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Beihilfe Pflege Hessen: Bemessungssätze, Pflegegeld, Pflegeheim und Antrag

Hessen rechnet die Beihilfe sonst mit einem Familiensatz – bei der Pflege aber nicht. Hier gelten feste Sätze je Person, und im Pflegeheim gibt es über die Pauschalen hinaus eine Zusatzbeihilfe. Was belegt ist und wo Sie bei der Beihilfestelle nachfragen sollten, steht auf dieser Seite.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Beihilfe Pflege Hessen: der Steckbrief 2026
  2. Personenbezogene Sätze: der hessische Unterschied bei Pflege
  3. Häusliche Pflege in Hessen: Pflegegeld und Pflegedienst
  4. Pflegeheim: Beihilfe Pflege Hessen mit Zusatzbeihilfe
  5. So beantragen Sie Pflegebeihilfe in Hessen
  6. Gute Basis – und eine Lücke, die sich schließen lässt
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Pflege gelten in Hessen personenbezogene Bemessungssätze: 50 % für Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder und Waisen, 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern (§ 15 Abs. 10 HBeihVO, Stand Oktober 2026).
  • Pflegegeld und Pflegedienst sind in Höhe der SGB-XI-Beträge beihilfefähig: 347 € bis 990 € bzw. 796 € bis 2.299 € im Monat (§ 9a HBeihVO).
  • Im Pflegeheim sind die Pauschalen von 131 € bis 2.096 € und der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI beihilfefähig; dazu kommt eine Zusatzbeihilfe zum verbleibenden Eigenanteil (§ 9c HBeihVO).
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nach Abzug einkommensabhängiger Eigenanteile bis höchstens 1.100 € beihilfefähig (RP Kassel).
  • Die Antragsfrist beträgt ein Jahr (§ 17 Abs. 10 HBeihVO).

Bei der Beihilfe Pflege in Hessen gelten eigene Sätze je Person: 50 % für Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder – die private Pflegepflichtversicherung zahlt den Rest. Pflegegeld und Pflegedienst richten sich nach dem SGB XI, im Pflegeheim kommt zu den Pauschalen eine Zusatzbeihilfe hinzu (HBeihVO laut Regierungspräsidium Kassel, Stand Oktober 2026).

Gut zu wissen: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informations- und Rechnerportal – kein Angebot des Landes Hessen, des Regierungspräsidiums Kassel oder eines Dienstherrn. Verbindlich entscheidet Ihre Beihilfestelle mit ihrem Bescheid.

Beihilfe Pflege Hessen: der Steckbrief 2026

Die Pflege regeln die §§ 9 bis 9d der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO). Zuständig ist für Landesbeamte das Regierungspräsidium Kassel. Den Verordnungstext selbst konnten wir für die Pflegeparagrafen nicht im amtlichen Original einsehen; die Angaben stammen von der Beihilfestelle.

Beihilfe bei Pflege in Hessen, Stand Oktober 2026. Quellen: Regierungspräsidium Kassel (FAQ Pflege, Merkblatt HBeihVO), SGB XI, vdek (01.07.2026).
PunktRegel in Hessen
Rechtsgrundlage§§ 9–9d HBeihVO, Bemessungssatz § 15 Abs. 10 HBeihVO
Bemessungssatz Pflegepersonenbezogen: 50 % Beamte · 70 % Versorgungsempfänger, Ehepartner, ab zwei Kindern · 80 % Kinder und Waisen
Anteil der Pflegeversicherungder Rest: 50 %, 30 % oder 20 % (Tarifstufe für Beihilfeberechtigte, MB/PPV 2026)
Pflegegeld347 / 599 / 800 / 990 € (Pflegegrad 2–5, § 9a)
Pflegedienstbis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € (§ 9a)
Pflegeheim: Pauschalen131 / 805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 € (Pflegegrad 1–5) + Leistungszuschlag § 43c SGB XI
Pflegeheim: Zusatzbeihilfezum verbleibenden Eigenanteil bis zu Höchstbeträgen (§ 9c)
Unterkunft, Verpflegung, Investitionskostennach Abzug einkommensabhängiger Eigenanteile bis höchstens 1.100 € beihilfefähig
NachweisLeistungszusage der Pflegeversicherung
Antragsfrist1 Jahr (§ 17 Abs. 10)
Pauschale Beihilfein Hessen nicht eingeführt
Eigenanteil im Heim (Landesdurchschnitt)3.431 € im 1. Jahr, 2.091 € ab dem 4. Jahr (vdek, ohne Beihilfe)

Personenbezogene Sätze: der hessische Unterschied bei Pflege

Für Arzt- und Krankenhausrechnungen rechnet Hessen mit einem Familiensatz: 50 % plus 5 Prozentpunkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, Versorgungsempfänger mit Zuschlägen. Bei der Pflege gilt das nicht. Hier bekommt jede Person ihren eigenen Satz (§ 15 Abs. 10 HBeihVO): 50 % für Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder und Waisen; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz des Beamten auf 70 %. Die private Pflegepflichtversicherung ergänzt genau den Rest – so passen Beihilfe und Tarif bei Pflege nahtlos zusammen.

Gesetzlich versicherte Beamte erhalten von der sozialen Pflegeversicherung die Hälfte; die Beihilfe zahlt einen gleich hohen Betrag. Wie der allgemeine Familiensatz funktioniert, erklärt die Seite zum hessischen Beihilfe-Familiensatz.

Häusliche Pflege in Hessen: Pflegegeld und Pflegedienst

Zu Hause folgt Hessen den Beträgen des SGB XI (§ 9a HBeihVO). Pflegen Angehörige, ist das Pflegegeld beihilfefähig, kommt ein Pflegedienst, dessen Rechnungen bis zum Höchstbetrag des Pflegegrads; beides lässt sich kombinieren. Die Leistungen teilen sich Beihilfe und Versicherung nach den Sätzen oben:

Pflegegeld 2026 und Aufteilung bei personenbezogenen Sätzen in Euro pro Monat, Stand Oktober 2026; eigene Berechnung.
PflegegradPflegegeldBeamter (50 %)Versorgungsempfänger (70 %)Kind (80 %)
2347173,50242,90277,60
3599299,50419,30479,20
4800400,00560,00640,00
5990495,00693,00792,00

Bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nennt die Beihilfestelle auf ihrer Seite noch die früheren Einzelbeträge von 1.685 € und 1.854 €. Seit 01.07.2025 sieht das SGB XI dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € vor (§ 42a SGB XI). Fragen Sie im Einzelfall bei der Beihilfestelle nach, welcher Betrag für Sie angesetzt wird. Für Wohnumfeld-Maßnahmen nennt das Regierungspräsidium Zuschüsse bis 4.180 € je Maßnahme.

Pflegeheim: Beihilfe Pflege Hessen mit Zusatzbeihilfe

Im Heim sind zunächst die Pauschalen der Pflegeversicherung beihilfefähig – 805 € bis 2.096 € je Pflegegrad, in Pflegegrad 1 ein Zuschuss von 131 € – und seit 2022 der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Darüber hinaus gibt es nach § 9c HBeihVO eine Zusatzbeihilfe zum verbleibenden Eigenanteil bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gilt laut Regierungspräsidium Kassel: Sie sind nach Abzug einkommensabhängiger Eigenanteile bis zu einer Höhe von höchstens 1.100 € beihilfefähig.

Ein Beispiel für den belegten Teil (eigene Berechnung, Landesdurchschnitt vdek 01.07.2026): Bei einem Versorgungsempfänger in Pflegegrad 3 im ersten Heimjahr sind die Pauschale von 1.319 € und der Leistungszuschlag von 334,95 € (15 % des Pflegeanteils von 2.233 €) beihilfefähig, zusammen 1.653,95 €. Davon zahlt die Beihilfe 70 %, also 1.157,77 €, die Versicherung 496,19 €. Der Eigenanteil liegt im hessischen Durchschnitt bei 3.431 € – die Zusatzbeihilfe nach § 9c senkt ihn je nach Einkommen weiter.

Offener Punkt: Die Prozentsätze der einkommensabhängigen Eigenanteile und die genaue Wirkung des Höchstbetrags von 1.100 € liegen uns nicht in einer aktuellen amtlichen Fassung vor. Wir nennen sie deshalb nicht. Lassen Sie sich die Berechnung von der Beihilfestelle erläutern – sie prüft sie mit Ihrer Einkommenserklärung.

Wie andere Länder rechnen, zeigt der Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim; die Heimkosten Ihres Landes schätzt der Pflegekosten-Rechner.

So beantragen Sie Pflegebeihilfe in Hessen

1 · Pflegeversicherung

Pflegegrad beim privaten Versicherer beantragen; begutachtet wird meist durch MEDICPROOF.

2 · Leistungszusage

Die Mitteilung der Versicherung mit Pflegegrad, Leistungsbeginn und Leistungsart aufbewahren – die Beihilfestelle braucht sie.

3 · Formblatt

Beihilfe immer mit dem vorgeschriebenen Antragsformblatt beantragen, zum Beispiel der Anlage Pflege.

4 · Jahresfrist und Änderungen

Aufwendungen innerhalb eines Jahres einreichen; Änderungen des Pflegegrades oder der Leistungen sofort mitteilen.

Wie der Antrag bei der Versicherung abläuft, steht im Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; wie die Beihilfe beim Pflegegeld rechnet, erklärt Beihilfe zum Pflegegeld.

Gute Basis – und eine Lücke, die sich schließen lässt

Beihilfe und private Pflegeversicherung decken in Hessen die gesetzlichen Pflegeleistungen vollständig ab. Im Heim bleibt trotz Zusatzbeihilfe ein Eigenanteil, zu Hause alles, was über die Höchstbeträge hinausgeht. Ein Pflegetagegeld schließt diese Lücke flexibel; mehr im Ratgeber Pflegezusatzversicherung für Beamte. Den Ländervergleich bietet Beihilfe bei Pflege, den persönlichen Fahrplan der Pflegefall-Navigator.

Datenstand

Stand: Oktober 2026. Angaben des Regierungspräsidiums Kassel (FAQ Pflege, abgerufen 19.10.2026; Merkblatt zur HBeihVO, Stand 24.11.2021), Leistungsbeträge des SGB XI seit 01.01.2025, Eigenanteile vdek zum 01.07.2026. Nicht im amtlichen Original geprüft: Wortlaut der §§ 9c und 15 Abs. 10 HBeihVO, Prozentsätze der Eigenanteile im Heim.

Häufige Fragen

Welcher Beihilfesatz gilt in Hessen bei Pflege?

Bei Pflege gilt nicht der hessische Familiensatz, sondern ein Satz je Person: 50 % für Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder und Waisen; Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten 70 % (§ 15 Abs. 10 HBeihVO laut Regierungspräsidium Kassel).

Zahlt die Beihilfe in Hessen das Pflegeheim?

Ja. Beihilfefähig sind die Pauschalen der Pflegeversicherung von 805 € bis 2.096 € je Pflegegrad sowie der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Zum verbleibenden Eigenanteil gibt es eine Zusatzbeihilfe; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nach Abzug einkommensabhängiger Eigenanteile bis höchstens 1.100 € beihilfefähig (§ 9c HBeihVO, RP Kassel).

Welche Unterlagen braucht die Beihilfestelle in Hessen?

Die Leistungszusage der Pflegeversicherung mit Pflegegrad, Leistungsbeginn und Leistungsart sowie den Antrag auf dem vorgeschriebenen Formblatt, zum Beispiel die Anlage Pflege. Jede Änderung des Pflegegrades oder der Leistungen müssen Sie unverzüglich mitteilen (RP Kassel).

Wie lange kann ich Pflegebeihilfe in Hessen rückwirkend beantragen?

Ein Jahr. Die Ausschlussfrist läuft ab dem Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung; maßgebend ist der Eingang bei der Beihilfestelle (§ 17 Abs. 10 HBeihVO, Merkblatt RP Kassel).

Gibt es in Hessen eine pauschale Beihilfe für Pflege?

Nein. Hessen hat keine pauschale Beihilfe eingeführt (Stand Oktober 2026). Pflegeaufwendungen werden über die individuelle Beihilfe nach §§ 9 bis 9d HBeihVO erstattet.

Quellen

  1. Regierungspräsidium Kassel: Ich habe Fragen zum Thema Pflege (Beihilfe Hessen) – abgerufen 19.10.2026
  2. Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (Stand 24.11.2021) – abgerufen 19.10.2026
  3. § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag – abgerufen 18.10.2026
  4. § 43c SGB XI – Leistungszuschlag – abgerufen 19.10.2026
  5. PKV-Verband: Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026
  6. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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