Ratgeber

compass Pflegeberatung: Erfahrungen, Leistungen und Ablauf der kostenlosen Beratung für Privatversicherte

Wer privat versichert ist und plötzlich mit einem Pflegefall zu tun hat, muss nicht allein durch Anträge, Leistungen und Angebote finden: Für alle Privatversicherten gibt es eine kostenlose Pflegeberatung – am Telefon, per Video oder zu Hause. Hier lesen Sie, was sie leistet, welche Erfahrungen sich belegen lassen und wie Sie das Gespräch für sich nutzen.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. compass Pflegeberatung: Erfahrungen und Fakten im Überblick
  2. Wer ist compass – und für wen ist die Beratung?
  3. Ihr Anspruch: Was die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI umfasst
  4. So läuft die Beratung ab
  5. Beratungsbesuche bei Pflegegeld: Pflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  6. Was die Erfahrungen mit compass belegen – und was nicht
  7. Was compass nicht übernimmt – und wer dann hilft
  8. Pflegereform 2027: Aus der Beratung soll Pflegebegleitung werden
  9. Gut vorbereitet ins Beratungsgespräch
Das Wichtigste in Kürze
  • Die compass private pflegeberatung GmbH, eine Tochter des PKV-Verbands mit Sitz in Köln, erfüllt seit 2009 den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) für alle privaten Pflegeversicherer.
  • Die Beratung ist kostenfrei, findet telefonisch, per Video oder vor Ort statt und ist am Telefon auf Wunsch anonym; Beratungsinhalte werden nicht an den Versicherer weitergegeben (compass; PKV-Verband).
  • Nach einem Leistungsantrag muss der Versicherer binnen zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder Beratungsstellen benennen, die Sie auf seine Kosten nutzen können (MB/PPV 2026 § 4 Abs. 18).
  • compass führt nach Angaben des PKV-Verbands mehr als 200.000 Beratungsgespräche im Jahr (2022: 215.000); 2024 waren es mehr als viermal so viele Gespräche nach § 7a SGB XI wie vierzehn Jahre zuvor.
  • Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen, bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Die compass private pflegeberatung erfüllt seit 2009 für alle privaten Pflegeversicherer den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenfrei, telefonisch, per Video oder zu Hause, am Telefon auf Wunsch anonym. Belegte Erfahrungswerte: mehr als 200.000 Beratungsgespräche im Jahr und ein laut PKV-Verband mehrfach extern bestätigter, bundesweit einheitlicher Standard; Beratungsinhalte gehen nicht an den Versicherer (Stand Oktober 2026).

Hinweis: Pflegegrad-Privat.de ist ein kostenloses Informationsportal und kein Angebot der compass private pflegeberatung GmbH. Wir beschreiben das Angebot nach öffentlich zugänglichen Angaben; einen Beratungstermin vereinbaren Sie über Ihren Versicherer oder direkt bei compass.

compass Pflegeberatung: Erfahrungen und Fakten im Überblick

seit 2009
berät compass im Auftrag aller privaten Pflegeversicherer nach § 7a SGB XI
PKV-Verband
200.000+
Beratungsgespräche pro Jahr (2022: 215.000)
PKV-Verband
mehr als 4-mal
so viele Gespräche nach § 7a SGB XI wie vierzehn Jahre zuvor (Stand 2024)
compass, Zahlen und Fakten
400+
Gremien, Pflegekonferenzen und Arbeitskreise, in denen compass-Berater vor Ort aktiv sind
compass

Wer nach „compass Pflegeberatung Erfahrungen“ sucht, möchte vor allem wissen: Hilft das wirklich, und lohnt sich der Anruf? Die belegbaren Fakten sprechen dafür. Die Pflegeberatung erfolge bundesweit auf einem einheitlich hohen Standard, was externe Einrichtungen wie die Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mehrfach bestätigt hätten, schreibt der PKV-Verband. Der Gesetzgeber hat das Konzept der aufsuchenden Pflegeberatung von compass zum Vorbild genommen und auch in der sozialen Pflegeversicherung einen Anspruch auf häusliche Beratung verankert (PKV-Verband).

Wer ist compass – und für wen ist die Beratung?

Die compass private pflegeberatung GmbH mit Sitz in Köln ist eine Tochter des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Die privaten Versicherer haben sie gemeinsam gegründet, um den Beratungsanspruch ihrer Versicherten bundesweit einheitlich zu erfüllen. MEDICPROOF, der Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung, bezeichnet compass als Schwesterunternehmen; beide arbeiten eng zusammen (PKV-Verband).

  • Privatversicherte und Beihilfeberechtigte mit privater Pflegepflichtversicherung – vor, während und nach dem Pflegeantrag.
  • Angehörige, die die Pflege von Eltern, Partner oder Kind organisieren.
  • Vorsorglich Interessierte, die sich vorbereiten möchten (compass).
  • Gesetzlich Versicherte können die kostenlose Telefonberatung ebenfalls nutzen (PKV-Verband).

Es gibt außerdem Beratungen für besondere Situationen, etwa für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen, für Gehörlose, zum Thema Demenz und für die letzte Lebensphase (PKV-Verband). Wie sich die Beratung in den gesamten Antrag einfügt, zeigt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen.

Beratung schon vor dem Antrag

Sie müssen nicht warten, bis der Pflegeantrag gestellt ist. Versicherte können sich schon vorher bei compass informieren und zur Antragstellung beraten lassen, schreibt MEDICPROOF. Nach Angaben des PKV-Verbands können Ratsuchende dort ihre Situation schildern und eine erste Einschätzung erhalten, ob und inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegen könnte. Gerade für Angehörige, die weit weg wohnen oder noch unsicher sind, ob ein Antrag schon sinnvoll ist, ist das ein guter erster Schritt. Den Antrag selbst stellen Sie dann bei Ihrem Versicherer; Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.

Ihr Anspruch: Was die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI umfasst

Pflegeberatung ist kein freiwilliger Service, sondern ein Rechtsanspruch. Die Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung beschreiben ihn genau: individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten (MB/PPV 2026 § 4 Abs. 18).

Inhalt des Anspruchs auf Pflegeberatung nach MB/PPV 2026 § 4 Abs. 18 und § 7a SGB XI, Stand Oktober 2026.
BausteinWas das heißt
Bedarf erfassenHilfebedarf systematisch analysieren – unter Berücksichtigung des Gutachtens
Pflege- und Hilfekonzeptindividueller Plan mit Versicherungs- und Sozialleistungen, Prävention, Reha und weiteren Hilfen
Umsetzung begleitenauf die nötigen Maßnahmen hinwirken, Durchführung überwachen, bei Veränderungen anpassen
Komplexe FälleHilfeprozess auswerten und dokumentieren
Entlastungüber Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informieren
Terminbinnen zwei Wochen nach Antragseingang – oder Benennung von Beratungsstellen auf Kosten des Versicherers
Ortauf Wunsch dort, wo gepflegt wird, telefonisch oder digital; Angehörige können einbezogen werden

So läuft die Beratung ab

1 · Kontakt

Nach einem Pflegeantrag meldet sich Ihr Versicherer mit einem Beratungsangebot. Sie können compass aber auch schon vor dem Antrag anrufen oder online einen Rückruf buchen.

2 · Erstgespräch

Die Beraterin oder der Berater fragt nach Ihrer Situation und Ihren Fragen – auf Wunsch anonym am Telefon.

3 · Termin vor Ort oder per Video

Für die Organisation der Pflege kommt ein Berater aus Ihrer Region nach Hause oder schaltet sich per Video zu; Angehörige können dabei sein.

4 · Plan und Begleitung

Gemeinsam entsteht ein Plan für Leistungen, Dienste und Entlastung. Bei Bedarf berät compass mehrfach oder über einen längeren Zeitraum (compass).

Zu den am häufigsten nachgefragten Themen gehören die Unterstützung der Pflege durch Familie und Ehrenamt, die Finanzierung der Pflege durch die Leistungsträger sowie die Regeln zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen (compass). Wer vor der Begutachtung steht, kann sich auch dazu beraten lassen; wie der Termin selbst abläuft, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung.

Beratungsbesuche bei Pflegegeld: Pflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Neben der Pflegeberatung gibt es Beratungsbesuche in der eigenen Wohnung. Wer Pflegegeld bezieht, muss sie abrufen. Übernehmen können sie zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder die Pflegeberater der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV § 4 Abs. 4); der PKV-Verband nennt dafür compass als Ansprechpartner.

Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Stand Oktober 2026.
SituationBeratungsbesuch
Pflegegeld, Pflegegrad 2 oder 3halbjährlich verpflichtend
Pflegegeld, Pflegegrad 4 oder 5halbjährlich verpflichtend, vierteljährlich möglich
Pflegegrad 1Anspruch auf eine Beratung halbjährlich
Pflegedienst (Sachleistung)halbjährlich möglich
Videoauf Wunsch jede zweite Beratung per Video bis 31.03.2027; die erste immer zu Hause

Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und die Pflegenden praktisch unterstützen. Wer die Pflichtberatung nicht abruft, dem wird das Pflegegeld angemessen gekürzt und im Wiederholungsfall nicht mehr gezahlt (MB/PPV § 4 Abs. 4) – vereinbaren Sie die Termine deshalb rechtzeitig.

Was die Erfahrungen mit compass belegen – und was nicht

Viele Menschen suchen nach persönlichen Berichten. Auf der eigenen Website veröffentlicht compass Rückmeldungen von Ratsuchenden; als neutraler Beleg eignen sie sich aber nur begrenzt, weil der Anbieter sie selbst auswählt. Aussagekräftiger sind Angaben, die sich überprüfen lassen oder von Dritten stammen:

Externe Bestätigung

Ein bundesweit einheitlich hoher Standard, laut PKV-Verband mehrfach bestätigt durch die Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft.

Wachsende Nachfrage

2024 mehr als viermal so viele Beratungsgespräche nach § 7a SGB XI wie vierzehn Jahre zuvor (compass).

Vertraulichkeit

Keine Weitergabe von Beratungsinhalten an den Versicherer, Telefonberatung auf Wunsch anonym (compass).

Regional vernetzt

Berater kennen die Angebote vor Ort und sind in über 400 Gremien und Arbeitskreisen aktiv (compass).

Ob die Beratung Ihnen persönlich hilft, hängt auch von der Vorbereitung ab: Wer seine Fragen notiert und die Unterlagen bereithält, bekommt konkretere Antworten. Hat ein Gespräch nicht weitergeholfen, sprechen Sie das offen an – die Beratung kann auch mehrfach oder über einen längeren Zeitraum stattfinden (compass).

Was compass nicht übernimmt – und wer dann hilft

  • Den Pflegegrad feststellen: Das macht der Gutachter im Auftrag des Versicherers, meist von MEDICPROOF – mehr im Ratgeber MEDICPROOF.
  • Rechtsberatung zu Einwänden oder Klage: Hier helfen Sozialverbände wie VdK oder SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
  • Tarif- und Beitragsfragen: Ob ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer den PKV-Beitrag im Alter senkt (§ 204 VVG), ob eine Pflegezusatzversicherung die eigene Lücke schließt oder welche Beihilfe-Ergänzung passt, ist Versicherungsberatung. Dafür spricht auf Wunsch ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kostenlos mit Ihnen.

Was die Pflege im Monat kostet, können Sie vorab mit dem Pflegekosten-Rechner durchspielen; ob der PKV-Beitrag im Pflegefall noch zur Rente passt, zeigt der Beitrags-Check im Pflegefall.

Pflegereform 2027: Aus der Beratung soll Pflegebegleitung werden

Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 will die Pflegeberatung zu einer fachlichen Pflegebegleitung ausbauen (§ 7c neu), die erst ab 2029 vollständig gelten soll. Bis Ende 2028 soll die Pflegeberatung nach dem bisherigen § 7a weiter gelten (§ 144 Abs. 4 neu). Wer erstmals Pflegegeld in Pflegegrad 2 oder 3 bezieht, soll übergangsweise bis zu zwei zusätzliche Beratungseinsätze in den ersten drei Monaten abrufen können. Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen und durch Pflegebegleitung ersetzt werden. Alle Angaben sind Entwurf; den Stand verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027.

Gut vorbereitet ins Beratungsgespräch

  • Ihre wichtigsten Fragen notieren – zu Antrag, Leistungen, Diensten, Entlastung
  • Leistungsmitteilung und Gutachten bereitlegen, falls schon vorhanden
  • Pflegetagebuch und Medikamentenplan griffbereit haben
  • bei Beamten: Beihilfebescheid mit Bemessungssatz
  • klären, wer in der Familie welche Aufgaben übernehmen kann
  • Vollmacht bereithalten, wenn Sie für einen Angehörigen sprechen

Wie Angehörige den Pflegefall der Eltern Schritt für Schritt organisieren, zeigt der Ratgeber Pflegefall der Eltern – privat versichert. Ihren persönlichen Fahrplan mit Fristen, Erstattung und Kosten erstellt der kostenlose Pflegefall-Navigator in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Welche Erfahrungen gibt es mit der compass Pflegeberatung?

Belegbar sind vor allem diese Punkte: compass führt nach Angaben des PKV-Verbands mehr als 200.000 Gespräche im Jahr, und externe Einrichtungen wie die Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft haben laut PKV-Verband mehrfach einen bundesweit einheitlich hohen Standard bestätigt. Einzelne Erfahrungsberichte veröffentlichen wir nicht, weil wir sie nicht prüfen können.

Ist die compass Pflegeberatung kostenlos?

Ja. Die Pflegeberatung ist für Privatversicherte und ihre Angehörigen kostenfrei; sie erfüllt den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die telefonische Beratung können auch gesetzlich Versicherte nutzen (PKV-Verband).

Kommt compass auch nach Hause?

Ja. compass berät telefonisch, per Video und vor Ort; nach den Musterbedingungen erfolgt die Pflegeberatung auf Wunsch dort, wo die Pflege stattfindet, oder telefonisch (MB/PPV § 4 Abs. 18). Auf Wunsch werden Angehörige oder weitere Personen einbezogen.

Erfährt mein Versicherer, was ich mit compass bespreche?

Nach Angaben von compass werden keine Beratungsinhalte an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet, und die Inhalte werden vertraulich behandelt. Die telefonische Beratung ist auf Wunsch auch anonym möglich.

Hilft compass auch beim PKV-Beitrag oder bei einer Pflegezusatzversicherung?

compass berät zur Pflege: Leistungen, Organisation, Angebote vor Ort. Fragen zum Tarif, zum PKV-Beitrag im Alter oder zu einer Pflegezusatz- oder Beihilfe-Ergänzungsversicherung gehören zu einer Versicherungsberatung. Dafür vermittelt Pflegegrad-Privat.de auf Wunsch einen spezialisierten Experten aus seinem Partnernetzwerk.

Quellen

  1. § 7a SGB XI – Pflegeberatung – abgerufen 18.10.2026
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld, Beratung in der eigenen Häuslichkeit (Abs. 3) – abgerufen 18.10.2026
  3. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – § 4 Abs. 18; abgerufen 18.10.2026
  4. PKV-Verband: compass private pflegeberatung (Kurzportrait) – abgerufen 18.10.2026
  5. compass private pflegeberatung: Das ist Pflegeberatung – abgerufen 18.10.2026
  6. compass private pflegeberatung: Darum gibt es uns – abgerufen 18.10.2026
  7. compass private pflegeberatung: Zahlen und Fakten – abgerufen 18.10.2026
  8. PKV-Verband (privat-patienten.de): Abrechnung von Pflegeleistungen, Beratungstermine – abgerufen 18.10.2026
  9. MEDICPROOF: Begutachtung (Hinweis auf compass als Schwesterunternehmen) – abgerufen 18.10.2026
  10. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), § 7c neu, § 144 Abs. 4 neu – Kabinettsbeschluss 30.09.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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