Leistungen je Pflegegrad

Pflegegrad 5 privat versichert: Leistungen 2026 mit Beihilfe-Anteil

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Die Pflege fordert Familien rund um die Uhr – und die Pflegeversicherung zahlt ihre Höchstbeträge. Für Privatversicherte gilt das genauso, verlässlich und vertraglich gesichert. Hier finden Sie jede Leistung mit Beihilfe-Anteil.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Pflegegrad 5: der höchste Pflegegrad – auch unter 90 Punkten möglich
  2. Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 privat versichert
  3. Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5: alle Bausteine nutzen
  4. Auszeiten und Entlastung bei Pflegegrad 5
  5. Pflegegrad 5 im Pflegeheim
  6. Pflegegrad 5 mit Beihilfe – und der Zuschlag in NRW
  7. Fast ein voller Rentenpunkt: was pflegende Angehörige bekommen
  8. Pflegegrad 5 bei Kindern und jungen Menschen
  9. Reform-Entwurf 2027 und nächste Schritte
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Pflegegrad 5 zahlt die private Pflegepflichtversicherung 2026 monatlich 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € für einen Pflegedienst; im Pflegeheim sind es 2.096 € plus Leistungszuschlag (§§ 36, 37, 43 SGB XI).
  • Pflegegrad 5 gilt ab 90 Punkten – oder bei einer besonderen Bedarfskonstellation auch darunter, etwa bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine (§ 15 Abs. 4 SGB XI).
  • Für pflegende Angehörige zahlt die Versicherung bei reinem Pflegegeld-Bezug 735,63 € Rentenbeitrag im Monat – nach eigener Berechnung rund 0,91 Entgeltpunkte pro Pflegejahr.
  • Mit Beihilfe zahlt die Versicherung ihren Anteil; in NRW sind für Landesbeamte zusätzlich 240 € Pflegezuschlag zum Pflegegeld beihilfefähig (§ 5a BVO NRW).
  • Ende 2025 hatten 21.392 Privatversicherte Pflegegrad 5 (BMG); laut Reform-Entwurf soll das Pflegegeld ab 2027 zum Entlastungsbudget von 1.080 € werden.

Pflegegrad 5 privat versichert: Die private Pflegepflichtversicherung zahlt 2026 die Höchstbeträge – monatlich 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € für einen Pflegedienst, im Pflegeheim 2.096 € plus Leistungszuschlag (§§ 36, 37, 43 SGB XI). Tagespflege gibt es zusätzlich bis 2.085 €, und pflegende Angehörige erhalten die höchsten Rentenbeiträge. Mit Beihilfe teilen sich Versicherung und Beihilfestelle die Beträge (Stand: Oktober 2026).

Pflegegrad 5: der höchste Pflegegrad – auch unter 90 Punkten möglich

Pflegegrad 5 steht für „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ und wird ab 90 Gesamtpunkten vergeben (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Daneben gibt es eine Sonderregel: Wer einen außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen hat, kann Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten erhalten – die sogenannte besondere Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Gemeint ist vor allem die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine; die Einzelheiten regeln die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Für Privatversicherte gelten dieselben Maßstäbe (§ 23 Abs. 6 SGB XI).

21.392
Privatversicherte hatten Ende 2025 Pflegegrad 5 – 5,2 % der Leistungsbeziehenden der privaten Pflegepflichtversicherung
BMG, Zahlen und Fakten, Stand Juli 2026
6 %
aller Einstufungsgutachten von MEDICPROOF ergaben 2025 Pflegegrad 5
MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025
2.299 €
im Monat für einen Pflegedienst – der höchste Betrag
§ 36 SGB XI

Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 privat versichert

Die private Pflegepflichtversicherung erstattet bei Pflegegrad 5 die höchsten Beträge des SGB XI, in gleicher Höhe wie die soziale Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Beihilfeberechtigte erhalten aus ihrem Tarif den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt.

Leistungen bei Pflegegrad 5 nach §§ 36–45b SGB XI und MB/PPV 2026 (Tarif PV/PVB); Anteil der Versicherung je nach Beihilfe-Bemessungssatz, Stand Oktober 2026.
LeistungHöchstbetragVersicherung bei 50 % Beihilfebei 70 % Beihilfebei 80 % Beihilfe
Pflegegeld (monatlich)990 €495,00 €297,00 €198,00 €
Pflegedienst (monatlich)2.299 €1.149,50 €689,70 €459,80 €
Tages- oder Nachtpflege (monatlich, zusätzlich)2.085 €1.042,50 €625,50 €417,00 €
Pflegeheim (monatlich, plus Leistungszuschlag)2.096 €1.048,00 €628,80 €419,20 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131 €65,50 €39,30 €26,20 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (jährlich)3.539 €1.769,50 €1.061,70 €707,80 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)42 €21,00 €12,60 €8,40 €
Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme)4.180 €2.090 €1.254 €836 €

Pflegedienst (Sachleistung) 2026 und laut Reform-Entwurf 2027

Höchstbeträge in Euro pro Monat – in der privaten Pflegepflichtversicherung als Kostenerstattung in gleicher Höhe

0 €1.000 €2.000 €3.000 €796890Pflegegrad 21.4971.590Pflegegrad 31.8592.090Pflegegrad 42.2992.530Pflegegrad 5
2026 (geltendes Recht)2027 (Entwurf)

§ 36 SGB XI; § 23 Abs. 1 SGB XI; Entwurf: Sachleistungsbudget laut PNOG, Kabinettsbeschluss 30.09.2026.

Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5: alle Bausteine nutzen

Viele Familien pflegen auch bei Pflegegrad 5 zu Hause – mit einem Pflegedienst, Tagespflege und guter Ausstattung. Der Versicherer erstattet die Rechnungen des Pflegedienstes bis 2.299 € im Monat. Wird der Betrag nur teilweise genutzt, gibt es anteiliges Pflegegeld dazu (§ 38 SGB XI): Stellt der Pflegedienst zum Beispiel 1.839,20 € in Rechnung – 80 % des Höchstbetrags –, kommen 198 € Pflegegeld hinzu. Tagespflege bis 2.085 € im Monat läuft zusätzlich, ohne Anrechnung (§ 41 Abs. 3 SGB XI).

Wichtige Helfer bei Pflegegrad 5 sind technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Lifter oder Toilettenrollstuhl. Sie stehen im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung und werden vorrangig leihweise überlassen (MB/PPV 2026). Für den barrierefreien Umbau gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehr in den Ratgebern Pflegehilfsmittel privat versichert und Pflegesachleistung privat versichert.

Beratung als Unterstützung: Wer Pflegegeld bezieht, ruft mindestens halbjährlich eine Beratung zu Hause ab; bei Pflegegrad 5 auf Wunsch jedes Quartal (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Zusätzlich hilft die kostenlose Pflegeberatung von compass bei der Organisation – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Auszeiten und Entlastung bei Pflegegrad 5

Gerade bei Pflegegrad 5 brauchen pflegende Angehörige verlässliche Pausen. Dafür stehen im Jahr 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit (§ 42a SGB XI). Springt ein naher Angehöriger nicht erwerbsmäßig ein, ist die Erstattung grundsätzlich auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt – bei Pflegegrad 5 also 1.980 € –, zuzüglich nachgewiesener Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zum Jahresbetrag (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Während der Ersatzpflege zahlt der Versicherer die Hälfte des Pflegegeldes, 495 € im Monat, bis zu acht Wochen weiter.

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für anerkannte Alltagshilfen, Tagespflege oder Kurzzeitpflege – nicht verbrauchte Beträge können ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden (§ 45b SGB XI).
  • Beruf und Pflege: Beschäftigte können bis zu zehn Arbeitstage mit Pflegeunterstützungsgeld fernbleiben, bis zu sechs Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit nehmen (PflegeZG, FPfZG); der private Versicherer zahlt dabei Zuschüsse und Beiträge.
  • Pflegekurse: Kostenlose Schulungen für Angehörige, auf Wunsch auch zu Hause (MB/PPV § 4 Abs. 15).

Mehr dazu in den Ratgebern Verhinderungspflege privat versichert und Pflegezeit und Rentenpunkte.

Pflegegrad 5 im Pflegeheim

Im Pflegeheim zahlt die Versicherung bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 € für die Pflege und den Leistungszuschlag auf den Eigenanteil (§§ 43, 43c SGB XI). Der Pflegeanteil, den Bewohner selbst tragen, ist innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad macht das Heim für die Familie also nicht teurer – die Mehrkosten der intensiveren Pflege trägt die Versicherung.

Beispiel Bundesdurchschnitt, erstes Jahr, Pensionär mit 70 % Beihilfe: Leistung 2.096 € plus 15 % von 2.088 € = 2.409,20 €. Davon zahlt die Versicherung 722,76 €, die Beihilfe 1.686,44 €. Selbst zu tragen bleiben im Schnitt 3.364 € für Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (vdek, 01.07.2026; eigene Berechnung). Ihre Zahlen rechnet der Pflegekosten-Rechner; mehr im Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim privat versichert.

Pflegegrad 5 mit Beihilfe – und der Zuschlag in NRW

Bei Pflegegrad 5 teilen sich Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung die hohen Beträge nach dem Bemessungssatz: Vom Pflegegeld erhält ein Pensionär mit 70 % Beihilfe 693 € von der Beihilfe und 297 € von der Versicherung. Für Kinder von Beamten mit 80 % Beihilfe zahlt die Versicherung 198 €, die Beihilfe 792 €.

In NRW ist bei Pflegegrad 5 neben dem Pflegegeld ein Pflegezuschlag von 240 € im Monat beihilfefähig. Entstehen durch den höheren Pflegebedarf höhere Kosten für den Pflegedienst, sind zusätzlich bis zu 1.995 € im Monat beihilfefähig (§ 5a Abs. 1 und 3 BVO NRW); die Beihilfe erstattet davon ihren Bemessungssatz. Alle Länderregeln stehen im Ratgeber Beihilfe bei Pflege.

Fast ein voller Rentenpunkt: was pflegende Angehörige bekommen

Bei Pflegegrad 5 sichert die Pflegeversicherung die Pflegeperson am stärksten ab. Pflegt jemand mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und arbeitet höchstens 30 Stunden, zahlt der private Versicherer Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI; § 3 SGB VI). Bei reinem Pflegegeld-Bezug richten sie sich nach der vollen Bezugsgröße (§ 166 Abs. 2 SGB VI):

Rentenbeiträge für eine Pflegeperson bei Pflegegrad 5, 2026: Bezugsgröße 3.955 €, Beitragssatz 18,6 %, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €, Rentenwert 42,52 € ab 01.07.2026 – eigene Berechnung.
Leistung der gepflegten PersonAnteil der BezugsgrößeRentenbeitrag pro MonatEntgeltpunkte pro JahrMonatsrente je Pflegejahr
nur Pflegegeld100 %735,63 €0,9138,85 €
Kombinationsleistung85 %625,29 €0,7833,02 €
nur Pflegedienst70 %514,94 €0,6427,19 €

Zum Vergleich: Ein ganzes Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst ergibt genau einen Entgeltpunkt. Zehn Jahre Pflege bei Pflegegrad 5 bringen nach heutigem Rentenwert also rund 388 € Monatsrente. Dazu kommen Arbeitslosenversicherung und Unfallschutz. Alles für Angehörige im Ratgeber Pflegende Angehörige bei Privatversicherten.

Pflegegrad 5 bei Kindern und jungen Menschen

Pflegegrad 5 betrifft nicht nur ältere Menschen. Bei Kindern wird die Selbständigkeit mit gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Für Kinder bis 18 Monate gelten eigene Schwellen: Sie erhalten Pflegegrad 5 bereits ab 70 Punkten (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Bei privat versicherten Kindern von Beamten zahlt die Pflegeversicherung in der Regel 20 %, die Beihilfe 80 %. Begutachtet werden Kinder immer zu Hause. Mehr im Ratgeber Pflegegrad für Kinder in der PKV.

Reform-Entwurf 2027 und nächste Schritte

Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 bleibt die Schwelle für Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Das Pflegegeld soll ab 2027 zum Entlastungsbudget von 1.080 € werden, der Pflegedienst-Betrag auf ein Sachleistungsbudget von 2.530 € steigen; Verhinderungspflege und Verbrauchshilfsmittel sollen darin aufgehen. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren ist ein Sozialraumbudget von bis zu 300 € im Monat vorgesehen, sonst bis zu 175 €. Heimleistung und Tagespflege bleiben unverändert. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen; den Stand zeigt der Ratgeber Pflegereform 2027.

Bei Pflegegrad 5 lohnt es sich, die Finanzen der ganzen Familie zu ordnen: den PKV-Beitrag der pflegebedürftigen Person – ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung möglich (§ 204 VVG) – und die eigene Pflegevorsorge der Angehörigen. Den persönlichen Fahrplan zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator, ganz ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5 für Privatversicherte?

990 € im Monat (§ 37 SGB XI, Stand Oktober 2026). Die private Pflegepflichtversicherung zahlt es in gleicher Höhe wie die soziale, monatlich für den zurückliegenden Monat. Bei 70 % Beihilfe kommen 297 € von der Versicherung und 693 € von der Beihilfe.

Was ist eine besondere Bedarfskonstellation bei Pflegegrad 5?

Pflegebedürftige mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf können Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten erhalten (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Voraussetzungen legen die Begutachtungs-Richtlinien fest; gemeint ist vor allem die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Das stellt die Begutachtung fest.

Was zahlt die private Pflegeversicherung im Pflegeheim bei Pflegegrad 5?

2.096 € im Monat für die Pflege plus einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil von 15 % im ersten bis 75 % ab dem vierten Jahr (§§ 43, 43c SGB XI). Der Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 innerhalb eines Heims gleich; im Bundesschnitt lag er am 01.07.2026 im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat (vdek).

Wie viel Rente bekommen pflegende Angehörige bei Pflegegrad 5?

Bei reinem Pflegegeld-Bezug zahlt die Pflegeversicherung 2026 Rentenbeiträge auf die volle Bezugsgröße von 3.955 €, also 735,63 € im Monat. Nach eigener Berechnung ergibt ein Pflegejahr rund 0,91 Entgeltpunkte – etwa 38,85 € Monatsrente nach dem Rentenwert ab 01.07.2026.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas bei Pflegegrad 5?

Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 bleibt die Schwelle von 90 Punkten. Das Pflegegeld soll zum Entlastungsbudget von 1.080 € werden, der Pflegedienst-Betrag auf 2.530 € steigen; die Heimleistung von 2.096 € bleibt unverändert. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – abgerufen 19.10.2026
  2. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung – abgerufen 19.10.2026
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld – abgerufen 19.10.2026
  4. § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege – abgerufen 19.10.2026
  5. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
  6. MD Bund: Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien), in Kraft seit 01.10.2026 – abgerufen 19.10.2026
  7. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung vom 04.08.2026 – abgerufen 19.10.2026
  8. Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
  9. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 19.10.2026
  10. vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 – abgerufen 19.10.2026
  11. § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter – abgerufen 19.10.2026
  12. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Privat versichert und plötzlich ein Pflegefall?

Der Pflegefall-Navigator ordnet die nächsten Schritte, rechnet Erstattung und Eigenanteil und zeigt, wie Sie den PKV-Beitrag im Blick behalten – für Eltern, Partner oder Sie selbst.

Pflegefall-Navigator starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Pflegefall-Navigator starten – kostenlos