Inhalt (6 Abschnitte)
- Der Pflegegrad ergibt sich aus sechs Modulen mit fester Gewichtung: Mobilität 10 %, Kognition oder Verhalten 15 % (der höhere Wert zählt), Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 %, Alltagsgestaltung 15 % (§ 15 SGB XI).
- Nach geltendem Recht beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten (Stand Oktober 2026).
- Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 hebt die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 auf 15, 30 und 50 Punkte an und ändert die Punktspannen der Module 1, 4 und 6; bereits Eingestufte sollen Bestandsschutz erhalten.
- Für Privatversicherte gelten dieselben Maßstäbe wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI); begutachtet wird in der Regel durch MEDICPROOF.
- Der Rechner ist eine Orientierung, kein Gutachten – verbindlich ist allein die Begutachtung im Auftrag Ihres Versicherers.
Der Pflegegrad-Rechner bildet das Begutachtungsinstrument nach § 15 SGB XI nach: Aus sechs Modulen entstehen bis zu 100 Punkte, ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5 (Stand Oktober 2026). Für Privatversicherte gelten dieselben Regeln. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Ihre Angaben bleiben bei Ihnen. Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser. Wir speichern und übertragen keine Punkte, keinen Pflegegrad und keine Gesundheitsangaben – auch nicht, wenn Sie unten den Fahrplan anfordern.
Modul 1 · Mobilität (Gewichtung 10 %)
Modul 2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zählt mit Modul 3: der höhere Wert, 15 %)
Modul 3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zählt mit Modul 2: der höhere Wert, 15 %)
Modul 4 · Selbstversorgung (Gewichtung 40 %)
Modul 5 · Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (Gewichtung 20 %)
Nur Maßnahmen, die die Person nicht selbst durchführen kann und die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind.
5.1–5.7 Medikation, Injektionen, intravenöse Zugänge, Absaugen/Sauerstoff, Einreibungen/Kälte-Wärme, Messen von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel – Anzahl zusammen:
5.8–5.11 Verbandswechsel/Wundversorgung, Stoma, Einmalkatheter/Abführmethoden, Therapiemaßnahmen zu Hause – Anzahl zusammen:
5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen zu Hause (z. B. Heimdialyse, Beatmung):
5.13–5.15 Begleitete Besuche bei Ärzten, Therapeuten und anderen Einrichtungen:
Modul 6 · Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15 %)
–
Stand 18.10.2026. Punktwerte nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI; Reform-Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsbeschluss 30.09.2026 (Schwellen 15/30/50/70/90, geänderte Spannen in den Modulen 1, 4 und 6). Für Kinder bis 18 Monate gelten Sonderregeln, die der Rechner nicht abbildet. Orientierung, kein Gutachten; kein Angebot der MEDICPROOF GmbH.
Vorbereitungsbogen ausdrucken – und den Fahrplan per E-Mail
Ihre Punkte bleiben in Ihrem Browser – drucken Sie den Vorbereitungsbogen direkt über dem Formular aus. Per E-Mail senden wir Ihnen den Pflegefall-Fahrplan für Privatversicherte; auf Wunsch spricht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit Ihnen über PKV-Beitrag und Pflegelücke. Übermittelt werden nur Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer – keine Rechnerwerte, kein Pflegegrad, keine Gesundheitsangaben.
- Pflegefall-Fahrplan als PDF: Antrag, MEDICPROOF-Termin, Fristen, Beihilfe
- Checkliste für den Begutachtungstermin
- Auf Wunsch: PKV-Beitrag und Pflegelücke prüfen lassen
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich der passende Spezialist aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
Pflegefall-Fahrplan als PDFSo rechnet der Pflegegrad-Rechner: sechs Module, feste Gewichte
Seit 2017 misst die Pflegeversicherung nicht mehr Minuten, sondern Selbständigkeit. Das Neue Begutachtungsinstrument (NBA) fragt in sechs Lebensbereichen, was eine Person noch allein kann. Jedes Kriterium bekommt Einzelpunkte; die Summe je Modul wird nach Anlage 2 in gewichtete Punkte umgerechnet. Dieselben Regeln gelten für Privatversicherte – der Versicherer muss „dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung“ anlegen (§ 23 Abs. 6 Nr. 1 SGB XI).
| Modul | Was gefragt wird | Gewicht | max. Punkte |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | Positionswechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen | 10 % | 10 |
| 2 Kognition und Kommunikation | Orientierung, Erinnern, Entscheidungen, Gespräche, Gefahren erkennen | 15 % | 15 (höherer Wert aus 2 oder 3) |
| 3 Verhalten und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe, Aggression – nach Häufigkeit | ||
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette | 40 % | 40 |
| 5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen | Medikamente, Messungen, Verbände, Arzt- und Therapiebesuche | 20 % | 20 |
| 6 Alltag und soziale Kontakte | Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Planung, Kontakte | 15 % | 15 |
Die Selbstversorgung wiegt am schwersten. Dort zählen Essen dreifach sowie Trinken und Toilette doppelt. Die Folgen einer Inkontinenz (4.11, 4.12) fließen nur ein, wenn sie überwiegend oder vollständig besteht oder eine künstliche Ableitung vorliegt. In Modul 5 rechnet das Gesetz Häufigkeiten um: Maßnahmen pro Woche werden durch 7 geteilt, pro Monat durch 30. Welche Fragen der Gutachter dazu stellt, erklärt der Ratgeber Welche Fragen stellt MEDICPROOF?.
Punkte und Pflegegrad: die Schwellenwerte 2026 und laut Reform-Entwurf
Aus der Summe der gewichteten Punkte folgt der Pflegegrad. Bei einer besonderen Bedarfskonstellation – der Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine – gilt Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 will die Einstiegsschwellen anheben.
| Pflegegrad | Geltendes Recht 2026 | Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung | 12,5 bis unter 27 | 15 bis unter 30 |
| Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung | 27 bis unter 47,5 | 30 bis unter 50 |
| Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 | 50 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung | 70 bis unter 90 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 | 90 bis 100 |
Schwellenwerte der Pflegegrade: geltendes Recht und Reform-Entwurf
Mindestpunktzahl für den jeweiligen Pflegegrad (gewichtete Gesamtpunkte, höchstens 100)
§ 15 Abs. 3 SGB XI; Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsbeschluss 30.09.2026 (mit Bestandsschutz nach § 142b neu).
Zusätzlich ändert der Entwurf die Spannen der Anlage 2: In Modul 1 reicht die Stufe „erheblich“ künftig von 4 bis 6 Einzelpunkten, in Modul 4 beginnen die Stufen erst bei 4, 10, 25 und 40 Einzelpunkten, in Modul 6 gibt es Punkte erst ab 2 Einzelpunkten. Laut Entwurf zählt das Recht am Tag der Antragstellung; wer bereits eingestuft ist, verliert seinen Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027 und Pflegegrade.
Drei Rechenbeispiele
Die Beispiele sind erfunden, um den Rechenweg zu zeigen – sie beschreiben keine echten Personen.
| Beispiel | M1 | M2/3 | M4 | M5 | M6 | Summe | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A: körperlich eingeschränkt, geistig fit (Mobilität 9, Selbstversorgung 10, Medikamente 3-mal täglich, Alltag 4 Einzelpunkte) | 7,5 | 0 | 20 | 5 | 7,5 | 40 | Pflegegrad 2 (auch laut Entwurf) |
| B: fortgeschrittene Vergesslichkeit mit nächtlicher Unruhe (Kognition 23, Verhalten 12, Selbstversorgung 27, Diät überwiegend unselbständig) | 5 | 15 | 30 | 15 | 15 | 80 | Pflegegrad 4 (auch laut Entwurf) |
| C: leichte Einschränkungen (Mobilität 5, Verhalten 2, Selbstversorgung 4, Arzt wöchentlich, Alltag 1 Einzelpunkt) | 5 | 3,75 | 10 | 10 | 3,75 | 32,5 | Pflegegrad 2 – laut Entwurf 28,75 Punkte und Pflegegrad 1 |
Beispiel C zeigt, was die Reform bewirken würde: Durch die neue Spanne in Modul 6 entfallen 3,75 Punkte, und die Schwelle für Pflegegrad 2 steigt auf 30 Punkte. Laut Entwurf würde das nur neue Anträge ab 2027 betreffen.
Vorbereitungsbogen: So nutzen Sie das Ergebnis für den Begutachtungstermin
Einschätzen
Gehen Sie die Kriterien gemeinsam mit der Person und der Pflegeperson durch. Bewerten Sie, was ohne Hilfe gelingt – an einem durchschnittlichen Tag, nicht am besten.
Ausdrucken
Der Bogen listet jede Einschätzung mit einer freien Spalte. Notieren Sie dort Beispiele: Wann wird geholfen, wie oft, von wem?
Mitnehmen
Legen Sie den Bogen mit Medikamentenplan, Arztberichten und Pflegetagebuch bereit. Was zu einem guten Termin gehört, steht im Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.
Der Bogen ist eine eigene Selbsteinschätzung nach dem Gesetzestext. Er ersetzt weder Formulare Ihres Versicherers noch die Unterlagen, um die der Gutachterdienst bittet. Den Ablauf von Antrag bis Bescheid erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen.
Was der Pflegegrad-Rechner nicht kann
- Er ersetzt kein Gutachten. Verbindlich ist allein die Begutachtung im Auftrag des Versicherers – bei Privatversicherten in der Regel durch MEDICPROOF.
- Er bildet Kinder bis 18 Monate nicht ab; für sie gelten eigene Schwellen und das Kriterium 4.K (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
- Er fasst die Kriterien 5.1 bis 5.7 und 5.8 bis 5.11 jeweils als eine Summe zusammen – genau so, wie das Gesetz sie zählt.
- Er kann nicht beurteilen, ob eine Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht. Das prüft die Begutachtung.
Vom Pflegegrad zu den Leistungen
Ab Pflegegrad 2 gibt es 2026 Pflegegeld von 347 € bis 990 € im Monat oder bis 796 € bis 2.299 € für einen Pflegedienst; die private Pflegepflichtversicherung zahlt diese Beträge als Kostenerstattung, mit Beihilfe nur ihren Anteil. Was das für Ihren Fall bedeutet, rechnet der Pflegekosten-Rechner; die Beträge 2026 und laut Entwurf 2027 vergleicht der Pflegegeld-Rechner. Ihren persönlichen Fahrplan mit Fristen zeigt der Pflegefall-Navigator – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
Häufige Fragen
Wie genau ist ein Pflegegrad-Rechner?
Er rechnet mit denselben Punktwerten und Schwellen wie das Gesetz (§ 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2). Abweichungen entstehen vor allem bei der Einschätzung: Gutachter bewerten, was die Person tatsächlich selbst kann, und fragen nach Beispielen aus dem Alltag. Nutzen Sie das Ergebnis deshalb als Vorbereitung, nicht als Vorhersage.
Gibt es einen Pflegegrad-Rechner ohne E-Mail?
Ja. Dieser Rechner zeigt Punkte und Pflegegrad sofort und ohne Anmeldung. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser. Nur wenn Sie zusätzlich den Pflegefall-Fahrplan per E-Mail möchten, brauchen wir Kontaktdaten – Punkte, Pflegegrad oder andere Gesundheitsangaben übertragen wir dabei nicht.
Rechnet MEDICPROOF anders als der Medizinische Dienst?
Nein. Der private Versicherer muss für Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad dieselben Maßstäbe wie die soziale Pflegeversicherung anlegen (§ 23 Abs. 6 Nr. 1 SGB XI), und das gilt auch für die beauftragten Gutachter (§ 18a Abs. 12 SGB XI). Unterschiede gibt es beim Ablauf, nicht bei den Punkten.
Warum zählt bei Modul 2 und 3 nur ein Wert?
Kognitive Einschränkungen und Verhaltensauffälligkeiten überschneiden sich oft, etwa bei Demenz. Das Gesetz nimmt deshalb nur den höheren gewichteten Wert der beiden Module, höchstens 15 Punkte. Der Rechner zeigt Ihnen, welches Modul zählt.
Was bedeutet der Reform-Schalter im Rechner?
Er rechnet mit den Schwellen und Punktspannen aus dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, der ab 01.01.2027 gelten soll. Laut Entwurf zählt das Recht am Tag der Antragstellung, und bereits Eingestufte behalten ihren Pflegegrad. Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen.
Kann ich den Vorbereitungsbogen zur Begutachtung mitnehmen?
Ja. Der Bogen listet Ihre Einschätzung zu jedem Kriterium mit Platz für Beispiele aus dem Alltag. Er hilft Ihnen, im Gespräch nichts zu vergessen. Er ist eine eigene Selbsteinschätzung und kein Formular der MEDICPROOF GmbH oder Ihres Versicherers.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument – abgerufen 18.10.2026
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6 – abgerufen 18.10.2026
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI – Bewertungssystematik – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 – in Kraft seit 01.10.2026
- MEDICPROOF: Begutachtung – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.