Pflegezusatz: die Pflegelücke privat schließen

Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung – privat wie gesetzlich. Im Pflegeheim blieben am 01.07.2026 im ersten Jahr im Bundesschnitt 3.364 € im Monat selbst zu zahlen (vdek). Hier finden Sie die Wege, diese Pflegelücke privat zu schließen: mit Rechner, Beitragsbeispielen und Paragrafen, Stand Oktober 2026.

Absicherung

Grundlagen

Was ist die Pflegelücke?

Die Pflegelücke ist der Teil der Pflegekosten, den weder die private noch die soziale Pflegeversicherung trägt. Beide zahlen feste Höchstbeträge je Pflegegrad – gleich hoch (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Im Pflegeheim bleiben der pflegebedingte Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten: am 01.07.2026 im ersten Jahr im Schnitt 3.364 € im Monat, zwischen 2.891 € in Sachsen-Anhalt und 3.761 € in Bremen (vdek). Zu Hause entsteht die Lücke, sobald ein Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine Haushaltshilfe mehr kostet als die Höchstbeträge: Laut einer Befragung des WIdO trugen 43,6 % der Pflegehaushalte zusätzliche Kosten, im Schnitt 469 € im Monat (WIdOmonitor 1/2026).

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Am häufigsten ist die Pflegetagegeldversicherung: Sie zahlt einen vereinbarten Betrag pro Tag, frei verwendbar für Heim, Pflegedienst oder Familie – mit Bedarfsrechner, der Ihr nötiges Tagegeld schätzt. Was eine private Pflegezusatzversicherung sonst kann – Pflegekosten-, Pflegerenten- und Pflegetagegeldtarife im Vergleich, Kosten und Auswahlkriterien –, steht im Grundlagen-Ratgeber. Wer später einsteigt, liest Pflegezusatzversicherung mit 60. Ohne Gesundheitsprüfung, mit 5 € Zulage im Monat: der Pflege-Bahr. Für Beamte und Pensionäre mit Beihilfe gelten eigene Regeln: Pflegezusatzversicherung für Beamte.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pflegelücke im Pflegeheim?

Am 01.07.2026 lag der Eigenanteil im ersten Heimjahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat, ab dem vierten Jahr bei 2.111 € (vdek). Er ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch und hängt stark vom Bundesland und vom Heim ab.

Gilt die Pflegelücke auch für Privatversicherte?

Ja. Die private Pflegepflichtversicherung zahlt dieselben Beträge wie die soziale Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Was darüber hinausgeht, zahlen Privat- wie Kassenpatienten selbst – oder eine private Pflegezusatzversicherung.

Welche Pflegezusatzversicherung ist am weitesten verbreitet?

Die Pflegetagegeldversicherung: Ende 2024 hatten 3.021.300 Menschen eine, 890.091 einen geförderten Pflege-Bahr und 366.100 eine Pflegekostenversicherung; dazu kamen 259.000 Pflegerentenpolicen (GDV, zitiert von Assekurata 04/2026).

Ab wann lohnt es sich, die Pflegelücke abzusichern?

Je früher, desto niedriger der Beitrag: Für 2.000 € im Monat bei stationärer Pflege nennt Assekurata in vier Beispieltarifen 38 bis 61 € bei Abschluss mit 25 und 134 bis 215 € mit 55 (Stand März 2026). Auch mit 60 ist ein Abschluss oft noch möglich – mit Gesundheitsprüfung oder als Pflege-Bahr ohne.

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