Inhalt (6 Abschnitte)
- In Schleswig-Holstein zahlt die Beihilfe bei Pflege 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und ab zwei Kindern, 80 % für Kinder; die erhöhten Sätze von 90 % gelten für Pflege nicht (DLZP, Stand Oktober 2026).
- Pauschale (Pflegegeld) und Pflegedienst sind in Höhe der SGB-XI-Beträge beihilfefähig: 347 € bis 990 € bzw. 796 € bis 2.299 € im Monat (§ 12a BhVO).
- Die Pauschale kann für bis zu sechs Monate im Voraus beantragt werden; die Kosten eines Hausnotrufs werden bei häuslicher Pflege vollständig erstattet (DLZP-Infoblatt 9502).
- Im Heim sind die Pauschalen von 131 € bis 2.096 € und der Leistungszuschlag beihilfefähig; eine weitere einkommensabhängige Beihilfe nach § 12c Abs. 2 und 3 BhVO prüft die Beihilfestelle automatisch.
- Anträge stellen Sie mit dem „Beihilfeantrag Pflege“ und dem Einstufungsbescheid der Versicherung; das Gutachten selbst wird nicht benötigt.
Bei der Beihilfe Pflege in Schleswig-Holstein zahlt die Beihilfe 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre und Ehepartner und 80 % für Kinder – die erhöhten 90-%-Sätze gelten für Pflege nicht. Die private Pflegepflichtversicherung trägt den Rest; Pauschale und Pflegedienst richten sich nach dem SGB XI, im Heim kommt eine einkommensabhängige Zusatzbeihilfe hinzu (BhVO SH, Stand Oktober 2026).
Gut zu wissen: Pflegegrad-Privat.de ist ein Informations- und Rechnerportal – kein Angebot des Landes Schleswig-Holstein, des Dienstleistungszentrums Personal (DLZP) oder eines Dienstherrn. Verbindlich entscheidet Ihre Beihilfestelle mit ihrem Bescheid.
Beihilfe Pflege Schleswig-Holstein: der Steckbrief 2026
Die Pflege regeln die §§ 12 bis 12d der Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO). Zuständig ist das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Kiel. Den Verordnungstext konnten wir nicht im amtlichen Original einsehen; die Angaben stammen aus Infoblatt und FAQ der Beihilfestelle.
| Punkt | Regel in Schleswig-Holstein |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 12–12d BhVO SH |
| Bemessungssatz Pflege | 50 % aktiv · 70 % Pension, Ehepartner, ab zwei Kindern · 80 % Kinder; keine 90-%-Erhöhung bei Pflege |
| Anteil der Pflegeversicherung | der Rest: 50 %, 30 % oder 20 % (Tarifstufe für Beihilfeberechtigte, MB/PPV 2026) |
| Pauschale (Pflegegeld) | 347 / 599 / 800 / 990 € (§ 12a Abs. 2) |
| Pflegedienst | bis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € (§ 12a Abs. 1) |
| Tages- und Nachtpflege | bis 721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 € (§ 12b) |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat, alle Pflegegrade, übertragbar (§ 12a Abs. 6) |
| Inkontinenzpauschale, Hausnotruf | 42 € im Monat ohne Nachweis; Hausnotruf vollständig erstattungsfähig (§ 12d Abs. 1) |
| Wohnumfeld, Wohngruppen | bis 4.180 € je Maßnahme; Wohngruppenzuschlag 224 € (§ 12d) |
| Pflegeheim | 131 / 805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 € + Leistungszuschlag; weitere einkommensabhängige Beihilfe (§ 12c) |
| Antragsfrist | 2 Jahre |
| Eigenanteil im Heim (Landesdurchschnitt) | 3.148 € im 1. Jahr, 2.079 € ab dem 4. Jahr (vdek, ohne Beihilfe) |
Die Beträge sind Gesamtbeträge aus der anteiligen Erstattung von Versicherung und Beihilfe.
Sätze bei Pflege: keine 90-%-Erhöhung
Schleswig-Holstein kennt seit 2022 für Krankheitskosten erhöhte Sätze von 90 % – für Ehepartner, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, und für Kinder ab drei Kindern. Bei der Pflege gelten diese Erhöhungen nicht: Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Der Satz von 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern gilt dagegen auch bei Pflege. Die private Pflegepflichtversicherung ist darauf abgestimmt und zahlt jeweils den Rest. Ihren Satz für Arzt- und Krankenhausrechnungen zeigt die Übersicht zur Beihilfe in Schleswig-Holstein.
Häusliche Pflege in Schleswig-Holstein
Zu Hause folgt Schleswig-Holstein den Beträgen des SGB XI und ergänzt einige praktische Leistungen. Die Pauschale bei Pflege durch Angehörige lässt sich für bis zu sechs Monate im Voraus beantragen; eine Auszahlungsmitteilung gibt es nur zu Beginn des Zeitraums. Bei einem durchgehenden Krankenhausaufenthalt von mehr als 28 Tagen ist die Beihilfestelle umgehend zu informieren.
- Pflegedienst: Rechnungen des ambulanten Dienstes einschließlich Pflegenachweis für einen Abrechnungsmonat gesammelt einreichen.
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, für alle Pflegegrade einschließlich Pflegegrad 1; nicht genutzte Beträge lassen sich in Folgemonate übertragen.
- Inkontinenzpauschale: 42 € im Monat ohne Nachweis, monatsweise zu beantragen.
- Hausnotruf: Die Kosten können bei häuslicher Pflege vollständig erstattet werden.
- Wohnumfeld: bis 4.180 € je Maßnahme, wenn die Versicherung zugestimmt hat.
Bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nennt das Infoblatt einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.386 € ab 01.07.2025. Das SGB XI sieht seit diesem Tag 3.539 € vor (§ 42a SGB XI). Wir gehen von einem veralteten Wert im Infoblatt aus – klären Sie den Betrag im Einzelfall mit der Beihilfestelle. Während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege kann ein hälftiges Pflegegeld gezahlt werden.
Pflegeheim: Beihilfe Pflege Schleswig-Holstein mit Zusatzbeihilfe
Im Heim sind die Pauschalen der Pflegeversicherung beihilfefähig – 131 € in Pflegegrad 1, 805 € bis 2.096 € in den Pflegegraden 2 bis 5 – und dazu der Leistungszuschlag von 15, 30, 50 oder 75 % auf den Pflegeanteil, je nach Aufenthaltsdauer. Den Zuschlag ermittelt die Pflegeversicherung, er steht auf der Monatsrechnung des Heims.
Darüber hinaus kann die Beihilfestelle nach § 12c Abs. 2 und 3 BhVO eine weitere Beihilfe zu den Heimkosten leisten. Sie wird einkommensabhängig berechnet und soll ein Existenzminimum sichern; das DLZP prüft sie beim Antrag auf vollstationäre Pflege automatisch mit, wenn Sie Ihre Einkommensnachweise beifügen.
Ein Beispiel für den belegten Teil (eigene Berechnung, Landesdurchschnitt vdek 01.07.2026): Bei einem Pensionär in Pflegegrad 3 im ersten Heimjahr sind die Pauschale von 1.319 € und der Leistungszuschlag von 267,30 € (15 % des Pflegeanteils von 1.782 €) beihilfefähig, zusammen 1.586,30 €. Die Beihilfe zahlt 70 % davon, also 1.110,41 €, die Versicherung 475,89 €. Der Eigenanteil liegt im Landesdurchschnitt bei 3.148 € – die Zusatzbeihilfe kann ihn je nach Einkommen senken.
Offener Punkt: Wie die Zusatzbeihilfe nach § 12c Abs. 2 und 3 BhVO genau berechnet wird, ist im Infoblatt nicht beziffert, und den Verordnungstext konnten wir nicht im Original prüfen. Wir nennen deshalb keine Prozentsätze. Die Beihilfestelle rechnet sie mit Ihrer Einkommenserklärung aus.
Wie andere Länder im Heim rechnen, zeigt der Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim; die Kosten Ihres Heims schätzt der Pflegekosten-Rechner.
So beantragen Sie Pflegebeihilfe beim DLZP
1 · Pflegeversicherung
Pflegegrad beim privaten Versicherer beantragen; begutachtet wird in der Regel durch MEDICPROOF.
2 · Beihilfeantrag Pflege
Immer den eigenen Vordruck „Beihilfeantrag Pflege“ nutzen und den Einstufungsbescheid beifügen – ohne Gutachten.
3 · Heim: drei Unterlagen
Einstufungsbescheid, Pflegesatzvereinbarung des Heims (Preisliste) und Einkommenserklärung mit Nachweisen; danach nur noch die Monatsrechnungen.
4 · Änderungen melden
Neue Pflegegrade, längere Krankenhausaufenthalte und Einkommensänderungen zeitnah mitteilen; Frist zwei Jahre.
Wie der Antrag bei der Versicherung abläuft, steht im Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen; die Aufteilung beim Pflegegeld zeigt Beihilfe zum Pflegegeld.
Gut versorgt – und die Lücke, die bleibt
Mit Beihilfe und privater Pflegeversicherung sind Beamte in Schleswig-Holstein bei den gesetzlichen Pflegeleistungen vollständig abgesichert. Offen bleibt vor allem der Eigenanteil im Heim, soweit die Zusatzbeihilfe nicht greift. Ein Pflegetagegeld kann ihn auffangen; mehr im Ratgeber Pflegezusatzversicherung für Beamte. Den Ländervergleich bietet Beihilfe bei Pflege, Ihren Fahrplan der Pflegefall-Navigator.
Datenstand
Stand: Oktober 2026. DLZP-Informationsblatt 9502 (Stand 12/2024) und DLZP-FAQ, Leistungsbeträge des SGB XI seit 01.01.2025, Eigenanteile vdek zum 01.07.2026. Nicht im amtlichen Original geprüft: Wortlaut der §§ 12–12d BhVO SH, Berechnung der Zusatzbeihilfe nach § 12c Abs. 2 und 3, Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laut Infoblatt (3.386 €).
Häufige Fragen
Welcher Beihilfesatz gilt in Schleswig-Holstein bei Pflege?
50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder. Die erhöhten Sätze von 90 % – für Ehepartner bei zwei oder mehr Kindern und für Kinder ab drei Kindern – gelten für Pflege nicht (DLZP, Stand Oktober 2026).
Kann ich das Pflegegeld bei der Beihilfe in Schleswig-Holstein im Voraus beantragen?
Ja. Die Pauschale lässt sich für bis zu sechs Monate im Voraus beantragen. Mit der letzten Zahlung fordert die Beihilfestelle Sie auf, einen neuen Antrag für die nächsten sechs Monate zu stellen und Änderungen mitzuteilen (DLZP-Infoblatt 9502).
Zahlt die Beihilfe in Schleswig-Holstein das Pflegeheim?
Ja. Beihilfefähig sind die Pauschalen der Pflegeversicherung von 805 € bis 2.096 € je Pflegegrad und der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Darüber hinaus kann die Beihilfestelle eine weitere, einkommensabhängige Beihilfe leisten (§ 12c Abs. 2 und 3 BhVO); dafür reichen Sie eine Einkommenserklärung ein.
Welche Unterlagen braucht die Beihilfestelle in Schleswig-Holstein bei Pflege?
Den Beihilfeantrag Pflege und beim ersten Antrag oder bei einer Änderung des Pflegegrades den Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung – das Gutachten wird nicht benötigt. Fürs Heim zusätzlich die Pflegesatzvereinbarung des Heims und die Einkommenserklärung mit Nachweisen.
Kann ich Pflegeaufwendungen per Beihilfe-App einreichen?
Laut Informationsblatt des Dienstleistungszentrums Personal (Stand 12/2024) ist eine Geltendmachung über die Beihilfe-App bei Pflege derzeit nicht möglich. Pflegeaufwendungen reichen Sie immer mit dem Beihilfeantrag Pflege ein.
Quellen
- DLZP Schleswig-Holstein: Informationsblatt Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit (9502, Stand 12/2024) – abgerufen 19.10.2026
- Landesportal Schleswig-Holstein: Beihilferecht – abgerufen 18.10.2026
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag – abgerufen 18.10.2026
- § 43c SGB XI – Leistungszuschlag – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.