Inhalt (9 Abschnitte)
- Pflegegrad 3: wenn die Pflege zur Teamaufgabe wird
- Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 privat versichert
- Pflegegeld und Pflegedienst bei Pflegegrad 3 klug kombinieren
- Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 mit Pflegedienst und Beihilfe
- Entlastung und Auszeiten bei Pflegegrad 3
- Pflegegrad 3 im Pflegeheim
- Was Pflegegrad 3 für pflegende Angehörige bringt
- Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 3 ändern soll
- Nächste Schritte für Familien
- Bei Pflegegrad 3 zahlt die private Pflegepflichtversicherung 2026 monatlich 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € für einen Pflegedienst (§§ 36, 37 SGB XI).
- Nutzt der Pflegedienst nur einen Teil des Betrags, gibt es den Rest anteilig als Pflegegeld – bei 50 % Pflegedienst also 299,50 € zusätzlich (§ 38 SGB XI).
- Tagespflege bis 1.357 € im Monat gibt es zusätzlich, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird (§ 41 SGB XI).
- Im Pflegeheim zahlt die Versicherung 1.319 € plus Leistungszuschlag; bei 70 % Beihilfe trägt sie davon 30 %, die Beihilfe 70 %.
- Ende 2025 hatten 140.444 Privatversicherte Pflegegrad 3 (BMG); laut Reform-Entwurf soll das Pflegegeld ab 2027 zum Entlastungsbudget von 630 € werden.
Pflegegrad 3 privat versichert: Die private Pflegepflichtversicherung zahlt 2026 monatlich 599 € Pflegegeld oder erstattet bis zu 1.497 € für einen Pflegedienst, beides ist kombinierbar; im Pflegeheim sind es 1.319 € plus Leistungszuschlag (§§ 36–38, 43 SGB XI). Tagespflege gibt es zusätzlich bis 1.357 €. Mit Beihilfe teilen sich Versicherung und Beihilfestelle die Beträge (Stand: Oktober 2026).
Pflegegrad 3: wenn die Pflege zur Teamaufgabe wird
Pflegegrad 3 steht für „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ und wird ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten vergeben (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Im Alltag bedeutet das oft: Hilfe ist mehrmals täglich nötig, und Angehörige stoßen allein an Grenzen. Viele Familien holen jetzt einen Pflegedienst oder eine Tagespflege dazu. Die gute Nachricht: Die Pflegeversicherung finanziert genau diese Mischung – und die private Pflegepflichtversicherung leistet dafür gleichwertig zur gesetzlichen (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 privat versichert
Die folgenden Beträge erstattet die private Pflegepflichtversicherung nach ihren Musterbedingungen. Beamte und Pensionäre sind in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte versichert und erhalten den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt.
| Leistung | Höchstbetrag | Versicherung bei 50 % Beihilfe | bei 70 % Beihilfe | bei 80 % Beihilfe |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | 599 € | 299,50 € | 179,70 € | 119,80 € |
| Pflegedienst (monatlich) | 1.497 € | 748,50 € | 449,10 € | 299,40 € |
| Tages- oder Nachtpflege (monatlich, zusätzlich) | 1.357 € | 678,50 € | 407,10 € | 271,40 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 65,50 € | 39,30 € | 26,20 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (jährlich) | 3.539 € | 1.769,50 € | 1.061,70 € | 707,80 € |
| Pflegeheim (monatlich, plus Leistungszuschlag) | 1.319 € | 659,50 € | 395,70 € | 263,80 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | 42 € | 21,00 € | 12,60 € | 8,40 € |
| Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme) | 4.180 € | 2.090 € | 1.254 € | 836 € |
Pflegegeld und Pflegedienst bei Pflegegrad 3 klug kombinieren
Bei Pflegegrad 3 ist die Kombinationsleistung besonders beliebt: Der Pflegedienst übernimmt zum Beispiel die Morgenpflege, die Familie den Rest des Tages. Der Versicherer erstattet die Rechnungen des Dienstes und zahlt das Pflegegeld anteilig weiter. Es sinkt um genau den Prozentsatz, zu dem der Höchstbetrag von 1.497 € genutzt wird (§ 38 SGB XI).
| Genutzter Anteil des Pflegedienst-Betrags | Rechnung Pflegedienst (erstattet) | verbleibendes Pflegegeld | zusammen |
|---|---|---|---|
| 0 % (nur Angehörige) | 0,00 € | 599,00 € | 599,00 € |
| 25 % | 374,25 € | 449,25 € | 823,50 € |
| 50 % | 748,50 € | 299,50 € | 1.048,00 € |
| 75 % | 1.122,75 € | 149,75 € | 1.272,50 € |
| 100 % (nur Pflegedienst) | 1.497,00 € | 0,00 € | 1.497,00 € |
An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden. Erstattet werden die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen; hat ein Pflegedienst keine Vergütungsvereinbarung, erstattet der Versicherer höchstens 80 % des Höchstbetrags (MB/PPV 2026, Tarif PV, häusliche Pflege). Fragen Sie deshalb vor Vertragsschluss nach. Wie die Abrechnung genau läuft, steht im Ratgeber Pflegesachleistung privat versichert.
Tagespflege zusätzlich: Besucht Ihr Angehöriger an einigen Tagen eine Tagespflege, erstattet der Versicherer dafür bis 1.357 € im Monat – ohne Abzug beim Pflegegeld oder beim Pflegedienst-Betrag (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Fahrten zur Einrichtung sind im Betrag enthalten.
Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 mit Pflegedienst und Beihilfe
Ein pensionierter Beamter mit 70 % Beihilfe hat Pflegegrad 3. Der Pflegedienst stellt 1.200 € im Monat in Rechnung, seine Frau übernimmt den Rest der Pflege. So rechnen Versicherung und Beihilfe (eigene Berechnung mit dem Pflegekosten-Rechner):
- Pflegedienst: 1.200 € von 1.497 € sind 80,16 % des Höchstbetrags – sie werden voll erstattet.
- Anteiliges Pflegegeld: Es bleiben 19,84 % von 599 €, also 118,84 €.
- Zusammen: 1.318,84 € im Monat – davon trägt die Beihilfe 70 % (rund 923 €), die private Pflegepflichtversicherung 30 % (rund 396 €).
Für die Familie heißt das: Der Pflegedienst ist vollständig finanziert, und es bleibt ein kleines Pflegegeld für die pflegende Ehefrau. Dazu können noch 131 € Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe kommen.
Entlastung und Auszeiten bei Pflegegrad 3
Neben Pflegegeld und Pflegedienst gibt es bei Pflegegrad 3 drei Bausteine, die Familien oft unterschätzen:
Entlastungsbetrag
131 € im Monat für anerkannte Alltagshilfen, Tagespflege oder Kurzzeitpflege – gegen Beleg vom Versicherer erstattet (§ 45b SGB XI). Mehr im Ratgeber Entlastungsbetrag privat versichert.
Umwandlungsanspruch
Wird der Pflegedienst-Betrag nicht gebraucht, lassen sich bis 40 % davon – bei Pflegegrad 3 bis 598,80 € im Monat – für anerkannte Alltagshilfen einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das Pflegegeld sinkt dann anteilig.
Auszeiten
Für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson gibt es 3.539 € im Jahr. Springt ein naher Angehöriger nicht erwerbsmäßig ein, ist die Erstattung grundsätzlich auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, also 1.198 €, plus nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten (§ 39 SGB XI).
Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zahlt der Versicherer die Hälfte des Pflegegeldes bis zu acht Wochen im Jahr weiter – bei Pflegegrad 3 also 299,50 € im Monat. Wie Sie die Ersatzpflege abrechnen, steht im Ratgeber Verhinderungspflege privat versichert.
Pflegegrad 3 im Pflegeheim
Im Pflegeheim zahlt die Versicherung bei Pflegegrad 3 monatlich 1.319 € für die Pflege, dazu den Leistungszuschlag auf den Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr bis 75 % ab dem vierten Jahr (§§ 43, 43c SGB XI). Den Rest der Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohner selbst.
Beispiel Bundesdurchschnitt, erstes Jahr, Beihilfe 70 %: Leistung 1.319 € plus 15 % von 2.088 € Pflegeanteil = 1.632,20 €. Davon zahlt die Versicherung 489,66 €, die Beihilfe 1.142,54 €. Selbst zu zahlen bleiben im Schnitt 3.364 € im Monat (vdek, 01.07.2026; eigene Berechnung). In mehreren Ländern hilft die Beihilfe zusätzlich bei Unterkunft und Verpflegung. Mehr im Ratgeber Beihilfe im Pflegeheim.
Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer
Bundesdurchschnitt in Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – Pflegeanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung zum 01.07.2026; Leistungszuschlag 15/30/50/75 % nach § 43c SGB XI.
Was Pflegegrad 3 für pflegende Angehörige bringt
Bei Pflegegrad 3 sichert die private Pflegepflichtversicherung pflegende Angehörige deutlich besser ab als bei Pflegegrad 2. Pflegt jemand mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und arbeitet höchstens 30 Stunden, zahlt der Versicherer Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI):
| Leistung, die die gepflegte Person bezieht | Rentenbeitrag pro Monat | Entgeltpunkte pro Jahr | Monatsrente je Pflegejahr |
|---|---|---|---|
| nur Pflegegeld | 316,32 € | 0,39 | 16,71 € |
| Kombinationsleistung | 268,87 € | 0,33 | 14,20 € |
| nur Pflegedienst | 221,42 € | 0,27 | 11,69 € |
Hinzu kommen Arbeitslosenversicherung und gesetzlicher Unfallschutz. Wie Sie die Beiträge sichern und was bei Pflegezeit gilt, erklärt der Ratgeber Pflegezeit und Rentenpunkte.
Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 3 ändern soll
Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 soll das Pflegegeld ab 2027 zum Entlastungsbudget von 630 € werden (heute 599 €), der Pflegedienst-Betrag auf ein Sachleistungsbudget von 1.590 € steigen (heute 1.497 €). Verhinderungspflege und Verbrauchshilfsmittel sollen in diesen Budgets aufgehen. Tagespflege und Heimleistungen bleiben im Entwurf unverändert. Für neue Anträge soll Pflegegrad 3 erst ab 50 statt 47,5 Punkten gelten; wer eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad. Neu sind bis zu zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monaten für Pflegegeld-Bezieher mit Pflegegrad 2 oder 3. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen – den Stand zeigt der Ratgeber Pflegereform 2027.
Pflegedienst (Sachleistung) 2026 und laut Reform-Entwurf 2027
Höchstbeträge in Euro pro Monat – in der privaten Pflegepflichtversicherung als Kostenerstattung in gleicher Höhe
§ 36 SGB XI; § 23 Abs. 1 SGB XI; Entwurf: Sachleistungsbudget laut PNOG, Kabinettsbeschluss 30.09.2026.
Nächste Schritte für Familien
Bei Pflegegrad 3 lohnt sich ein genauer Blick auf zwei Dinge. Erstens die Organisation: Ein Umbau wie ein Treppenlift wird laut MEDICPROOF vor allem in den Pflegegraden 2 bis 4 relevant; dafür gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme (mehr im Ratgeber Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Zweitens die Finanzen: Laufen PKV-Beitrag, Eigenanteile und Rente noch zusammen? Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung möglich (§ 204 VVG). Was bei Pflegegrad 4 gilt, steht im Ratgeber Pflegegrad 4 privat versichert.
Ihren persönlichen Fahrplan mit Kosten und Fristen zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3 für Privatversicherte?
599 € im Monat (§ 37 SGB XI, Stand Oktober 2026). Die private Pflegepflichtversicherung zahlt es monatlich für den zurückliegenden Monat. Mit Beihilfe teilt sich der Betrag auf, bei 70 % Beihilfe zum Beispiel in 179,70 € Versicherung und 419,30 € Beihilfe.
Wie viel zahlt die private Pflegeversicherung für den Pflegedienst bei Pflegegrad 3?
Bis zu 1.497 € im Monat. Sie reichen die Rechnungen ein und erhalten sie bis zu diesem Betrag erstattet. Erstattungsfähig sind die vereinbarten Vergütungen; bei Pflegediensten ohne Vergütungsvereinbarung höchstens 80 % des Betrags (MB/PPV 2026, Tarif PV, häusliche Pflege).
Kann ich bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem der Pflegedienst-Betrag genutzt wird (§ 38 SGB XI). Stellt der Pflegedienst 748,50 € in Rechnung – die Hälfte von 1.497 € –, gibt es zusätzlich 299,50 € Pflegegeld. An die Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
Was zahlt die Versicherung im Pflegeheim bei Pflegegrad 3?
1.319 € im Monat für die Pflege plus einen Leistungszuschlag von 15 bis 75 % auf den Eigenanteil, je nach Aufenthaltsdauer (§§ 43, 43c SGB XI). Im ersten Jahr blieben im Bundesschnitt am 01.07.2026 trotzdem 3.364 € im Monat selbst zu zahlen (vdek).
Wie viel Rente bekommt eine pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3?
Bei reinem Pflegegeld-Bezug zahlt die Pflegeversicherung 2026 rund 316,32 € Rentenbeitrag im Monat (43 % der Bezugsgröße × 18,6 %). Nach eigener Berechnung ergibt ein Jahr Pflege etwa 0,39 Entgeltpunkte, also rund 16,71 € Monatsrente nach dem Rentenwert ab 01.07.2026.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – abgerufen 19.10.2026
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – abgerufen 19.10.2026
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung – abgerufen 19.10.2026
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege – abgerufen 19.10.2026
- § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
- MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 19.10.2026
- MEDICPROOF: Pressemitteilung vom 23.09.2025 zu Pflege- und Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen – abgerufen 19.10.2026
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 19.10.2026
- § 166 SGB VI und Anlage 1 SGB VI (vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026) – abgerufen 19.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.