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Pflegeleistungen 2027 Tabelle: Beträge 2026, Entwurf und Eigenanteile

Hier finden Sie alle Zahlen, die in der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte zählen – mit Paragraf, Quelle und Datenstand. Werte für 2027 sind als Entwurf gekennzeichnet.

Redaktion Pflegegrad-Privat.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Pflegeleistungen 2026 und laut Entwurf 2027 im Vergleich
  2. Schwellenwerte der Pflegegrade: geltendes Recht und Entwurf
  3. Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung bei Beihilfe
  4. Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesland (01.07.2026)
  5. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige 2026
  6. Leistungsbeziehende der privaten Pflegepflichtversicherung
  7. Datenstand, Methodik und Zitierhinweis
Das Wichtigste in Kürze
  • 2026 gelten die Leistungsbeträge seit 01.01.2025 unverändert: Pflegegeld 347 bis 990 €, Pflegedienst bis 796 bis 2.299 €, Pflegeheim 805 bis 2.096 € im Monat (§§ 36, 37, 43 SGB XI).
  • Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sollen ab 2027 ein Entlastungsbudget (380 bis 1.080 €) und ein Sachleistungsbudget (890 bis 2.530 €) gelten; die Heimleistungen bleiben unverändert.
  • Die private Pflegepflichtversicherung leistet gleichwertig; Beihilfeberechtigte erhalten 50, 30 oder 20 % aus ihrem Tarif (§ 23 SGB XI; MB/PPV 2026).
  • Der Eigenanteil im Pflegeheim lag am 01.07.2026 im ersten Jahr im Bundesschnitt bei 3.364 € im Monat, zwischen 2.891 € (Sachsen-Anhalt) und 3.761 € (Bremen) (vdek).
  • Ende 2025 bezogen 415.291 Privatversicherte Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung, die meisten mit Pflegegrad 2 (BMG).

Pflegeleistungen 2027 Tabelle: Nach geltendem Recht bleiben die Beträge von 2026 auch 2027 gleich – Pflegegeld 347 bis 990 €, Pflegedienst bis 796 bis 2.299 €, Pflegeheim 805 bis 2.096 € im Monat (§§ 30, 36, 37, 43 SGB XI). Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 sieht ab 2027 ein Entlastungsbudget von 380 bis 1.080 € und ein Sachleistungsbudget von 890 bis 2.530 € vor; die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen (Stand: Oktober 2026).

Pflegeleistungen 2026 und laut Entwurf 2027 im Vergleich

Die Tabelle zeigt die Monats- und Jahresbeträge nach geltendem Recht (seit 01.01.2025, im Oktober 2026 unverändert) und die Werte laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026. Für Privatversicherte gelten dieselben Beträge als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI).

Pflegeleistungen in Euro je Pflegegrad: geltendes Recht 2026 (§§ 36–45f SGB XI) und Entwurf 2027 (PNOG, Kabinettsbeschluss 30.09.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen).
LeistungStandPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld / Entlastungsbudget (Monat)2026–347599800990
Entwurf 2027–3806308901.080
Pflegedienst / Sachleistungsbudget (Monat)2026–7961.4971.8592.299
Entwurf 2027–8901.5902.0902.530
Tages- und Nachtpflege (Monat)2026 = Entwurf–7211.3571.6852.085
Vollstationäre Pflege (Monat)2026 = Entwurf131*8051.3191.8552.096
Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget (Monat)2026131131131131131
Entwurf 2027–175**175**175**175**
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege / Überbrückungsbudget (Jahr)2026–3.5393.5393.5393.539
Entwurf 2027–2.2852.2852.2852.285
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Monat)20264242424242
Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme)2026 = Entwurf4.1804.1804.1804.1804.180

* Pflegegrad 1 im Heim: Zuschuss nach § 43 Abs. 3 SGB XI; laut Entwurf nur noch für Bezieher aus 2026. ** Unter 25 Jahren bis 300 €. Laut Entwurf sollen Verhinderungspflege und Verbrauchshilfsmittel im Entlastungs- und Sachleistungsbudget aufgehen; das Überbrückungsbudget ist für Akutsituationen und Kurzzeitpflege gedacht. Der Leistungszuschlag im Heim (15/30/50/75 %, § 43c SGB XI) bleibt laut Entwurf unverändert.

Pflegegeld 2026 und laut Reform-Entwurf 2027

Euro pro Monat je Pflegegrad – geltendes Recht (§ 37 SGB XI) und „Entlastungsbudget“ laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026

0 €500 €1.000 €1.500 €347380Pflegegrad 2599630Pflegegrad 3800890Pflegegrad 49901.080Pflegegrad 5
2026 (geltendes Recht)2027 (Entwurf)

§ 37 SGB XI (Beträge seit 01.01.2025); Entwurf: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss 30.09.2026 – Gesetzgebung nicht abgeschlossen.

Was die Beträge im Alltag bedeuten, erklären die Ratgeber je Pflegegrad, zum Beispiel Pflegegrad 2 privat versichert und Pflegegrad 4 privat versichert; die Abrechnung beschreibt der Ratgeber Was zahlt die private Pflegeversicherung?

Schwellenwerte der Pflegegrade: geltendes Recht und Entwurf

Gesamtpunkte für die Pflegegrade nach § 15 Abs. 3 und 7 SGB XI und laut Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026 (mit Bestandsschutz nach § 142b neu).
Pflegegradgeltendes RechtEntwurf ab 2027Kinder bis 18 Monate (geltend → Entwurf)
Pflegegrad 112,5 bis unter 2715 bis unter 30–
Pflegegrad 227 bis unter 47,530 bis unter 50ab 12,5 → ab 15
Pflegegrad 347,5 bis unter 7050 bis unter 70ab 27 → ab 30
Pflegegrad 470 bis unter 9070 bis unter 90ab 47,5 → ab 50
Pflegegrad 590 bis 10090 bis 100ab 70 → ab 70

Laut Entwurf sollen außerdem die Punktspannen der Module 1, 4 und 6 geändert werden. Wer bereits eingestuft ist, soll seinen Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Werte verlieren. Die Punkte nach beiden Rechtsständen zeigt der Pflegegrad-Rechner.

Anteil der privaten Pflegepflichtversicherung bei Beihilfe

Tarifleistung der privaten Pflegepflichtversicherung in Prozent der Beträge nach SGB XI (Tarifstufe PVB, MB/PPV 2026; § 46 BBhV); den Rest trägt die Beihilfe.
PersonengruppeVersicherungBeihilfe
Privatversicherte ohne Beihilfe100 %–
Beihilfeberechtigte (aktiv)50 %50 %
Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern30 %70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre)30 %70 %
Ehegatten, Lebenspartner, Witwen und Witwer30 %70 %
Kinder und Waisen20 %80 %

Länder können abweichen. Einzelheiten zu Bund und Ländern im Ratgeber Beihilfe bei Pflege.

Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesland (01.07.2026)

Durchschnittliche Eigenanteile im Pflegeheim in Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 (Verband der Ersatzkassen, vdek); EEE = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil vor Leistungszuschlag; Summen nach 15 % (1. Jahr) bzw. 75 % (ab 4. Jahr) Leistungszuschlag.
LandEEEUnterkunft + VerpflegungInvestitionskosten1. Jahrab 4. Jahr
Deutschland2.0881.0685213.3642.111
Baden-Württemberg2.4011.1534633.6572.216
Bayern2.1859794343.2701.959
Berlin2.4108704693.3881.942
Brandenburg2.1729723323.1501.847
Bremen2.2961.1796303.7612.383
Hamburg2.1591.0745723.4812.186
Hessen2.2331.0055283.4312.091
Mecklenburg-Vorpommern2.0709013713.0321.790
Niedersachsen1.8628575683.0081.891
Nordrhein-Westfalen1.9831.3316543.6712.481
Rheinland-Pfalz1.7661.2805083.2892.230
Saarland2.1761.2715743.6952.389
Sachsen2.1368814553.1521.870
Sachsen-Anhalt1.9938523452.8911.695
Schleswig-Holstein1.7821.0605733.1482.079
Thüringen2.0459714543.1631.936

Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr nach Bundesland

Euro pro Monat, Stand 01.07.2026 – einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, nach 15 % Leistungszuschlag

Bremen3.761 €Saarland3.695 €Nordrhein-Westfalen3.671 €Baden-Württemberg3.657 €Hamburg3.481 €Hessen3.431 €Berlin3.388 €Deutschland3.364 €Rheinland-Pfalz3.289 €Bayern3.270 €Thüringen3.163 €Sachsen3.152 €Brandenburg3.150 €Schleswig-Holstein3.148 €Mecklenburg-Vorpommern3.032 €Niedersachsen3.008 €Sachsen-Anhalt2.891 €

Verband der Ersatzkassen (vdek), Finanzielle Belastung im Pflegeheim, 01.07.2026.

Der EEE gilt innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Was das für Privatversicherte heißt, erklärt der Ratgeber Eigenanteil im Pflegeheim privat versichert; Ihre Werte rechnet der Pflegekosten-Rechner.

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige 2026

Monatlicher Rentenbeitrag der Pflegeversicherung für eine nicht erwerbsmäßige Pflegeperson 2026: Anteil der Bezugsgröße von 3.955 € nach § 166 Abs. 2 SGB VI × Beitragssatz 18,6 % – eigene Berechnung.
Pflegegradnur PflegegeldKombinationsleistungnur Pflegedienst
Pflegegrad 2198,62 € (27 %)168,83 € (22,95 %)139,03 € (18,9 %)
Pflegegrad 3316,32 € (43 %)268,87 € (36,55 %)221,42 € (30,1 %)
Pflegegrad 4514,94 € (70 %)437,70 € (59,5 %)360,46 € (49 %)
Pflegegrad 5735,63 € (100 %)625,29 € (85 %)514,94 € (70 %)

Voraussetzung: mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen und höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit (§ 44 SGB XI; § 3 SGB VI). Was das an Rente bringt, zeigt der Ratgeber Pflegezeit und Rentenpunkte.

Leistungsbeziehende der privaten Pflegepflichtversicherung

Leistungsbeziehende der privaten Pflegepflichtversicherung Ende 2025 nach Pflegegrad (BMG, Stand Juli 2026) und Pflegegradverteilung der MEDICPROOF-Gutachten 2025 (MEDICPROOF, Zahlen, Daten, Fakten 2025).
PflegegradLeistungsbeziehende Ende 2025AnteilEinstufungsgutachten 2025Erstgutachten 2025
kein Pflegegrad––6 %10 %
Pflegegrad 134.5468,3 %15 %25 %
Pflegegrad 2155.20737,4 %31 %38 %
Pflegegrad 3140.44433,8 %27 %20 %
Pflegegrad 463.70215,3 %15 %5 %
Pflegegrad 521.3925,2 %6 %2 %
Zusammen415.291100 %––

Insgesamt waren 2025 rund 9,17 Mio. Menschen in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert; 4,5 % von ihnen bezogen Leistungen (BMG). MEDICPROOF bearbeitete 2025 insgesamt 330.690 Aufträge (+7,2 %) und erstellte Fristgutachten im Schnitt nach 9,4 Arbeitstagen.

Datenstand, Methodik und Zitierhinweis

Die Leistungsbeträge stammen aus dem SGB XI auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.07.2026), die Tarifanteile aus den Musterbedingungen MB/PPV 2026 des PKV-Verbands. Maßgeblich sind im Einzelfall die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers und der Bescheid der Beihilfestelle. Entwurfswerte stammen aus dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026; Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Eigenanteile: vdek, Stand 01.07.2026. Rentenbeiträge: eigene Berechnung mit Bezugsgröße 2026 (3.955 €) und Beitragssatz 18,6 %. Wir aktualisieren die Tabellen, sobald neue amtliche Werte feststehen. Ihren persönlichen Fahrplan mit allen Beträgen zeigt der kostenlose Pflegefall-Navigator.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Pflegeleistungen 2027?

Nach geltendem Recht ist zum 01.01.2027 keine Anpassung vorgesehen; die Beträge von 2026 gelten weiter (§ 30 SGB XI). Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 sieht ab 2027 ein Entlastungsbudget von 380/630/890/1.080 € statt Pflegegeld und ein Sachleistungsbudget von 890/1.590/2.090/2.530 € vor. Die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.

Gelten die Tabellen auch für Privatversicherte?

Ja. Die private Pflegepflichtversicherung muss nach Art und Umfang gleichwertige Leistungen bieten (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Statt Sachleistungen erstattet sie die Kosten in gleicher Höhe. Beihilfeberechtigte erhalten aus ihrem Tarif nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt.

Ändern sich 2027 die Pflegegrade?

Laut Kabinettsentwurf sollen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 auf 15, 30 und 50 Punkte steigen (bisher 12,5, 27 und 47,5); für Pflegegrad 4 und 5 bleiben 70 und 90 Punkte. Wer bereits eingestuft ist, soll Bestandsschutz erhalten.

Wie aktuell sind die Eigenanteile im Pflegeheim?

Die Werte stammen aus der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum Stichtag 01.07.2026. Sie sind Landesdurchschnitte; der Eigenanteil im einzelnen Heim steht im Heimvertrag.

Darf ich die Tabellen zitieren?

Ja, gern mit Quellenangabe „Pflegegrad-Privat.de“ und Datenstand. Für amtliche Zwecke sind die genannten Primärquellen maßgeblich, etwa das SGB XI auf gesetze-im-internet.de.

Quellen

  1. SGB XI – §§ 15, 30, 36–45f (Leistungsbeträge seit 01.01.2025) – abgerufen 19.10.2026
  2. PKV-Verband: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2026, Tarif PV/PVB) – Stand 2026, abgerufen 19.10.2026
  3. Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kabinettsbeschluss 30.09.2026
  4. vdek: Stationäre Pflege – Eigenanteile Juli 2026 – Stand 01.07.2026
  5. Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung – Stand Juli 2026
  6. MEDICPROOF: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – abgerufen 19.10.2026
  7. § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter – abgerufen 19.10.2026
  8. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung (Bezugsgröße, Beitragssatz, Rentenwert) – Stand 01.07.2026
Redaktion Pflegegrad-Privat.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Pflege für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Pflegegrad, Begutachtung, Leistungen, Pflegeheim, Beihilfe) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. MEDICPROOF und compass werden nur beschreibend genannt; Pflegegrad-Privat.de ist kein Angebot dieser Unternehmen, keiner Pflegekasse und keiner Beihilfestelle. Zu Widerspruch oder Klage im Einzelfall beraten Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Herausgeber: Pflegegrad-Privat.de. Pflegegrad-Privat.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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