Ratgeber

Pflegegrad Kind privat versichert: Antrag, Begutachtung und Leistungen in der PKV

Wenn ein Kind deutlich mehr Unterstützung braucht als Gleichaltrige, kann ein Pflegegrad die Familie spürbar entlasten. Für privat versicherte Kinder läuft der Weg über den privaten Versicherer und eine Begutachtung durch MEDICPROOF – mit Regeln, die speziell auf Kinder zugeschnitten sind. Hier lesen Sie, wie Sie vorgehen.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Pflegegrad Kind privat versichert: das Wichtigste
  2. Den Pflegegrad für Ihr Kind beantragen: so gehen Sie vor
  3. Wie Kinder begutachtet werden: der Vergleich mit Gleichaltrigen
  4. Babys und Kleinkinder bis 18 Monate: die Sonderregeln
  5. Diagnose oder Alltag? Was für den Pflegegrad zählt
  6. Leistungen für privat versicherte Kinder
  7. Unterstützung für pflegende Eltern
  8. Pflegereform 2027: Was Familien wissen sollten
  9. Die Familie gut absichern
Das Wichtigste in Kürze
  • Den Pflegegrad für ein privat versichertes Kind beantragen die Eltern beim privaten Versicherer des Kindes; die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt (MB/PPV 2026 § 3 Abs. 3).
  • Kinder werden laut MEDICPROOF immer zu Hause begutachtet, von speziell weitergebildeten Gutachtern; Telefon- und Videobegutachtung sind unter 14 Jahren ausgeschlossen (Begutachtungs-Richtlinien 2026).
  • Maßstab ist der Vergleich mit gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kindern (§ 15 Abs. 6 SGB XI); ab elf Jahren gelten dieselben Berechnungsregeln wie für Erwachsene.
  • Kinder bis 18 Monate werden nach Sonderregeln eingestuft und erhalten bei gleicher Punktzahl einen Pflegegrad höher (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
  • Die Leistungen sind dieselben wie für Erwachsene, etwa 347 bis 990 € Pflegegeld im Monat; bei Kindern von Beamten zahlt die Beihilfe meist 80 %, die private Pflegepflichtversicherung 20 %.

Einen Pflegegrad für ein privat versichertes Kind beantragen die Eltern beim privaten Versicherer des Kindes; begutachtet wird laut MEDICPROOF immer zu Hause, von speziell weitergebildeten Gutachtern. Maßstab ist der Vergleich mit gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kindern, für Kinder bis 18 Monate gelten Sonderregeln (§ 15 Abs. 6, 7 SGB XI). Die Leistungen sind dieselben wie bei Erwachsenen – bei Kindern von Beamten meist zu 80 % von der Beihilfe (Stand Oktober 2026).

Pflegegrad Kind privat versichert: das Wichtigste

Auch Kinder können pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sein – etwa wenn sie dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, deutlich mehr Hilfe brauchen als andere Kinder ihres Alters. Für privat versicherte Kinder gelten dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 Nr. 1 SGB XI). Die private Pflegepflichtversicherung zahlt die Leistungen in gleicher Höhe, als Kostenerstattung.

Zwei Punkte machen die private Pflegeversicherung für Familien besonders angenehm: Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI; MB/PPV § 8), und die Wartezeit gilt für versicherte Kinder als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt (MB/PPV § 3 Abs. 3). Bei Neugeborenen beginnt der Schutz ohne Risikozuschläge mit der Geburt, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Monate versichert ist; anmelden sollten Sie das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt (MB/PPV § 2 Abs. 2). Für die Krankenversicherung gilt Entsprechendes: Die Kindernachversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit möglich, wenn das Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird (§ 198 VVG).

Den Pflegegrad für Ihr Kind beantragen: so gehen Sie vor

1 · Antrag stellen

Rufen Sie den Versicherer an oder schreiben Sie eine E-Mail: Sie beantragen Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung für Ihr Kind. Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.

2 · Unterlagen sammeln

Arztberichte, Entlassungsbriefe, Therapie- und Förderpläne, Berichte aus Kita, Schule oder Frühförderung, das Vorsorgeheft und ein Pflegetagebuch.

3 · Begutachtung zu Hause

Ein speziell weitergebildeter Gutachter kommt zu Ihnen. Beide Eltern oder die Hauptpflegeperson sollten dabei sein.

4 · Leistungsmitteilung

Der Versicherer teilt den Pflegegrad mit, spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c SGB XI).

5 · Beihilfe und Beratung

Beamtenfamilien beantragen zusätzlich Pflegebeihilfe. Die kostenlose Pflegeberatung hilft, Leistungen und Entlastung zu planen.

Den allgemeinen Weg vom Antrag bis zum Bescheid beschreibt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen.

Wie Kinder begutachtet werden: der Vergleich mit Gleichaltrigen

Die Begutachtung folgt grundsätzlich denselben sechs Modulen wie bei Erwachsenen. Der wesentliche Unterschied: Bewertet wird allein die Abweichung von der Selbständigkeit und den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder (§ 15 Abs. 6 SGB XI; MEDICPROOF). Was auch gesunde Kinder in einem bestimmten Alter noch nicht allein können, zählt nicht. MEDICPROOF vermittelt Kinderbegutachtungen an speziell weitergebildete Gutachter, weil sie schwieriger und zeitaufwendiger sind als die von Erwachsenen.

Altersabhängige Module

Mobilität, Kognition und Kommunikation, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung werden mit dem Entwicklungsstand Gleichaltriger verglichen (Begutachtungs-Richtlinien 2026).

Altersunabhängige Module

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3) sowie krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (Modul 5) werden bei jedem Kind ohne Altersgrenze bewertet.

Was Eltern leisten

Behandlungspflegerische Hilfen der Eltern, etwa Messungen, Spritzen oder therapeutische Übungen, und die Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Frühförderterminen fließen ein.

Ab elf Jahren

Ab elf Jahren gelten dieselben Berechnungsregeln wie für Erwachsene; bis 18 Jahre wird das Formulargutachten für Kinder genutzt.

Bei der Vorgeschichte fragt der Gutachter nach dem Verlauf von Schwangerschaft und Geburt und lässt sich, wenn möglich, das Vorsorgeheft zeigen; er beschreibt die Entwicklung von Motorik, Ernährung, Sauberkeit, Sprache, Denken und Sozialverhalten und die bisherige Förderung (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kap. 6). Telefon- und Videobegutachtungen sind bei Kindern unter 14 Jahren ausgeschlossen; MEDICPROOF begutachtet alle Kinder vor Ort. Welche Fragen in jedem Modul gestellt werden, erklärt der Ratgeber Welche Fragen stellt MEDICPROOF?

Babys und Kleinkinder bis 18 Monate: die Sonderregeln

Weil alle Säuglinge in allen Bereichen auf Hilfe angewiesen sind, könnten sie nach den normalen Regeln kaum einen Pflegegrad erreichen. Deshalb gibt es Sonderregeln (§ 15 Abs. 7 SGB XI; Begutachtungs-Richtlinien 2026):

Sonderregeln für die Einstufung von Kindern bis 18 Monate nach § 15 Abs. 7 SGB XI, Anlage 1 und Begutachtungs-Richtlinien 2026, Stand Oktober 2026.
RegelInhalt
Bewertete Bereichedie altersunabhängigen Module 3 und 5; statt der Selbstversorgung nur die Frage nach gravierenden Problemen bei der Nahrungsaufnahme
Nahrungsaufnahme (Kriterium 4.K)pauschal 20 Einzelpunkte, wenn ein außergewöhnlich pflegeintensiver Hilfebedarf besteht
Einstufungab 12,5 Punkten Pflegegrad 2, ab 27 Pflegegrad 3, ab 47,5 Pflegegrad 4, ab 70 Pflegegrad 5 – eine Stufe höher als bei älteren Kindern
DauerVerbleib im Pflegegrad bis zum 18. Lebensmonat ohne neue Begutachtung, sofern keine Höherstufung beantragt wird
Danachreguläre Einstufung nach den allgemeinen Schwellen, ohne dass eine erneute Begutachtung nötig ist

Eine neue Begutachtung vor dem 18. Lebensmonat erfolgt nur, wenn relevante Änderungen zu erwarten sind, etwa nach einer erfolgreichen Operation (Begutachtungs-Richtlinien 2026).

Diagnose oder Alltag? Was für den Pflegegrad zählt

Eltern fragen oft, ob eine bestimmte Diagnose – etwa ADHS, Autismus, Diabetes oder eine Entwicklungsverzögerung – „für einen Pflegegrad reicht“. Die ehrliche Antwort: Eine Diagnose allein entscheidet nicht. Maßgeblich ist, wie stark die Selbständigkeit im Alltag im Vergleich zu Gleichaltrigen eingeschränkt ist und wie oft Unterstützung nötig ist. Zwei Kinder mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche Ergebnisse haben. Wir geben hier bewusst keine Einschätzung zu einzelnen Erkrankungen.

Was helfen kann, ist eine gute Dokumentation: Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen zeigt, wobei Ihr Kind mehr Hilfe braucht als andere Kinder seines Alters – beim Anziehen, Essen, bei der Orientierung, bei Wutanfällen oder nächtlicher Unruhe, bei Medikamenten und Therapien. Eine Orientierung über die Module gibt der Pflegegrad-Rechner. Er rechnet nach den allgemeinen Regeln; den Vergleich mit gleichaltrigen Kindern und die Sonderregeln bis 18 Monate bildet er nicht ab. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Leistungen für privat versicherte Kinder

Ist ein Pflegegrad festgestellt, stehen dieselben Leistungen zur Verfügung wie für Erwachsene – in der privaten Pflegepflichtversicherung als Kostenerstattung in gleicher Höhe.

Monatliche Leistungen nach §§ 36, 37, 45b SGB XI und Aufteilung bei Kindern von Beamten (Beihilfe 80 %, Tarifstufe PVB 20 %), Stand Oktober 2026; Aufteilung eigene Berechnung.
PflegegradPflegegelddavon Versicherung (20 %)davon Beihilfe (80 %)Pflegedienst bis
2347 €69,40 €277,60 €796 €
3599 €119,80 €479,20 €1.497 €
4800 €160,00 €640,00 €1.859 €
5990 €198,00 €792,00 €2.299 €

Dazu kommen in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat und Zuschüsse von bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme, ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wie viel Pflegegeld mit Beihilfe genau ankommt, rechnet der Pflegegeld-Rechner; wie Bund und Länder bei Pflege rechnen, steht im Ratgeber Beihilfe bei Pflege.

Unterstützung für pflegende Eltern

  • Rentenversicherung: Wer ein Kind ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, wird rentenversichert – die Beiträge zahlt der private Versicherer (§ 3 SGB VI; § 44 SGB XI).
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu zehn Arbeitstage Freistellung in einer akuten Pflegesituation (§ 2 PflegeZG); das Pflegeunterstützungsgeld zahlt der private Pflegeversicherer des Kindes (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
  • Pflegeberatung: compass bietet nach Angaben des PKV-Verbands eigene Beratungen für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen – kostenfrei, telefonisch, per Video oder zu Hause.
  • Beratungsbesuche: Wer Pflegegeld bezieht, ruft halbjährlich eine Beratung zu Hause ab (§ 37 Abs. 3 SGB XI) – eine gute Gelegenheit, Fragen zur Entlastung zu klären.

Mehr zur kostenlosen Beratung lesen Sie im Ratgeber compass private Pflegeberatung.

Pflegereform 2027: Was Familien wissen sollten

Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sieht ab 2027 ein Sozialraumbudget statt des Entlastungsbetrags vor: bis zu 175 € im Monat ab 25 Jahren und bis zu 300 € im Monat für Pflegebedürftige unter 25 Jahren, also bis zu 3.600 € im Jahr – allerdings erst ab Pflegegrad 2 und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Außerdem sollen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen; für Kinder bis 18 Monate auf 15, 30, 50 und 70 Punkte für die Pflegegrade 2 bis 5. Wer bereits eingestuft ist, soll Bestandsschutz erhalten. Begutachtungen von Kindern nennt die Entwurfsbegründung als mögliches Kriterium für eine besonders dringliche Entscheidung. Alle Angaben sind Entwurf; die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Die Familie gut absichern

Für Familien ist die private Kranken- und Pflegeversicherung in vielem stark: Kinder sind in der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei, die Kindernachversicherung gelingt ohne Gesundheitsprüfung, und bei Beamten trägt die Beihilfe 80 % der Pflegeleistungen für Kinder. Wenn ein Kind Pflege braucht, rücken oft auch andere Fragen in den Blick: Reicht die eigene Absicherung der Eltern, falls sie selbst ausfallen? Passt der Beitrag langfristig ins Budget? Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft das auf Wunsch kostenlos mit Ihnen. Ihren Fahrplan mit allen Fristen zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator – ohne Gesundheitsfragen. Wie der Termin abläuft, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen Pflegegrad für mein privat versichertes Kind?

Bei dem privaten Versicherer, bei dem Ihr Kind pflegeversichert ist – meist derselbe wie bei dem privat versicherten Elternteil. Der Antrag kann zunächst formlos per Telefon, E-Mail oder Fax gestellt werden; der Versicherer schickt dann ein Formular und beauftragt die Begutachtung, in der Regel durch MEDICPROOF.

Wie wird ein Kind bei MEDICPROOF begutachtet?

Immer im Wohnbereich und durch speziell weitergebildete Gutachter (MEDICPROOF). Der Gutachter vergleicht die Selbständigkeit Ihres Kindes mit der von gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kindern (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Dabei zählen auch Hilfen, die Eltern bei Therapien leisten, und die Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Frühförderterminen.

Bekommt ein Kind mit ADHS einen Pflegegrad?

Das lässt sich nicht an der Diagnose festmachen. Für den Pflegegrad zählt allein, wie stark die Selbständigkeit im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern beeinträchtigt ist und wie viel Unterstützung im Alltag nötig ist – gemessen in den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments. Ob das bei Ihrem Kind der Fall ist, kann nur die Begutachtung klären.

Gibt es für Babys einen Pflegegrad?

Ja. Für Kinder bis 18 Monate gelten Sonderregeln: Bewertet werden vor allem die altersunabhängigen Module 3 und 5 sowie gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme; bei gleicher Punktzahl gibt es einen Pflegegrad höher als bei älteren Kindern (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Ohne erneute Begutachtung erfolgt nach 18 Monaten die reguläre Einstufung.

Wie viel Pflegegeld bekommt ein privat versichertes Kind?

Dasselbe wie Erwachsene: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat (§ 37 SGB XI, Stand Oktober 2026). Bei Kindern von Beamten zahlt die private Pflegepflichtversicherung in der Regel 20 % und die Beihilfe 80 %.

Werden pflegende Eltern rentenversichert?

Ja, wenn sie ein Kind ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegen und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind – ausdrücklich auch, wenn der Anspruch aus einer privaten Pflegepflichtversicherung besteht; die Beiträge zahlt dann der private Versicherer (§ 3 SGB VI; § 44 SGB XI).

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (Abs. 6 und 7: Kinder) – abgerufen 18.10.2026
  2. Anlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte, Kriterium 4.K – abgerufen 18.10.2026
  3. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 (Kap. 6 Kinder, Kap. 7.1.2) – in Kraft seit 01.10.2026
  4. MEDICPROOF: Begutachtung – Begutachtung von Kindern – abgerufen 18.10.2026
  5. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – §§ 2, 3, 8; abgerufen 18.10.2026
  6. § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern) – abgerufen 18.10.2026
  7. § 37 SGB XI – Pflegegeld – abgerufen 18.10.2026
  8. § 3 SGB VI – Versicherungspflicht von Pflegepersonen – abgerufen 18.10.2026
  9. § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 19.10.2026
  10. PKV-Verband: compass private pflegeberatung (Beratung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern) – abgerufen 18.10.2026
  11. Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (Sozialraumbudget bis 25 Jahre) – 30.09.2026; Entwurf
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Privat versichert und plötzlich ein Pflegefall?

Der Pflegefall-Navigator ordnet die nächsten Schritte, rechnet Erstattung und Eigenanteil und zeigt, wie Sie den PKV-Beitrag im Blick behalten – für Eltern, Partner oder Sie selbst.

Pflegefall-Navigator starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Pflegefall-Navigator starten – kostenlos