Ratgeber

MEDICPROOF-Begutachtung: Termin, Hausbesuch, Ablauf – so bereiten Sie sich vor

Der Termin mit dem Gutachter ist für viele Familien der aufregendste Moment im ganzen Pflegeantrag. Dabei ist die Begutachtung keine Prüfung, sondern ein Gespräch über den Alltag. Wer weiß, was kommt, und gut vorbereitet ist, sorgt dafür, dass das Gutachten die tatsächliche Situation zeigt.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was bei der MEDICPROOF-Begutachtung passiert
  2. Der Termin: Anruf, Ankündigung, Zeitfenster
  3. Hausbesuch, Telefon oder Video – welche Form gilt wann?
  4. So läuft der Hausbesuch ab
  5. So bereiten Sie sich auf den Termin vor
  6. Den normalen Tag zeigen: Tipps für das Gespräch
  7. Begutachtung im Pflegeheim, im Krankenhaus und bei Kindern
  8. Nach dem Termin: Gutachten, Leistungsmitteilung, Fristen
  9. Was das Ergebnis für Leistungen und Kosten bedeutet
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Privatversicherten übernimmt die Pflegebegutachtung meist MEDICPROOF, der Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherer, mit rund 1.500 selbstständigen Ärzten und Pflegefachpersonen.
  • Erst- und Zweitbegutachtungen sowie alle Begutachtungen von Kindern finden im Wohnbereich statt; Höherstufungen und Wiederholungen bei Erwachsenen sind mit Zustimmung auch per Telefon oder Video möglich (MEDICPROOF; § 142a SGB XI).
  • Die Begutachtung ist keine ärztliche Untersuchung: Der Gutachter arbeitet mit einem Fragenkatalog und kleinen Funktionstests und bewertet die Selbständigkeit in sechs Modulen.
  • Fristgutachten lagen 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen vor; die Entscheidung muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang kommen (MEDICPROOF; § 18c SGB XI).
  • Pflegetagebuch, Medikamentenplan, Hilfsmittel und die Anwesenheit der Pflegeperson sind die wichtigsten Bausteine einer guten Vorbereitung.

Bei der MEDICPROOF-Begutachtung besucht ein Gutachter im Auftrag Ihres privaten Versicherers die pflegebedürftige Person – bei Erstbegutachtungen und Kindern immer im Wohnbereich – und erfasst mit Fragen und kleinen Funktionstests, wie selbständig sie im Alltag ist. Eine ärztliche Untersuchung ist das nicht. Fristgutachten lagen 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen vor, die Entscheidung muss spätestens nach 25 Arbeitstagen kommen (MEDICPROOF; § 18c SGB XI, Stand Oktober 2026).

Hinweis: Pflegegrad-Privat.de ist ein kostenloses Informationsportal und kein Angebot der MEDICPROOF GmbH. Termine und Rückfragen klären Sie mit Ihrem Versicherer oder dem Gutachter, der sich bei Ihnen meldet.

Was bei der MEDICPROOF-Begutachtung passiert

MEDICPROOF ist der Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherer, eine Tochter des PKV-Verbands mit Sitz in Köln. Rund 1.500 selbstständige Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen begutachten bundesweit; in der medizinischen und pflegerischen Beurteilung sind sie nach Angaben des Unternehmens nicht weisungsgebunden. Für die Feststellung gelten dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 Nr. 1 SGB XI). MEDICPROOF wendet dieselben Begutachtungs-Richtlinien an wie der Medizinische Dienst der gesetzlichen Kassen.

Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit: Was kann die Person im Alltag ohne fremde Hilfe, wobei braucht sie Unterstützung? Dafür betrachtet der Gutachter sechs Lebensbereiche, die Module des Begutachtungsinstruments nach § 15 SGB XI. Ob eine Aktivität tatsächlich täglich anfällt und wie lange die Hilfe dauert, spielt dabei keine Rolle; es zählt, ob die Person sie praktisch selbst ausführen kann (MEDICPROOF).

330.690
Aufträge an MEDICPROOF im Jahr 2025 – 7,2 % mehr als 2024
MEDICPROOF, Zahlen 2025
9,4 Tage
durchschnittliche Dauer eines Fristgutachtens in Arbeitstagen (2024: 10,9)
MEDICPROOF, Zahlen 2025
rund 35 %
der Fristgutachten 2025 entstanden digital per Telefon oder Video (70.167 von 201.513)
eigene Berechnung aus MEDICPROOF-Monatswerten
Note 1,8
Durchschnittsnote der Begutachteten in der Befragung der Ruhr-Universität Bochum 2025
MEDICPROOF/PKV-Verband

Der Termin: Anruf, Ankündigung, Zeitfenster

Nach Ihrem Antrag beauftragt der Versicherer MEDICPROOF. Der Gutachter meldet sich „rechtzeitig vor dem Termin telefonisch oder schriftlich“; weil die Gutachter keine einheitlichen Telefonnummern verwenden, kann der Anruf von einer unbekannten Nummer kommen (MEDICPROOF). Nehmen Sie in den Wochen nach dem Antrag deshalb auch unbekannte Anrufe an.

Die Begutachtungs-Richtlinien, die auch für MEDICPROOF gelten, legen fest, was Ihnen vorab mitgeteilt wird:

  • das Datum mit einem Zeitfenster von höchstens zwei Stunden und die voraussichtliche Dauer,
  • Name oder eine gleich geeignete Identifikation und die berufliche Qualifikation des Gutachters,
  • Grund und Art der Begutachtung – Hausbesuch, Telefon oder Video,
  • die Bitte, Berichte von Pflegediensten, Pflegetagebücher, ärztliche Unterlagen und den Medikamentenplan bereitzulegen.

Ist eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuer bekannt, wird auch diese Person benachrichtigt. Beim Besuch muss sich der Gutachter mit einem gültigen Ausweis mit Lichtbild ausweisen können (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kap. 3.2.2). Kann ein Termin nicht stattfinden, weil die Person nicht anwesend ist oder im Krankenhaus liegt, gilt das als Verzögerung, die der Versicherer nicht zu vertreten hat – dann gibt es keine Zahlung von 70 € je Woche (MEDICPROOF; § 18c Abs. 5 SGB XI).

Hausbesuch, Telefon oder Video – welche Form gilt wann?

Form der MEDICPROOF-Begutachtung nach Anlass; § 142a SGB XI, Begutachtungs-Richtlinien 2026 (Kap. 7.1.2) und Angaben von MEDICPROOF, Stand Oktober 2026.
AnlassForm
Erstbegutachtungim Wohnbereich (zu Hause oder im Pflegeheim) – Telefon und Video sind gesetzlich ausgeschlossen
Zweitbegutachtung nach Einwändenlaut MEDICPROOF im Wohnbereich
Kinderlaut MEDICPROOF immer im Wohnbereich, durch speziell weitergebildete Gutachter
Höherstufung, Wiederholung (Erwachsene)vor Ort oder – mit Ihrer Zustimmung – per Telefon oder Video
Krankenhaus, Reha, Hospiz (Eilfall)zunächst Vorabeinstufung, oft nach Aktenlage; abschließende Begutachtung folgt

Ihr Wunsch, persönlich zu Hause begutachtet zu werden, hat immer Vorrang; der Gutachter muss Sie auf dieses Wahlrecht hinweisen (§ 142a Abs. 4 SGB XI). Wann ein Telefon- oder Videotermin sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber telefonische Begutachtung bei MEDICPROOF.

So läuft der Hausbesuch ab

1 · Vorgeschichte

Der Gutachter fragt nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten und sieht sich die Unterlagen an. Hier helfen Arztberichte und der Medikamentenplan.

2 · Fragen zum Alltag

Mit einem festen Fragenkatalog geht er die sechs Module durch: Bewegen, Verstehen und Sprechen, Verhalten, Waschen und Essen, Umgang mit Therapien, Tagesablauf und Kontakte.

3 · Funktionstests

Kleine Prüfungen zeigen, ob die Person selbständig aufstehen, gehen oder greifen kann. Auch psychische und geistige Einschränkungen werden beurteilt.

4 · Wohnung und Versorgung

Der Gutachter beurteilt die häusliche Pflege- und Versorgungssituation und das soziale Umfeld – etwa Bad, Treppen, Hilfsmittel.

5 · Empfehlungen

Er schlägt vor, was die Pflege erleichtert: Pflegehilfsmittel, Umbauten, Therapien oder Reha. Am Ende fragt er, ob Ihnen das Gutachten zugeschickt werden soll.

Welche Fragen zu jedem Modul gestellt werden und wie die Punkte entstehen, erklärt der Ratgeber Welche Fragen stellt MEDICPROOF? Wie viele Punkte ungefähr zusammenkommen, zeigt vorab der Pflegegrad-Rechner; er druckt einen Vorbereitungsbogen für den Termin, und Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

So bereiten Sie sich auf den Termin vor

Von einer guten Vorbereitung profitieren beide Seiten: Liegen die wichtigen Informationen vor, kann sich der Gutachter ganz auf die Einschätzung konzentrieren, und Missverständnisse lassen sich vermeiden (MEDICPROOF). Diese Checkliste fasst die Empfehlungen zusammen:

  • Pflegetagebuch: in den Wochen oder Tagen vor dem Termin täglich notieren, wobei geholfen wird – auch nachts.
  • Pflegeprotokolle: die Fragebögen von MEDICPROOF online ausfüllen oder ausdrucken und vorab an den Versicherer schicken.
  • Medikamentenplan und eine Liste der regelmäßigen Arzt- und Therapiebesuche außer Haus.
  • Alle Hilfsmittel zeigen – auch die, die gerade nicht genutzt werden; bei der Erstbegutachtung prüft der Gutachter vorhandene und notwendige Pflegehilfsmittel (MEDICPROOF).
  • Pflegedokumentation des Pflegedienstes bereitlegen, falls ein Dienst hilft.
  • Pflegeperson einplanen: Wer im Alltag hilft, kann den Bedarf anschaulich schildern.
  • Umbau geplant? Fotos oder Skizzen der bisherigen Wohnsituation bereithalten; mit dem Umbau erst nach der Genehmigung beginnen (MEDICPROOF).
  • Sprache: Bei Verständigungsschwierigkeiten Angehörige oder einen Dolmetscher dazuholen (Begutachtungs-Richtlinien 2026).

Was in die Pflegeprotokolle gehört und wie ein gutes Pflegetagebuch aussieht, beschreibt der Ratgeber MEDICPROOF-Fragebogen und Pflegeprotokoll.

Den normalen Tag zeigen: Tipps für das Gespräch

Nicht den besten Tag zeigen

Viele Menschen möchten beim Besuch beweisen, was sie noch können. Bewertet wird aber der gewöhnliche Alltag. Das Pflegetagebuch hilft, ehrlich zu bleiben.

Konkrete Beispiele nennen

„Beim Duschen muss ich die Beine waschen und beim Abtrocknen helfen“ sagt mehr als „sie braucht etwas Hilfe“.

Nacht und schlechte Tage

Nächtliche Unruhe, Ängste oder Tage mit großer Erschöpfung zeigen sich beim Besuch oft nicht. Erwähnen Sie sie mit Häufigkeit.

Würde wahren

Manches lässt sich vor dem Elternteil schwer sagen. Sprechen Sie Schwieriges ruhig unter vier Augen mit dem Gutachter an.

Begutachtung im Pflegeheim, im Krankenhaus und bei Kindern

Pflegeheim: Wird Leistung für stationäre Pflege beantragt, findet die Begutachtung in der Einrichtung statt (MEDICPROOF). Die Pflegedokumentation des Heims ersetzt dann weitgehend das Pflegetagebuch.

Krankenhaus und Reha: Muss die Weiterversorgung schnell geklärt werden, ist spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang zu begutachten (§ 18a Abs. 5 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2b). Zunächst wird nur festgestellt, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt; MEDICPROOF nimmt dafür eine Vorabeinstufung nach Aktenlage vor. Folgt direkt eine Kurzzeitpflege, muss die abschließende Begutachtung spätestens am 10. Arbeitstag nach deren Beginn erfolgen (MB/PPV § 6 Abs. 2d).

Kinder: Begutachtet wird immer zu Hause, durch speziell weitergebildete Gutachter. Maßstab ist der Vergleich mit gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kindern (§ 15 Abs. 6 SGB XI; MEDICPROOF).

Nach dem Termin: Gutachten, Leistungsmitteilung, Fristen

Der Gutachter fasst die Ergebnisse in einem standardisierten Gutachten zusammen und schickt es an Ihren Versicherer. Die Leistungsmitteilung mit dem Pflegegrad kommt vom Versicherer; das Gutachten wird automatisch mitgeschickt, wenn Sie dem nicht widersprochen haben (MEDICPROOF). Sie haben Anspruch auf die schriftlichen Ergebnisse, auf eine gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung und auf eine begründete Stellungnahme des Versicherers dazu (MB/PPV § 6 Abs. 2). Empfiehlt der Gutachter Pflegehilfsmittel, gilt die Empfehlung mit Ihrer Zustimmung bereits als Antrag.

Die Entscheidung muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen; sonst zahlt der Versicherer 70 € je begonnener Woche, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat. Ihr Fristende rechnet der MEDICPROOF-Fristenplaner aus. Wie Sie das Gutachten lesen und was Sie tun können, wenn es nicht passt, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Gutachten verstehen. Bei Beamten legt die Beihilfestelle in der Regel dasselbe Gutachten zugrunde – eine zweite Begutachtung ist meist nicht nötig.

MEDICPROOF: Dauer bis zum Gutachten

Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Fristgutachten in Arbeitstagen – im Vergleich zur gesetzlichen Höchstfrist für die Entscheidung

0 Tage10 Tage20 Tage30 Tage10,920249,4202525,0Gesetzliche Höchstfrist

MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025; PKV-Verband, Meldung vom 07.04.2026; § 18c Abs. 1 SGB XI.

Was das Ergebnis für Leistungen und Kosten bedeutet

Mit dem Pflegegrad stehen die Leistungen fest – in der privaten Pflegepflichtversicherung in gleicher Höhe wie in der gesetzlichen, als Kostenerstattung. Für viele Familien beginnt damit die Rechnung, was im Monat bleibt: Eigenanteile für Pflegedienst oder Heim kommen hinzu, der PKV-Beitrag läuft weiter. Privatversicherte können den Beitrag aktiv gestalten, etwa durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG). Mehr zur Rolle von MEDICPROOF im ganzen Verfahren lesen Sie im Ratgeber MEDICPROOF; Ihren persönlichen Fahrplan mit Fristen und Kosten zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Wie läuft eine Begutachtung durch MEDICPROOF ab?

Der Gutachter vereinbart telefonisch oder schriftlich einen Termin und kommt in der Regel nach Hause oder ins Pflegeheim. Er fragt nach Vorgeschichte, Krankheiten und Hilfebedarf, macht kleine Funktionstests wie Aufstehen oder Gehen und schaut sich die Versorgungssituation an. Daraus bewertet er die Selbständigkeit in sechs Modulen und empfiehlt einen Pflegegrad.

Wie lange dauert der Hausbesuch von MEDICPROOF?

Eine feste Dauer ist nicht vorgeschrieben. Nach den Begutachtungs-Richtlinien wird Ihnen bei der Ankündigung die voraussichtliche Dauer mitgeteilt, zusammen mit einem Zeitfenster von höchstens zwei Stunden für den Termin. Planen Sie genug Zeit ein und sorgen Sie dafür, dass die Pflegeperson dabei sein kann.

Muss die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung anwesend sein?

Ja. Die antragstellende Person muss anwesend sein; Kontaktperson oder Betreuer sollten ebenfalls teilnehmen, ebenso weitere Pflegepersonen, weil sie den Hilfebedarf anschaulich schildern können (MEDICPROOF). Wer einen Termin versäumt, verursacht eine Verzögerung, für die der Versicherer keine 70 € je Woche zahlt.

Ruft MEDICPROOF vor dem Besuch an?

Ja, die Gutachter melden sich rechtzeitig telefonisch oder schriftlich. Sie verwenden keine einheitliche Telefonnummer – ein Anruf kann also von einer unbekannten Nummer kommen (MEDICPROOF). Gehen Sie in den Wochen nach dem Antrag deshalb auch bei unbekannten Nummern ans Telefon.

Was soll ich zur MEDICPROOF-Begutachtung bereitlegen?

Arztberichte und Entlassungsbriefe, den Medikamentenplan, die vorhandenen Hilfsmittel, die Pflegedokumentation eines Pflegedienstes, ein Pflegetagebuch und eine Liste der Arzt- und Therapiebesuche. MEDICPROOF bietet dazu eigene Pflegeprotokolle an, die Sie vorab an Ihren Versicherer schicken können.

Wer teilt mir das Ergebnis der Begutachtung mit?

Nicht MEDICPROOF, sondern Ihr Versicherer. Er schickt die Leistungsmitteilung mit dem Pflegegrad und legt das Gutachten bei, wenn Sie dem gegenüber dem Gutachter nicht widersprochen haben. Sie haben Anspruch auf Übermittlung der schriftlichen Ergebnisse (MB/PPV § 6 Abs. 2).

Quellen

  1. MEDICPROOF: Begutachtung – Was erwartet mich, wie bereite ich mich vor? – abgerufen 18.10.2026
  2. MEDICPROOF: Unternehmen – abgerufen 18.10.2026
  3. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 18.10.2026
  4. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 – Kap. 3.2.2, 7.1; in Kraft seit 01.10.2026
  5. § 18a SGB XI – Begutachtung, Eilbegutachtung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 142a SGB XI – Telefonische Begutachtung – abgerufen 18.10.2026
  7. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  8. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – § 6 Abs. 2–2d; abgerufen 18.10.2026
  9. PKV-Verband: MEDICPROOF-Versichertenbefragung Pflegebegutachtung 2025 – 07.04.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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