Leistungen je Pflegegrad

Pflegegrad 2 privat versichert: Leistungen 2026 mit Beihilfe-Anteil

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad bei Privatversicherten. Ab hier gibt es Pflegegeld, ein Budget für den Pflegedienst und Geld für Auszeiten der Angehörigen. Hier finden Sie jede Leistung mit Betrag, Beihilfe-Anteil und Rechenbeispiel.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Pflegegrad 2: der häufigste Pflegegrad bei Privatversicherten
  2. Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 privat versichert – mit Beihilfe-Anteil
  3. Zu Hause gepflegt: Pflegegeld, Pflegedienst oder beides
  4. Für Angehörige: Auszeiten und Rentenbeiträge ab Pflegegrad 2
  5. Pflegegrad 2 im Pflegeheim: was die Versicherung trägt
  6. Pflegegrad 2 mit Beihilfe: wer welchen Anteil zahlt
  7. Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 2 ändern soll
  8. Checkliste: die ersten Schritte nach dem Bescheid über Pflegegrad 2
  9. Wenn sich der Bedarf ändert – und was Angehörige jetzt klären sollten
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Pflegegrad 2 zahlt die private Pflegepflichtversicherung 2026 monatlich 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € für einen Pflegedienst; beides lässt sich kombinieren (§§ 36–38 SGB XI).
  • Zusätzlich gibt es u. a. bis 721 € für Tagespflege, 131 € Entlastungsbetrag im Monat und einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Im Pflegeheim zahlt die Versicherung 805 € im Monat plus Leistungszuschlag; der Eigenanteil ist in einem Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch.
  • Mit Beihilfe zahlt die Versicherung ihren Anteil, etwa 104,10 € vom Pflegegeld bei 70 % Beihilfe; die Beihilfe trägt 242,90 €.
  • Ende 2025 hatten 155.207 Privatversicherte Pflegegrad 2 – 37,4 % aller Leistungsbeziehenden der privaten Pflegepflichtversicherung (BMG).

Pflegegrad 2 privat versichert: Die private Pflegepflichtversicherung zahlt 2026 monatlich 347 € Pflegegeld oder erstattet bis zu 796 € für einen Pflegedienst; im Pflegeheim sind es 805 € plus Leistungszuschlag (§§ 36, 37, 43 SGB XI). Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit Beihilfe teilen sich Versicherung und Beihilfestelle die Beträge (Stand: Oktober 2026).

Pflegegrad 2: der häufigste Pflegegrad bei Privatversicherten

Pflegegrad 2 steht für „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ und wird ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten vergeben (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Typisch sind Menschen, die vieles noch selbst können, aber regelmäßig Hilfe beim Waschen, beim Anziehen, bei Arztterminen oder im Haushalt brauchen. Für Privatversicherte gelten bei der Begutachtung dieselben Maßstäbe wie für gesetzlich Versicherte; begutachtet wird in der Regel durch MEDICPROOF.

155.207
Privatversicherte hatten Ende 2025 Pflegegrad 2 – mehr als jeder dritte Leistungsbeziehende der privaten Pflegepflichtversicherung
BMG, Zahlen und Fakten, Stand Juli 2026
38 %
der Erstgutachten von MEDICPROOF ergaben 2025 Pflegegrad 2
MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025
27
Punkte sind nach geltendem Recht die Schwelle für Pflegegrad 2
§ 15 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige in der privaten Pflegepflichtversicherung nach Pflegegrad

Leistungsbeziehende Ende 2025 (insgesamt 415.291)

050k100k150k200k34.546PG 1155.207PG 2140.444PG 363.702PG 421.392PG 5

Bundesgesundheitsministerium, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (Stand Juli 2026), Geschäftsstatistik.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 privat versichert – mit Beihilfe-Anteil

Ab Pflegegrad 2 öffnet sich der volle Leistungskatalog der Pflegeversicherung. Die private Pflegepflichtversicherung übernimmt ihn nach ihren Musterbedingungen in gleicher Höhe wie die soziale Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 1 SGB XI) – als Kostenerstattung. Beamte und Pensionäre erhalten aus der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte den Teil, den die Beihilfe nicht trägt.

Leistungen bei Pflegegrad 2 nach §§ 36–45b SGB XI und MB/PPV 2026 (Tarif PV/PVB); Anteil der Versicherung je nach Beihilfe-Bemessungssatz, Stand Oktober 2026.
LeistungHöchstbetragVersicherung bei 50 % Beihilfebei 70 % Beihilfebei 80 % Beihilfe
Pflegegeld (monatlich)347 €173,50 €104,10 €69,40 €
Pflegedienst (monatlich)796 €398,00 €238,80 €159,20 €
Tages- oder Nachtpflege (monatlich, zusätzlich)721 €360,50 €216,30 €144,20 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131 €65,50 €39,30 €26,20 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (jährlich)3.539 €1.769,50 €1.061,70 €707,80 €
Pflegeheim (monatlich, plus Leistungszuschlag)805 €402,50 €241,50 €161,00 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)42 €21,00 €12,60 €8,40 €
Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme)4.180 €2.090 €1.254 €836 €

Was in Ihrem Fall im Monat zusammenkommt – mit Pflegedienst, Heim oder Beihilfe –, rechnet der Pflegekosten-Rechner aus. Ihre Eingaben bleiben dabei in Ihrem Browser.

Zu Hause gepflegt: Pflegegeld, Pflegedienst oder beides

Bei Pflegegrad 2 übernehmen meist Angehörige die Pflege. Dann zahlt der Versicherer 347 € Pflegegeld, monatlich für den zurückliegenden Monat. Das Geld steht der pflegebedürftigen Person frei zur Verfügung – viele geben es als Anerkennung an die pflegende Tochter oder den Sohn weiter. Alles Wichtige zur Auszahlung steht im Ratgeber Pflegegeld privat versichert.

Kommt ein Pflegedienst dazu, reichen Sie dessen Rechnungen ein und erhalten sie bis 796 € im Monat erstattet. Wer das Budget nur teilweise nutzt, bekommt den Rest anteilig als Pflegegeld (§ 38 SGB XI).

Rechenbeispiel: Der Pflegedienst hilft dreimal pro Woche beim Duschen und stellt 398 € in Rechnung – genau die Hälfte von 796 €. Der Versicherer erstattet die 398 € und zahlt zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes, also 173,50 €. Zusammen kommen 571,50 € im Monat an. An eine solche Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden. Einzelheiten zur Abrechnung erklärt der Ratgeber Pflegesachleistung privat versichert.

Tagespflege on top: Besucht Ihr Angehöriger tagsüber eine Tagespflege, erstattet der Versicherer dafür bis 721 € im Monat – zusätzlich und ohne Abzug beim Pflegegeld (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Das entlastet berufstätige Angehörige spürbar.

Für Angehörige: Auszeiten und Rentenbeiträge ab Pflegegrad 2

3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wer pflegt, braucht Pausen. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Daraus bezahlt der Versicherer eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder krank ist (Verhinderungspflege), oder einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege) – jeweils bis zu acht Wochen im Jahr. Während dieser Zeit läuft die Hälfte des Pflegegeldes weiter.

Beispiel: Die Tochter pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 2) und fährt drei Wochen in Urlaub. Übernimmt ein Pflegedienst, erstattet der Versicherer dessen Kosten bis 3.539 €. Springt der Sohn ein, der nicht erwerbsmäßig pflegt, ist die Erstattung grundsätzlich auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, also 694 €; nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können darüber hinaus erstattet werden, insgesamt bis 3.539 € (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Der Antrag mit Nachweisen reicht bis zum Ende des Folgejahres. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege privat versichert.

Rentenbeiträge für die Pflegeperson

Ab Pflegegrad 2 sorgt die private Pflegeversicherung auch für die Pflegeperson vor: Pflegt jemand mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und arbeitet nicht mehr als 30 Stunden, zahlt der Versicherer Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI; § 3 SGB VI). Bei reinem Pflegegeld-Bezug in Pflegegrad 2 sind das 2026 rund 198,62 € im Monat. Nach eigener Berechnung ergibt ein Jahr Pflege damit etwa 0,25 Entgeltpunkte, also gut 10 € Monatsrente nach heutigem Rentenwert. Hinzu kommen Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Mehr im Ratgeber Pflegezeit und Rentenpunkte.

Pflegegrad 2 im Pflegeheim: was die Versicherung trägt

Im Pflegeheim zahlt die private Pflegepflichtversicherung bei Pflegegrad 2 einen Festbetrag von 805 € im Monat für die Pflege (§ 43 Abs. 2 SGB XI). Dazu kommt der Leistungszuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE): 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI).

Wichtig zu wissen: Der EEE ist in einem Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Bewohner mit Pflegegrad 2 zahlen also denselben Pflegeanteil wie Bewohner mit Pflegegrad 5. Im Bundesschnitt lag der Eigenanteil am 01.07.2026 im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat, einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, und sank ab dem vierten Jahr auf 2.111 € (vdek). Details im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim privat versichert.

Pflegegrad 2 mit Beihilfe: wer welchen Anteil zahlt

Für Beamte und Pensionäre gilt: Die Beihilfe trägt ihren Bemessungssatz, die private Pflegepflichtversicherung den Rest. Ein Pensionär mit 70 % Beihilfe erhält vom Pflegegeld also 104,10 € von der Versicherung und 242,90 € als Pauschalbeihilfe. Ein aktiver Beamter mit 50 % Beihilfe bekommt je 173,50 €. Einige Länder gehen über die Bundesregeln hinaus – vor allem bei den Heimkosten. Wie Bund und Länder rechnen, zeigt der Ratgeber Beihilfe bei Pflege.

Wer zahlt welchen Anteil der Pflegeleistungen?

Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung in Prozent – den Rest trägt die Beihilfe; zusammen 100 % der Beträge nach SGB XI

Privatversicherte ohne Beihilfe100 %Beamte aktiv (Beihilfe 50 %)50 %Beamte mit 2+ Kindern (Beihilfe 70 %)30 %Pensionäre (Beihilfe 70 %)30 %Ehepartner (Beihilfe 70 %)30 %Kinder (Beihilfe 80 %)20 %

Musterbedingungen MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB (PKV-Verband); § 46 BBhV und Landesrecht. Abweichungen je Land möglich.

Reform-Entwurf 2027: Was sich bei Pflegegrad 2 ändern soll

Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 soll ab 2027 gelten (Entwurf, Gesetzgebung nicht abgeschlossen):

  • Entlastungsbudget 380 € statt 347 € Pflegegeld – darin sollen auch die bisherige Verhinderungspflege und die Verbrauchshilfsmittel aufgehen.
  • Sachleistungsbudget 890 € statt 796 € für den Pflegedienst.
  • Sozialraumbudget bis 175 € statt 131 € Entlastungsbetrag, aber nur noch für anerkannte Alltagshilfen.
  • Überbrückungsbudget 2.285 € im Jahr für Akutsituationen und Kurzzeitpflege statt des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 €.
  • Schwelle 30 statt 27 Punkte für neue Anträge; bereits Eingestufte behalten ihren Pflegegrad.

Für Privatversicherte würden die neuen Beträge ebenso gelten. Den Stand verfolgt der Ratgeber Pflegereform 2027.

Checkliste: die ersten Schritte nach dem Bescheid über Pflegegrad 2

Der Bescheid ist da – und plötzlich gibt es viele Möglichkeiten. Diese Reihenfolge hat sich für Familien bewährt:

  1. Versorgungsform festlegen: Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Kombination? Die Aufteilung bindet sechs Monate, eine Pflegeberatung hilft bei der Entscheidung.
  2. Beratungstermin vereinbaren: Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI); sonst wird das Pflegegeld gekürzt.
  3. Entlastungsbetrag nutzen: 131 € im Monat für eine anerkannte Haushaltshilfe oder Betreuung – Belege sammeln und beim Versicherer einreichen.
  4. Umwandlung prüfen: Wird kein Pflegedienst gebraucht, können bis 40 % des Pflegedienst-Betrags, also bis 318,40 € im Monat, für anerkannte Alltagshilfen genutzt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI); das Pflegegeld sinkt dann anteilig.
  5. Pflegeperson absichern: Angaben zur Pflegeperson an den Versicherer schicken, damit er Rentenbeiträge zahlen kann.
  6. Beihilfe beantragen: Beamte und Pensionäre reichen den Bescheid zusätzlich bei der Beihilfestelle ein – Fristen beachten.
  7. Auszeiten planen: Den Jahresbetrag von 3.539 € für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson im Blick behalten.

Wenn sich der Bedarf ändert – und was Angehörige jetzt klären sollten

Wird die Pflege aufwendiger, kann beim Versicherer eine neue Begutachtung beantragt werden (mehr im Ratgeber Höherstufung bei MEDICPROOF). Was bei Pflegegrad 3 gilt, steht im Ratgeber Pflegegrad 3 privat versichert.

Für Familien ist Pflegegrad 2 oft der Moment, in dem die Finanzen in den Blick rücken. Die PKV bietet dafür gute Stellschrauben: Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung möglich (§ 204 VVG), und die eigene Pflegelücke lässt sich mit einem Pflegezusatz schließen. Ihren Fahrplan mit Fristen und Kosten zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2, wenn man privat versichert ist?

Pflegen Angehörige, zahlt die private Pflegepflichtversicherung 2026 monatlich 347 € Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, erstattet sie dessen Rechnungen bis 796 € im Monat. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis 721 € für Tagespflege.

Ist Pflegegrad 2 in der privaten Pflegeversicherung genauso viel wert wie in der gesetzlichen?

Ja. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertig leisten (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Der Unterschied liegt nur in der Abrechnung: Statt Sachleistungen erstattet der Versicherer die Kosten in gleicher Höhe.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 2?

Die Beihilfe trägt ihren Bemessungssatz, die Versicherung den Rest. Bei 70 % Beihilfe sind das vom Pflegegeld 242,90 € Beihilfe und 104,10 € Versicherung, bei 50 % Beihilfe je 173,50 €. Zusammen ergeben sich immer die 347 €.

Was kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 2?

Die Versicherung zahlt 805 € im Monat für die Pflege und einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil. Der durchschnittliche Eigenanteil lag am 01.07.2026 im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat (vdek) – und ist für die Pflegegrade 2 bis 5 innerhalb eines Heims gleich hoch.

Was ändert sich 2027 bei Pflegegrad 2?

Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 soll das Pflegegeld zum Entlastungsbudget von 380 € werden und der Pflegedienst-Betrag auf 890 € steigen; Verhinderungspflege und Verbrauchshilfsmittel sollen darin aufgehen. Neue Antragsteller bräuchten 30 statt 27 Punkte. Wer Pflegegrad 2 hat, behält ihn. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – abgerufen 19.10.2026
  2. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – abgerufen 19.10.2026
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld – abgerufen 19.10.2026
  4. § 39 SGB XI – Verhinderungspflege – abgerufen 19.10.2026
  5. § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
  6. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
  7. Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
  8. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 19.10.2026
  9. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 19.10.2026
  10. § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter – abgerufen 19.10.2026
  11. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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