Ratgeber

Pflegegeld privat versichert: Beträge 2026, Auszahlung und Beihilfe

Pflegen Angehörige zu Hause, ist das Pflegegeld die wichtigste Leistung. Privatversicherte bekommen es von ihrem Versicherer – in gleicher Höhe wie gesetzlich Versicherte, verlässlich jeden Monat. Hier steht, wie es funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Pflegegeld privat versichert: so viel zahlt die Versicherung 2026
  2. Wer bekommt Pflegegeld – und wofür ist es gedacht?
  3. Wie das Pflegegeld bei Privatversicherten ausgezahlt wird
  4. Beratung zu Hause: Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen
  5. Pflegegeld bei Krankenhaus, Urlaub und Aufenthalt im Ausland
  6. Pflegegeld mit Pflegedienst oder Tagespflege kombinieren
  7. Was die private Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt
  8. Reform-Entwurf 2027: Entlastungsbudget statt Pflegegeld
  9. Pflegegeld, PKV-Beitrag und eigene Vorsorge zusammen denken
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € im Pflegegrad 2, 599 € im Pflegegrad 3, 800 € im Pflegegrad 4 und 990 € im Pflegegrad 5 – in der privaten Pflegepflichtversicherung genauso viel wie in der sozialen (§§ 23, 37 SGB XI).
  • Der private Versicherer zahlt das Pflegegeld monatlich für den zurückliegenden Monat, frühestens ab dem Antragsmonat (MB/PPV 2026).
  • Beamte und Pensionäre erhalten aus ihrem Tarif nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt – zum Beispiel 30 % bei 70 % Beihilfe; die Beihilfe zahlt den Rest als Pauschalbeihilfe.
  • Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen; die Kosten trägt der Versicherer (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
  • Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll ab 2027 ein Entlastungsbudget von 380 bis 1.080 € das Pflegegeld ersetzen – die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Pflegegeld privat versichert: Die private Pflegepflichtversicherung zahlt 2026 monatlich 347 € im Pflegegrad 2, 599 € im Pflegegrad 3, 800 € im Pflegegrad 4 und 990 € im Pflegegrad 5 – genauso viel wie die soziale Pflegeversicherung (§§ 23, 37 SGB XI). Das Geld kommt monatlich für den zurückliegenden Monat; mit Beihilfe teilen sich Versicherung und Beihilfestelle den Betrag (Stand: Oktober 2026).

Pflegegeld privat versichert: so viel zahlt die Versicherung 2026

Wer privat krankenversichert ist, hat beim selben Unternehmen eine private Pflegepflichtversicherung. Das Gesetz verlangt, dass ihre Leistungen nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Beim Pflegegeld heißt das: gleiche Beträge, gleiche Voraussetzungen. Die gute Nachricht für Familien: Sie müssen nichts nachverhandeln und keine Leistung „hinzukaufen“ – der Anspruch steht im Vertrag.

Die Beträge gelten seit dem 01.01.2025 und sind im Oktober 2026 unverändert. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld; dort gibt es andere Hilfen wie den Entlastungsbetrag (mehr im Ratgeber Pflegegrad 1 privat versichert).

Pflegegeld in Euro pro Monat nach § 37 SGB XI und MB/PPV 2026 (Tarif PV/PVB) – Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung je nach Beihilfe, Stand Oktober 2026.
Pflegegradohne BeihilfeVersicherung bei 50 % BeihilfeVersicherung bei 70 % BeihilfeVersicherung bei 80 % Beihilfe
Pflegegrad 2347,00173,50104,1069,40
Pflegegrad 3599,00299,50179,70119,80
Pflegegrad 4800,00400,00240,00160,00
Pflegegrad 5990,00495,00297,00198,00

Mit Beihilfe zahlt die Beihilfestelle den Rest als Pauschalbeihilfe, sodass zusammen wieder die vollen Beträge ankommen. Ihr persönliches Ergebnis – auch mit Pflegedienst – rechnet der Pflegegeld-Rechner in wenigen Sekunden.

415.291
Menschen erhielten Ende 2025 Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung
BMG, Zahlen und Fakten, Stand Juli 2026
85 %
davon wurden zu Hause versorgt (354.055 ambulant)
BMG, eigene Berechnung
990 €
Pflegegeld im Monat im Pflegegrad 5
§ 37 SGB XI, seit 01.01.2025

Wer bekommt Pflegegeld – und wofür ist es gedacht?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird – meist durch Kinder, Partner, Freunde oder Nachbarn. Voraussetzung ist, dass die nötige Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt „in geeigneter Weise“ sichergestellt ist (§ 37 Abs. 1 SGB XI). Den Pflegegrad stellt die Begutachtung fest, bei Privatversicherten in der Regel durch MEDICPROOF; wie der Antrag läuft, erklärt der Ratgeber Pflegegrad privat versichert beantragen.

Das Geld geht an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet frei, wie sie es verwendet: als Dank an die pflegende Tochter, für die Nachbarin, die einkauft, oder für eine stundenweise Hilfe. Einen Verwendungsnachweis verlangt der Versicherer nicht – das ist ein echter Freiraum für Familien.

  • Pflegegrad 2 bis 5: festgestellt durch das Gutachten im Auftrag des Versicherers.
  • Häusliche Pflege: zu Hause, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen – nicht im Pflegeheim.
  • Antrag: Pflegegeld gibt es nur auf Antrag, frühestens ab dem Antragsmonat (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
  • Wartezeit erfüllt: Beim Erstantrag gilt eine Wartezeit von zwei Jahren; Zeiten in der sozialen Pflegeversicherung zählen mit (MB/PPV § 3).

Wie das Pflegegeld bei Privatversicherten ausgezahlt wird

In der privaten Pflegepflichtversicherung wird das Pflegegeld laut Musterbedingungen „in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegenden Monat gezahlt“ (MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 2.1). Die Zahlung beginnt ab Antragstellung. Bestand die Pflegebedürftigkeit schon vorher, zahlt der Versicherer ab Beginn des Antragsmonats – deshalb lohnt ein früher Anruf beim Versicherer. Endet der Anspruch mitten im Monat, wird anteilig gerechnet; der Kalendermonat zählt dabei mit 30 Tagen (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Verstirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld bis zum Ende dieses Monats gezahlt.

Tipp für Angehörige: Versicherungsnehmer ist oft der Elternteil selbst, manchmal aber auch der Partner. Der Versicherer zahlt an die versicherte Person, wenn der Versicherungsnehmer sie in Textform als Empfangsberechtigte benannt hat (MB/PPV § 6 Abs. 5). Klären Sie das zusammen mit einer Vorsorgevollmacht frühzeitig – dann laufen Zahlung und Schriftverkehr reibungslos.

Beamte, Pensionäre und ihre Angehörigen stellen zusätzlich einen Antrag bei der Beihilfestelle. Die Beihilfe zahlt eine Pauschalbeihilfe in Höhe ihres Bemessungssatzes; das Pflegegeld der Versicherung wird angerechnet (§ 38a Abs. 3 BBhV). Wie die Länder das regeln, steht im Ratgeber Beihilfe zum Pflegegeld.

Beratung zu Hause: Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen

Wer Pflegegeld erhält, muss halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen; in den Pflegegraden 4 und 5 kann die Beratung auch vierteljährlich stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die erste Beratung findet zu Hause statt, danach kann auf Wunsch jede zweite bis 31.03.2027 per Video laufen. Die Kosten trägt der private Versicherer, bei Beihilfeberechtigten anteilig die Beihilfe (§ 37 Abs. 3c SGB XI).

Der Besuch ist keine Kontrolle, sondern Hilfe: Eine Pflegefachkraft gibt Tipps zur Pflege, zu Hilfsmitteln und Entlastung. Wichtig ist trotzdem, den Termin nicht zu vergessen. Ruft jemand die Beratung nicht ab, muss der Versicherer das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Viele Familien legen sich deshalb eine Erinnerung im Kalender an. Kostenlose Pflegeberatung bietet für Privatversicherte außerdem compass, die Pflegeberatung der privaten Versicherer – mehr dazu im Ratgeber compass private Pflegeberatung.

Pflegegeld bei Krankenhaus, Urlaub und Aufenthalt im Ausland

Das Leben bleibt nicht stehen, nur weil jemand gepflegt wird. Die Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung regeln die häufigsten Sonderfälle großzügig:

Pflegegeld in Sondersituationen nach MB/PPV 2026 §§ 4, 5 und § 37 Abs. 2 SGB XI, Stand Oktober 2026.
SituationWas mit dem Pflegegeld passiert
Krankenhaus oder stationäre Rehawird in den ersten acht Wochen weitergezahlt, danach ruht es
Urlaub in der EU, im EWR oder in der Schweizruht nicht – wird weitergezahlt
Vorübergehend in anderen Ländernwird bis zu insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt
Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflegedie Hälfte wird bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt
Tod der pflegebedürftigen Personwird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt

Braucht die Pflegeperson selbst eine Pause, springt die Verhinderungspflege ein – mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ist die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, hilft die Kurzzeitpflege.

Pflegegeld mit Pflegedienst oder Tagespflege kombinieren

Viele Familien teilen die Pflege: Angehörige übernehmen den Alltag, ein Pflegedienst kommt morgens zum Waschen. Dann zahlt die Versicherung die Rechnung des Dienstes bis zum Höchstbetrag – und das Pflegegeld anteilig weiter (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem der Höchstbetrag für den Pflegedienst genutzt wird. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.

Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst stellt 449,10 € in Rechnung – das sind 30 % des Höchstbetrags von 1.497 €. Dann bleiben 70 % des Pflegegeldes: 419,30 € im Monat zusätzlich zur Erstattung der Rechnung. Wie die Abrechnung mit dem Pflegedienst funktioniert, erklärt der Ratgeber Pflegesachleistung privat versichert.

Tages- oder Nachtpflege gibt es sogar zusätzlich, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird: 721 € im Pflegegrad 2 bis 2.085 € im Pflegegrad 5 im Monat (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Auch der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat kommt ungekürzt hinzu. Wer dagegen den Umwandlungsanspruch nutzt – bis zu 40 % des Pflegedienst-Betrags für anerkannte Alltagshilfen –, verbraucht damit einen Teil des Sachleistungsbetrags, und das Pflegegeld sinkt entsprechend (§ 45a Abs. 4 SGB XI).

Was die private Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt

Pflegegeld ist nicht das Einzige, was ankommt. Pflegt jemand eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und arbeitet höchstens 30 Stunden pro Woche, zahlt der private Versicherer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Pflegeperson (§ 44 Abs. 1 SGB XI; § 3 SGB VI). Dazu kommen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 44 Abs. 2a, 2b SGB XI).

Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für eine Pflegeperson bei reinem Pflegegeld-Bezug, 2026: Prozentsatz der Bezugsgröße (3.955 € im Monat) nach § 166 Abs. 2 SGB VI × Beitragssatz 18,6 % – eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
PflegegradAnteil der Bezugsgrößebeitragspflichtige EinnahmeRentenbeitrag pro Monat
Pflegegrad 227 %1.067,85 €198,62 €
Pflegegrad 343 %1.700,65 €316,32 €
Pflegegrad 470 %2.768,50 €514,94 €
Pflegegrad 5100 %3.955,00 €735,63 €

Wird zusätzlich ein Pflegedienst genutzt, sinken die Prozentsätze (Kombinationsleistung) etwas. Was das an späterer Rente bringt, zeigt der Ratgeber Pflegezeit und Rentenpunkte; alle Hilfen für Angehörige stehen im Ratgeber Pflegende Angehörige bei Privatversicherten.

Reform-Entwurf 2027: Entlastungsbudget statt Pflegegeld

Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 will das Pflegegeld ab 01.01.2027 durch ein „Entlastungsbudget“ ersetzen: 380 € im Pflegegrad 2, 630 € im Pflegegrad 3, 890 € im Pflegegrad 4 und 1.080 € im Pflegegrad 5. Laut Begründung sollen darin auch die bisherige Verhinderungspflege und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aufgehen. Die Zahlen sind also nicht eins zu eins mit dem heutigen Pflegegeld vergleichbar. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.

Pflegegeld 2026 und laut Reform-Entwurf 2027

Euro pro Monat je Pflegegrad – geltendes Recht (§ 37 SGB XI) und „Entlastungsbudget“ laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026

0 €500 €1.000 €1.500 €347380Pflegegrad 2599630Pflegegrad 3800890Pflegegrad 49901.080Pflegegrad 5
2026 (geltendes Recht)2027 (Entwurf)

§ 37 SGB XI (Beträge seit 01.01.2025); Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss 30.09.2026 – Gesetzgebung nicht abgeschlossen.

Für Privatversicherte ist eines sicher: Weil die private Pflegepflichtversicherung gleichwertig leisten muss, gelten neue Beträge auch für sie, sobald das Gesetz in Kraft ist (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Laut Entwurf sollen bereits Eingestufte ihren Pflegegrad behalten. Den aktuellen Stand verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027.

Pflegegeld, PKV-Beitrag und eigene Vorsorge zusammen denken

Das Pflegegeld deckt einen Teil der Pflege zu Hause – den Rest stemmen Familien mit Zeit und Geld. Gleichzeitig laufen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung weiter. Hier zeigt die PKV ihre Stärken: Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist jederzeit möglich, für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Und wer bei den Eltern sieht, was Pflege kostet, kann die eigene Pflegelücke früh und günstig schließen, etwa mit einem Pflegetagegeld oder dem staatlich geförderten Pflege-Bahr.

Welche Schritte jetzt anstehen und was die Pflege im Monat kostet, zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator – ohne eine einzige Gesundheitsfrage. Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk anschließend den PKV-Beitrag und die Pflegelücke mit Ihnen.

Häufige Fragen

Bekommen Privatversicherte genauso viel Pflegegeld wie gesetzlich Versicherte?

Ja. Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen bieten, die nach Art und Umfang gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Das Pflegegeld beträgt deshalb auch für Privatversicherte 2026 monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) und 990 € (5).

Wann zahlt die private Pflegeversicherung das Pflegegeld aus?

Nach den Musterbedingungen monatlich für den zurückliegenden Monat (MB/PPV 2026, Tarif PV Nr. 2.1). Der Anspruch beginnt mit dem Antrag; wird der Antrag erst nach dem Monat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, zahlt der Versicherer ab Beginn des Antragsmonats.

Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?

Ja, in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder stationären Reha zahlt der private Versicherer das Pflegegeld weiter (MB/PPV 2026 § 5 Abs. 2). Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.

Gibt es Pflegegeld auch bei einem Aufenthalt im Ausland?

In der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz ruht das Pflegegeld nicht. In anderen Ländern wird es bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt (MB/PPV 2026 § 5 Abs. 1).

Wie viel Pflegegeld zahlt die Versicherung bei Beihilfe?

Den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt: bei aktiven Beamten in der Regel 50 %, bei Pensionären, Ehepartnern und Beamten mit zwei oder mehr Kindern 30 %, bei Kindern 20 % (MB/PPV 2026, Tarifstufe PVB). Im Pflegegrad 3 sind das zum Beispiel 179,70 € von der Versicherung und 419,30 € von der Beihilfe bei 70 % Beihilfe.

Muss das Pflegegeld versteuert werden?

Nein. Leistungen aus einer Pflegeversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Geben Pflegebedürftige das Geld an pflegende Angehörige weiter, ist es dort bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei – ausdrücklich auch bei privaten Pflegeversicherungen (§ 3 Nr. 36 EStG). Im Einzelfall hilft ein Steuerberater.

Quellen

  1. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen – abgerufen 19.10.2026
  2. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 19.10.2026
  3. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung – abgerufen 19.10.2026
  4. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
  5. § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen – abgerufen 19.10.2026
  6. § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter – abgerufen 19.10.2026
  7. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen – abgerufen 19.10.2026
  8. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
  9. Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
  10. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Bezugsgröße 2026, abgerufen 19.10.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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