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Beihilfe Pflege Rheinland-Pfalz: Pflegedienst, Pflegeheim und Antrag nach BVO RP

Rheinland-Pfalz gehört bei der Pflege zu den Ländern, die deutlich über das SGB XI hinausgehen: Pflegedienste sind bis 3.640 € im Monat beihilfefähig, ungedeckte Pflegekosten im Heim zahlt die Beihilfe als ergänzende Beihilfe, und für Unterkunft und Verpflegung gilt eine Einkommensregel.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Beihilfe Pflege Rheinland-Pfalz: der Steckbrief 2026
  2. Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung in RLP
  3. Häusliche Pflege: mehr für Pflegedienste
  4. Pflegeheim: Beihilfe Pflege Rheinland-Pfalz für Pflege und Unterkunft
  5. So beantragen Sie Pflegebeihilfe beim LfF
  6. Starker Schutz – und wie Sie die Restlücke schließen
Das Wichtigste in Kürze
  • In Rheinland-Pfalz zahlt die Beihilfe bei Pflege den persönlichen Bemessungssatz – 50 % aktiv, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und ab zwei Kindern, 80 % für Kinder; die private Pflegepflichtversicherung trägt den Rest (LfF-Merkblatt 01/2026).
  • Für Pflegedienste sind monatlich bis 910 €, 1.820 €, 2.730 € und 3.640 € (Pflegegrad 2 bis 5) beihilfefähig – mehr als im SGB XI (§ 36 BVO RP).
  • Im Pflegeheim ist der Pflegesatz beihilfefähig; ungedeckte pflegebedingte Kosten werden als ergänzende Beihilfe gezahlt (§ 39 Abs. 2 BVO RP).
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten über einem Eigenanteil von 35 bis 40 % des verminderten Einkommens bzw. 70 % für Alleinstehende werden als Beihilfe gezahlt (§ 39 Abs. 3 BVO RP).
  • Die Antragsfrist beträgt zwei Jahre; beim Pflegegeld beginnt sie mit dem letzten Tag des Pflegemonats (§ 64 BVO RP).

Bei der Beihilfe Pflege in Rheinland-Pfalz zahlt die Beihilfe Ihren persönlichen Bemessungssatz – 50 % aktiv, 70 % als Pensionär –, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Pflegedienste sind bis 3.640 € im Monat beihilfefähig, im Heim werden ungedeckte Pflegekosten als ergänzende Beihilfe gezahlt, und Unterkunft und Verpflegung über dem Eigenanteil übernimmt ebenfalls die Beihilfe (BVO RP, Stand Oktober 2026).

Gut zu wissen: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informations- und Rechnerportal – kein Angebot des Landes Rheinland-Pfalz, des Landesamts für Finanzen oder eines Dienstherrn. Verbindlich entscheidet Ihre Beihilfestelle mit ihrem Bescheid.

Beihilfe Pflege Rheinland-Pfalz: der Steckbrief 2026

Die Pflege regeln die §§ 35 bis 42a der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz, für Pflegegrad 1 gilt § 42b. Zuständige Beihilfestelle ist für die meisten Landesbeamten das Landesamt für Finanzen (LfF).

Beihilfe bei Pflege in Rheinland-Pfalz, Stand Oktober 2026. Quellen: BVO RP (Lesefassung ab 01.01.2025), LfF-Merkblatt Pflege 01/2026, vdek (01.07.2026).
PunktRegel in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage§§ 35–42a BVO RP, Pflegegrad 1: § 42b
Bemessungssatzpersönlicher Satz: 50 % aktiv · 70 % Pension, Ehepartner, ab zwei Kindern · 80 % Kinder
Anteil der Pflegeversicherungder Rest: 50 %, 30 % oder 20 % (Tarifstufe für Beihilfeberechtigte, MB/PPV 2026)
Pflegedienstbis 910 / 1.820 / 2.730 / 3.640 € (Pflegegrad 2–5, § 36) – über dem SGB XI
Pauschalbeihilfe (Pflegegeld)bis 347 / 599 / 800 / 990 € (§ 36a), Pflegegeld der Versicherung angerechnet
Verhinderungspflegebis 3.539 € im Kalenderjahr (§ 36d)
Entlastungsbetrag131 € im Monat, nicht genutzte Beträge werden angespart
Pflegeheim: PflegekostenPflegesatz beihilfefähig, ungedeckter Rest als ergänzende Beihilfe (§ 39 Abs. 2)
Pflegeheim: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskostenüber dem Eigenanteil als Beihilfe (§ 39 Abs. 3)
GutachtenEinstufung der Pflegeversicherung ist bindend
Antragsfrist2 Jahre (§ 64)
Eigenanteil im Heim (Landesdurchschnitt)3.289 € im 1. Jahr, 2.230 € ab dem 4. Jahr (vdek, ohne Beihilfe)

Wer zahlt welchen Anteil – Beihilfe und Pflegeversicherung in RLP

Für privat pflegeversicherte Beamte gilt bei Pflege der Bemessungssatz der pflegebedürftigen Person; die Tarifstufe für Beihilfeberechtigte zahlt den Rest. Beim Pflegegeld in Pflegegrad 3 (599 €) erhält ein Pensionär 419,30 € Pauschalbeihilfe und 179,70 € von seiner Versicherung. Gesetzlich versicherte Beamte bekommen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Hälfte und von der Beihilfe einen Betrag in wertmäßig gleicher Höhe; darüber hinausgehende Aufwendungen sind im Rahmen der Verordnung beihilfefähig (§ 35 Abs. 4 BVO RP). Den Satz für Arzt- und Krankenhausrechnungen erklärt die Übersicht zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz.

Häusliche Pflege: mehr für Pflegedienste

Kommt ein Pflegedienst, sind in Rheinland-Pfalz monatlich bis 910 €, 1.820 €, 2.730 € bzw. 3.640 € beihilfefähig (§ 36 BVO RP) – das Landesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Höchstbeträge vom SGB XI abweichen. Die Versicherung erstattet ihren Anteil weiterhin nach den SGB-XI-Beträgen. Ein Beispiel (eigene Berechnung): Ein Pensionär in Pflegegrad 5 erhält eine Pflegedienst-Rechnung über 3.640 €. Die Beihilfe zahlt 70 %, also 2.548 €, die Versicherung 30 % von 2.299 €, also 689,70 €. Selbst zu tragen bleiben 402,30 €.

Pflegen Angehörige, gibt es eine Pauschalbeihilfe bis zur Höhe des Pflegegeldes. Nach dem Antrag zahlt die Beihilfestelle sechs Monate lang Abschläge und fordert danach einen Antrag für diesen Zeitraum an. Während einer Verhinderungspflege von mehr als acht Stunden täglich oder einer Kurzzeitpflege läuft die halbe Pauschale bis zu acht Wochen im Jahr weiter.

Kombination: das Rechenbeispiel des Landesamts

Das LfF-Merkblatt rechnet einen Fall in Pflegegrad 2 mit 70 % Beihilfe vor: Der Pflegedienst stellt 318,40 € in Rechnung, das sind 40 % des SGB-XI-Höchstbetrags von 796 €. Es bleiben 60 % Pflegegeld, also 208,20 €. Die Versicherung zahlt 30 % davon (62,46 €), die Beihilfe den Rest von 145,74 € sowie 70 % der Pflegedienst-Rechnung, also 222,88 €.

Pflegeheim: Beihilfe Pflege Rheinland-Pfalz für Pflege und Unterkunft

Im Heim ist der Pflegesatz für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Ausbildungsumlage beihilfefähig. Bleiben nach Beihilfe und Pflegeversicherung pflegebedingte Kosten ungedeckt, zahlt die Beihilfe sie als ergänzende Beihilfe (§ 39 Abs. 2 BVO RP) – der Pflegeanteil der Heimrechnung ist damit vollständig abgedeckt. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gilt ein Eigenanteil (§ 39 Abs. 3 BVO RP):

Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nach § 39 Abs. 3 BVO RP, Stand Oktober 2026. Einnahmen: Brutto-Dienst- oder Versorgungsbezüge und Rentenzahlbeträge vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
SituationEigenanteil
mit einem Angehörigen40 % der um 510 € verminderten Einnahmen (Pensionäre: um 360 €)
mit mehreren Angehörigen35 % der um 510 € verminderten Einnahmen (Pensionäre: um 360 €)
alleinstehend oder alle im Heim70 % der Einnahmen

Ein Beispiel (eigene Berechnung, Landesdurchschnitt vdek 01.07.2026): Ein alleinstehender Pensionär mit 3.000 € Versorgungsbezügen zahlt für Unterkunft und Verpflegung 1.280 € und für Investitionskosten 508 €, zusammen 1.788 €. Sein Eigenanteil liegt bei 70 % von 3.000 €, also 2.100 € – die Kosten liegen darunter, Beihilfe dafür gibt es in diesem Fall nicht. Weil der Pflegeanteil voll gedeckt ist, zahlt er im Monat rund 1.788 € selbst, statt 3.289 € im Landesdurchschnitt. Lebt seine Ehefrau zu Hause, sinkt der Eigenanteil auf 40 % von 2.640 €, also 1.056 €; die Beihilfe zahlt dann 732 € zu Unterkunft und Verpflegung.

Zusatzleistungen des Heims nach § 88 SGB XI bleiben ausgenommen. Mehr zum Heim im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim; Ihren Fall rechnet der Pflegekosten-Rechner zunächst nach der Bundesregel.

So beantragen Sie Pflegebeihilfe beim LfF

1 · Pflegeversicherung zuerst

Pflegegrad und Pflegeart beantragen Sie immer zuerst bei der Versicherung; die Einstufung ist für die Beihilfe bindend.

2 · Vierseitiger Antrag

Beim ersten Antrag den vierseitigen Beihilfeantrag mit dem Einstufungsbescheid und gegebenenfalls Rechnungen einreichen; aus den Unterlagen muss der versicherte Prozentsatz hervorgehen.

3 · Heim: Einkommensnachweise

Bei stationärer Pflege Nachweise über Bezüge und Renten beifügen; Pflege- und Krankheitskosten möglichst getrennt einreichen.

4 · Zwei-Jahres-Frist

Aufwendungen innerhalb von zwei Jahren beantragen; beim Pflegegeld zählt der letzte Tag des Pflegemonats als Fristbeginn.

Den Antrag bei der Versicherung erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; die Aufteilung beim Pflegegeld zeigt Beihilfe zum Pflegegeld.

Starker Schutz – und wie Sie die Restlücke schließen

Rheinland-Pfalz sichert Beamte und Pensionäre bei Pflege überdurchschnittlich ab. Offen bleiben vor allem Unterkunft und Verpflegung bis zur Einkommensgrenze und Kosten über den Höchstbeträgen zu Hause. Ein Pflegetagegeld kann sie ausgleichen – und wird bei der Beihilfe nicht angerechnet (§ 59 Abs. 1 BVO RP). Mehr dazu im Ratgeber Pflegezusatzversicherung für Beamte. Den Ländervergleich bietet Beihilfe bei Pflege, den persönlichen Fahrplan der Pflegefall-Navigator.

Datenstand

Stand: Oktober 2026. BVO RP in der nichtamtlichen Lesefassung ab 01.01.2025 (Ministerium der Finanzen), LfF-Merkblatt Pflege Stand 01/2026, Leistungsbeträge des SGB XI seit 01.01.2025, Eigenanteile vdek zum 01.07.2026. Nicht im amtlichen Original geprüft: spätere Änderungen der BVO RP nach dem 01.01.2025.

Häufige Fragen

Wie viel Beihilfe gibt es in Rheinland-Pfalz bei Pflege?

Die Beihilfe zahlt Ihren persönlichen Bemessungssatz: 50 % als aktiver Beamter, 70 % als Pensionär, Ehepartner oder mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder. Die private Pflegepflichtversicherung trägt den Rest. Für Pflegedienste und im Pflegeheim geht Rheinland-Pfalz über die Beträge des SGB XI hinaus (BVO RP, Stand Oktober 2026).

Zahlt die Beihilfe in Rheinland-Pfalz das Pflegeheim?

Ja. Der Pflegesatz des Heims ist beihilfefähig; bleiben nach Beihilfe und Pflegeversicherung pflegebedingte Kosten ungedeckt, werden sie als ergänzende Beihilfe gezahlt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten über dem Eigenanteil werden ebenfalls als Beihilfe gewährt (§ 39 BVO RP).

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim mit Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie mit einem Angehörigen 40 %, mit mehreren 35 % Ihrer um 510 € (Pensionäre: 360 €) verminderten Einnahmen; Alleinstehende tragen 70 % ihrer Einnahmen. Alles darüber zahlt die Beihilfe (§ 39 Abs. 3 BVO RP).

Wie funktioniert die Pauschalbeihilfe in Rheinland-Pfalz?

Pflegen Angehörige, gibt es eine Pauschalbeihilfe bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI; das Pflegegeld der Versicherung wird angerechnet. Nach dem Antrag zahlt die Beihilfestelle sechs Monate lang Abschläge und fordert danach einen Antrag für diesen Zeitraum an (LfF-Merkblatt 01/2026).

Wird ein Pflegetagegeld auf die Beihilfe in Rheinland-Pfalz angerechnet?

Nein. Bei der Begrenzung der Beihilfe bleiben Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung unberücksichtigt (§ 59 Abs. 1 BVO RP).

Quellen

  1. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz – nichtamtliche Lesefassung ab 01.01.2025 (Ministerium der Finanzen) – abgerufen 19.10.2026
  2. Landesamt für Finanzen RLP: Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten (Stand 01/2026) – abgerufen 19.10.2026
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld – abgerufen 18.10.2026
  4. PKV-Verband: Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026
  5. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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