Inhalt (9 Abschnitte)
- Pflegefall der Eltern – privat versichert: die ersten Schritte
- Vollmacht und Gespräch: Wer darf für die Eltern handeln?
- Was die private Pflegeversicherung der Eltern zahlt
- Zu Hause, mit Pflegedienst oder im Heim? Was die Pflege kostet
- Wer zahlt, wenn das Geld der Eltern nicht reicht?
- Der PKV-Beitrag der Eltern im Pflegefall
- Beihilfe für pflegebedürftige Eltern im Ruhestand
- Wenn Sie selbst pflegen: Rente, Freistellung, Entlastung
- Die eigene Pflegelücke: Was der Pflegefall der Eltern lehrt
- Den Pflegegrad beantragen privat versicherte Eltern – oder Kinder mit Vollmacht – bei ihrem privaten Versicherer, zunächst formlos; Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat (§ 33 SGB XI; MB/PPV 2026 § 6).
- Die private Pflegepflichtversicherung leistet gleichwertig zur gesetzlichen, per Kostenerstattung; bei pensionierten Beamten zahlt sie meist 30 %, die Beihilfe 70 % (§ 23 SGB XI; MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB).
- Im Pflegeheim lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr am 01.07.2026 bei 3.364 € im Monat, ab dem vierten Jahr bei 2.111 € (vdek).
- Kinder werden zum Elternunterhalt für Pflegekosten nur herangezogen, wenn ihr Jahresgesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt; das Gesetz vermutet, dass die Grenze nicht überschritten wird (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
- Der PKV-Beitrag der Eltern läuft im Pflegefall weiter; ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung möglich (§ 204 VVG).
Werden privat versicherte Eltern zum Pflegefall, stellen sie – oder ihre Kinder mit Vollmacht – den Antrag beim privaten Versicherer; die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat und entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung, als Kostenerstattung. Bei pensionierten Beamten trägt die Beihilfe meist 70 %. Kinder zahlen Elternunterhalt für Pflegekosten nur bei mehr als 100.000 € Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII, Stand Oktober 2026).
Pflegefall der Eltern – privat versichert: die ersten Schritte
Am Anfang steht meist Unsicherheit. Die gute Nachricht: Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen bieten, die denen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI), und der Versicherer darf den Vertrag nicht kündigen (§ 110 Abs. 4 SGB XI). Ihre Eltern haben also einen sicheren Anspruch. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
1 · Antrag stellen
Den Versicherer der Eltern anrufen oder anschreiben und Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung beantragen; per E-Mail bestätigen. Ab diesem Monat laufen die Leistungen.
2 · Vollmacht klären
Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Ohne sie dürfen Kinder für ihre Eltern nur eingeschränkt handeln.
3 · Beratung nutzen
Nach dem Antrag bietet der Versicherer binnen zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung an, für Privatversicherte durch die compass private pflegeberatung (MB/PPV § 4 Abs. 18).
4 · Begutachtung vorbereiten
Pflegetagebuch führen, Unterlagen sammeln, beim Termin dabei sein. Der Gutachter kommt meist von MEDICPROOF.
5 · Beihilfe beantragen
Sind die Eltern Beamte oder Pensionäre, parallel den Antrag auf Pflegebeihilfe bei der Beihilfestelle stellen.
6 · Kosten und Beitrag prüfen
Eigenanteile planen und prüfen, ob der PKV-Beitrag der Eltern noch zur Rente passt.
Alle Aufgaben der ersten Wochen zum Abhaken sammelt die Checkliste Pflegefall der Eltern. Wie der Antrag im Detail funktioniert, steht in der Checkliste zum Antrag auf Pflegegrad.
Vollmacht und Gespräch: Wer darf für die Eltern handeln?
Viele Kinder gehen davon aus, dass sie für ihre Eltern automatisch Auskunft bekommen. Das ist nicht so. Der Versicherer, der Gutachter und Ärzte dürfen Angehörigen nur mit Vollmacht oder als rechtlichem Betreuer Auskunft geben. Drei Situationen sind typisch:
Vorsorgevollmacht liegt vor
Dann können Sie den Antrag stellen und unterschreiben; legen Sie eine Kopie bei. Ideal ist eine Vollmacht für Gesundheits-, Versicherungs- und Behördenfragen.
Eltern können noch selbst entscheiden
Dann unterschreibt der Elternteil selbst – und es ist ein guter Moment, gemeinsam eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen.
Keine Vollmacht, keine Entscheidung möglich
Dann bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Ehegatten dürfen sich nach § 1358 BGB nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate vertreten.
Ein praktischer Punkt: Leistungen zahlt der Versicherer an den Versicherungsnehmer, an die versicherte Person nur, wenn der Versicherungsnehmer sie in Textform als empfangsberechtigt benannt hat (MB/PPV § 6 Abs. 5). Ist etwa der Vater Versicherungsnehmer und die Mutter pflegebedürftig, sollte das geklärt sein. Und ein menschlicher Punkt: Viele Eltern empfinden den Antrag als Verlust von Selbständigkeit. Hilfreich ist, ihn als Absicherung zu erklären – Leistungen gibt es ohnehin erst ab dem Antragsmonat.
Wenn Sie weit weg wohnen
Viele Kinder leben hunderte Kilometer von ihren Eltern entfernt. Den Antrag können Sie trotzdem per Telefon oder E-Mail anstoßen, wenn eine Vollmacht vorliegt. Beim Begutachtungstermin muss der Elternteil selbst anwesend sein; Kontaktperson, Betreuer oder Pflegepersonen sollten teilnehmen (MEDICPROOF). Stimmen Sie den Termin deshalb so ab, dass Sie selbst oder eine vertraute Person vor Ort dabei sein können. Die Pflegeberatung durch compass ist telefonisch und per Video möglich und bezieht auf Wunsch Angehörige ein (MB/PPV § 4 Abs. 18). Für den Alltag aus der Ferne helfen ein Pflegedienst für feste Einsätze, Nachbarn oder anerkannte Alltagshilfen, die über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat bezahlt werden können, und ein Hausnotruf – er gehört laut MEDICPROOF zu den vier am häufigsten empfohlenen Pflege- und Hilfsmitteln. Ein gemeinsames Pflegetagebuch, in das alle Helfenden eintragen, hält Sie auf dem Laufenden und ist zugleich die beste Vorbereitung für die Begutachtung.
Was die private Pflegeversicherung der Eltern zahlt
Ist der Pflegegrad festgestellt, zahlt die private Pflegepflichtversicherung dieselben Beträge wie die gesetzliche – nur als Kostenerstattung: Rechnungen des Pflegedienstes reichen Sie ein, das Pflegegeld kommt monatlich, mit dem Pflegeheim ist nach Vereinbarung eine direkte Abrechnung möglich (PKV-Verband).
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegedienst bis | Pflegeheim | davon PPV bei Pensionären (Pflegegeld) |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 347 € | 796 € | 805 € | 104,10 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € | 179,70 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € | 240,00 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € | 297,00 € |
Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 der Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse von bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme. Ein Beispiel für die Kombination: Ein Pflegedienst stellt bei Pflegegrad 3 monatlich 1.200 € in Rechnung, der Elternteil ist Pensionär mit 70 % Beihilfe. Dann sind 80,2 % der Sachleistung genutzt, es bleibt ein anteiliges Pflegegeld von rund 119 €; insgesamt zahlen die Versicherung rund 396 € und die Beihilfe rund 923 € (eigene Berechnung nach §§ 36, 38 SGB XI). Ihren Fall rechnet der Pflegekosten-Rechner.
Wer zahlt welchen Anteil der Pflegeleistungen?
Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung in Prozent – den Rest trägt die Beihilfe; zusammen 100 % der Beträge nach SGB XI
Musterbedingungen MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB (PKV-Verband); § 46 BBhV und Landesrecht. Abweichungen je Land möglich.
Zu Hause, mit Pflegedienst oder im Heim? Was die Pflege kostet
Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistung. Was darüber hinausgeht, zahlen die Eltern selbst. Am deutlichsten wird das im Pflegeheim: Bewohner zahlen einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege – gleich für die Pflegegrade 2 bis 5 –, dazu Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt den Pflegeanteil mit der Aufenthaltsdauer um 15, 30, 50 bzw. 75 %.
Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer
Bundesdurchschnitt in Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – Pflegeanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung zum 01.07.2026; Leistungszuschlag 15/30/50/75 % nach § 43c SGB XI.
Im Bundesschnitt lag der Eigenanteil am 01.07.2026 im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat, zwischen 2.891 € in Sachsen-Anhalt und 3.761 € in Bremen; ab dem vierten Jahr bei 2.111 € (vdek). Zu Hause sind die Kosten sehr unterschiedlich: Pflegen Angehörige und kommt nur gelegentlich ein Dienst, bleibt der Eigenanteil oft gering; braucht es täglich mehrere Einsätze, übersteigen die Rechnungen schnell den Höchstbetrag. Bei Beamten zahlen mehrere Länder im Heim deutlich mehr als die Pflegeversicherung – etwa NRW, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils.
Wer zahlt, wenn das Geld der Eltern nicht reicht?
Für die Kosten der Pflege kommen zuerst die Eltern selbst auf – mit Rente, Pension und Vermögen. Reicht das nicht, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege leisten, soweit Einkommen und Vermögen nicht zumutbar einzusetzen sind (§ 61 SGB XII). Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, dem werden angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf anerkannt (§ 32 SGB XII). Mehr dazu im Ratgeber Hilfe zur Pflege für Privatversicherte.
Elternunterhalt: Unterhaltsansprüche gegen Kinder bleiben bei der Sozialhilfe unberücksichtigt, „es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen … beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro“ (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das Gesetz vermutet, dass die Grenze nicht überschritten wird. Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Zu Ihrem Einzelfall beraten Sozialverbände oder ein Fachanwalt; wir geben keine Rechtsberatung.
Für viele Familien bedeutet das: Die Sorge, mit dem eigenen Einkommen für das Pflegeheim der Eltern einstehen zu müssen, ist meist unbegründet. Umso wichtiger ist es, die Finanzen der Eltern selbst zu ordnen – und dazu gehört der PKV-Beitrag.
Der PKV-Beitrag der Eltern im Pflegefall
Der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung läuft im Pflegefall weiter; eine Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit gibt es nicht, beitragsfrei sind in der privaten Pflegepflichtversicherung nur Kinder (MB/PPV § 8). Zusammen mit dem Eigenanteil im Heim kann das die Rente stark belasten. Privatversicherte haben aber wirksame Hebel:
- Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: jederzeit möglich, für gleichwertigen Schutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung, ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG).
- Standardtarif: für Verträge von vor 2009 mit mindestens zehn Jahren Vorversicherung, unter anderem ab 65; Höchstbeitrag 2026 848,62 € (PKV-Verband).
- Basistarif: Bei Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder XII halbiert sich der Beitrag (§ 152 Abs. 4 VAG); Höchstbeitrag 2026 1.017,18 €.
- Selbstbehalt und Zusatzbausteine prüfen, etwa ein Krankentagegeld, das im Ruhestand nicht mehr gebraucht wird.
Wie viel nach Beitrag und Eigenanteil von der Rente bleibt, zeigt der Beitrags-Check im Pflegefall. Allgemeine Strategien beschreibt die Partnerseite mit Wegen, den PKV-Beitrag im Alter zu senken. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft auf Wunsch kostenlos, welcher Weg für Ihre Eltern passt – mit allen Vor- und Nachteilen.
Beihilfe für pflegebedürftige Eltern im Ruhestand
Waren Mutter oder Vater Beamte, ist die Beihilfe meist der größte Kostenträger. Für Versorgungsempfänger sowie für Witwen und Witwer gelten bei Pflege in der Regel 70 % Beihilfe, die private Pflegepflichtversicherung zahlt 30 % (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Den Beihilfeantrag stellen Sie separat mit dem Pflegeformular der Beihilfestelle; die Beihilfe legt in der Regel das Gutachten der Pflegeversicherung zugrunde. Achten Sie auf die Antragsfristen – beim Bund drei Jahre, in NRW 24 Monate, in Niedersachsen ein Jahr. Die pauschale Beihilfe mancher Länder umfasst die Pflege nicht. Wie Bund und Länder bei Pflege rechnen, erklärt der Ratgeber Beihilfe bei Pflege.
Wenn Sie selbst pflegen: Rente, Freistellung, Entlastung
Viele Kinder übernehmen einen Teil der Pflege selbst. Dafür gibt es mehr Unterstützung, als oft bekannt ist:
- Rentenversicherung: Wer einen Elternteil ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, wird rentenversichert – ausdrücklich auch, wenn der Anspruch aus der privaten Pflegepflichtversicherung besteht; die Beiträge zahlt der private Versicherer (§ 3 SGB VI; § 44 SGB XI).
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu zehn Arbeitstage Freistellung in einer akuten Situation (§ 2 PflegeZG); das Pflegeunterstützungsgeld zahlt der private Pflegeversicherer des Elternteils (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: bis zu sechs Monate volle oder teilweise Freistellung, nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten; Familienpflegezeit bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Wochenstunden, nicht in Betrieben mit 25 oder weniger Beschäftigten. Gesetzlich versicherte Kinder können sich für diese Zeit unter Umständen von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen – mehr dazu zur Befreiung nach § 8 SGB V.
- Steuer: Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerfrei; weitergegebenes Pflegegeld ist bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, auch aus der privaten Pflegepflichtversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 36 EStG). Keine Steuerberatung im Einzelfall.
- Entlastung: Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 €, wenn Sie selbst eine Pause brauchen; kostenloses Pflegetraining von MEDICPROOF zu Hause und die Pflegeberatung durch compass.
Die eigene Pflegelücke: Was der Pflegefall der Eltern lehrt
Wer die Pflege der Eltern begleitet, sieht die Zahlen aus nächster Nähe: 3.364 € Eigenanteil im Monat im ersten Heimjahr, dazu ein weiterlaufender Krankenversicherungsbeitrag. Viele fragen sich danach zum ersten Mal, wie die eigene Absicherung aussieht. Es gibt mehrere Wege, vorzusorgen: eine private Pflegezusatzversicherung, die staatlich geförderte Pflegevorsorge („Pflege-Bahr“) mit 5 € Zulage im Monat bei mindestens 10 € Eigenbeitrag und ohne Gesundheitsprüfung (§§ 126–128 SGB XI) oder – für Beamte – eine Ergänzung zur Beihilfe. Wer selbst privat krankenversichert ist, kann außerdem früh die Weichen für einen bezahlbaren Beitrag im Alter stellen.
Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft auf Wunsch kostenlos beides: den PKV-Beitrag Ihrer Eltern und Ihre eigene Pflegelücke. Wie die Begutachtung Ihrer Eltern abläuft, erklärt der Ratgeber MEDICPROOF-Begutachtung. Ihren persönlichen Fahrplan mit Fristen, Erstattung und Kosten erstellt der kostenlose Pflegefall-Navigator in 60 Sekunden – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
Häufige Fragen
Was tun, wenn die privat versicherten Eltern zum Pflegefall werden?
Zuerst den Antrag auf Leistungen beim privaten Versicherer der Eltern stellen – ein Anruf mit schriftlicher Bestätigung genügt für den Start. Dann Vollmachten klären, die kostenlose Pflegeberatung nutzen, die Begutachtung vorbereiten und bei Beamten parallel den Beihilfeantrag stellen. Die Checkliste für die ersten 30 Tage hilft, nichts zu vergessen.
Muss ich für das Pflegeheim meiner Eltern zahlen?
Zum Elternunterhalt werden Kinder nur herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII); das Gesetz vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird. Zunächst zahlen die Eltern aus Einkommen und Vermögen; reicht das nicht, kommt Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt in Betracht. Zum Einzelfall beraten Sozialverbände oder ein Fachanwalt.
Darf ich als Kind den Pflegegrad für meine Mutter beantragen?
Ja, mit einer Vollmacht. Grundsätzlich unterschreibt die pflegebedürftige Person selbst; ist ihr das nicht möglich, kann eine bevollmächtigte Person unterschreiben (PKV-Verband). Ohne Vorsorgevollmacht und wenn die Mutter nicht mehr selbst entscheiden kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer.
Läuft der PKV-Beitrag der Eltern im Pflegefall weiter?
Ja. Eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit gibt es in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht, beitragsfrei sind dort nur Kinder (MB/PPV § 8). Wege zur Entlastung sind ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG), bei Altverträgen ab 65 der Standardtarif und bei Hilfebedürftigkeit der halbierte Beitrag im Basistarif (§ 152 Abs. 4 VAG).
Was zahlt die Beihilfe, wenn mein Vater pensionierter Beamter ist?
Bei Pensionären trägt die Beihilfe bei Pflege in der Regel 70 %, die private Pflegepflichtversicherung 30 % der Leistungen nach SGB XI (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Mehrere Länder übernehmen im Pflegeheim zusätzlich Teile von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten oberhalb eines einkommensabhängigen Eigenanteils. Den Beihilfeantrag stellen Sie separat bei der Beihilfestelle.
Bekomme ich Geld, wenn ich meine Eltern selbst pflege?
Das Pflegegeld erhält der pflegebedürftige Elternteil; er kann es an die Pflegenden weitergeben. Weitergegebenes Pflegegeld ist bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, auch aus der privaten Pflegepflichtversicherung (§ 3 Nr. 36 EStG). Ab Pflegegrad 2 und mindestens zehn Stunden Pflege an zwei Tagen pro Woche zahlt der private Versicherer außerdem Rentenbeiträge für Sie (§ 3 SGB VI).
Quellen
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – §§ 4, 6, 8; abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband (privat-patienten.de): Was muss ich tun, um Leistungen aus meiner privaten Pflegepflichtversicherung zu erhalten? – abgerufen 18.10.2026
- Verband der Ersatzkassen: Stationäre Pflege – Eigenanteile Juli 2026 – Stand 01.07.2026
- § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen (Abs. 1a) – abgerufen 18.10.2026
- §§ 32, 61 SGB XII – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege – abgerufen 18.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
- § 152 VAG – Basistarif – abgerufen 18.10.2026
- § 3 SGB VI – Versicherungspflicht von Pflegepersonen – abgerufen 18.10.2026
- § 44a SGB XI – Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung – abgerufen 18.10.2026
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Leistungen der Pflegeversicherung, weitergegebenes Pflegegeld) – abgerufen 18.10.2026
- § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – abgerufen 19.10.2026
- § 127 SGB XI – Förderung der privaten Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.