Leistungen je Pflegegrad

Pflegegrad 1 privat versichert: Leistungen 2026 mit Beihilfe-Anteil

Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Pflegeversicherung. Es gibt noch kein Pflegegeld – aber eine ganze Reihe von Leistungen, die den Alltag zu Hause leichter machen. Privatversicherte erhalten sie von ihrem Versicherer, in gleicher Höhe wie gesetzlich Versicherte.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was bedeutet Pflegegrad 1 für Privatversicherte?
  2. Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 privat versichert
  3. Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Alltag und Haushalt
  4. Pflegehilfsmittel und Wohnungsumbau: kleine Hilfen, große Wirkung
  5. Beratung und Unterstützung für die ganze Familie
  6. Pflegegrad 1 im Pflegeheim oder in der Wohngruppe
  7. Pflegegrad 1 mit Beihilfe: zwei Anträge, volle Leistung
  8. Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 1 ändern soll
  9. Wenn der Unterstützungsbedarf wächst
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keinen Pflegedienst-Betrag, aber u. a. 131 € Entlastungsbetrag im Monat, 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme (§ 28a SGB XI).
  • Die private Pflegepflichtversicherung leistet dafür gleichwertig zur sozialen Pflegeversicherung, als Kostenerstattung gegen Beleg (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
  • Mit Beihilfe zahlt die Versicherung ihren Anteil – zum Beispiel 39,30 € vom Entlastungsbetrag bei 70 % Beihilfe –, die Beihilfe den Rest (z. B. § 39b BBhV).
  • Pflegegrad 1 setzt 12,5 bis unter 27 Punkte voraus; Ende 2025 hatten 34.546 Privatversicherte diesen Pflegegrad (BMG).
  • Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll ab 2027 der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 entfallen und die Schwelle auf 15 Punkte steigen; bereits Eingestufte behalten ihren Pflegegrad.

Pflegegrad 1 privat versichert bedeutet: kein Pflegegeld, aber ein Paket nützlicher Leistungen – vor allem 131 € Entlastungsbetrag im Monat, 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis zu 4.180 € je Wohnungsumbau und eine kostenlose Beratung (§ 28a SGB XI). Die private Pflegepflichtversicherung erstattet diese Beträge gleichwertig zur gesetzlichen; mit Beihilfe zahlt sie ihren Anteil (Stand: Oktober 2026).

Was bedeutet Pflegegrad 1 für Privatversicherte?

Pflegegrad 1 steht laut Gesetz für „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Er wird vergeben, wenn die Begutachtung 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte ergibt. Für Privatversicherte gelten dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI); begutachtet wird meist durch MEDICPROOF. Welche Module dabei zählen, zeigt der Pflegegrad-Rechner – er rechnet nur in Ihrem Browser.

Pflegegrad 1 ist häufig der Beginn eines längeren Weges. Viele Menschen kommen damit noch gut allein zurecht, brauchen aber Unterstützung im Haushalt, beim Duschen oder bei Behördengängen. Genau dafür sind die Leistungen gedacht: früh entlasten, damit die Selbständigkeit möglichst lange erhalten bleibt.

34.546
Privatversicherte hatten Ende 2025 Pflegegrad 1 – 8,3 % aller Leistungsbeziehenden der privaten Pflegepflichtversicherung
BMG, Zahlen und Fakten, Stand Juli 2026
25 %
der Erstgutachten von MEDICPROOF endeten 2025 mit Pflegegrad 1
MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025
12,5
Punkte sind die Schwelle für Pflegegrad 1 nach geltendem Recht
§ 15 Abs. 3 SGB XI

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 privat versichert

Die Leistungen für Pflegegrad 1 stehen abschließend in § 28a SGB XI. Die private Pflegepflichtversicherung übernimmt sie nach ihren Musterbedingungen in gleicher Höhe – als Kostenerstattung: Sie reichen Rechnungen oder Belege ein, der Versicherer erstattet bis zum Höchstbetrag. Beamte und Pensionäre bekommen aus ihrem Tarif den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt.

Leistungen bei Pflegegrad 1 nach §§ 28a, 40, 40b, 43, 45b, 45f SGB XI und MB/PPV 2026 (Tarif PV/PVB); Anteil der Versicherung je nach Beihilfe-Bemessungssatz, Stand Oktober 2026.
LeistungHöchstbetragVersicherung bei 50 % Beihilfebei 70 % Beihilfebei 80 % Beihilfe
Entlastungsbetrag (monatlich)131 €65,50 €39,30 €26,20 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)42 €21,00 €12,60 €8,40 €
Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme)4.180 €2.090 €1.254 €836 €
Zuschlag ambulant betreute Wohngruppe (monatlich)224 €112,00 €67,20 €44,80 €
Zuschuss im Pflegeheim (monatlich)131 €65,50 €39,30 €26,20 €
Digitale Pflegeanwendung + Unterstützung (monatlich)40 € + 30 €20 € + 15 €12 € + 9 €8 € + 6 €
Technische Pflegehilfsmittelleihweise oder 100 %abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, höchstens 25 € je Hilfsmittel
Beratung zu Hause, Pflegeberatung, PflegekursekostenfreiKosten tragen Versicherung und Beihilfe anteilig

Wichtig zu wissen: Pflegegeld, ein Budget für den Pflegedienst, Tagespflege-Budget, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Welche Beträge dort gelten, zeigt der Ratgeber Pflegegrad 2 privat versichert.

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Alltag und Haushalt

Die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, im Jahr also bis zu 1.572 €. Er ist zweckgebunden und dient der Erstattung von Kosten für (§ 45b Abs. 1 SGB XI):

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes – bei Pflegegrad 1 ausdrücklich auch Hilfe bei der Körperpflege; die Einschränkung auf andere Bereiche gilt erst ab Pflegegrad 2,
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind, etwa Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuungsgruppen.

Einen Antrag vorab braucht es nicht. Sie bezahlen die Rechnung, reichen sie beim Versicherer ein und erhalten das Geld zurück. Wird der Betrag in einem Jahr nicht ausgeschöpft, kann der Rest in das erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden. Wie das genau funktioniert und welche Belege Sie brauchen, erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag privat versichert.

Pflegehilfsmittel und Wohnungsumbau: kleine Hilfen, große Wirkung

Schon bei Pflegegrad 1 erstattet der Versicherer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat – etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotrufsystem, ein Duschhocker oder ein Pflegebett stehen im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung. Sie werden vorrangig leihweise überlassen; sonst erstattet der Versicherer die Kosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, höchstens 25 € je Hilfsmittel (MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 4).

Wie wichtig diese Hilfen sind, zeigen die Daten von MEDICPROOF: Rollator, Inkontinenzartikel, Hausnotrufsystem und Duschhocker waren 2024 die vier am häufigsten empfohlenen Pflege- und Hilfsmittel; bei den Umbauten wurde bis einschließlich Pflegegrad 3 am häufigsten ein Haltegriff empfohlen (MEDICPROOF, Meldung vom 23.09.2025). Für den Umbau – eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, eine Rampe – gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehr dazu in den Ratgebern Pflegehilfsmittel privat versichert und Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Gut zu wissen: Empfiehlt der Gutachter bei der Begutachtung ein Pflegehilfsmittel, gilt diese Empfehlung als Antrag, wenn Sie zustimmen (MB/PPV § 6 Abs. 2). Über Anträge auf Hilfsmittel oder Umbauzuschüsse muss der Versicherer binnen drei Wochen entscheiden, mit Gutachten binnen fünf Wochen – sonst gilt der Antrag als genehmigt, wenn kein hinreichender Grund mitgeteilt wurde.

Beratung und Unterstützung für die ganze Familie

Bei Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine Beratung zu Hause, halbjährlich einmal (§ 37 Abs. 3 SGB XI) – anders als bei Pflegegeld-Beziehern ist sie hier freiwillig. Dazu kommt die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Für Privatversicherte übernimmt sie compass, die Pflegeberatung der privaten Versicherer – telefonisch, per Video oder zu Hause und auf Wunsch anonym.

Auch Angehörige profitieren schon jetzt: Sie können kostenlose Pflegekurse besuchen, auf Wunsch auch zu Hause (MB/PPV § 4 Abs. 15). Tritt plötzlich eine Pflegesituation ein, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (§ 2 Pflegezeitgesetz). Als Lohnersatz zahlt dann der private Versicherer der pflegebedürftigen Person Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a Abs. 3 SGB XI; § 28a Nr. 9 SGB XI). Mehr dazu im Ratgeber Pflegende Angehörige bei Privatversicherten.

Pflegegrad 1 im Pflegeheim oder in der Wohngruppe

Wer mit Pflegegrad 1 in ein Pflegeheim zieht, erhält einen Zuschuss von 131 € im Monat zu den Pflegekosten (§ 43 Abs. 3 SGB XI). Den Leistungszuschlag auf den Eigenanteil gibt es erst ab Pflegegrad 2 (§ 43c SGB XI). Den Rest – Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – tragen Bewohner selbst; wie hoch er ist, steht im Heimvertrag. Was im Heim bei höheren Pflegegraden gilt, erklärt der Ratgeber Pflegeheim privat versichert.

Lebt jemand mit mindestens zwei weiteren pflegebedürftigen Menschen in einer ambulant betreuten Wohngruppe (höchstens zwölf Bewohner) und gibt es eine gemeinsam beauftragte Person für Organisation und Alltag, zahlt der Versicherer einen Zuschlag von 224 € im Monat (§ 45f SGB XI) – auch bei Pflegegrad 1.

Pflegegrad 1 mit Beihilfe: zwei Anträge, volle Leistung

Beamte, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten die Leistungen bei Pflegegrad 1 zum Teil von der Beihilfe. Beim Bund sind unter anderem Beratung zu Hause, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldmaßnahmen, der Zuschuss im Heim und der Entlastungsbetrag beihilfefähig (§ 39b BBhV). Die private Pflegepflichtversicherung zahlt dann 50 % bei aktiven Beamten, 30 % bei Pensionären, Ehepartnern und Beamten mit zwei oder mehr Kindern und 20 % bei Kindern (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Zusammen ergeben sich wieder die vollen Beträge.

Praktisch heißt das: Rechnung zweimal einreichen – beim Versicherer und bei der Beihilfestelle. Wie Bund und Länder bei Pflege rechnen, zeigt der Ratgeber Beihilfe bei Pflege.

Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 1 ändern soll

Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 betrifft Pflegegrad 1 besonders stark. Alle Punkte sind Entwurf; die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen:

  • Höhere Schwelle: Pflegegrad 1 soll ab 15 statt 12,5 Punkten gelten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten.
  • Entlastungsbetrag entfällt: Das neue Sozialraumbudget (bis 175 € im Monat) soll nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5 gelten.
  • Heimzuschuss nur noch im Bestand: Wer 2026 den Zuschuss von 131 € im Heim bezogen hat, soll ihn behalten; für neue Fälle entfällt er.
  • Mehr Beratung: In den ersten drei Monaten nach erstmaligem Pflegegrad bis zu zwei zusätzliche Beratungen; ab 2029 eine neue „Pflegebegleitung“.
  • Verbrauchshilfsmittel: Die eigenständige Leistung von 42 € soll entfallen; für die Pflegegrade 2 bis 5 geht sie in die neuen Budgets ein, für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf keinen ausdrücklichen Ersatz vor.

Wer bereits eingestuft ist, soll seinen Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren; maßgeblich wäre das Recht am Tag der Antragstellung. Für Privatversicherte gelten Änderungen genauso, weil die private Pflegepflichtversicherung gleichwertig leisten muss. Den Stand verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027 und Pflegegrade.

Schwellenwerte der Pflegegrade: geltendes Recht und Reform-Entwurf

Mindestpunktzahl für den jeweiligen Pflegegrad (gewichtete Gesamtpunkte, höchstens 100)

0 Punkte50 Punkte100 Punkte150 Punkte12,515,0Pflegegrad 127,030,0Pflegegrad 247,550,0Pflegegrad 370,070,0Pflegegrad 490,090,0Pflegegrad 5
Geltendes RechtEntwurf ab 2027

§ 15 Abs. 3 SGB XI; Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsbeschluss 30.09.2026 (mit Bestandsschutz nach § 142b neu).

Wenn der Unterstützungsbedarf wächst

Verändert sich die Situation, kann jederzeit eine neue Begutachtung beim Versicherer beantragt werden; wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Höherstufung bei MEDICPROOF. Für Angehörige ist Pflegegrad 1 außerdem ein guter Moment, zwei Dinge in Ruhe zu klären: Passt der PKV-Beitrag der Eltern noch zur Rente – und wie steht es um die eigene Pflegevorsorge? Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung möglich (§ 204 VVG), und eine Pflegezusatzversicherung ist umso günstiger, je früher man sie abschließt.

Ihren persönlichen Fahrplan mit allen nächsten Schritten zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator – ganz ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Bekommt man bei Pflegegrad 1 Geld von der privaten Pflegeversicherung?

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 erstattet der private Versicherer aber zum Beispiel bis zu 131 € im Monat als Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe oder Betreuung, bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen Wohnungsumbau (§ 28a SGB XI).

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 einsetzen?

Für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe oder Betreuung (§ 45b SGB XI). Bei Pflegegrad 1 darf der Pflegedienst auch bei der Körperpflege helfen – diese Einschränkung gilt erst ab Pflegegrad 2.

Zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 1?

Ja. Beim Bund sind bei Pflegegrad 1 unter anderem der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldmaßnahmen und die Beratung zu Hause beihilfefähig (§ 39b BBhV). Die private Pflegepflichtversicherung zahlt dann nur ihren Anteil, etwa 30 % bei Pensionären.

Was ändert die Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 1?

Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll Pflegegrad 1 erst ab 15 statt 12,5 Punkten gelten, der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 1 entfallen und der Heimzuschuss von 131 € nur noch für bisherige Bezieher weiterlaufen. Dafür sind zusätzliche Beratungen vorgesehen. Wer eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Rentenpunkte für pflegende Angehörige?

Nein. Rentenbeiträge für Pflegepersonen zahlt die Pflegeversicherung erst ab Pflegegrad 2 (§ 44 Abs. 1 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 können Angehörige aber kostenlose Pflegekurse besuchen und in einer akuten Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld erhalten.

Quellen

  1. § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1 – abgerufen 19.10.2026
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – abgerufen 19.10.2026
  3. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag – abgerufen 19.10.2026
  4. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – abgerufen 19.10.2026
  5. § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
  6. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
  7. § 39b Bundesbeihilfeverordnung – Aufwendungen bei Pflegegrad 1 – abgerufen 19.10.2026
  8. Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
  9. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 19.10.2026
  10. MEDICPROOF: Pressemitteilung vom 23.09.2025 zu Pflege- und Hilfsmitteln in der Begutachtung – abgerufen 19.10.2026
  11. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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