Inhalt (9 Abschnitte)
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen, starke Leistungen
- Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 privat versichert
- Zu Hause oder im Pflegeheim? Pflegegrad 4 im Vergleich
- Pflege zu Hause bei Pflegegrad 4 gut organisieren
- Pflegegrad 4 mit Beihilfe – und der Zuschlag in NRW
- Rentenbeiträge für Angehörige bei Pflegegrad 4
- Berufstätige Angehörige: Auszeiten bei Pflegegrad 4
- Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 4 ändern soll
- Was Angehörige jetzt klären sollten
- Bei Pflegegrad 4 zahlt die private Pflegepflichtversicherung 2026 monatlich 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € für einen Pflegedienst; im Pflegeheim sind es 1.855 € plus Leistungszuschlag (§§ 36, 37, 43 SGB XI).
- Tagespflege bis 1.685 € im Monat gibt es zusätzlich; Pflegegeld-Bezieher können die Beratung zu Hause vierteljährlich abrufen (§§ 37, 41 SGB XI).
- Mit Beihilfe zahlt die Versicherung ihren Anteil; in NRW ist für Landesbeamte zusätzlich ein Pflegezuschlag zum Pflegegeld von 150 € beihilfefähig (§ 5a BVO NRW).
- Für eine pflegende Angehörige zahlt die Versicherung bei reinem Pflegegeld-Bezug rund 514,94 € Rentenbeitrag im Monat (eigene Berechnung 2026).
- Ende 2025 hatten 63.702 Privatversicherte Pflegegrad 4 (BMG); laut Reform-Entwurf soll das Pflegegeld ab 2027 zum Entlastungsbudget von 890 € werden.
Pflegegrad 4 privat versichert: Die private Pflegepflichtversicherung zahlt 2026 monatlich 800 € Pflegegeld oder erstattet bis zu 1.859 € für einen Pflegedienst; im Pflegeheim sind es 1.855 € plus Leistungszuschlag (§§ 36, 37, 43 SGB XI). Tagespflege gibt es zusätzlich bis 1.685 €. Beamte erhalten die Beträge anteilig aus Versicherung und Beihilfe – in NRW sogar mit Zuschlag (Stand: Oktober 2026).
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen, starke Leistungen
Pflegegrad 4 steht für „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ und wird ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten vergeben (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Die Pflege ist jetzt zeitintensiv, oft auch nachts. Gleichzeitig steigen die Leistungen deutlich: Das Pflegegeld liegt um 201 € höher als bei Pflegegrad 3, der Betrag für den Pflegedienst um 362 €. Privatversicherte erhalten alles in gleicher Höhe wie gesetzlich Versicherte (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 privat versichert
Die Beträge erstattet die private Pflegepflichtversicherung nach ihren Musterbedingungen. Für Beamte, Pensionäre und ihre Angehörigen gilt die Tarifstufe für Beihilfeberechtigte: Die Versicherung zahlt den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt.
| Leistung | Höchstbetrag | Versicherung bei 50 % Beihilfe | bei 70 % Beihilfe | bei 80 % Beihilfe |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | 800 € | 400,00 € | 240,00 € | 160,00 € |
| Pflegedienst (monatlich) | 1.859 € | 929,50 € | 557,70 € | 371,80 € |
| Tages- oder Nachtpflege (monatlich, zusätzlich) | 1.685 € | 842,50 € | 505,50 € | 337,00 € |
| Pflegeheim (monatlich, plus Leistungszuschlag) | 1.855 € | 927,50 € | 556,50 € | 371,00 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 65,50 € | 39,30 € | 26,20 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (jährlich) | 3.539 € | 1.769,50 € | 1.061,70 € | 707,80 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | 42 € | 21,00 € | 12,60 € | 8,40 € |
| Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme) | 4.180 € | 2.090 € | 1.254 € | 836 € |
Zu Hause oder im Pflegeheim? Pflegegrad 4 im Vergleich
Bei Pflegegrad 4 wägen viele Familien ab. Die Entscheidung hängt vom Menschen ab, nicht nur vom Geld – aber die Zahlen helfen. Die folgende Übersicht zeigt, was die Versicherung je nach Versorgungsform im Monat übernimmt (ohne Beihilfe):
| Versorgungsform | Leistung der Versicherung | Was selbst zu tragen ist |
|---|---|---|
| Angehörige pflegen allein | 800 € Pflegegeld | keine Rechnung – aber viel Zeit der Familie |
| Pflegedienst übernimmt ein Viertel (464,75 €) | 464,75 € + 600 € Pflegegeld | nichts, solange der Dienst im Budget bleibt |
| Pflegedienst voll + Tagespflege | bis 1.859 € + bis 1.685 € | Kosten über den Höchstbeträgen, Verpflegung in der Tagespflege |
| Pflegeheim, erstes Jahr | 1.855 € + 313,20 € Zuschlag | im Schnitt 3.364 € Eigenanteil (Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionen) |
Ihre eigene Rechnung – mit Ihrem Bundesland, Ihrer Aufenthaltsdauer und Beihilfe – macht der Pflegekosten-Rechner. Was beim Heim sonst wichtig ist, erklärt der Ratgeber Pflegeheim privat versichert.
Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer
Bundesdurchschnitt in Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – Pflegeanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung zum 01.07.2026; Leistungszuschlag 15/30/50/75 % nach § 43c SGB XI.
Pflege zu Hause bei Pflegegrad 4 gut organisieren
Wer bei Pflegegrad 4 zu Hause bleiben möchte, kann mehrere Leistungen gleichzeitig nutzen. Tagespflege gibt es zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegedienst, ohne Anrechnung (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € lässt sich eine stundenweise Betreuung finanzieren. Und für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson stehen 3.539 € im Jahr bereit – springt ein naher Angehöriger nicht erwerbsmäßig ein, grundsätzlich bis zum Zweifachen des Pflegegeldes, also 1.600 €, plus nachgewiesene Kosten (§ 39 SGB XI).
Auch die Ausstattung wird wichtiger: Laut MEDICPROOF werden mit steigendem Pflegegrad zunehmend Rollstuhl, Pflegebett und Toilettenrollstuhl notwendig (Meldung vom 23.09.2025). Diese technischen Pflegehilfsmittel überlässt der Versicherer vorrangig leihweise; sonst erstattet er die Kosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, höchstens 25 € je Hilfsmittel (MB/PPV 2026). Für Umbauten wie einen Treppenlift gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehr in den Ratgebern Pflegehilfsmittel privat versichert und Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Beratung vierteljährlich möglich: Pflegegeld-Bezieher müssen mindestens halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 können sie den Besuch auch jedes Quartal in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI) – eine gute Gelegenheit, Fragen zu Hilfsmitteln und Entlastung zu klären.
Pflegegrad 4 mit Beihilfe – und der Zuschlag in NRW
Beamte und Pensionäre bekommen die Leistungen aus zwei Töpfen: Bei 70 % Beihilfe zahlt die Beihilfe vom Pflegegeld 560 €, die private Pflegepflichtversicherung 240 €. Bei 50 % Beihilfe sind es je 400 €. Für Pflegekosten im Heim gehen mehrere Länder über die Beträge der Pflegeversicherung hinaus.
Besonders großzügig ist NRW: Bei Pflegegrad 4 ist neben dem Pflegegeld ein Pflegezuschlag von 150 € im Monat beihilfefähig; entstehen durch den höheren Pflegebedarf höhere Kosten für den Pflegedienst, sind zusätzlich bis 1.000 € im Monat beihilfefähig (§ 5a Abs. 1 und 3 BVO NRW). Die Beihilfe erstattet davon ihren Bemessungssatz. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht im Ratgeber Beihilfe bei Pflege NRW; einen Überblick über alle Länder bietet der Ratgeber Beihilfe bei Pflege.
Rentenbeiträge für Angehörige bei Pflegegrad 4
Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlt die Pflegeversicherung in die Rentenversicherung der Pflegeperson ein. Voraussetzung: mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen und höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit (§ 44 SGB XI). Bei Pflegegrad 4 sind das 2026 nach eigener Berechnung:
- nur Pflegegeld: 514,94 € Rentenbeitrag im Monat – rund 0,64 Entgeltpunkte im Jahr, also etwa 27 € Monatsrente je Pflegejahr,
- Kombinationsleistung: 437,70 € im Monat – rund 23 € Monatsrente je Pflegejahr,
- nur Pflegedienst: 360,46 € im Monat – rund 19 € Monatsrente je Pflegejahr.
Berechnet mit der Bezugsgröße 2026 von 3.955 €, dem Beitragssatz von 18,6 %, dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € und dem Rentenwert von 42,52 € ab 01.07.2026. Wer für die Pflege die Arbeitszeit reduziert, findet im Ratgeber Pflegezeit und Rentenpunkte alle Regeln.
Berufstätige Angehörige: Auszeiten bei Pflegegrad 4
Viele Kinder pflegebedürftiger Eltern stehen mitten im Berufsleben. Das Gesetz gibt ihnen mehrere Wege, die bei Privatversicherten genauso funktionieren – gezahlt wird jeweils vom privaten Versicherer der pflegebedürftigen Person:
Bis zu 10 Arbeitstage sofort
In einer akuten Pflegesituation dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben (§ 2 PflegeZG). Als Lohnersatz gibt es Pflegeunterstützungsgeld: 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts, höchstens 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 44a Abs. 3 SGB XI i. V. m. § 45 Abs. 2 SGB V).
Bis zu 6 Monate Pflegezeit
Vollständige oder teilweise Freistellung bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten (§§ 3, 4 PflegeZG). Bei voller Freistellung zahlt der Versicherer auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, auch für eine PKV (§ 44a Abs. 1 SGB XI).
Bis zu 24 Monate Familienpflegezeit
Teilweise Freistellung mit mindestens 15 Wochenstunden bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten (§ 2 FPfZG). Ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben überbrückt den Verdienstausfall (§ 3 FPfZG).
Wird Pflegezeit angekündigt, muss die Begutachtung zu Hause spätestens nach zehn Arbeitstagen stattfinden (MB/PPV 2026 § 6 Abs. 2c). Alle Details stehen im Ratgeber Pflegezeit und Rentenpunkte.
Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 4 ändern soll
Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 bleibt die Schwelle für Pflegegrad 4 bei 70 Punkten. Allerdings sollen sich die Punktspannen der Module 1, 4 und 6 ändern, was die Gesamtpunkte bei neuen Begutachtungen verschieben kann. Bei den Leistungen sind vorgesehen: ein Entlastungsbudget von 890 € statt 800 € Pflegegeld und ein Sachleistungsbudget von 2.090 € statt 1.859 € für den Pflegedienst; darin sollen Verhinderungspflege und Verbrauchshilfsmittel aufgehen. Tagespflege und Heimleistung bleiben laut Entwurf unverändert. Wer eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen; den Stand zeigt der Ratgeber Pflegereform 2027.
Pflegegeld 2026 und laut Reform-Entwurf 2027
Euro pro Monat je Pflegegrad – geltendes Recht (§ 37 SGB XI) und „Entlastungsbudget“ laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026
§ 37 SGB XI (Beträge seit 01.01.2025); Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss 30.09.2026 – Gesetzgebung nicht abgeschlossen.
Was Angehörige jetzt klären sollten
Bei Pflegegrad 4 werden die Ausgaben spürbar – vor allem, wenn ein Heim in Frage kommt. Umso wichtiger ist der Blick auf den PKV-Beitrag der pflegebedürftigen Person: Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist jederzeit möglich, für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG). Ob der Beitrag noch zur Rente passt, zeigt der Beitrags-Check im Pflegefall. Was bei Pflegegrad 5 gilt, steht im Ratgeber Pflegegrad 5 privat versichert; den kompletten Fahrplan bietet der kostenlose Pflegefall-Navigator.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4 in der privaten Pflegeversicherung?
Pflegegeld von 800 € im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder bis 1.859 € im Monat für einen Pflegedienst; beides lässt sich kombinieren. Dazu kommen bis 1.685 € für Tagespflege, 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Stand Oktober 2026).
Was zahlt die private Pflegeversicherung im Pflegeheim bei Pflegegrad 4?
1.855 € im Monat für die Pflege plus einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil (15 % im ersten bis 75 % ab dem vierten Jahr). Der Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 innerhalb eines Heims gleich; im Bundesschnitt lag er am 01.07.2026 im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat (vdek).
Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 4?
Die Beihilfe trägt ihren Bemessungssatz, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Vom Pflegegeld sind das bei 70 % Beihilfe 560 € Beihilfe und 240 € Versicherung. In NRW sind für Landesbeamte zusätzlich ein Pflegezuschlag zum Pflegegeld von 150 € und höhere Pflegedienstkosten bis 1.000 € im Monat beihilfefähig (§ 5a BVO NRW).
Wie oft muss bei Pflegegrad 4 ein Beratungsbesuch stattfinden?
Wer Pflegegeld bezieht, muss mindestens halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen; bei Pflegegrad 4 und 5 ist auch eine vierteljährliche Beratung möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten tragen Versicherer und Beihilfe.
Ändert sich bei Pflegegrad 4 etwas durch die Pflegereform 2027?
Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 bleibt die Schwelle von 70 Punkten gleich. Das Pflegegeld soll zum Entlastungsbudget von 890 € werden, der Pflegedienst-Betrag auf 2.090 € steigen; die Heimleistung von 1.855 € bleibt unverändert. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – abgerufen 19.10.2026
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratung in der eigenen Häuslichkeit – abgerufen 19.10.2026
- § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
- § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils – abgerufen 19.10.2026
- PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
- Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung vom 04.08.2026 – abgerufen 19.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
- MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 19.10.2026
- MEDICPROOF: Pressemitteilung vom 23.09.2025 zu Pflege- und Hilfsmitteln – abgerufen 19.10.2026
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 19.10.2026
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter – abgerufen 19.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.