Checkliste

Antrag Pflegegrad privat versichert: Schritt für Schritt mit Checkliste und Unterlagen

Ein Anruf genügt für den Start – doch erst mit den richtigen Unterlagen, einer Vollmacht und einer schriftlichen Bestätigung ist Ihr Antrag wirklich sicher. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den Pflegeantrag bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung, Stand Oktober 2026.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Antrag Pflegegrad privat versichert: das Wichtigste vorab
  2. Schritt für Schritt: So stellen Sie den Pflegeantrag
  3. Welche Unterlagen gehören zum Pflegeantrag?
  4. Wer darf den Antrag stellen? Vollmacht, Betreuung, Unterschrift
  5. Antrag aus dem Krankenhaus oder der Reha
  6. Antrag mit Beihilfe: der zweite Antrag bei der Beihilfestelle
  7. Was nach dem Antrag passiert: Fristen, Termin, Entscheidung
  8. Typische Fehler beim Pflegeantrag – und wie Sie sie vermeiden
  9. Den PKV-Beitrag und die eigene Pflegelücke gleich mitdenken
Das Wichtigste in Kürze
  • Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Privatversicherte bei ihrem privaten Versicherer – zunächst formlos per Telefon, E-Mail oder Fax; danach kommt ein Antragsformular (PKV-Verband).
  • Leistungen gibt es ab Antragstellung, frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI; MB/PPV 2026 § 6 Abs. 1) – deshalb zählt jeder Tag.
  • Bestätigen Sie einen telefonischen Antrag zusätzlich kurz per E-Mail oder Brief: Erklärungen gegenüber dem Versicherer bedürfen nach den Musterbedingungen der Textform (MB/PPV § 16).
  • Der Versicherer muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden; fehlende Unterlagen unterbrechen die Frist (§ 18c SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2a).
  • Beamte und Pensionäre stellen zusätzlich einen Antrag bei der Beihilfestelle – mit eigener Antragsfrist, beim Bund drei Jahre, in NRW 24 Monate.

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Privatversicherte bei ihrem privaten Krankenversicherer, der auch die Pflegepflichtversicherung führt – zunächst formlos per Telefon, E-Mail oder Fax, danach mit dem Formular des Versicherers. Die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat, die Entscheidung muss spätestens nach 25 Arbeitstagen vorliegen (§§ 18c, 33 SGB XI, Stand Oktober 2026).

Antrag Pflegegrad privat versichert: das Wichtigste vorab

Wer privat krankenversichert ist, hat beim selben Unternehmen auch die private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Für den Pflegeantrag ist deshalb Ihr Versicherer zuständig – keine Pflegekasse und kein Amt. Der Weg ist einfacher, als viele denken: Sie können den Antrag „zunächst formlos per E-Mail, Fax oder Telefon“ stellen, schreibt der PKV-Verband.

Drei Dinge entscheiden darüber, ob der Antrag rund läuft:

  • Das Datum: Leistungen gibt es ab Antragstellung. Bestand der Hilfebedarf schon vorher, zahlt der Versicherer ab dem Ersten des Antragsmonats – für frühere Monate nichts (§ 33 Abs. 1 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 1).
  • Der Nachweis: Erklärungen gegenüber dem Versicherer bedürfen nach den Musterbedingungen der Textform (MB/PPV § 16). Bestätigen Sie einen Anruf deshalb kurz per E-Mail oder Brief.
  • Die Vollständigkeit: Fordert der Versicherer Unterlagen nach, ist die Frist von 25 Arbeitstagen so lange unterbrochen (§ 18c Abs. 6 SGB XI).

Gut zu wissen: Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen bieten, die denen der gesetzlichen nach Art und Umfang gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Kündigen darf der Versicherer den Vertrag nicht (§ 110 Abs. 4 SGB XI) – Ihr Anspruch ist vertraglich gesichert.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Pflegeantrag

1 · Versicherer kontaktieren

Rufen Sie die Servicenummer Ihres Versicherers an oder schreiben Sie über das Kundenportal: „Ich beantrage Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung.“ Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.

2 · In Textform bestätigen

Schicken Sie noch am selben Tag eine kurze E-Mail oder einen Brief mit Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und dem Satz von oben. So ist das Antragsdatum belegt.

3 · Formular ausfüllen

Der Versicherer schickt Ihnen ein Antragsformular. Füllen Sie es vollständig aus, legen Sie die Unterlagen aus der Checkliste bei und senden Sie es unterschrieben zurück.

4 · Beratung nutzen

Nach dem Antrag bietet der Versicherer binnen zwei Wochen einen Beratungstermin an oder nennt Beratungsstellen, die Sie auf seine Kosten nutzen können (MB/PPV § 4 Abs. 18). Für Privatversicherte berät die compass private pflegeberatung.

5 · Begutachtung vorbereiten

Ein Gutachter, meist von MEDICPROOF, meldet sich für einen Termin. Führen Sie bis dahin ein Pflegetagebuch und holen Sie die Pflegeperson zum Termin dazu.

6 · Leistungsmitteilung prüfen

Der Versicherer teilt den Pflegegrad mit und schickt das Gutachten mit. Beamte reichen die Mitteilung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.

Wie der Weg vom Antrag bis zu den Leistungen insgesamt aussieht, erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen. Bis wann die Entscheidung in Ihrem Fall kommen muss, rechnet der MEDICPROOF-Fristenplaner aus.

Welche Unterlagen gehören zum Pflegeantrag?

Je vollständiger der Antrag ist, desto schneller kann der Versicherer die Begutachtung beauftragen. Die folgende Tabelle zeigt, was Sie bereitlegen sollten und wofür es gebraucht wird.

Checkliste Unterlagen für den Pflegeantrag bei der privaten Pflegepflichtversicherung; Zusammenstellung nach MEDICPROOF, PKV-Verband und MB/PPV 2026, Stand Oktober 2026.
UnterlageWofürWoher
Antragsformular des Versichererseigentlicher Leistungsantrag, unterschriebenvom Versicherer nach dem ersten Kontakt
Versicherungsnummer, Geburtsdatum, AnschriftZuordnung, TerminvereinbarungVersicherungsschein, Beitragsrechnung
Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis (Kopie)wenn Angehörige den Antrag stellen oder unterschreibenNotar, eigene Unterlagen, Betreuungsgericht
Arztberichte, EntlassungsbriefeVorgeschichte für den GutachterHausarzt, Fachärzte, Krankenhaus
MedikamentenplanModul 5 der Begutachtung (Medikation)Hausarzt oder Apotheke
Liste der HilfsmittelBewertung und Empfehlung weiterer Hilfsmitteleigene Aufstellung
Pflegetagebuch (1–2 Wochen)zeigt, wobei, wie oft und wie lange geholfen wirdselbst führen
Pflegedokumentation des Pflegediensteswenn schon ein Dienst hilftPflegedienst
Name und Kontakt der PflegepersonRentenversicherung der Pflegeperson, TerminFamilie
Beihilfebescheid mit Bemessungssatznur bei Beamten: späterer BeihilfeantragBeihilfestelle

MEDICPROOF stellt eigene „Pflegeprotokolle“ zur Vorbereitung bereit, die Sie online ausfüllen und an Ihren Versicherer schicken können. Was hineingehört, erklärt der Ratgeber zum MEDICPROOF-Fragebogen und Pflegeprotokoll. Eine eigene Einschätzung vorab ermöglicht der Pflegegrad-Rechner mit Vorbereitungsbogen – Ihre Angaben bleiben dabei in Ihrem Browser.

Wer darf den Antrag stellen? Vollmacht, Betreuung, Unterschrift

Den Antrag stellt grundsätzlich die versicherte Person selbst. Der PKV-Verband betont: Wichtig ist, dass die Person unterschreibt, die Pflege benötigt; ist das gesundheitlich nicht möglich, kann eine bevollmächtigte Person übernehmen. In der Praxis stellen oft Kinder oder Partner den Antrag. Dafür gibt es drei Wege:

Vorsorgevollmacht

Am besten deckt sie Gesundheits-, Versicherungs- und Behördenangelegenheiten ab. Eine Kopie legen Sie dem Antrag bei.

Rechtliche Betreuung

Gibt es keine Vollmacht und kann die Person nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Der Betreuerausweis gehört zum Antrag.

Ehepartner

Ehegatten dürfen sich nach § 1358 BGB nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate vertreten. Für Versicherungsfragen ersetzt das keine Vollmacht.

Zahlt der Versicherer an eine andere Person als den Versicherungsnehmer, muss der Versicherungsnehmer sie in Textform als empfangsberechtigt benennen (MB/PPV § 6 Abs. 5). Das ist wichtig, wenn etwa der Vater Versicherungsnehmer ist und die Mutter Leistungen erhält. Wie Angehörige den gesamten Weg organisieren, beschreibt der Ratgeber zum Pflegefall der Eltern.

Antrag aus dem Krankenhaus oder der Reha

Viele Pflegefälle beginnen mit einem Krankenhausaufenthalt. Dann hilft oft der Sozialdienst des Krankenhauses beim Antrag (PKV-Verband). Es gelten verkürzte Fristen: Muss die Weiterversorgung gesichert werden, ist spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang zu begutachten; das gilt auch im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung (§ 18a Abs. 5 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2b). Zu Hause mit angekündigter Pflegezeit oder vereinbarter Familienpflegezeit gilt eine Frist von 10 Arbeitstagen.

In diesen Eilfällen genügt zunächst die Feststellung, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt; die abschließende Begutachtung folgt unverzüglich (MB/PPV § 6 Abs. 2d). MEDICPROOF nimmt dafür eine Vorabeinstufung nach Aktenlage vor. Einzelheiten stehen im Ratgeber zum MEDICPROOF-Eilantrag.

Antrag mit Beihilfe: der zweite Antrag bei der Beihilfestelle

Beamte, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen haben eine anteilige Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Der Versicherer zahlt nur seinen Teil – nach den Musterbedingungen 50 % bei aktiven Beamten, 30 % bei Pensionären und Ehepartnern, 20 % bei Kindern (Tarifstufe PVB). Den Rest trägt die Beihilfe, aber nur auf eigenen Antrag.

Antragsfristen für Pflegebeihilfe ausgewählter Dienstherren laut Beihilfeverordnungen und Merkblättern, Stand Oktober 2026.
DienstherrFrist für den Beihilfeantrag
Bund, Berlin, Bayern3 Jahre
Nordrhein-Westfalen24 Monate
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein2 Jahre
Niedersachsen, Hessen (laut Merkblatt)1 Jahr

Die Beihilfestelle legt in der Regel das Gutachten der Pflegeversicherung zugrunde (beim Bund „im Regelfall“, § 51 Abs. 2 BBhV); eine zweite Begutachtung ist meist nicht nötig. Die pauschale Beihilfe mancher Länder umfasst die Pflege nicht. Wie Bund und Länder bei Pflege rechnen, zeigt der Ratgeber Beihilfe bei Pflege.

Was nach dem Antrag passiert: Fristen, Termin, Entscheidung

Ab Eingang des Antrags läuft die Uhr. Der Versicherer muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entscheiden (§ 18c Abs. 1 und 5 SGB XI; MB/PPV § 6 Abs. 2a). Hält er die Frist nicht ein und hat er die Verzögerung zu vertreten, zahlt er 70 € je begonnener Woche (Tarif PV Nr. 12). In der Praxis geht es meist schneller: Fristgutachten lagen bei MEDICPROOF 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen vor.

Beispiel: Antrag am Montag, 19.10.2026. Ohne bundesweite Feiertage im Zeitraum endet die Frist von 25 Arbeitstagen am Montag, 23.11.2026. Die Leistungen gelten ab 01.10.2026 (eigene Berechnung, regionale Feiertage nicht berücksichtigt).

Beim ersten Antrag gilt eine Wartezeit von zwei Jahren; der Vertrag muss in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre bestanden haben, Zeiten in der sozialen Pflegeversicherung werden angerechnet (MB/PPV § 3). Wer seit Jahren versichert ist, hat sie erfüllt. Ab wann genau gezahlt wird und warum ein später Antrag Geld kostet, erklärt der Ratgeber Pflegegrad rückwirkend privat versichert; wie der Termin abläuft, der Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.

Typische Fehler beim Pflegeantrag – und wie Sie sie vermeiden

Abwarten, „bis es schlimmer wird“

Für Monate vor dem Antragsmonat gibt es nichts. Ein Anruf und eine kurze E-Mail sichern das Datum – Unterlagen können folgen.

Nur telefonisch beantragen

Ohne schriftliche Bestätigung lässt sich das Antragsdatum später schwer belegen. Zwei Sätze per E-Mail genügen.

Vollmacht vergessen

Ohne Vollmacht darf der Versicherer Angehörigen keine Auskunft geben, und der Gutachter stimmt Termine nur mit der versicherten Person ab.

Beihilfe übersehen

Ohne eigenen Beihilfeantrag kommt bei Pensionären nur der Versicherungsanteil an – oft 30 % der Leistung.

Den PKV-Beitrag und die eigene Pflegelücke gleich mitdenken

Mit dem Pflegegrad ändern sich die Ausgaben: Eigenanteile für Pflegedienst oder Pflegeheim kommen hinzu, der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung läuft weiter. Privatversicherte haben hier einen starken Hebel: Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist jederzeit möglich – für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Alterungsrückstellung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Ob der Beitrag noch zur Rente passt, zeigt der Beitrags-Check im Pflegefall.

Viele Angehörige merken im Pflegefall der Eltern auch, wie groß die eigene Lücke wäre: Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistung, im Pflegeheim lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr am 01.07.2026 bei 3.364 € im Monat (vdek). Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft auf Wunsch kostenlos, wie Sie den Beitrag der versicherten Person senken oder Ihre eigene Pflegelücke schließen. Ihren persönlichen Fahrplan mit allen Fristen zeigt der Pflegefall-Navigator – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.

Häufige Fragen

Wie stelle ich als Privatversicherter einen Antrag auf Pflegegrad?

Rufen Sie Ihren privaten Krankenversicherer an oder schreiben Sie eine E-Mail: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung.“ Das genügt für den Start. Der Versicherer schickt Ihnen dann ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Danach beauftragt er die Begutachtung, meist durch MEDICPROOF.

Gibt es ein Formular für den Pflegeantrag in der PKV?

Ja, jeder Versicherer hat ein eigenes Antragsformular, das er Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme schickt; manche bieten es auch im Kundenportal an. Ein einheitliches Formular für alle privaten Versicherer gibt es nicht. Wichtig ist das Datum der ersten Kontaktaufnahme – ab diesem Monat laufen die Leistungen.

Wer muss den Pflegeantrag unterschreiben?

Grundsätzlich die Person, die Pflege benötigt. Ist ihr das gesundheitlich nicht möglich, kann eine bevollmächtigte Person unterschreiben (PKV-Verband). Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht oder einen Betreuerausweis, die Sie dem Antrag in Kopie beilegen.

Kann ich den Pflegeantrag auch online stellen?

Bei vielen Versicherern ja – über das Kundenportal oder ein Online-Formular, wie MEDICPROOF schreibt. Ob Ihr Versicherer das anbietet, steht in seinem Kundenbereich. Unabhängig vom Weg gilt: Notieren oder sichern Sie das Datum, an dem der Antrag eingegangen ist.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?

Höchstens 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18c SGB XI); bei Überschreitung zahlt der Versicherer 70 € je begonnener Woche, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat. MEDICPROOF erstellte Fristgutachten 2025 im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen. Im Eilfall – etwa aus dem Krankenhaus – wird spätestens am 5. Arbeitstag begutachtet.

Muss ich als Beamter zusätzlich einen Beihilfeantrag stellen?

Ja. Die private Pflegepflichtversicherung zahlt bei Beihilfeberechtigten nur ihren Anteil, etwa 30 % bei Pensionären. Den Rest erhalten Sie nur über einen eigenen Antrag bei Ihrer Beihilfestelle, die sich in der Regel auf das Gutachten der Pflegeversicherung stützt. Achten Sie auf die Antragsfrist Ihres Dienstherrn.

Quellen

  1. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (Leistungen ab Antragstellung) – abgerufen 18.10.2026
  2. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen – abgerufen 18.10.2026
  3. § 18a SGB XI – Begutachtung, Eilbegutachtung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  5. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – §§ 3, 4 Abs. 18, 6, 16; abgerufen 18.10.2026
  6. PKV-Verband (privat-patienten.de): Was muss ich tun, um Leistungen aus meiner privaten Pflegepflichtversicherung zu erhalten? – abgerufen 18.10.2026
  7. MEDICPROOF: Begutachtung – Wie beantrage ich einen Pflegegrad? – abgerufen 18.10.2026
  8. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 18.10.2026
  9. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 51 Abs. 2 und § 54 – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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