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Beihilfe Pflege Berlin: Pflegegeld, Pflegeheim und Antrag nach LBhVO

Berlin hat sein Beihilferecht bei der Pflege eng an den Bund angelehnt: Die Landesbeihilfeverordnung übernimmt die Regeln der Bundesbeihilfe fast wörtlich. Seit 01.10.2026 gibt es zudem eine neue pauschale Beihilfe – die Pflege bleibt davon unberührt individuell.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Beihilfe Pflege Berlin: der Steckbrief 2026
  2. Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung in Berlin
  3. Häusliche Pflege in Berlin
  4. Pflegeheim: Beihilfe Pflege Berlin nach dem Bundesmodell
  5. So beantragen Sie Pflegebeihilfe in Berlin
  6. Pauschale Beihilfe in Berlin: die Pflege bleibt individuell
  7. Gut versorgt – und wie Sie die Heimlücke schließen
Das Wichtigste in Kürze
  • In Berlin zahlt die Beihilfe bei Pflege 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und ab zwei Kindern, 80 % für Kinder; die private Pflegepflichtversicherung trägt den Rest (LBhVO, Stand 01.03.2026).
  • Zu Hause sind Pflegedienst bis zu den Beträgen des § 36 SGB XI und eine Pauschalbeihilfe in Höhe des Pflegegeldes beihilfefähig – wortgleich mit dem Bund (§ 38a LBhVO).
  • Im Pflegeheim sind die Pflegekosten bis zu den Pauschalen plus Leistungszuschlag beihilfefähig; weitere Kosten nur auf besonderen Antrag, wenn vom Einkommen höchstens bestimmte Eigenbehalte bleiben (§ 39 LBhVO).
  • Leistungen eines Pflegetagegeldes bleiben bei der Beihilfe unberücksichtigt (§ 48 LBhVO); die Antragsfrist beträgt drei Jahre (§ 54 LBhVO).
  • Die pauschale Beihilfe nach § 76a LBG (seit 01.10.2026, Ausschlussfrist fünf Monate) betrifft die Krankenversicherung – Pflegebeihilfe gibt es weiter individuell.

Bei der Beihilfe Pflege in Berlin zahlt die Beihilfe den Bemessungssatz – 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre –, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Die Regeln entsprechen weitgehend denen des Bundes: Zu Hause gelten die Beträge des SGB XI, im Pflegeheim gibt es weitere Beihilfe nur auf besonderen Antrag bei geringem Einkommen (LBhVO, Stand Oktober 2026).

Gut zu wissen: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informations- und Rechnerportal – kein Angebot des Landes Berlin, des Landesverwaltungsamts oder eines Dienstherrn. Verbindlich entscheidet Ihre Beihilfestelle mit ihrem Bescheid.

Beihilfe Pflege Berlin: der Steckbrief 2026

Die Pflege regeln die §§ 37 bis 39b der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO, Stand 01.03.2026). Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin.

Beihilfe bei Pflege in Berlin, Stand Oktober 2026. Quellen: LBhVO (Stand 01.03.2026), § 76a LBG, SGB XI, vdek (01.07.2026).
PunktRegel in Berlin
Rechtsgrundlage§§ 37–39b LBhVO, Bemessungssatz § 46 LBhVO
Bemessungssatz50 % aktiv · 70 % Pension, Ehepartner, ab zwei Kindern, Elternzeit · 80 % Kinder
Anteil der Pflegeversicherungder Rest: 50 %, 30 % oder 20 % (Tarifstufe für Beihilfeberechtigte, MB/PPV 2026)
Pflegedienstbis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € (Pflegegrad 2–5, § 38a)
Pauschalbeihilfein Höhe des Pflegegeldes 347 / 599 / 800 / 990 €, Pflegegeld der Versicherung angerechnet
Pflegeheim: Pflegekostenbis zu den Pauschalen 805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 € + Leistungszuschlag (§ 39 Abs. 1)
Pflegeheim: darüber hinausnur auf besonderen Antrag, wenn vom Einkommen höchstens Eigenbehalte bleiben (§ 39 Abs. 2)
Pflegetagegeldbleibt bei der Beihilfe unberücksichtigt (§ 48)
Antragsfrist3 Jahre nach Rechnungsdatum (§ 54)
Pauschale Beihilfeseit 01.10.2026 nach § 76a LBG, umfasst die Pflege nicht
Eigenanteil im Heim (Landesdurchschnitt)3.388 € im 1. Jahr, 1.942 € ab dem 4. Jahr (vdek, ohne Beihilfe)

Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung in Berlin

Berliner Beamte haben eine private Pflegepflichtversicherung, die genau den Anteil leistet, den die Beihilfe nicht trägt. Beim Pflegegeld in Pflegegrad 3 (599 €) erhält ein Pensionär 419,30 € Pauschalbeihilfe und 179,70 € von seiner Versicherung. Für Beamte in Elternzeit gilt in Berlin ein Satz von 70 %. Gesetzlich versicherte Beamte bekommen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Hälfte, die Beihilfe zahlt dann 50 %. Für Arzt- und Krankenhausrechnungen gelten dieselben Sätze, geregelt in derselben Verordnung.

Häusliche Pflege in Berlin

Die Regeln zur häuslichen Pflege entsprechen wörtlich denen des Bundes (§ 38a LBhVO). Kommt ein Pflegedienst mit Versorgungsvertrag, sind dessen Aufwendungen bis zu den Beträgen des § 36 SGB XI beihilfefähig. Pflegen Angehörige oder andere Personen, gibt es eine Pauschalbeihilfe in Höhe des Pflegegeldes; das Pflegegeld der Versicherung wird angerechnet. Wer gar nicht pflegeversichert ist, erhält die Pauschalbeihilfe nur zur Hälfte.

Pflegegeld 2026 und Aufteilung zwischen Beihilfe und Pflegeversicherung in Euro pro Monat, Stand Oktober 2026; eigene Berechnung.
PflegegradPflegegeldBeihilfe 50 %Beihilfe 70 %Versicherung bei 70 %
2347173,50242,90104,10
3599299,50419,30179,70
4800400,00560,00240,00
5990495,00693,00297,00

Wie beim Bund läuft die halbe Pauschalbeihilfe während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Jahr weiter; im Sterbemonat wird sie bis zum Monatsende gezahlt. Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind ebenfalls beihilfefähig. Mehr zum Pflegegeld im Ratgeber Beihilfe zum Pflegegeld.

Pflegeheim: Beihilfe Pflege Berlin nach dem Bundesmodell

Im Heim sind die pflegebedingten Aufwendungen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung beihilfefähig – entsprechend § 43 Abs. 2 und § 43c SGB XI, also bis zu den Pauschalen plus Leistungszuschlag (§ 39 Abs. 1 LBhVO). Ein Beispiel (eigene Berechnung, Landesdurchschnitt vdek 01.07.2026): Ein Pensionär in Pflegegrad 3 im ersten Heimjahr hat Anspruch auf die Pauschale von 1.319 € und den Leistungszuschlag von 361,50 € (15 % des Pflegeanteils von 2.410 €), zusammen 1.680,50 €. Die Beihilfe zahlt 70 %, also 1.176,35 €, die Versicherung 504,15 €. Selbst zu zahlen bleiben im Berliner Durchschnitt rund 3.388 € im Monat.

Für diesen Eigenanteil gibt es eine wichtige Hilfe: Auf besonderen Antrag sind weitere Pflegekosten sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beihilfefähig, wenn das Heim monatlich abrechnet und vom Einkommen höchstens die Summe bestimmter Eigenbehalte bleibt (§ 39 Abs. 2 LBhVO). Berlin rechnet dafür mit den Beträgen, die sich für Bundesbeamte ergeben:

  • 8 % des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 für jede pflegebedürftige beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person,
  • 30 % davon für den Beamten oder den Ehepartner, wenn er nicht selbst im Heim gepflegt wird,
  • 3 % davon für jedes berücksichtigungsfähige Kind ohne eigenen Anspruch,
  • 3 % des Grundgehalts der letzten eigenen Besoldungsgruppe.

Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres; Zuschüsse nach Landesrecht zu Unterkunft und Investitionskosten werden angerechnet. Den aktuellen Euro-Betrag dieser Eigenbehalte nennt die Beihilfestelle; wir geben ihn bewusst nicht an, weil er von der jeweils gültigen Besoldungstabelle abhängt. Mehr dazu im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim und bei der Beihilfe bei Pflege für Bundesbeamte.

So beantragen Sie Pflegebeihilfe in Berlin

1 · Pflegeversicherung

Pflegegrad beim privaten Versicherer beantragen; begutachtet wird in der Regel durch MEDICPROOF.

2 · Landesverwaltungsamt

Beihilfe für Pflege beantragen und die Leistungsmitteilung der Versicherung beifügen.

3 · Heim: besonderer Antrag

Reicht das Einkommen nicht, den besonderen Antrag nach § 39 Abs. 2 LBhVO mit den Einnahmen des Vorjahres stellen.

4 · Frist

Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Rechnungsdatum einreichen (§ 54 LBhVO).

Wie der Antrag bei der Versicherung abläuft, steht im Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen.

Pauschale Beihilfe in Berlin: die Pflege bleibt individuell

Seit 01.10.2026 regelt § 76a LBG die pauschale Beihilfe in Berlin neu. Sie ist ein Zuschuss zur Krankenversicherung und muss schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten beantragt werden, etwa nach der Verbeamtung oder einer Versetzung nach Berlin; für Ereignisse vor dem 01.10.2026 gilt übergangsweise eine Frist von einem Jahr ab diesem Tag. Die Pflege ist davon nicht betroffen: Pflegeaufwendungen erstattet die Beihilfe weiter individuell nach der LBhVO – auch wer die Pauschale gewählt hat. Einzelheiten zur Pauschale erklärt der Ratgeber zur pauschalen Beihilfe in Berlin.

Gut versorgt – und wie Sie die Heimlücke schließen

Zu Hause decken Beihilfe und private Pflegeversicherung die gesetzlichen Leistungen vollständig ab. Im Heim bleibt nach dem Bundesmodell der größte Teil des Eigenanteils bei Ihnen, solange das Einkommen über den Eigenbehalten liegt. Genau hier hilft ein Pflegetagegeld – und seine Leistungen bleiben bei der Beihilfe unberücksichtigt (§ 48 LBhVO). Mehr im Ratgeber Pflegezusatzversicherung für Beamte; Ihre Zahlen rechnet der Pflegekosten-Rechner, Ihren Fahrplan zeigt der Pflegefall-Navigator.

Datenstand

Stand: Oktober 2026. LBhVO in der Fassung vom 01.03.2026 (5. Änderungsverordnung vom 13.01.2026), § 76a LBG (GVBl. Nr. 34 vom 30.09.2026), Leistungsbeträge des SGB XI seit 01.01.2025, Eigenanteile vdek zum 01.07.2026. Nicht im Original geprüft: Wortlaut des § 76 Abs. 3 LBG zum Bemessungssatz; aktuelle Euro-Werte der Eigenbehalte.

Häufige Fragen

Wie viel Beihilfe gibt es in Berlin bei Pflege?

Die Beihilfe zahlt den Bemessungssatz: 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder. Die private Pflegepflichtversicherung trägt den Rest, zusammen ergeben sich die vollen Beträge des SGB XI (LBhVO, Stand Oktober 2026).

Zahlt die Beihilfe in Berlin das Pflegeheim?

Die pflegebedingten Kosten bis zu den Pauschalen der Pflegeversicherung plus Leistungszuschlag ja. Weitere Pflegekosten sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nur auf besonderen Antrag beihilfefähig, wenn vom Einkommen höchstens bestimmte Eigenbehalte verbleiben (§ 39 Abs. 2 LBhVO).

Gilt die pauschale Beihilfe in Berlin auch für Pflege?

Nein. Die pauschale Beihilfe nach § 76a LBG ist ein Zuschuss zur Krankenversicherung, den Beamte seit 01.10.2026 innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten beantragen können. Pflegeaufwendungen werden weiter über die individuelle Beihilfe nach §§ 37 bis 39b LBhVO erstattet.

Welche Antragsfrist gilt für Pflegebeihilfe in Berlin?

Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 LBhVO). Reichen Sie laufende Pflegekosten trotzdem regelmäßig ein, damit die Beihilfe zeitnah fließt.

Wird ein Pflegetagegeld auf die Beihilfe in Berlin angerechnet?

Nein. Leistungen aus Pflegetagegeld-, Pflegezusatz-, Pflegerenten- und Pflegerentenzusatzversicherungen bleiben bei der Begrenzung der Beihilfe unberücksichtigt, soweit sie nicht die Pflegeversicherungspflicht ersetzen (§ 48 Abs. 1 LBhVO).

Quellen

  1. Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO), Stand 01.03.2026 – abgerufen 19.10.2026
  2. GVBl. Berlin Nr. 34 vom 30.09.2026 – § 76a LBG (pauschale Beihilfe) – abgerufen 19.10.2026 (Koordinator)
  3. Bundesbeihilfeverordnung, § 38a – Häusliche Pflege – abgerufen 19.10.2026
  4. § 43c SGB XI – Leistungszuschlag – abgerufen 19.10.2026
  5. PKV-Verband: Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026
  6. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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