telefon oder Video nur bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich – und nur, wenn die antragstellende Person der Begutachtungsart zustimmt (Kap. 3.2.2.4 und 7.1.2). MEDICPROOF wendet das so an: Bei Änderungs- und Wiederholungsbegutachtungen von Erwachsenen ist es möglich, telefonisch zu begutachten, ambulant wie stationär.
Wann Telefon und Video ausgeschlossen sind
Das Gesetz und die Richtlinien nennen klare Ausschlussgründe. Eine Begutachtung per Telefon oder Video findet nicht statt, wenn …
- es die erstmalige Untersuchung ist, in der Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad festgestellt werden,
- es um eine Untersuchung nach einem Widerspruch gegen den festgestellten Pflegegrad geht – in der privaten Pflegeversicherung sieht MEDICPROOF Zweitbegutachtungen ebenfalls im Wohnbereich vor,
- ein Kind unter 14 Jahren begutachtet wird; MEDICPROOF begutachtet alle Kinder vor Ort,
- die vorangegangene Begutachtung ergeben hat, dass keine Pflegebedürftigkeit vorliegt,
- das letzte Gutachten nach Hausbesuch bei Menschen, die zu Hause versorgt werden, älter als 36 Monate ist,
- die Form fachlich nicht geeignet ist oder eine nötige Unterstützungsperson nicht anwesend ist,
- die antragstellende Person diese Begutachtungsart ablehnt.
Quellen: § 142a Abs. 2 SGB XI; Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kap. 7.1.2; MEDICPROOF. Wie der Hausbesuch abläuft, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.
Wann eine Unterstützungsperson dabei sein muss
Auch wenn ein Telefon- oder Videotermin grundsätzlich möglich ist, prüft der Gutachter im Einzelfall, ob er fachlich passt. Besonders kritisch zu prüfen ist das laut den Richtlinien bei alleinlebenden Menschen mit diagnostizierter Demenz oder erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen, bei alleinlebenden Menschen mit psychischen Erkrankungen und bei seltenen chronischen Erkrankungen.
Nur mit einer anwesenden Unterstützungsperson darf per Telefon oder Video begutachtet werden bei Menschen mit kognitiven oder kommunikativen Beeinträchtigungen, mit psychischen Problemlagen, bei Verständigungsschwierigkeiten und bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Die Anwesenheit wird vor Beginn festgestellt (§ 142a Abs. 2 SGB XI). Die Unterstützungsperson muss nicht die Pflegeperson sein – oft ist es aber sinnvoll, wenn beide dabei sind.
Worauf diese Regeln beruhen
Der Gesetzgeber hat die Telefonbegutachtung nicht einfach freigegeben, sondern an Forschung gekoppelt: Die Richtlinien mussten auf mindestens einer pflegewissenschaftlichen Studie beruhen, die klärt, in welchen Fällen ein Telefoninterview zu gleichwertigen Ergebnissen führt wie ein Hausbesuch (§ 142a Abs. 2 SGB XI). Die heutigen Kriterien stützen sich auf die Analyse von Wingenfeld und Büscher zur telefonisch gestützten Begutachtung vom 14.09.2023 (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kap. 7.1.2). Daraus erklären sich die Ausschlüsse: Wo ein Mensch zum ersten Mal begutachtet wird oder sich nicht selbst gut mitteilen kann, ist der persönliche Eindruck vor Ort nicht zu ersetzen.
Telefon und Video im Pflegeheim
Auch im Pflegeheim ist eine Begutachtung per Telefon oder Video bei Höherstufungen und Wiederholungen möglich; MEDICPROOF nennt ausdrücklich ambulante und stationäre Fälle. Dann übernimmt meist eine Pflegefachkraft der Einrichtung die Rolle der auskunftsfähigen Person und hat die Pflegedokumentation zur Hand. Angehörige können sich nach Absprache dazuschalten. Möchten Sie lieber einen persönlichen Besuch in der Einrichtung, gilt Ihr Wahlrecht genauso.
Ihr Wahlrecht: Der Hausbesuch hat Vorrang
„Der Wunsch des Antragstellers, persönlich in seinem Wohnbereich untersucht zu werden, geht einer Begutachtung durch ein strukturiertes telefonisches Interview vor“, heißt es in § 142a Abs. 4 SGB XI. Der Gutachter muss Sie über dieses Wahlrecht informieren – nach den Richtlinien schon bei der Terminabsprache – und Ihre Entscheidung im Gutachten dokumentieren.
| Hausbesuch | Telefon | Video | |
|---|---|---|---|
| Erstbegutachtung | ja (Pflicht) | nein | nein |
| Höherstufung, Wiederholung (ab 14 Jahren) | ja | mit Zustimmung | mit Zustimmung |
| Gutachter sieht Wohnung und Hilfsmittel | ja | nein, nur Beschreibung | teilweise, per Kamera |
| Funktionstests | vor Ort | nur Schilderung | eingeschränkt sichtbar |
| Ergebnis | jeweils ein vollständiges Gutachten mit Empfehlungen zu Prävention, Reha und Hilfsmitteln | ||
Ein Telefontermin spart Wege und Wartezeit, und Angehörige, die weiter weg wohnen, können sich leichter zuschalten. Ein Hausbesuch zeigt dagegen Dinge, die sich am Telefon schwer beschreiben lassen: die steile Treppe, das enge Bad, die Unsicherheit beim Aufstehen. Hat sich die Situation seit dem letzten Gutachten stark verändert, ist der Besuch oft die bessere Wahl. Für die Höherstufung lesen Sie mehr im Ratgeber Höherstufung bei MEDICPROOF.
So läuft das Telefon- oder Videointerview ab
1 · Termin
Der Gutachter meldet sich telefonisch oder schriftlich – gegebenenfalls von einer unbekannten Nummer – und bespricht die möglichen Formen mit Ihnen (MEDICPROOF).
2 · Zustimmung
Sie entscheiden, ob Telefon, Video oder Hausbesuch. Die Entscheidung wird im Gutachten festgehalten.
3 · Interview
Der Gutachter geht die sechs Module mit demselben Fragenkatalog durch wie beim Besuch und fragt nach Veränderungen seit dem letzten Gutachten.
4 · Unterlagen
Er stützt sich auf vorliegende Unterlagen sowie Angaben der Person, der Angehörigen und anderer auskunftsfähiger Personen (Richtlinien, Kap. 7.1.2).
5 · Gutachten
Es entsteht ein vollständiges Gutachten einschließlich Empfehlungen; die Leistungsmitteilung kommt wie immer vom Versicherer.
Für Telefon- und Videobegutachtungen setzt das Gesetz Erfahrung mit Hausbesuchen voraus; die Richtlinien sprechen von besonders geschulten Gutachtern mit mehreren, vorzugsweise sechs Monaten Erfahrung in der Begutachtung im Wohnbereich. Bei Video gelten die technischen Anforderungen an Videosprechstunden (§ 142a Abs. 4 SGB XI).
So bereiten Sie sich auf das Interview vor
- Unterlagen griffbereit: letztes Gutachten, Medikamentenplan, neue Arztberichte, Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen.
- Veränderungen notieren: Was hat sich seit dem letzten Gutachten verändert? Konkrete Beispiele je Modul.
- Pflegeperson dazuholen: per Lautsprecher oder im selben Raum – sie kennt den Alltag am besten.
- Ruhiger Ort, genug Zeit: kein Fernseher, keine Unterbrechungen, Telefon geladen.
- Bei Video: Technik vorher testen, gutes Licht, Kamera so stellen, dass Bewegungen sichtbar sind.
- Würde wahren: Schwierige Themen können Sie auch in einem kurzen Gespräch ohne die pflegebedürftige Person ansprechen.
Was in Pflegetagebuch und Pflegeprotokoll gehört, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Fragebogen und Pflegeprotokoll. Eine Orientierung, wie viele Punkte nach einer Veränderung zusammenkommen könnten, gibt der Pflegegrad-Rechner – Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Wie gut die digitale Begutachtung bewertet wird
Die Befragung führen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum durch; 2025 wurden 3.000 Begutachtete bzw. ihre Pflegepersonen angeschrieben, 52 % antworteten. Die Ergebnisse sind nach Angaben von MEDICPROOF repräsentativ für Auftragstyp, Pflegeumfeld und Begutachtungsformat. Der Einsatz verschiedener Formate trug laut MEDICPROOF dazu bei, dass die Bearbeitungszeit 2025 trotz mehr Aufträgen auf durchschnittlich 9,4 Arbeitstage sank.
Nach dem Interview: Gutachten prüfen, Einwände äußern
Machen Sie sich während des Gesprächs kurze Notizen: welche Fragen gestellt wurden, was Sie geantwortet haben und was Sie vergessen haben zu sagen. Diese Notizen helfen später beim Lesen des Gutachtens. Das Gutachten nach einem Telefon- oder Videointerview ist genauso vollständig wie nach einem Hausbesuch. Der Versicherer schickt die Leistungsmitteilung und legt das Gutachten bei, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Haben Sie den Eindruck, dass am Telefon wichtige Einschränkungen nicht deutlich wurden, teilen Sie dem Versicherer mit, an welchen Punkten Sie nicht einverstanden sind; dann kann ein Zweitgutachten erstellt werden – laut MEDICPROOF im Wohnbereich. Ein förmliches Widerspruchsverfahren gibt es in der privaten Pflegeversicherung nicht; den Weg erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Gutachten falsch?.
Mit einem höheren Pflegegrad steigen die Leistungen – und oft auch die Eigenanteile. Ob der PKV-Beitrag dann noch zur Rente passt und wie Sie eine eigene Pflegelücke schließen, zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator ohne Gesundheitsfragen. Den Überblick über alle Begutachtungsformen bietet der Ratgeber MEDICPROOF.
Häufige Fragen
Darf MEDICPROOF telefonisch begutachten?
Ja, unter Voraussetzungen. Das Gesetz erlaubt ein strukturiertes telefonisches Interview, auch per Video, ergänzend oder anstelle der Untersuchung zu Hause (§ 142a SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2). MEDICPROOF nutzt das bei Änderungs- und Wiederholungsbegutachtungen von Erwachsenen. Erstbegutachtungen finden immer im Wohnbereich statt.
Kann ich eine telefonische Begutachtung ablehnen?
Ja. Ihr Wunsch, persönlich im Wohnbereich untersucht zu werden, geht einer telefonischen Begutachtung vor; der Gutachter muss Sie über dieses Wahlrecht informieren und Ihre Entscheidung dokumentieren (§ 142a Abs. 4 SGB XI). Lehnen Sie das Telefoninterview ab, kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause.
Wann ist eine Videobegutachtung ausgeschlossen?
Bei der erstmaligen Begutachtung, bei einer Begutachtung nach Widerspruch, bei Kindern unter 14 Jahren und wenn die vorangegangene Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit ergab. Nach den Begutachtungs-Richtlinien außerdem, wenn das letzte Gutachten mit Hausbesuch älter als 36 Monate ist, die Form fachlich ungeeignet ist oder eine nötige Unterstützungsperson fehlt.
Wie läuft ein MEDICPROOF-Telefoninterview ab?
Der Gutachter vereinbart einen Termin und ruft zur vereinbarten Zeit an oder startet die Videoverbindung. Er geht die sechs Module mit demselben Fragenkatalog wie beim Hausbesuch durch und stützt sich auf vorliegende Unterlagen sowie Auskünfte der Pflegeperson. Am Ende entsteht ein vollständiges Gutachten mit Empfehlungen.
Ist eine telefonische Begutachtung schlechter als ein Hausbesuch?
Nach den Versichertenbefragungen nicht: Die Videobegutachtung erhielt 2025 die Durchschnittsnote 1,81, die Telefonbegutachtung 2024 die Note 1,7 (MEDICPROOF). Bei Menschen, die allein leben und kognitiv stark eingeschränkt sind, ist nach den Richtlinien aber besonders kritisch zu prüfen, ob die Form geeignet ist.
Quellen
- § 142a SGB XI – Begutachtung durch strukturiertes telefonisches Interview – abgerufen 18.10.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 (Kap. 3.2.2.4, 7.1.2) – in Kraft seit 01.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – § 6 Abs. 2; abgerufen 18.10.2026
- MEDICPROOF: Begutachtung – abgerufen 18.10.2026
- MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 (Vor-Ort- und digitale Fristgutachten je Monat) – abgerufen 18.10.2026
- MEDICPROOF: Medien – Pressemitteilungen vom 30.03.2026 und 03.04.2025 (Versichertenbefragung) – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: MEDICPROOF-Versichertenbefragung Pflegebegutachtung 2025 – 07.04.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.