Inhalt (9 Abschnitte)
- Eigenanteil Pflegeheim privat versichert: die Zahlen 2026 je Bundesland
- Woraus der Eigenanteil im Pflegeheim besteht
- Leistungszuschlag: So sinkt der Eigenanteil Jahr für Jahr
- Abwesenheit, Heimwechsel, Sterbefall: Wie lange der Eigenanteil läuft
- Zahlen Privatversicherte einen anderen Eigenanteil?
- Eigenanteil berechnen: Schritt für Schritt
- Eigenanteil mit Beihilfe: Für Beamte oft deutlich weniger
- Wenn der Eigenanteil zu hoch ist: drei Wege
- Den Eigenanteil von morgen absichern
- Der Eigenanteil im Pflegeheim lag am 01.07.2026 im ersten Jahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat, ab dem vierten Jahr bei 2.111 € (vdek).
- Er besteht aus dem Pflegeanteil nach Leistungszuschlag (Bundesschnitt vor Zuschlag 2.088 €), Unterkunft und Verpflegung (1.068 €) und Investitionskosten (521 €).
- Privatversicherte zahlen denselben Eigenanteil wie gesetzlich Versicherte, weil die private Pflegepflichtversicherung gleichwertige Leistungen bieten muss (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
- Der Pflegeanteil ist in einem Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch; der Leistungszuschlag senkt ihn um 15 % im ersten, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI).
- Die Spanne im ersten Jahr reicht von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen; Beamte zahlen mit Beihilfe je nach Land deutlich weniger.
Der Eigenanteil im Pflegeheim ist für Privatversicherte genauso hoch wie für gesetzlich Versicherte: Am 01.07.2026 lag er im ersten Jahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat und sank ab dem vierten Jahr auf 2.111 €. Er setzt sich aus dem Pflegeanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen (vdek; §§ 23, 43c SGB XI).
Eigenanteil Pflegeheim privat versichert: die Zahlen 2026 je Bundesland
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wertet zweimal im Jahr aus, was Heimbewohner selbst zahlen. Die Werte zum 01.07.2026 gelten für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 – unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
| Land | Pflegeanteil (EEE) | Unterkunft + Verpflegung | Investitionskosten | 1. Jahr | ab 4. Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 2.088 (150) | 1.068 | 521 | 3.364 | 2.111 |
| Baden-Württemberg | 2.401 (164) | 1.153 | 463 | 3.657 | 2.216 |
| Bayern | 2.185 (123) | 979 | 434 | 3.270 | 1.959 |
| Berlin | 2.410 (239) | 870 | 469 | 3.388 | 1.942 |
| Brandenburg | 2.172 (129) | 972 | 332 | 3.150 | 1.847 |
| Bremen | 2.296 (179) | 1.179 | 630 | 3.761 | 2.383 |
| Hamburg | 2.159 (229) | 1.074 | 572 | 3.481 | 2.186 |
| Hessen | 2.233 (174) | 1.005 | 528 | 3.431 | 2.091 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2.070 (148) | 901 | 371 | 3.032 | 1.790 |
| Niedersachsen | 1.862 (136) | 857 | 568 | 3.008 | 1.891 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.983 (173) | 1.331 | 654 | 3.671 | 2.481 |
| Rheinland-Pfalz | 1.766 (145) | 1.280 | 508 | 3.289 | 2.230 |
| Saarland | 2.176 (254) | 1.271 | 574 | 3.695 | 2.389 |
| Sachsen | 2.136 (135) | 881 | 455 | 3.152 | 1.870 |
| Sachsen-Anhalt | 1.993 (104) | 852 | 345 | 2.891 | 1.695 |
| Schleswig-Holstein | 1.782 (76) | 1.060 | 573 | 3.148 | 2.079 |
| Thüringen | 2.045 (122) | 971 | 454 | 3.163 | 1.936 |
Im Bundesschnitt ist der Eigenanteil im ersten Jahr binnen zwölf Monaten um 256 € gestiegen. Der Pflegeanteil nach 15 % Zuschlag lag bei 1.775 € (Vorjahr 1.583 €), Unterkunft und Verpflegung bei 1.068 € (1.018 €), die Investitionskosten bei 521 € (507 €). Ein Heim kann deutlich vom Landesdurchschnitt abweichen – maßgeblich ist immer Ihr Heimvertrag.
Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr nach Bundesland
Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, nach 15 % Leistungszuschlag
Verband der Ersatzkassen (vdek), Finanzielle Belastung im Pflegeheim, 01.07.2026.
Woraus der Eigenanteil im Pflegeheim besteht
Pflegeanteil (EEE)
Der Teil der Pflegekosten, den die Pauschale der Pflegeversicherung nicht deckt – einschließlich Ausbildungsumlage. Er ist in einem Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch und wird durch den Leistungszuschlag gesenkt.
Unterkunft und Verpflegung
Zimmer, Reinigung, Wäsche und Mahlzeiten. Diesen Teil zahlen Bewohner selbst; der Leistungszuschlag gilt hier nicht.
Investitionskosten
Anteil an Bau, Modernisierung und Ausstattung des Heims. Einige Länder fördern ihn nach Landesrecht; die Bundesbeihilfe rechnet solche Zuschüsse an (§ 39 Abs. 2 BBhV).
Die Ausbildungsumlage, mit der Heime die Ausbildung von Pflegefachkräften finanzieren, steckt im Pflegeanteil. Sie lag am 01.07.2026 im Bundesschnitt bei 150 € im Monat und reichte von 76 € in Schleswig-Holstein bis 254 € im Saarland (vdek). Weil sie Teil des Pflegeanteils ist, senkt der Leistungszuschlag auch sie.
Nicht zum Eigenanteil gehören Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI – etwa besondere Komfortleistungen – und persönliche Ausgaben. Sie müssen im Heimvertrag gesondert stehen. Wie Pflegegrad und Pauschale zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Pflegeheim privat versichert.
Auch bei einer Kurzzeitpflege entsteht ein Eigenanteil: Die Versicherung übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege bis zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§§ 42, 42a SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen, den Privatversicherte von ihrem Versicherer und Beamte anteilig von der Beihilfe erstattet bekommen (§ 45b SGB XI).
Leistungszuschlag: So sinkt der Eigenanteil Jahr für Jahr
Seit 2022 zahlt die Pflegeversicherung – auch die private – einen Zuschlag auf den Pflegeanteil, der mit der Dauer des Leistungsbezugs im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Seit 01.07.2026 berechnet ihn die Pflegekasse bzw. der Versicherer auf Grundlage der Angaben des Heims und zahlt ihn direkt an das Heim; Sie erhalten nur noch die Rechnung über den verbleibenden Eigenanteil.
| Aufenthalt | Zuschlag | Pflegeanteil nach Zuschlag | Eigenanteil gesamt |
|---|---|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % | 1.774,80 | 3.364 |
| 13 bis 24 Monate | 30 % | 1.461,60 | 3.051 |
| 25 bis 36 Monate | 50 % | 1.044,00 | 2.633 |
| über 36 Monate | 75 % | 522,00 | 2.111 |
Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer
Bundesdurchschnitt in Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – Pflegeanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung zum 01.07.2026; Leistungszuschlag 15/30/50/75 % nach § 43c SGB XI.
Monate, in denen nur für einen Teil Leistungen bezogen wurden, zählen voll mit. Frühere Heimaufenthalte werden angerechnet – geben Sie sie beim Einzug unbedingt an.
Abwesenheit, Heimwechsel, Sterbefall: Wie lange der Eigenanteil läuft
Das Heim berechnet seine Entgelte tageweise, vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung oder des Todes; bei einem Umzug in ein anderes Heim darf nur das aufnehmende Heim den Verlegungstag berechnen (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Bei vorübergehender Abwesenheit – etwa im Urlaub bei der Familie – bleibt der Platz bis zu 42 Tage im Kalenderjahr freigehalten, bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten für deren gesamte Dauer. Ab dem vierten Tag der Abwesenheit sehen die Rahmenverträge Abschläge von mindestens 25 % auf Pflegevergütung, Unterkunft und Verpflegung vor. Die Leistungen der Pflegeversicherung laufen in dieser Zeit weiter (§ 43 Abs. 4 SGB XI). Fordert das Heim schriftlich und begründet eine Höherstufung, sollten Sie den Antrag beim Versicherer stellen; sonst darf es vorläufig den Satz des nächsthöheren Pflegegrads berechnen (§ 87a Abs. 2 SGB XI).
Zahlen Privatversicherte einen anderen Eigenanteil?
Nein – und das ist eine gute Nachricht. Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen bieten, die denen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Sie zahlt also dieselbe Pauschale und denselben Leistungszuschlag; das Heim berechnet allen Bewohnern dieselben Entgelte. Der Unterschied liegt nur in der Abrechnung: Grundsätzlich wird erstattet, mit dem Heim ist nach Vereinbarung aber auch eine direkte Abrechnung möglich (PKV-Verband). Wer privat versichert ist, profitiert zusätzlich von einem vertraglich gesicherten Schutz: Kündigen darf der Versicherer die Pflegepflichtversicherung nicht (§ 110 Abs. 4 SGB XI).
Eigenanteil berechnen: Schritt für Schritt
Mit vier Angaben aus dem Heimvertrag können Sie Ihren Eigenanteil selbst ausrechnen:
1 · Pflegeanteil
Den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) aus dem Heimvertrag ablesen – vor Leistungszuschlag.
2 · Zuschlag
Aufenthaltsdauer zählen: 15, 30, 50 oder 75 %. Den EEE mit (100 % minus Zuschlag) malnehmen.
3 · Unterkunft, Verpflegung
Den Betrag für Unterkunft und Verpflegung hinzurechnen.
4 · Investitionskosten
Die Investitionskosten addieren – das Ergebnis ist Ihr monatlicher Eigenanteil.
Ein Beispiel mit dem NRW-Durchschnitt im zweiten Jahr (eigene Nachrechnung, vdek 01.07.2026): 1.983 € × 70 % = 1.388,10 €, plus 1.331 € Unterkunft und Verpflegung, plus 654 € Investitionskosten ergibt 3.373,10 € im Monat. Schneller geht es mit dem Pflegekosten-Rechner: Er nutzt die Landesdurchschnitte und lässt sich mit Ihren eigenen Heimwerten überschreiben – die Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Eigenanteil mit Beihilfe: Für Beamte oft deutlich weniger
Beamte und Pensionäre zahlen im Heim häufig weit weniger als die Durchschnittswerte, denn die Beihilfe springt ein. In NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind die Pflegekosten ohne Begrenzung auf die Pauschalen beihilfefähig; NRW, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz übernehmen zudem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils. In unserer Beispielrechnung für einen alleinstehenden Pensionär mit 3.000 € Bezügen sinkt der Eigenanteil im ersten Jahr in NRW von 3.671 € auf rund 1.806 €, in Bayern von 3.270 € auf 2.100 € und in Rheinland-Pfalz von 3.289 € auf 1.788 €. Lebt der Ehepartner noch zu Hause, fällt der Eigenanteil in diesen Ländern noch einmal deutlich niedriger aus. Beim Bund gibt es dafür einen besonderen Antrag bei geringem Einkommen (§ 39 Abs. 2 BBhV). Alle Details im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim.
Wenn der Eigenanteil zu hoch ist: drei Wege
- PKV-Beitrag senken: Kranken- und Pflegeversicherung laufen im Heim mit Beitrag weiter. Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer kann die Belastung spürbar verringern – ohne neue Gesundheitsprüfung für gleichwertigen Schutz (§ 204 VVG). Wie das geht, erklärt private Krankenversicherung im Pflegefall.
- Hilfe zur Pflege: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt das Sozialamt den Rest (§ 61 SGB XII); geschützt bleiben unter anderem 10.000 € Barvermögen je Person. Mehr unter Hilfe zur Pflege privat versichert.
- Kinder entlasten: Zum Elternunterhalt werden Kinder nur herangezogen, wenn ihr Jahresgesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Den Eigenanteil von morgen absichern
Die Pflegeversicherung ist bewusst eine Teilabsicherung – auch die private. Wer heute beim Elternteil sieht, was ein Heimplatz kostet, kann für sich selbst vorsorgen: Ein Pflegetagegeld zahlt je nach Tarif einen festen Betrag pro Tag und lässt sich frei für den Eigenanteil verwenden; die staatlich geförderte Variante erklärt der Ratgeber Pflege-Bahr. Für Beamte gibt es eigene Lösungen, die die Beihilfe ergänzen (Pflegezusatzversicherung für Beamte). Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft kostenlos, welche Absicherung zu Ihnen passt; Ihren Fahrplan zeigt der Pflegefall-Navigator.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?
Am 01.07.2026 lag er im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat, 256 € mehr als ein Jahr zuvor. Im zweiten Jahr waren es 3.051 €, im dritten 2.633 € und ab dem vierten Jahr 2.111 € (vdek). Die Werte gelten für Privat- und gesetzlich Versicherte gleichermaßen.
Zahlen Privatversicherte einen höheren Eigenanteil im Pflegeheim?
Nein. Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen bieten, die denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI), und das Heim berechnet allen Bewohnern dieselben Entgelte. Unterschiedlich ist nur die Abrechnung: Grundsätzlich wird erstattet, nach Vereinbarung rechnet das Heim direkt mit dem Versicherer ab.
Hängt der Eigenanteil im Pflegeheim vom Pflegegrad ab?
In den Pflegegraden 2 bis 5 nicht. Der Pflegeanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) ist innerhalb eines Heims gleich hoch; bei einem höheren Pflegegrad zahlt die Versicherung eine höhere Pauschale. In Pflegegrad 1 gibt es nur einen Zuschuss von 131 €, der Eigenanteil ergibt sich dann aus dem Heimvertrag.
Wann sinkt der Eigenanteil im Pflegeheim?
Mit der Aufenthaltsdauer: Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI steigt nach 12, 24 und 36 Monaten Leistungsbezug auf 30, 50 und 75 % des Pflegeanteils. Monate mit nur teilweisem Bezug zählen mit. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten senkt der Zuschlag nicht.
Was gehört nicht zum Eigenanteil im Pflegeheim?
Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI, etwa besondere Komfortleistungen, und persönliche Ausgaben wie Friseur oder Kleidung. Sie stehen gesondert im Heimvertrag und werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen.
Wer zahlt den Eigenanteil, wenn das Geld nicht reicht?
Zuerst die pflegebedürftige Person aus Einkommen und Vermögen, Beamte zusätzlich mit Beihilfe. Reicht das nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Kinder zahlen Elternunterhalt nur, wenn ihr Jahresgesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Quellen
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 18.10.2026
- vdek: Grafik Eigenanteile Bund und Länder, 07/2026 – abgerufen 18.10.2026
- § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
- § 43c SGB XI – Leistungszuschlag – abgerufen 19.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Abrechnung in der Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 39 BBhV – Vollstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
- § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige – abgerufen 19.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.